Der Bebauungsplan Rissen 29 für den Geltungsbereich - Landesgrenze - über die Flurstücke 1813 und 1811 der Gemarkung Rissen zur Brünschentwiete - über die Flurstücke 1809, 1807, 1806, 1633, 1635, 1624, 1622, 1620 und 1621, Westgrenze des Flurstücks 1619, Südgrenzen der Flurstücke 1038/27, l036/27 und 1046/26, über das Flurstück 1048/25 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - über die Flurstücke 1879 und 2368 zur Ostgrenze des Flurstücks 1880, Nordgrenzen der Flurstücke 2651 und 1881 der Gemarkung Rissen - Sandmoorweg -über die Flurstücke 692 und 693 der Gemarkung Rissen zur Wedeler Landstraße - über die Flurstücke 1612, 1605 und 1598 der Gemarkung Rissen zur Flerrentwiete - Südgrenze des Flurstücks 2854, über die Flurstücke 1614 und 1616 bis 1620, 1635, 1634, 2710, 1806, 1807 und 1809 der Gemarkung Rissen zur Brünschentwiete (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-20
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
Der Bebauungsplan Poppenbüttel 10 für den Geltungsbereich Poppenbüttler Hauptstraße zwischen der Südgrenze des Flurstücks 980 und der Gemarkungsgrenze von Poppenbüttel einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke und des Flurstücks 962 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-15
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek-Süd
37 für den Geltungsbereich Winterhuder Weg – Nord- und
Ostgrenzen der Flurstücke 1069 und 301 (Beethovenstraße),
über das Flurstück 1577 (Humboldtstraße), Nordgrenze des
Flurstücks 301, über das Flurstück 1575 (Schumannstraße),
Nordgrenzen der Flurstücke 1471 und 902 der Gemarkung
Uhlenhorst, über das Flurstück 749 (Bachstraße), Nordgrenze
des Flurstücks 5009 (Beethovenstraße), Westgrenze des Flurstücks
3284, über das Flurstück 3284, Ostgrenze des Flurstücks
3284 der Gemarkung Barmbek – Beethovenstraße –
über das Flurstück 749 (Bachstraße) der Gemarkung Barmbek
– Beethovenstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 418, 419)
wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabengebiet)
sind im allgemeinen Wohngebiet im Rahmen
der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben
zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger
im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 2“ bis „WA 7“
sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone
und Loggien auf je der Hälfte der Fassadenlänge um bis zu
1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen
um bis zu 3,0 m zulässig. Balkone, die in den öffentlichen
Straßenraum ragen, sind nur ab einer lichten Höhe von
3,5 m zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 2“ und „WA 4“ ist
eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl
(GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische
Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen
nach § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt
geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig. In dem allgemeinen Wohngebiet
„WA 5“ ist eine Überschreitung der festgesetzten
GRZ für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische
Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen
nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“
sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen
sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume
und Versorgungsräume sind auch außerhalb der
überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“
sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu
beurteilen.
Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A)
am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern
der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche
Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten
Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten)
oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“ ist
für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch
Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder
durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel
verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen,
dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt
eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht,
dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich
ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.7 | An den mit „(A)“ bezeichneten Gebäudeseiten ist die Fassadenausgestaltung
mit schallabsorbierenden Materialien
vorzunehmen, falls die Schallreflexion nicht durch andere
geeignete bauliche oder technische Lösungen in gleichem
Ausmaß gemindert wird.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst
die Befugnis, für die Anbindung des Flurstücks 1060 der
Gemarkung Uhlenhorst (Beethovenstraße 3 und 5) an die
öffentliche Straßenverkehrsfläche der Beethovenstraße
eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die
Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische
Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis, für die
Anbindung der westlich des Bestandsgebäudes (Beethovenstraße
3 und 5) gelegenen Teilfläche des Flurstücks
1060 der Gemarkung Uhlenhorst an das Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht (siehe Nummer 8) einen Gehweg anzulegen
und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Innerhalb der privaten Grünfläche „Spielplatz“ sind nur
Nebenanlagen zulässig, die der Zweckbestimmung Spielplatz
dienen und die darüber hinaus die erhaltenswerten
Bestandsbäume berücksichtigen. Außerhalb von öffentlichen
Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen sowie Bodenbefestigungen im Wurzelbereich
der Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte
Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.
Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von
mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine
offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen
und zu begrünen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen
sind mindestens zweimal verpflanzte Sträucher oder
Heckenpflanzen mit Ballen, Mindesthöhe 100 cm, zu verwenden
und Hecken sind mit drei Stück je 1 m zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen
unterirdischen Gebäudeteilen sind, mit Ausnahme funktionaler
Flächen (zum Beispiel Terrassen), mit einem mindestens
50 cm starken Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Soweit Anpflanzungen von Hecken und Sträuchern
vorgenommen werden, muss der Substrataufbau
mindestens 60 cm, für Bäume mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens
folgende Baumanpflanzungen vorzunehmen: im „WA 2“,
„WA 5“ und „WA 7“ jeweils mindestens zwei Bäume, im
„WA 4“ mindestens vier Bäume. Außerdem sind in Zuordnung
zu dem allgemeinen Wohngebiet „WA 3“ zwölf
Bäume auf dem benachbarten Flurstück 1615 der Gemarkung
Uhlenhorst entlang der dortigen südlichen Grenze
anzupflanzen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens
folgende Grundstücksanteile in vom Hundert (v. H.) der
jeweiligen Grundstücksfläche mit Stauden, Sträuchern
und Bäumen dauerhaft zu begrünen: im „WA 2“ mindestens
15 v. H., im „WA 3“ mindestens 20 v. H., im „WA 4“
mindestens 10 v. H., im „WA 5“ und „WA 6“ zusammen
mindestens 20 v. H. und im „WA 7“ mindestens 20 v. H.
Begrünte unterbaute Flächen sowie Pflanzflächen in
geschlossenen Pflanztrögen oder in sonstigen baulichen
Einfassungen ohne Anschluss an den Boden können hierbei
mitgerechnet werden.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens
folgende Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens
extensiv zu begrünen: im „WA 2“ mindestens
90 m², im „WA 3“ mindestens 320 m², im „WA 4“ mindestens
270 m², im „WA 6“ mindestens 480 m² und im „WA 7“
mindestens 540 m².]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418]
Der Bebauungsplan Billstedt 55 für den Geltungsbereich Ruhmkoppel — Westgrenzen der Flurstücke 728 und 667 der Gemarkung Schiffbek — Julius-Campe-Weg — Öjendorfer Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-18
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der auf den Flurstücken 664, 665 und 729 der Gemarkung Schiffbek festgesetzten Flächen für Stellplätze Zufahrten an die Ruhmkoppel und den Julius-Campe-Weg anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die erdgeschossige Garage (GaE) ist als Gemeinschaftsanlage für die Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung bestimmt. Für die Grundstücke mit einer Geschäftshausbebauung ist die Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen nach der Reichsgaragenordnung auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück mit Geschäftshausbebauung des Planbezirks zu erfüllen.][Nr. 2.3 | Die Traufhöhen der eingeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g) sollen höchstens 5,0 m betragen.][Nr. 2.4 | Kein Bauteil der eingeschossigen Geschäftshausbebauung darf höher als 6,0 m sein.][Nr. 2.5 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) und der erdgeschossigen Garage (GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.7 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Bau- und Straßenlinien vor der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenflächen). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.8 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 422]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen, einschließlich der Flächen über den kellergeschossigen Garagen, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.4 | Die bei den Kellergeschossigen Garagen dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]