BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_c87776de-e287-4bb3-ab8a-3c543316ab38

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c87776de-e287-4bb3-ab8a-3c543316ab38
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    • XPLAN_BP_PLAN_c87776de-e287-4bb3-ab8a-3c543316ab38
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D146
    xpPlanDate
    • 1959-05-19
    name
    • D146
    internalId
    • a5dd4c74-2bb5-491a-81c6-9effc9db4972
    technHerstellDatum
    • 2016-04-22
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die achtgeschossigen Wohnhäuser (W8g) 24,0 m.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflachen im Wohngebiet (einschließlich der Fläche über den Garagen unter Erdgleiche GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Für die Baustufe W8g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.6 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 209, 304]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4fb4f334-ab18-4149-a986-99312aca6780]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c88e0913-fb78-4eff-882f-9ecfb3c43863

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c88e0913-fb78-4eff-882f-9ecfb3c43863
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    • XPLAN_BP_PLAN_c88e0913-fb78-4eff-882f-9ecfb3c43863
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese42
    xpPlanDate
    • 2019-04-30
    name
    • Blankenese42
    internalId
    • 48a0fea3-e7a9-48db-9989-ffc354b9f9db
    beschreibung
    • Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Baurs Weg – Elbchaussee – Ostgrenze des Flurstücks 1796 (Baurs Park), Nordgrenzen der Flurstücke 662, 661, 660, 659 und 658 der Gemarkung Blankenese – Baurs Park – Elbchaussee – Mühlenberger Weg – Ostgrenzen der Flurstücke 2448, 2447 und 1825, Südgrenze des Flurstücks 1825, über die Flurstücke 1825, 1588, 2447 und 684 (El-buferweg), Westgrenze des Flurstücks 686, Südwest- und Südgrenze des Flurstücks 674, über das Flurstück 671, Südostgrenze des Flurstücks 667, über das Flurstück 2551 der Gemarkung Blankenese.
    kommentar
    • Ergänzendes Verfahren; Teilweise teilweise rückwirkende Inkraftsetzung
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten werden mit Ausnahme der Flurstücke 693, 700, 701 und 1663 der Gemarkung Blankenese die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten sind je Wohngebäude höchstens zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Nutzungen nach § 4 Absatz 3 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Das Sondergebiet „Konferenz- und Seminarzentrum“ dient vorwiegend der Unterbringung von Veranstaltungsräumen für Konferenz- und Seminarzwecke. Zulässig sind Veranstaltungsräume für Konferenzen und Seminare sowie Ausstellungsräume. Gastronomiebetriebe und Beherbergungsbetriebe sowie Büros sind ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.6 | Terrassen und Wintergärten im Anschluss an die Hauptnutzung sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.7 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassentreppen um bis zu 5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Im Plangebiet sind auch die Aufenthaltsräume einschließlich zugehöriger Treppenräume und Umfassungswände in Nichtvollgeschossen unterhalb des Erdgeschosses (Untergeschosse, Kellergeschosse) auf die zulässige Geschossfläche anzurechnen.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen zum Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen ist die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen zulässig. Ausnahmsweise können Standplätze für Abfallbehälter zugelassen werden, soweit diese begrünt eingefasst werden und die Ziele des Erhaltungsbereichs und die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit der Bezeichnung „GFL 1“ umfasst die Befugnis, für die Erschließung der Flurstücke 663, 665, 669 und 1803 der Gemarkung Blankenese den vorhandenen Parkweg Baurs Park als Zufahrt zu nutzen sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit der Bezeichnung „GFL 2“ umfasst die Befugnis, für die Erschließung der Flurstücke 696, 697 und 698 der Gemarkung Blankenese den vorhandenen Parkweg Baurs Park als Zufahrt zu nutzen sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit der Bezeichnung „GFL 3“ umfasst die Befugnis, für die Erschließung des Flurstücks 686 der Gemarkung Blankenese den vorhandenen Strandweg als Zufahrt zu nutzen sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Das festgesetzte Gehrecht mit der Bezeichnung „G4“ umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.][§2 Nr.15 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind Nebenanlagen, Hecken und Gehölze, die die vorhandenen Blickbeziehungen auf die Elbe einschränken, nicht zulässig.][§2 Nr.16 | Im gesamten Plangebiet sind bei Putzbauten für die Fassadengestaltung helle gedeckte Farbtöne zu verwenden. Bei einer Verblendung mit Vormauersteinen sind weiß gestrichene oder geschlämmte Ziegelsteine zu verwenden. Sichtbares Fachwerk, Holzverkleidungen oder die Kombination der genannten Materialien sind zulässig. Materialien, die andere Materialien vortäuschen, sind unzulässig.][§2 Nr.17 | Dächer von mit „(A)“ bezeichneten Wohngebäuden sind ausschließlich als Walmdächer mit beidseits gleicher Neigung zwischen 40 und 50 Grad auszuführen.][§2 Nr.18 | Für die Gebäude innerhalb der Erhaltungsbereiche sind nur schiefergraue bis anthrazitfarbene Dachpfannen oder -schindeln in nicht glänzender Ausführung und begrünte Dächer zulässig. Ausnahmsweise sind rote Tonpfannen in Anpassung an die Nachbarbebauung oder Reetdeckungen zulässig.][§2 Nr.19 | Für die Gebäude innerhalb der Erhaltungsbereiche, soweit sie nicht mit „(A)“ bezeichnet sind, sind nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 und 40 Grad zulässig.][§2 Nr.20 | Innerhalb der Erhaltungsbereiche sind flach geneigte Dächer und Flachdächer nur ausnahmsweise zulässig, wenn die städtebaulichen Erhaltungsziele nach § 172 des Baugesetzbuchs nicht beeinträchtigt und sie extensiv begrünt werden.][§2 Nr.21 | Bei der Ausbildung der Dächer innerhalb der Erhaltungsbereiche darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.22 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.23 | Aufgeständerte Gebäude und aufgeständerte Terrassen sowie Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gegenüber den übrigen Geschossen gestalterisch abzusetzen, so dass eine Unterteilung der Gebäude in Sockelzone und den darüber liegenden Geschossen erkennbar ist.][§2 Nr.24 | Die Errichtung von Flutschutzmauern ist nur zulässig, wenn der Flutschutz nicht am Gebäude umgesetzt werden kann. Sie sind an den sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen. Sofern Flutschutzmauern eine Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, überschreiten, ist die Flutschutzanlage in der Höhe gestaffelt anzulegen. Die entsprechenden Stufen müssen eine Mindesttiefe von 1,5 m aufweisen, die Flächen sind mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen.][§2 Nr.25 | Stützmauern sind an ihren sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen.][§2 Nr.26 | Bei den Gebäuden Elbchaussee 563, 565 und 567 sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Fenstern, Außentüren und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.27 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.28 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und der Umfang der Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.29 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.30 | Stellplätze sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen. Außenwände von Garagen sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.31 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.32 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-04-30
    inkrafttretensDatum
    • 2019-05-18
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7a3fc9b1-1d14-4667-8a2f-f2ddabcef202]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c8b513b6-9e42-48af-8693-0f9da421ebb5

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c8b513b6-9e42-48af-8693-0f9da421ebb5
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB202
    xpPlanDate
    • 1961-06-27
    name
    • TB202
    internalId
    • e68e640d-ecfb-4d9a-816f-1d24e7be87b5
    beschreibung
    • Grünanlagen am Schleemer Bach (3. Abschnitt)
    technHerstellDatum
    • 2016-10-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-27
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_02081f6b-b785-4e7f-a59f-398d9f63b842]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c8b56853-3f35-4114-ad76-96a9e98bb495

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c8b56853-3f35-4114-ad76-96a9e98bb495
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c8b56853-3f35-4114-ad76-96a9e98bb495
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord12
    xpPlanDate
    • 1984-01-26
    name
    • Altona-Nord12
    nummer
    • 12
    internalId
    • de255640-322c-42d5-8b69-d2cbb2459731
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Nord 12 für den Geltungsbereich Schnellstraße - Haubachstraße - Gerichtstraße - über die Flurstücke 39, 38, 37 und 40 der Gemarkung Altona-Nordwest - Haubachstraße - Eggerstedtstraße - Zeiseweg - Bodenstedtstraße - Max-Brauer-Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 207) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit (a) bezeichneten Flächen kann eine Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen auf der Außenseite der Baublöcke bis zu 1,50 m durch Treppenhäuser, Erker, Loggien und Balkone zugelassen werden. Auf den mit (b) bezeichneten Flächen können entsprechende Überschreitungen auf der Außenseite und im Blockinnenbereich zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Nutzungen nach § 6 Absatz 2 Nummern 3, 5 bis 7 und Ausnahmen nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Wohnungen sind nur oberhalb des ersten Vollgeschosses in dem mit 8,0 m Gebäudetiefe bestimmten Teil des Mischgebiets zulässig, der zum Blockinnenbereich gelegen ist.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet muß die Geschoßzahl des zum Blockinnenbereich gewandten Gebäudeteils mindestens der Geschoßzahl des straßenseitigen Gebäudeteils entsprechen.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den zum Blockinnenbereich gewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.6 | Im Mischgebiet sind zwischen Straßenbegrenzungslinien und Baugrenzen Anliefer- und Lagerflächen sowie Stellplätze zulässig. Anstelle der Stellplätze dürfen in diesem Bereich Garagen nicht errichtet werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.8 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Fernwärme zulässig.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß des Blockinnenbereichs an die Eggerstedtstraße eine Zuwegung anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Auf dem als „Sporthaus" gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteil der Sportplatzfläche ist nur ein Gebäude mit Wasch-, Umkleide- und Geräteräumen zulässig.][§2 Nr.11 | Innerhalb des als „Spielhaus" gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteiles der Spielplatzfläche ist nur ein Gebäude mit den für die festgesetzte Nutzung „Spielplatz" notwendigen Räumen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 207]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-01-26
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauGB
    • [Datum: 1976-08-18]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_47aa3e6d-9462-4a3d-8e35-9ff522e46504]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c8c34388-e12f-458c-aa6c-7593641dd20e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c8c34388-e12f-458c-aa6c-7593641dd20e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c8c34388-e12f-458c-aa6c-7593641dd20e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt102
    xpPlanDate
    • 2006-03-27
    name
    • Billstedt102
    internalId
    • 53071c75-bc11-4eca-8d93-c7e26085deff
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 102 für den Geltungsbereich zwischen Druckerstraße und Kapellenstraße sowie westlich des Brockhauswegs (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Druckerstraße - Brockhausweg - Kapellenstraße - Westgrenzen der Flurstücke 1045, 1521 bis 1524 und 1054 der Gemarkung Kirchsteinbek.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder in Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Mindestens 40 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksflächen sind als offene Vegetationsflächen herzurichten. Mindestens 30 v. H. dieser Vegetationsflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.3 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Tiefgaragen sind einschließlich der Überdeckung unter Erdgleiche herzustellen.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-03-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1f717ae-b7a3-46cb-b479-94cc39b2c562]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c8c67e42-e8fc-4c5d-8d31-e27b9de9c914

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c8c67e42-e8fc-4c5d-8d31-e27b9de9c914
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c8c67e42-e8fc-4c5d-8d31-e27b9de9c914
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued21
    xpPlanDate
    • 1972-05-15
    name
    • Barmbek-Sued21
    internalId
    • 7986a728-259f-4390-9fb1-e37226f7f92e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 21 für den Geltungsbereich Winterhuder Weg — Nordgrenze des Flurstücks 743, West- und Nordgrenze des Flurstücks 772 der Gemarkung Uhlenhorst — Humboldtstraße — Hamburger Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 418) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-31
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den zwanzig- und neunundzwanziggeschossigen Gebäuden im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des vierten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die Traufhöhen betragen für das zweiundzwanziggeschossige Gebäude 97 m und für das neunundzwanziggeschossige Gebäude 102 m als Höchstgrenze.][§2 Nr.3 | Werbeanlagen sind oberhalb der viergeschossigen Bebauung unzulässig.][§2 Nr.4 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Bauliche Vor-haben und solche Nutzungen sind unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, jedoch sind bauliche Anlagen in einer Höhe von mehr als 3,50 m über Gelände und einzelne Stützen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-05-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7f377f54-a5de-4b8f-8df8-ad692de8c7ad]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c8d48770-8493-489a-80e0-1c49ddd62364

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c8d48770-8493-489a-80e0-1c49ddd62364
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c8d48770-8493-489a-80e0-1c49ddd62364
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf29
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    name
    • Bergedorf29
    internalId
    • 23e924c7-19bb-472f-8a50-38887c2cda78
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 29 für den Geltungsbereich Brookdeich — Brookwetterung — über das Flurstück 1699 der Gemarkung Bergedorf — An der Pollhofsbrücke — Nordgrenze der Bahnanlagen — Westgrenzen der Flurstücke 3969, 4341 und 3764 der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe mit Verwendung, Erzeugung, Lagerung (außer Heizöleigenbedarf) oder Umschlag wassergefährdender Stoffe unzulässig. Außerdem sind innerhalb der mit A gekennzeichneten Flächen luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind innerhalb der mit B gekennzeichneten Flächen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-04-25
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1977]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_03caf5e4-ae2a-40dd-ac36-51d016dcbdd2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c8d53ce2-b3ea-4b8d-ac47-a72f262f4dd3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c8d53ce2-b3ea-4b8d-ac47-a72f262f4dd3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c8d53ce2-b3ea-4b8d-ac47-a72f262f4dd3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB64
    xpPlanDate
    • 1954-07-23
    name
    • TB64
    internalId
    • 86784df6-912e-4240-b684-5ab2a59cec5b
    beschreibung
    • Düsternstraße - Herrengraben
    technHerstellDatum
    • 2016-10-27
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 104]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-07-23
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7c597e90-aa09-4a13-97a7-99bf8fecc97d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c8ee49b6-ebd3-4c3a-bb06-28d772349a0d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c8ee49b6-ebd3-4c3a-bb06-28d772349a0d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c8ee49b6-ebd3-4c3a-bb06-28d772349a0d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt58(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1975-09-23
    name
    • Billstedt58(1Aend)
    internalId
    • 8589867c-1ebf-4b8a-8322-51ae25dd6697
    technHerstellDatum
    • 2015-12-07
    aendertPlan
    • [Verbundener Plan: Billstedt58]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_c8ee49b6-ebd3-4c3a-bb06-28d772349a0d&filename=Billstedt58(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 | Im Bebauungsplan Billstedt 58 vom 18. Februar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 56) werden die beiden an den Havighorster Redder angrenzenden Festsetzungen „Parkanlage" in die Festsetzungen „Spiel- und Bolzplatz" geändert.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    plangeber
    • [Name: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-09-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_565e88be-355c-4150-8f8d-09239a6dfd2a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c9061c4a-8b4d-4502-b9c5-aab43c9f1647

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c9061c4a-8b4d-4502-b9c5-aab43c9f1647
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c9061c4a-8b4d-4502-b9c5-aab43c9f1647
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg41
    xpPlanDate
    • 1979-07-03
    name
    • Harburg41
    internalId
    • 0f978dea-1bb4-461c-b87a-eb8fe8a1018d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 41 für den Geltungsbereich Schloßmühlendamm — Buxtehuder Straße — Ostgrenze des Flurstücks 3658 der Gemarkung Harburg — Am Werder — Küchgarten (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet mit dreigeschossiger Ausweisung kann ausnahmsweise ein viertes Vollgeschoß zugelassen werden, wenn die festgesetzte Geschoßfläche nicht überschritten wird. Weiterhin ist in diesem Gebiet im Rahmen der zulässigen Vollgeschosse ein Garagengeschoß oberhalb der Geländeoberfläche zulässig, dessen Fläche bei der Ermittlung der Geschoßfläche unberücksichtigt bleibt.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-07-03
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_da2d3812-124a-420f-a695-9996b3a79892]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung