BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_c20af832-680f-4d19-9df3-17499cc157d3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c20af832-680f-4d19-9df3-17499cc157d3
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    • XPLAN_BP_PLAN_c20af832-680f-4d19-9df3-17499cc157d3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf110(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2018-11-15
    name
    • Bergedorf110(1Aend)
    internalId
    • be1d8a03-ef72-4034-a336-1554c6428236
    beschreibung
    • siehe Bergedorf110
    technHerstellDatum
    • 2018-12-10
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 110“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. In § 2 wird folgende Nummer 27 angefügt:][§1 Nr.2.27 | 27. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans gilt:][§1 Nr.2.27.1 | In § 2 wird folgende Nummer 27 angefügt: „27. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans gilt: 27.1 Im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans wird in der niedergelegten zeichnerischen Darstellung der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 110 die Festsetzung „Gewerbegebiet“ in die Festsetzung „Mischgebiet“ gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.2.27.2 | 27.2 Für das Mischgebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,6 als Höchstmaß festgesetzt. Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl ist für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie Stellplätze und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 zulässig.][§1 Nr.2.27.3 | Die zulässige Gebäudehöhe beträgt maximal 18,8 m über der festgesetzten Geländeoberfläche.][§1 Nr.2.27.4 | Für das Mischgebiet wird eine Geschossflächenzahl von 1,65 als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.27.5 | An den zu den Flurstücken 5628, 7639 und 7648 der Gemarkung Bergedorf ausgerichteten Fassaden von Wohngebäuden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.2.27.6 | Im Mischgebiet sind mindestens 50 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen der obersten Geschosse von Gebäuden, die eine Neigung bis 20 Grad aufweisen, mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen.][§1 Nr.2.27.7 | Im Mischgebiet sind mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen.][§1 Nr.2.27.8 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Bergedorf110 bestehen."]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    plangeber
    • [Name: 602]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-11-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f94c01c5-ca8e-434d-9b35-34c1e9ae2bea]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bergedorf110|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_c20af832-680f-4d19-9df3-17499cc157d3&filename=Bergedorf110(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c20c9e18-f4b9-458c-b423-f64f5355123b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c20c9e18-f4b9-458c-b423-f64f5355123b
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    • XPLAN_BP_PLAN_c20c9e18-f4b9-458c-b423-f64f5355123b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    name
    • Altona-Nord26
    internalId
    • 77b32d15-59f3-44c2-9b6c-3cd7796d0581
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Nord 26 für den Bereich westlich Harkortstraße und Theodor-Haubach-Schule (Bezirk Altona, Ortsteil 210) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenzen der Flurstücke 4979, 4978, 5177, 4945, 4944, 4839 und 4838, Nordwestgrenze des Flurstücks 4630, über die Flurstücke 5164 und 1809, Ostgrenze des Flurstücks 1809 (Harkortstraße) der Gemarkung Ottensen – über die Flurstücke 1408 und 1406, Ostgrenze des Flurstücks 42 (Gerichtstraße), über die Flurstücke 39 und 1406, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 40, über das Flurstück 42 (Gerichtstraße), West- und Südgrenze des Flurstücks 42 (Gerichtstraße) der Gemarkung Altona-Nordwest – Ostgrenze des Flurstücks 1809 (Harkortstraße), über das Flurstück 1809 (Harkortstraße) der Gemarkung Ottensen.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete dürfen nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.][§2 Nr.3 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind in den Erdgeschossen nur Nutzungen nach § 4 Absatz 2 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), sowie Büros und Räume für freie Berufe zulässig. Nutzungen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 3 BauNVO sowie Wohnungen können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 BauNVO, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment ausnahmsweise zulässig, wenn von ihnen keine schädlichen Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ausgehen. Zentrenrelevante Sortimente sind (gemäß‚ Leitlinien für den Einzelhandel): – Parfümerien, – Textilien, Bekleidung, – Schuhe, Lederwaren, – Uhren, Schmuck, – Foto, Optik, – Spielwaren, Sportartikel, – Bücher, Papier- und Schreibwaren, – Kunstgewerbe, Geschenkartikel, – Unterhaltungselektronikartikel (sogenannte braune Ware), – Haushaltselektroartikel, Bild- und Tonträger, Kommunikationselektronik (sogenannte weiße Ware), – Haushaltswaren, Glas, Porzellan, – Fahrräder.][§2 Nr.6 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Parkverträgliche Nutzungen“ sind nur Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig. In den Obergeschossen sind zusätzlich Büros und Räume für freie Berufe zulässig.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Nutzungen als allgemeines Wohngebiet, Sondergebiet, Grünfläche sowie Straßenverkehrsfläche auf dem Flurstück 4943, die festgesetzte Nutzung als Grünfläche auf dem Flurstück 4944, die festgesetzte Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf auf dem Flurstück 5177 und die festgesetzte Nutzung als Straßenverkehrsfläche auf dem Flurstück 5164 der Gemarkung Ottensen, die derzeit als Eisenbahnbetriebsanlagen dem Fachplanungsrecht unterliegen, sind bis zur Freistellung der Flächen nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. 1993 I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert am 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154, 3200, 3209), unzulässig.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für Anlagen zur Kinderbetreuung eine Überschreitung der rückwärtigen, zum Innenhof gerichteten Baugrenzen im Erdgeschoss um 2 m zulässig.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone, Erker und Sichtschutzwände bis zu einer Tiefe von 1,5 m sowie eine Überschreitung durch ebenerdige Terrassen bis zu einer Tiefe von 2,5 m ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt wird und diese keine wesentliche Verschattung der benachbarten Nutzungen und der Umgebung bewirken. In den an der Harkortstraße gelegenen allgemeinen Wohngebieten südlich der Parkanlage können die rückwärtigen, zum Innenhof gerichteten Baugrenzen durch Balkone ausnahmsweise um weitere 0,5 m überschritten werden. Eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche und der mit Gehrechten zu belastenden Flächen ist nur oberhalb einer lichten Höhe von 4 m zulässig.][§2 Nr.10 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche und der zulässigen Geschossflächenzahl sind Flächen von Aufenthaltsräumen in nicht Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.][§2 Nr.11 | In den fünfgeschossigen und den fünf- bis sechsgeschossigen Teilen der allgemeinen Wohngebiete können eine Überschreitung um ein weiteres Vollgeschoss sowie eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um bis zu 3 m ausnahmsweise zugelassen werden, wenn dies unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange mit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse vereinbar ist.][§2 Nr.12 | Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise, auch über der festgesetzten Gebäudehöhe, zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. In dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete ist ausnahmsweise ein ebenerdiges Garagengeschoss zulässig, wenn dadurch die gesamte Fläche des mit „(C)“ bezeichneten Bereichs der allgemeinen Wohngebiete einschließlich der nicht überbaubaren Grundstücksflächen in Anspruch genommen wird.][§2 Nr.14 | Tiefgaragen sowie ein Garagengeschoss in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für sie kann die jeweils festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden. Für ein Garagengeschoss in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete kann die Geschossflächenzahl von 4,05 bis zu einer Geschossflächenzahl von 4,79 überschritten werden. Das Garagengeschoss wird auf die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse nicht angerechnet. Für das Garagengeschoss ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m zusätzlich zu der ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe auf Grundlage von Nummer 11 zulässig.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten und im Mischgebiet wird die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses auf mindestens 4,5 m und höchstens 5,5 m über Gelände festgesetzt; maßgebend ist die Straßenhöhe. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v.H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 3 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassaden einhalten. Die Festsetzung gilt nicht für den mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete, wenn dort ein Garagengeschoss errichtet wird.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind zu den Straßenverkehrsflächen gerichtete Fassaden von Gebäuden als Ziegelfassaden in den Farben rot bis rotbunt oder in hellen Materialien auszuführen. Für Teile der Fassaden können auch dunklere Farben zugelassen werden, wenn der Gesamteindruck einer rot bis rotbunten Ziegelfassade oder einer hellen Fassade erhalten bleibt.][§2 Nr.17 | In den allgemeinen Wohngebieten und den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 10 Grad auszuführen.][§2 Nr.18 | Werbeanlagen größer 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind unzulässig. Schriftzeichen müssen in Einzelbuchstaben ausgeführt werden. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und das Ortsbild dürfen nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Alle Werbeanlagen sind blendfrei auszuführen.][§2 Nr.19 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg allgemein zugängliche Geh- und Radwege anzulegen. Das festgesetzte Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für die Anfahrbarkeit des vorgesehenen Durchgangs mit Gehrecht zur Schule eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.20 | Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.][§2 Nr.21 | Im Mischgebiet und in den allgemeinen Wohngebieten gilt für die zu den Bahnanlagen nördlich der öffentlichen Grünfläche und die zur Harkortstraße gerichteten Gebäudeseiten: Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten (West- und Nordseite im Mischgebiet, Innenhof in den allgemeinen Wohngebieten) oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilge-öffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.22 | Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen in den allgemeinen Wohngebieten sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite (Innenhof) zu orientieren. Wohn- /Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.23 | Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen im Mischgebiet und in den allgemeinen Wohngebieten gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite (West- und Nordseite im Mischgebiet, Innenhof in den allgemeinen Wohngebieten) zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.24 | In den allgemeinen Wohngebieten nördlich der öffentlichen Grünfläche sind die jeweiligen Baublöcke zusammenhängend zu errichten. Davon kann abgewichen werden, wenn der jeweilige Baublock durch Lärmschutzwände in der Höhe der jeweils festgesetzten Mindestgeschossigkeit geschlossen wird.][§2 Nr.25 | Gewerbliche Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.26 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind lärmempfindliche Räume (zum Beispiel Unterrichtsräume, Arbeitsräume, Pausenräume, Bibliotheksräume) durch geeignete Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume ausnahmsweise nicht an den lärmabgewandten Seiten erfolgen kann, ist in diesen Räumen ein Innenraumpegel von kleiner 35 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) durch baulichen Schallschutz sicherzustellen. Für den Schulhof ist zu gewährleisten, dass durch geeignete Anordnung der Baukörper, Schallschutzwände oder vergleichbare Maßnahmen ein Pegel von 60 dB(A) am Tag nicht überschritten wird.][§2 Nr.27 | In den mit „(G)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.28 | In den mit „(H)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind einseitig zur öffentlichen Grünfläche oder zur Harkortstraße ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An diesen Gebäudeseiten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fens terkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fens tern während der Tagzeit nicht überschritten wird.][§2 Nr.29 | In den allgemeinen Wohngebieten und im Mischgebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technischen Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth-Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.30 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt: 30.1 Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung, die nicht mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, sind mindestens 30 v. H. des Jahreswarmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energien zu decken. 30.2 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 30.1 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert am 18. November 2013 (BGBl. I S. 3951), den Wert von 15 kWh/m² Nutzfläche nicht übersteigt. 30.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 30.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.31 | In der privaten Grünfläche ist die Anlage von befestigten Flächen für Zuwegungen, ebenerdige Terrassen und Spielflächen auf einem Anteil von höchstens 50 v. H. zulässig. Einfriedigungen sind in der privaten Grünfläche unzulässig, ausgenommen notwendige Einfriedigungen von Spielflächen für Kleinkinder.][§2 Nr.32 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete und das Dach des Garagengeschosses in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete sind mit einem Anteil von mindestens 50 v. H. zu begrünen. Tiefgaragen sowie das Garagengeschoss in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der Allgemeinen Wohngebiete sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen sowie auf dem Garagengeschoss in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich der allgemeinen Wohngebiete muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.33 | Je 300 m² der zu begrünenden Bereiche ist mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Auf der nicht überbauten Fläche des Sondergebiets sind mindestens vier großkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.34 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Einfriedigungen nur als Hecken oder Hecken in Verbindung mit Zäunen bis zu einer Höhe von maximal 1,5 m zulässig.][§2 Nr.35 | Für die Pflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.36 | In den allgemeinen Wohngebieten und den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind die Dachflächen zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.37 | Als Ersatz für verlorengehende Brutstätten und zur Sicherung der innerstädtischen Artenvielfalt müssen im Plangebiet zehn Mauerseglerkästen, fünf Haussperlingskoloniekästen, fünf sogenannte Halbhöhlen für den Hausrotschwanz, drei Fledermaus-Fassadenquartiere und fünf Nisthilfen für solitär lebende Hautflügler an geeigneten Standorten angebracht werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 210]
    plangeber
    • [Name: 210]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-09-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a555e87-c04e-448c-8742-be7ef8c24d3b]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSAltona-Altstadt|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB655|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB84|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Altona-Nord12|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c216533d-80da-408e-ba47-22703523f006

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c216533d-80da-408e-ba47-22703523f006
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c216533d-80da-408e-ba47-22703523f006
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt42-Horn28(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1980-12-23
    name
    • Billstedt42-Horn28(1Aend)
    internalId
    • ebb0ef3f-b402-4153-bb42-1b33b49da8b7
    technHerstellDatum
    • 2015-12-07
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 42 / Horn 28 vom 8. November 1971 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 207) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Parkanlage" in die Festsetzung „Bolzplatz" geändert.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    plangeber
    • [Name: 129]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-12-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2db14955-49d8-4601-bc11-fe3ca4540208]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Billstedt42-Horn28|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c21d5f1d-2a30-4f28-a466-760f458a5d52

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c21d5f1d-2a30-4f28-a466-760f458a5d52
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c21d5f1d-2a30-4f28-a466-760f458a5d52
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf37
    xpPlanDate
    • 1973-09-25
    name
    • Bergedorf37
    internalId
    • 2c0ef65c-4ba8-47ea-91ab-91d8364fbc79
    technHerstellDatum
    • 2017-05-15
    texte
    • [§2 | Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) sind im Gewerbegebiet zwischen der Linie „Sonstige Abgrenzungen" und der Parkanlage ausgeschlossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-09-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fc5eab3b-0907-46cd-8b05-5fca9656fb4e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c277be89-570a-4c8b-b8e1-e390db4b508f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c277be89-570a-4c8b-b8e1-e390db4b508f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c277be89-570a-4c8b-b8e1-e390db4b508f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld58(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Bramfeld58(1Aend)
    internalId
    • 3125cc87-037b-4249-a100-4f04975836b6
    beschreibung
    • siehe Bramfeld58
    technHerstellDatum
    • 2016-10-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_c277be89-570a-4c8b-b8e1-e390db4b508f&filename=Bramfeld58(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 58“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. In § 2 Nummer 7 wird Satz 3 durch folgende Sätze ersetzt: „Außerdem sind auf der mit „(a)“ bezeichneten Fläche Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind auf der mit „(a)“ bezeichneten Fläche Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Weiterhin sind auf der mit „(a)“ bezeichneten Fläche Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen nur ausnahmsweise zulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    plangeber
    • [Name: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bf40d35-1622-462b-9eca-db48880b7e42]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bramfeld58|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c2854308-5df7-456f-9122-2697bec6a907

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c2854308-5df7-456f-9122-2697bec6a907
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c2854308-5df7-456f-9122-2697bec6a907
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB483
    xpPlanDate
    • 1959-05-05
    name
    • TB483
    internalId
    • a6853355-2098-4de6-b8b1-3708cc0c28a1
    technHerstellDatum
    • 2016-06-27
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-05-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51e202ac-f29c-4ea9-9e9b-a8bd14e7f10e]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c2a2ce2a-0f23-4dc3-8b34-518181ad0b9c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c2a2ce2a-0f23-4dc3-8b34-518181ad0b9c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c2a2ce2a-0f23-4dc3-8b34-518181ad0b9c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup45
    xpPlanDate
    • 1983-06-29
    name
    • Lurup45
    internalId
    • f30c2010-31f4-423f-be91-f9aebd9a7a6c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 45 für den Geltungsbereich Landesgrenze (Westgrenze des Sumpfweges) -Friedrichshulder Weg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 963, Südgrenze des Flurstücks 2595, Ostgrenzen der Flurstücke 2603, 2982, 2981, 2995, 2996 und 3044 der Gemarkung Lurup - Franzosenkoppel (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Im Ladengebiet sind nur Ladengeschäfte, in den Obergeschossen auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-06-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_328524c9-7a6f-4aed-a10a-8cee11005a71]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup1|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Lurup12|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Lurup33|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1976-08-18
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c2afb957-0a86-472e-a142-3eac886334a2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c2afb957-0a86-472e-a142-3eac886334a2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c2afb957-0a86-472e-a142-3eac886334a2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB364
    xpPlanDate
    • 1958-01-21
    name
    • TB364
    internalId
    • fc25233b-a385-4fd8-a35d-d1592767b2b2
    technHerstellDatum
    • 2017-06-16
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-01-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c488db2a-eed4-41bd-a80f-94327f451c0c]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c2b0f94f-30c6-444c-8391-b3e2db033ce6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c2b0f94f-30c6-444c-8391-b3e2db033ce6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c2b0f94f-30c6-444c-8391-b3e2db033ce6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg48
    xpPlanDate
    • 1973-05-14
    name
    • Wilhelmsburg48
    internalId
    • f105179d-a8e6-4fca-b132-97685cc6bf8a
    technHerstellDatum
    • 2015-05-28
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise sollen für die Außenseiten der Gebäude helle Materialien verwendet werden.][§2 Nr.3 | In den Ladengebieten sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Im fünfgeschossigen allgemeinen Wohngebiet geschlossener Bauweise sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten geschlossener Bauweise ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-05-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d638881c-3da2-45d9-9385-aff9dc3d3eaa]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Wilhelmsburg77|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c2b82043-ae25-4cb1-b45a-f9893804f0a7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c2b82043-ae25-4cb1-b45a-f9893804f0a7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c2b82043-ae25-4cb1-b45a-f9893804f0a7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB412
    xpPlanDate
    • 1955-12-30
    name
    • TB412
    internalId
    • ce01d5c7-cfa3-4fa6-a051-f21c1408656f
    technHerstellDatum
    • 2016-09-30
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-12-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3771204c-b4d5-4fdd-9885-89af961c531d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung