BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_dc84748d-0f65-49ed-9495-333d25629e36

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    • XPLAN_BP_PLAN_dc84748d-0f65-49ed-9495-333d25629e36
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB1077
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB1077
    internalId
    • f68b20e6-6320-49d5-8790-b33ec88e9f9b
    beschreibung
    • Georg-Wilhelm-Straße von der Trettaustraße bis Haulander Weg
    technHerstellDatum
    • 2016-09-27
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_106f1ecb-6a32-410d-9f3c-5cb30246b1bf]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dc85b51d-7e5a-473d-b522-6f9d4fcda124

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    • XPLAN_BP_PLAN_dc85b51d-7e5a-473d-b522-6f9d4fcda124
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt25(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-02-04
    name
    • Altona-Altstadt25(1Aend)
    internalId
    • b5255d07-5b44-4710-89d1-3db8fede6d8c
    beschreibung
    • siehe Altona-Altstadt25
    technHerstellDatum
    • 2016-08-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 | In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Altstadt25 vom 20. August 1968 (HmbGVBl. S. 202) wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Internetcafés, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist), sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 2000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 205]
    plangeber
    • [Name: 205]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-02-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8e2ff21e-c5fe-4a71-a0cb-d2e9764dd799]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Altona-Altstadt25|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_dc85b51d-7e5a-473d-b522-6f9d4fcda124&filename=Altona-Altstadt25(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dc8987fa-3dae-4163-9fc5-2c4f4c6c2ec6

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    • XPLAN_BP_PLAN_dc8987fa-3dae-4163-9fc5-2c4f4c6c2ec6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen2
    xpPlanDate
    • 1963-03-29
    name
    • Othmarschen2
    internalId
    • fda3e525-347e-4cdc-a56c-ec92450180a9
    technHerstellDatum
    • 2016-06-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden. Bei zweigeschossigen Wohngebäuden dürfen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | In dem orange umrandeten Wohngebiet müssen die Baugrundstücke zwischen der Elbchaussee und der hintersten Baugrenze mindestens 30,0 m breit sein. Die Frontlänge der Wohngebäude darf 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstücks nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m und zwischen mehreren Wohngebäuden auf einem Baugrundstück Abstände von mindestens 20,0 m einzuhalten. Reihenhäuser sowie Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge in Vorgärten und Bauwichen sind unzulässig. Kellergaragen sind beiderseits der Elbchaussee nur zulässig, soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.][§2 Nr.3 | Gewerbebetriebe jeglicher Art und Werbeanlagen sind unzulässig. Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sowie die unbebauten Flächen innerhalb der Baugrenzen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, es sei denn, daß nach der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) die natürliche Landschaft erhalten bleiben soll. Ausgenommen sind die erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht werden, daß sie Von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.5 | Einfriedigungen, an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein. In dem orange umrandeten Wohngebiet sind nur Hecken bis zur Höhe von 0,75 m und Zäune bis zur Höhe von 0,60 m. zulässig, wenn diese durch Hecken verdeckt werden. Andere Einfriedigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sie einem besonders gepflegten Landschafts- und Straßenbild entsprechen.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-03-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bcab47e5-a02b-4333-bd0c-9efea65eda73]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dc974f63-a323-40e7-b94c-47902bc63b64

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dc974f63-a323-40e7-b94c-47902bc63b64
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dc974f63-a323-40e7-b94c-47902bc63b64
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge59
    xpPlanDate
    • 1974-12-17
    name
    • Lohbruegge59
    internalId
    • 66604e5f-f194-41c6-9d83-f18827c24cba
    technHerstellDatum
    • 2016-03-10
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-12-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_872767f7-1add-4c3f-beab-72ca76eb5a3c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dcad96c6-2577-4ca5-900b-5d4da799bd81

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dcad96c6-2577-4ca5-900b-5d4da799bd81
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dcad96c6-2577-4ca5-900b-5d4da799bd81
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D33
    xpPlanDate
    • 1954-10-15
    name
    • D33
    internalId
    • 593e2fb0-9444-4778-98e9-47c17fdf0079
    technHerstellDatum
    • 2016-05-23
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120, 125]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-10-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_85aed543-0012-4ae1-8886-63419dcfd598]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • DurchfuehrungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dcf1f4ee-e4f3-421f-9df5-8db0a1fe6b1e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dcf1f4ee-e4f3-421f-9df5-8db0a1fe6b1e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dcf1f4ee-e4f3-421f-9df5-8db0a1fe6b1e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen12
    xpPlanDate
    • 2000-02-29
    name
    • Schnelsen12
    internalId
    • d0af2824-eaf7-4c58-bf14-eafd19a3b5d8
    beschreibung
    • Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 390, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6745, Südgrenze des Flurstücks 6961 der Gemarkung Schnelsen - Bahnanlagen der AKN - Landesgrenze - Ellerbeker Moordamm.
    technHerstellDatum
    • 2013-08-08
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Für die mit 12m Bebauungstiefe festgesetzten Baukörper in den Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2 m bei einer Breite von jeweils maximal 3 m zugelassen werden. Die Breite dieser Vorbauten darf insgesamt 50 vom Hundert (v. H.) der Fassadenlänge nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | In dem allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 426 bis 428 der Gemarkung Schnelsen sind Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten entlang der Holsteiner Chaussee sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten zu umgeben und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.6 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf allen nicht überbauten Flächen ist unzulässig.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind mindestens 20 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ein großkroniger Baum zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind einheimische Laubbäume zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Wegeflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:][§2 Nr.10.1 | Auf den mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Flächen sind eine extensiv genutzte Wiesenfläche zu erhalten sowie Gehölzgruppen anzulegen und zu erhalten. Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Oberflächenwasser mit standorttypischer Vegetation sollen angelegt und erhalten werden.][§2 Nr.10.2 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist eine Sukzessionsfläche mit Hochstaudenflur, Wildsträuchern und Baumgruppen anzulegen. Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Oberflächenwasser mit standorttypischer Vegetation sollen angelegt und erhalten werden.][§2 Nr.10.3 | Auf der mit „(D)" bezeichneten Fläche ist ein naturnaher Feuchtwald zu erhalten und weiterzuentwickeln.][§2 Nr.11 | Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen und in den Wohngebieten auf den Flurstücken 6006 und 6746 auch die Dächer der Wohngebäude sind mit einer Neigung von maximal 20 Grad auszubilden und flächendeckend zu begrünen.][§2 Nr.12 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Das festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 390 umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Die Gemeinschaftsstellplatzanlage auf dem Flurstück 388 ist mit einem Schutzdach auszubilden sowie mit einer Hecke in einer Höhe bis zu 2 m abzupflanzen.][§3 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 791-r), zuletzt geändert am 12. Mai 1998 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 70), für die als private Grünfläche / Dauerkleingärten und für die als Wohngebiet ausgewiesenen Bereiche mit Ausnahme der Flurstücke 408, 409, 410, 411 teilweise und Flurstück 3392 aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hnasestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2000-02-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1023cbb2-02ba-4d47-a74c-e9244ade44c1]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dcf8b8ff-3f54-42ff-bb74-76aa7a83b2f2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dcf8b8ff-3f54-42ff-bb74-76aa7a83b2f2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dcf8b8ff-3f54-42ff-bb74-76aa7a83b2f2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Dulsberg6-Barmbek-Sued7
    xpPlanDate
    • 2022-07-01
    name
    • Dulsberg6-Barmbek-Sued7
    internalId
    • 8d1665ee-77d4-4e0f-adfe-baa86e9e8e9b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Dulsberg 6/Barmbek-Süd 7 für den Geltungsbereich zwischen Pinelsweg – Alter Teichweg – Krausestraße und Dehnhaide (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 423 und 424) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen und Speditionen), Tankstellen sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Lagerplätze nur zulässig, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb stehen. Sie dürfen nur in den rückwärtigen Grundstücksteilen untergebracht werden.][§2 Nr.4 | In dem mit “GE 1“ bezeichneten Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Wohnwagen, Booten, Möbeln, Bodenbelägen oder sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Betriebes beträgt.][§2 Nr.5 | In dem mit “GE 2“ bezeichneten Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn v. H. der Geschossfläche des Betriebes beträgt. Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sind zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ von 57 dB(A)/m² tags (LEK tags von 6 Uhr bis 22 Uhr) sowie von 42 dB(A)/m² nachts (LEK nachts 22 Uhr bis 6 Uhr) nicht überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5. Die DIN 45691: Ausgabe 2006-12 ist im Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§2 Nr.7 | Die gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind zu mindestens 75 v. H. der Fläche mit dichten, flächigen Pflanzungen aus mindestens zweimal verpflanzten Sträuchern (Höhe 80 bis 100 cm) sowie zu 10 v. H. mit dreimal verpflanzten Solitärsträuchern (Höhe 150 bis 175 cm) zu bepflanzen. Für je 1 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alle 15 m ist ein großkroniger Baum zu integrieren.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für zu pflanzende Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Für die festgesetzten Bäume sind Hochstämme, drei- bis viermal verpflanzt mit Ballen, mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Von den festgesetzten Baumstandorten entlang der Krausestraße kann um bis zu 3 m abgewichen werden, wenn die Erschließung der Grundstücke dies erfordert. Im Kronenbereich der neu zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 80 v. H. der jeweiligen Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind straßenseitige Fassaden, die fensterlos oder mit Fensterabständen von mehr als 5 m in der Wandlänge sind, mit Schling- oder Kletterpflanzen wuchsstarker und standortgerechter Arten zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.13 | Die mit einem Anpflanzgebot festgesetzten Bäume und Sträucher sind dauerhaft zu erhalten, bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen und im Bereich der vorgesehenen Oberflächenentwässerung sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.14 | Werbeanlagen sind an Fassaden nur an der Stätte der Leistung zulässig. Werbeanlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen nicht überschreiten.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind an straßenabgewandten Fassaden je Gebäude mindestens drei Nisthilfen für Höhlenbrüter und für Halbhöhlen- und Nischenbrüter dauerhaft und fachgerecht anzubringen und zu unterhalten. In oder unmittelbar neben Glasflächen sind diese Nistmöglichkeiten nicht zulässig. Die Nisthilfen sind so anzuordnen, dass sie vor direkter Sonneneinstrahlung und Schlagregen geschützt sind und ein freier Ausflug ermöglicht wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423,424]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-07-01
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_db610527-3a14-4f0f-863e-00224b2a2a5a]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • QualifizierterBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dcfdbcab-e840-4963-a354-418fda32a269

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    • XPLAN_BP_PLAN_dcfdbcab-e840-4963-a354-418fda32a269
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg34
    xpPlanDate
    • 1995-12-05
    name
    • StGeorg34
    internalId
    • 3384b9c6-42e3-4712-bf88-c0b8194d36f8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 34 für das Gebiet nördlich Adenauerallee zwischen Lindenstraße und Böckmannstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böckmannstraße — Nordwestgrenzen der Flurstücke 1165 und 1158 der Gemarkung St. Georg Nord — Lindenstraße — Adenauerallee.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479),][§2 Nr.1.2 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Vergnügungsstätten.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet an der Lindenstraße sind auf dem Flurstück 1160 der Gemarkung St. Georg Nord oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Böckmannstraße/Adenauerallee sind auf dem Flurstück 1165 der Gemarkung St. Georg Nord Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet kann eine Erhöhung bis zu der jeweils in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.5 | Für die zur Böckmannstraße, Lindenstraße und Adenauerallee gerichteten Aufenthaltsräume muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind mit einer mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und mit kleinen Bäumen und Sträuchern zu begrünen. In den Bereichen, in denen Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Flachdächer von bis zu viergeschossigen Gebäuden sind mit Einfachbegrünung zu versehen.][§2 Nr.8 | Das Erdgeschoß, das erste Obergeschoß und das vierte Obergeschoß können allseitig um 2 m zurückgesetzt werden. Für einzelne Gebäudeteile kann in einer Breite bis zu 5 m und in einer Tiefe bis zu 2 m eine Unterschreitung der Baulinie durch vertikale Architekturelemente zugelassen werden.][§2 Nr.9.1 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Im Kerngebiet sind die den Straßen zugewandten Fassaden im Erdgeschoß ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.9.2 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Eine Unterteilung der Gebäude in Erdgeschoß und darüber liegende Geschosse muß erkennbar sein. Erdgeschoß und erstes Obergeschoß können gestalterisch zusammengefaßt werden, wenn sich diese von den übrigen Geschossen gestalterisch absetzen.][§2 Nr.9.3 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die zum Lindenplatz gerichteten sichtbaren Außenwände der Gebäude sowie alle sichtbaren Außenwände des dreizehngeschossigen Hochhauses sind in hellem Naturstein herzustellen; die Außenwände der übrigen Gebäude sind hell zu verputzen oder in hellem Naturstein herzustellen.][§2 Nr.9.4 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es ist nur unverspiegeltes Glas zu verwenden, das nicht oder nur leicht eingefärbt sein darf.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
    plangeber
    • [Name: 114]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-12-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ce5996a-d15d-42cf-b655-929a7a51177c]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd3abc44-f500-435d-8fdb-933f37ca111d

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd3abc44-f500-435d-8fdb-933f37ca111d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel7
    xpPlanDate
    • 1976-05-19
    name
    • Hummelsbuettel7
    internalId
    • 7e0a21df-8154-4701-96df-316fccc13844
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 7 für den Geltungsbereich Westgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel (Raakmoorgraben) — über die Flurstücke 1890, 1054 (Grützmühlenweg), 2075, 1039 (Grützmühlenweg), 2234, Ostgrenze des Flurstücks 2194, über die Flurstücke 2075, 2074, 2105 (Langenhorner Weg) und 2104 der Gemarkung Hummelsbüttel — Hummelsbütteler Kirchenweg — über das Flurstück 959, Süd- und Südwestgrenzen des Flurstücks 959 sowie Südgrenze des Flurstücks 2203 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-25
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fda9a0b0-bc8e-4ec0-a627-b87b5b585ae8]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd476103-8549-454f-8866-d5148757ff3e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd476103-8549-454f-8866-d5148757ff3e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd476103-8549-454f-8866-d5148757ff3e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf24
    xpPlanDate
    • 1968-07-30
    name
    • Niendorf24
    internalId
    • 0fbc26b9-34ad-448c-ac35-948e45704938
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 24 für das Plangebiet Paul-Sorge-Straße — Johannkamp — über die Flurstücke 2619, 4675, 4676, 4792 und 1328 der Gemarkung Niendorf bis Habichthorst — Krähenweg — König-Heinrich-Weg — Ubierweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 2480 und 2596 der Gemarkung Niendorf sind Gartenbaubetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nichtstörende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie augewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce81abf2-2210-43da-963a-820b7e977f41]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung