Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eißendorf 44 für den Geltungsbereich zwischen Metzendorfer Weg und Beerenhöhe (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3365, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3364, Ostgrenze des Flurstücks 3345 (Metzendorfer Weg) über das Flurstück 3345, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3351, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3346 der Gemarkung Eißendorf.
technHerstellDatum
2015-09-23
texte
[§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind nur Wohngebäude sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.][§2 Nr.2 | Carports sowie Stellplätze ohne Schutzdach sind nur auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Die Höhe des Schutzdaches darf maximal 2,5 m betragen.][§2 Nr.3 | Zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen ist die durch Baugrenzen festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche.][§2 Nr.4 | Abstellhäuser sind mit einer Grundfläche von maximal 5 m² zulässig. 4. Die bauliche Höhe der Abstellhäuser darf maximal 2,5 m betragen. Auf den Eingangsseiten der Gebäude auf den Baufeldern (1), (2), (3), (4), (7), (9), (11), (12), (15), (16) sowie auf den Wohnhof- bzw. Wohnwegseiten der Gebäude auf den Baufeldern (5), (6), (8), (13), (14) sind Abstellhäuser unzulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von der vorgenannten Festsetzung können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Festgelegte Geländeoberfläche für die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse der Gebäude auf den Baufeldern (15) und (16) ist der Wohnweg. <4>][§2 Nr.7 | Entlang der Grundstücksgrenzen im rückwärtigen Gartenbereich der Reihenhäuser sind Hecken anzupflanzen.][§2 Nr.8 | Die Stützen und Wände von Carports, Standplätzen für Abfallbehälter und Pergolen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je Stütze bzw. 2,5 m Wandlänge ist eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für die in der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzten Einzelbäume sind Bäume im öffentlichen Straßenraum mit einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu verwenden; eine Abweichung vom Standort ist bis zu 2,5 m zulässig.][§2 Nr.10 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und deren Böschungen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume unzulässig. Für mit einem Erhaltungsgebot festgesetzte Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben.][§2 Nr.11 | Die Dachflächen der Gebäude sind flächendeckend mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zuzüglich 2 cm Drainageschicht zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die befestigten Flächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau auszuführen.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist das vorhandene Trockental als offene Wiesenniederung mit einem Anteil von 15 vom Hundert Strauchflächen mit Einzelbäumen und Baumgruppen zu entwickeln und extensiv zu pflegen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
[§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
Der Bebauungsplan Finkenwerder 12 für den Geltungsbereich Steendiek — Nordwestgrenze des Flurstücks 1588 — über die Flurstücke 1586, 1314, 1315, 386, 388, 389, 1091, 929, 402, 391, 401, 925, 339 (Müggenloch), 338, 336, 335, 1013 und 1999 der Gemarkung Finkenwerder-Nord zum Kanalstack — Müggenburg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-06
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet zwischen Müggenloch und Kanalstack kann ausnahmsweise bei einer Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahl zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind im Wohngebiet auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, zu den im Wohngebiet liegenden Flurstücken und Flurstücksteilen 387, 388, 389, 1091, 390, 402, 391, 392, 336, 335, 334, 333, 1348, 331, 988, 328, 319, 317, 316, 314, 311, 310, 240 und 306 der Gemarkung Finkenwerder-Nord Zufahrten anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
Der Bebauungsplan Wellingsbüttel 9 für den Geltungsbereich Langwisch — Alster — Ostgrenze des Flurstücks 31 der Gemarkung Wellingsbüttel — Friedrich-Kirsten-Straße — Wellingsbüttler Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-05
texte
[§2 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]
Der Bebauungsplan Lohbrügge 86 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Langberg und Unterberg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Am Langberg — Ostgrenzen der Flurstücke 59 und 2023 der Gemarkung Boberg — Unterberg — Westgrenzen der Flurstücke 85 und 86 der Gemarkung Boberg.
technHerstellDatum
2016-03-09
texte
[§2 Nr.1 | Auf den privaten Grandstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Außenwände von Garagen sowie Stützen von Schutzdächern auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.3 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für die in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.4 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Die Flächen mit Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind zu mindestens 60 vom Hundert (v. H.) mit einheimischen Bäumen und Sträuchern oder Obstgehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.6 | Die durch Quellhorizonte bedingte natürliche Bodenvegetation ist zu erhalten, soweit es im Rahmen von wasserwirtschaftlichen Unterhaltungsmaßnahmen möglich ist. Gewässerläufe sollen offengehalten, ihre Uferbereiche sollen naturnah gestaltet werden.][§2 Nr.7.1 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Mindestens 80 v. H. der Flächen müssen mit standortgerechten und einheimischen Laubbäumen und Sträuchern bepflanzt sein, die zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen sind.][§2 Nr.7.2 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Die Anwendung von Pflanzenbehandlungs- und Düngemitteln ist unzulässig. Die Flächen sind naturnah zu entwickeln und nicht für Gartennutzung vorzusehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
Der Bebauungsplan Bramfeld 10 für das Plangebiet Hülsdornweg — Sauerampferweg — Westgrenze des Flurstücks 2228 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2217 der Gemarkung Bramfeld — Haldesdorfer Straße — Wandsbeker Straße — Ostgrenzen der Flurstücke 852/54, 4478 bis 4480, 2308, 845/54 und 850/54 der Gemarkung Bramfeld — Bahnanlagen— Wichelkamp — Ilenkruut (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-24
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
Der Bebauungsplan Horn 23 für den Geltungsbereich O'Swaldstraße — Horner Weg — Rennbahnstraße — Bauerberg — Dunckersweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-12-17
wurdeGeaendertVonPlan
[Verbundener Plan: Horn42]
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
Der Bebauungsplan Winterhude 39 für den Geltungsbereich nördlich des Jahnrings und östlich des Überseerings (Ortsteil 408) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Überseering - Kapstadtring - Caracasweg - Jahnring.
technHerstellDatum
2014-05-15
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, großflächige Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), Spielhallen oder ähnliche Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Sexshops sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren ausschließlicher oder überwiegender Geschäftszweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO und Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Grundflächenzahl darf für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die Tiefgarage muss außerhalb der überbaubaren Fläche unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können bei Gebäuden für technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen) und Brüstungen auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert (v.H.) der jeweiligen Dachflächen um bis zu 3 m überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die bis zu einer Höhe von 31 m über der im Bebauungsplan gekennzeichneten Geländeoberfläche befindlichen Dachflächen von Gebäuden, soweit sie nicht als Aufenthaltsflächen, der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen, mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet sind mindestens 20 v.H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Anpflanzungen nach Nummer 6 vorgenommen werden, muss der Substrataufbau mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.8 | Für die nach der Planzeichnung zu pflanzenden Einzelbäume sind Platanen, für ansonsten zu pflanzende Bäume und Sträucher sind standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Entlang des Kapstadtrings darf der Standort der anzupflanzenden Bäume zur Schaffung von Grundstückszufahrten verändert werden. Bäume sind mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]