Der vorhabenbezogene Bebauungsplan St. Georg 45 für
den Geltungsbereich zwischen An der Alster und Koppel,
(Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
An der Alster – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 943 –
Koppel – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 943 der Gemarkung St. Georg-Nord.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind in den oberirdischen Geschossen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schank- und Speisewirtschaften und ausnahmsweise Wohnungen zulässig. In den unterirdischen Geschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume allgemein zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), allgemein zulässig. 3. Im Vorhabengebiet „Wohnen“ ist in den oberirdischen Geschossen nur Wohnen zulässig. In den unterirdischen Geschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume allgemein zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 1 BauNVO allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 Nr.4 | Im Vorhabengebiet „Büro“ ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an den Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Entlang der Straße An der Alster ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1489), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig. Entlang der Straße An der Alster sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für NO2 unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen und Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Vorhabengebiet „Büro“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden, im Vorhabengebiet „Wohnen“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,95 überschritten werden.][§2 Nr.9 | Im Vorhabengebiet „Büro“ und im Vorhabengebiet „Wohnen“ ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu HmbGVBl. Nr. 40 Freitag, den 30. September 2016 451 einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 1,5 m zulässig. An den zur Straße An der Alster gerichteten Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker unzulässig. In den Vorhabengebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen nur bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.10 | Für den nach der Planzeichnung zu erhaltenden Baum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Der Ersatzbaum muss einen Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die nach der Planzeichnung zu pflanzenden Bäume sind kleinkronige Bäume zu verwenden. Diese Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | In den mit „(A)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind jeweils mindestens fünf einheimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Flächen sind zudem flächig mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen, wobei je m² Fläche ein Strauch zu pflanzen ist.][§2 Nr.12 | In der mit „(B)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mindestens fünf großkronige, einheimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Fläche ist zudem flächig mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen, wobei je m² Fläche ein Strauch zu pflanzen ist.][§2 Nr.13 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind mindestens 10 vom Hundert der Flachdachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 25 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen. Mindestens 5 vom Hundert der genannten Dachflächen von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Im Vorhabengebiet „Wohnen“ sind mindestens 45 vom Hundert der Flachdachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Tiefgaragenflächen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Stellplätze sind mit einem vegetationsfähigen Aufbau herzustellen. In der mit „(B)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus vollflächig mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.15 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nur innerhalb der mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen zulässig. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Innerhalb der Fläche „(C)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nicht überschritten werden. Innerhalb der Fläche „(D)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50 m überschritten werden.][§2 Nr.16 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nur innerhalb der mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen zulässig. Die Aufbauten
sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Innerhalb der Fläche „(C)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten
für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nicht überschritten werden. Innerhalb der Fläche „(D)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik
und Fahrstuhlüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50m
überschritten werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
rechtsverordnungsDatum
2016-09-15
staedtebaulicherVertrag
No
erschliessungsVertrag
No
durchfuehrungsVertrag
Yes
gruenordnungsplan
No
versionBauNVO
[Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 22. 04.1993]
[§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet unzulässig und im Kleinsiedlungsgebiet nur bei gewerblicher Nutzung unterhalb der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie im Wohngebiet gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge und die Garagenfläche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellfläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§2 Absatz 3 und 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Winterhude 8 für den Geltungsbereich Hudtwalckerstraße — Alster — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1551 der Gemarkung Winterhude — Winterhuder Kai — über die Flurstücke 1981 (Bebelallee) und 2797 der Gemarkung Winterhude — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 409) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-05-07
texte
[§2 Nr.1 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise dürfen Dachgeschosse nur bis zur Hälfte der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses mit einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m errichtet werden.][§2 Nr.2.1 | In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten der Wohngebiete sind nur Flachdächer zulässig. Außerdem sind die Gebäudezwischenteile wie folgt zu gliedern:
In den mit a gekennzeichneten Abschnitten dürfen nur drei Vollgeschosse errichtet werden. Die Vorderfront ist um mindestens 4,0 m von der Vorderfront des viergeschossigen Gebäudes an der Bebelallee zurückzusetzen. Die Gebäudetiefe wird auf 10,0m begrenzt; eine Überschreitung kann auf der Vorderseite durch Fassadenbauteile bis zu 0,5 m und auf der Rückseite durch Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.2.2 | In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten der Wohngebiete sind nur Flachdächer zulässig. Außerdem sind die Gebäudezwischenteile wie folgt zu gliedern:
In dem mit b gekennzeichneten Abschnitt ist die Vorderfront um mindestens 1,5 m von der Vorderfront des dreigeschossigen Gebäudes an der Bebelallee zurückzusetzen. Die Baukörpertiefe wird auf 8,5 m begrenzt; eine Überschreitung kann auf der Vorderseite durch Fassadenbauteile bis zu 0,5 m und auf der Rückseite durch Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.2.3 | In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten der Wohngebiete sind nur Flachdächer zulässig. Außerdem sind die Gebäudezwischenteile wie folgt zu gliedern:
In den mit c gekennzeichneten Abschnitten ist die Vorderfront um mindestens 4,5 m von der Vorderfront des Gebäudes zurückzusetzen. Die Gebäudetiefe wird auf 9,5 m begrenzt.][§2 Nr.2.4 | In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten der Wohngebiete sind nur Flachdächer zulässig. Außerdem sind die Gebäudezwischenteile wie folgt zu gliedern:
In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten ist durch geeignete Materialien eine transparente Fassadenwirkung an Vorder- und Rückseiten sicherzustellen.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet geschlossener Bauweise kann außerhalb der mit a und b gekennzeichneten Abschnitte eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutz wände bis zu 1,5 m sowie für Eingangsvorbauten wie Treppenzugänge und Vordächer bis zu 3,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im Wohngebiet offener Bauweise wird für Grundstücke mit einer Straßenfrontbreite von weniger als 15,0 m ein Grenzabstand von mindestens 2,5 m zugelassen.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet auf dem Flurstück 327 der Gemarkung Winterhude kann zugelassen werden, daß die nordwestliche und die nordöstliche Baugrenze jeweils bis zu 5,0 m durch einen Erker mit einer Grundfläche von höchstens 25 m , die nordwestliche Baugrenze bis zu 10,0 m durch eine Terrassen- und Treppenanlage und die Baugrenze an der Hudtwalckerstraße bis zu 3,0 m durch ein Vordach und Treppen überschritten werden.][§2 Nr.6 | Geringfügige Abweichungen von Lage und Breite der Durchgänge sowie der Breite der Arkaden können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen und die Gesamtheit des Baumbestands nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.9 | Auf dem von den Flurstücken 327, 782 und 2725 gebildeten Baugrundstück müssen auf den nicht überbaubaren Flächen mindestens 4000 m2 von Unterbauungen und Oberflächenversiegelung frei bleiben. Auf dieser Fläche sind mindestens 20 großkronige Laubbäume (Hartholzarten) mit einem Mindestabstand von 10 m zu pflanzen und dauernd zu erhalten.][§2 Nr.10 | Für die Bebauung auf den Flurstücken 327, 782 und 2725 ist eine Beheizung nur durch Fernwärme zulässig.][§2 Nr.11 | Im Wohngebiet entlang der Bebelallee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Seite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.12 | Auf den Flurstücken 327, 782 und 2725 sind Standplätze für Müllgefäße nur innerhalb der Gebäude unterzubringen.][§2 Nr.13 | Auf der als Ausflugslokal festgesetzten Fläche ist nur eine Schänk- und Speisewirtschaft zulässig. Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sind ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 409]
[§2 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
Der Bebauungsplan Osdorf 41 für den Geltungsbereich
nördlich Hemmingstedter Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 221)
wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
West- und Nordgrenze des Flurstücks 6360, über das Flurstück
2161, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5903,
Nordgrenze des Flurstücks 6013 (Igelweg), Nord- und
Ostgrenze des Flurstücks 5905, Nordgrenze des Flurstücks
6360, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2167,
Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 6360 der Gemarkung
Osdorf, über die Flurstücke 1211 (Hemmingstedter Weg)
und 4183, Südgrenzen der Flurstücke 4183 und 4185,
über das Flurstück 4185, Südgrenze des Flurstücks 1211
(Hemmingstedter Weg), über das Flurstück 1211, Nordgrenze
des Flurstücks 1211 der Gemarkung Groß Flottbek,
Nordwestgrenze des Flurstücks 6360, Nordgrenzen der
Flurstücke 6343 und 6345 der Gemarkung Osdorf.
technHerstellDatum
2016-10-24
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf den privaten Grünflächen sind Gebäude und Nebenanlagen
unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei
Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von
öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter
Bäume unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf der Umgrenzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen
sind insgesamt 14 großkronige Bäume zu pflanzen.
Die Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden
Gehölzen einzufassen. Bei Abgang von Gehölzen sind
Ersatzpflanzungen so durchzuführen, dass der Charakter
und Aufbau der Bepflanzung erhalten bleibt. Vorhandene
Lücken sind durch Neupflanzungen zu schließen.][§2 Nr.4 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen sind Baumreihen
zu pflanzen. Bei Abgang von Gehölzen sind Ersatzpflanzungen
so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau
einer Baumreihe erhalten bleibt. Vorhandene Lücken
sind durch Neupflanzungen zu schließen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen
sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.
Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume von mindestens
12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche
von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.6 | Ein Anteil von 15 vom Hundert der Dachflächen ist mit
einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Zur Beleuchtung der Sportplätze ist nur die Verwendung
von Natrium-Niederdruckleuchten zulässig. Die Lichtquellen
sind zu den offenen Freiflächen hin abzuschirmen.][§2 Nr.8 | Ein Anteil von 60 vom Hundert der Schulhofflächen sowie
ebenerdige Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem
Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Das auf den Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser
ist vorrangig auf den Grundstücken zu versickern.
Dabei ist das auf den Fahrwegen und Stellplätzen anfallende
Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.10 | Die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher
Teich zu erhalten und zu pflegen.][§2 Nr.11 | Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur
und Landschaft wird die mit „Z“ bezeichnete Fläche den
außerhalb des Plangebietes befindlichen Flurstücken 29
(teilweise), 179 und 180 der Gemarkung Rissen und den
Flurstücken 2516, 2865, 3347, 3348, 3349 und 3350 der
Gemarkung Sülldorf für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]