BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_dd72aa6d-ad8a-4b48-aeb6-a405b0df71d5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd72aa6d-ad8a-4b48-aeb6-a405b0df71d5
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    • XPLAN_BP_PLAN_dd72aa6d-ad8a-4b48-aeb6-a405b0df71d5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D23
    xpPlanDate
    • 1952-03-18
    name
    • D23
    internalId
    • a41499d3-b7fb-4d6a-b391-f763a5c175d7
    beschreibung
    • Wielandstraße - Eilbektal - Wandse - Bahnanlagen - Eilbekerweg
    technHerstellDatum
    • 2016-06-06
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 504]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-03-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab96bb6c-52a8-4865-9ec5-1010de01165b]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd8165f9-3608-49a2-95a9-d126e7a3c861

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd8165f9-3608-49a2-95a9-d126e7a3c861
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd8165f9-3608-49a2-95a9-d126e7a3c861
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg22
    xpPlanDate
    • 1977-11-09
    name
    • StGeorg22
    internalId
    • 09b7cfc7-51ec-42db-a2f7-612de0348bf6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 22 für den Geltungsbereich Lindenstraße - Steindamm - Stiftstraße - Alexanderstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-11-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 Nr.1 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§ 2 Nr.2 | Für die siebengeschossige Bebauung können vier weitere Vollgeschosse sowie für das achtgeschossige Gebäude ein weiteres Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-11-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4e33d410-656c-4d97-9235-e915095b9cad]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: StGeorg37|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd81a464-3010-4927-bca0-f32cef0a5b9f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd81a464-3010-4927-bca0-f32cef0a5b9f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd81a464-3010-4927-bca0-f32cef0a5b9f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt20
    xpPlanDate
    • 2015-03-31
    name
    • Lemsahl-Mellingstedt20
    internalId
    • 337657ca-a119-436d-9ff5-4b4de9b3f0c9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 20 für das Gebiet östlich der Lemsahler Landstraße und nördlich der Straße Spechtort (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Spechtort – Lemsahler Landstraße – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 440, Ostgrenzen der Flurstücke 2434, 3881, 3830, 446, Nordgrenze des Flurstücks 3355, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1450 (Im Kohlhof), über das Flurstück 1450 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-06
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | An den mit „(A)" bezeichneten Gebäudefassaden sind die Wohn- und Schlafräume durch eine geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | In den mit „(B)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete kann die zulässige Grundfläche für die nach Nummer 26 hergestellten befestigten Fahrwege sowie nicht überdachten Stellplatzflächen bis zu 80 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.4 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete wird für Gebäude mit einem Vollgeschoss für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 3,75 m festgesetzt.][§2 Nr.5 | Für Gebäude in den reinen Wohngebieten mit zwei Vollgeschossen wird für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 6,5 m festgesetzt.][§2 Nr.6 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die maximale Höhe des Erdgeschossrohfußbodens die nach Nummer 7 festgesetzten Bezugspunkte nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Bezugspunkte für die festgesetzte zulässige Außenwandhöhe für Traufseiten sowie die Höhe des Erdgeschossrohfußbodens sind die Straßenoberkante der das Grundstück erschließenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen beziehungsweise die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen, gemessen in der straßenzugewandeten Fassadenmitte senkrecht zur Straße beziehungsweise zur mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Fläche.][§2 Nr.8 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die Dachneigung nicht weniger als 20 Grad betragen und wird für Gebäude mit zwei Vollgeschossen auf maximal 40 Grad begrenzt.][§2 Nr.9 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.10 | In den mit „(TG)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete sind die Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb der Baugebiete zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.11 | Ebenerdige Stellplätze sind auch in Vorgärten zulässig.][§2 Nr.12 | Die festgesetzten Fahrrechte umfassen die Befugnis der zuständigen Entsorgungsbetriebe, die Flächen für die Abfallentsorgung zu befahren.][§2 Nr.13 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, die bezeichneten Flächen als allgemein zugängliche Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Versorgungsträger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.15 | Innerhalb der privaten Grünflächen sind Nebenanlagen unzulässig. Kinderspielflächen bleiben hiervon unberührt.][§2 Nr.16 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und von der Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Für die festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäume und für die Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet und in den reinen Wohngebieten, in denen nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, ist für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen oder zu erhalten.][§2 Nr.19 | Auf den Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Ergänzungspflanzungen sowie Wall-Aufsetzarbeiten mit 3 m Breite und 0,6 m Höheso durchzuführen, dass jeweils der Charakter und Aufbau einer Wallhecke entsteht.][§2 Nr.20 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Sträucher und Heckensträucher müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zweimal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm.][§2 Nr.21 | Entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen, der privaten Grünflächen und der Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken sind auf den Wohngebietsflächen Hecken anzupflanzen. Die Hecken können für notwendige Grundstückszuwegungen unterbrochen werden.][§2 Nr.22 | Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.23 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen mindestens zu zwei Drittel der Gebäudegrundfläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.24 | Nicht überbaute Tiefgaragenflächen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege und Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Hauptgebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm, gemessen senkrecht von der Außenwand des Gebäudes, ausgenommen werden.][§2 Nr.25 | Tiefgaragenrampen sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu überstellen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.26 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahrwege sowie nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.27 | Das auf den privaten Grundstücks- und Dachflächen sowie in den privaten Grünflächen anfallende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt wird, auf dem jeweiligen Grundstück über die vegetationsbedeckte Bodenzone oder über Rigolen zu versickern.][§2 Nr.28 | Auf der festgesetzten Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken sind standortgerechte, artenreiche Gräser-Stauden-Fluren anzulegen und zu entwickeln sowie mindestens zwei großkronige Bäume anzupflanzen. Die Fläche ist ansonsten von jeglichem Baum- und Strauchaufwuchs freizuhalten und ein Mal im Jahr in der Zeit von Mitte August bis Ende Oktober zu mähen, wobei das Mäh- und Schnittgut abzuräumen ist. Das Ausbringen von Düngemitteln und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind unzulässig.][§2 Nr.29 | Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine extensive Streuobstwiese mit standortgerechten alten Kulturobstsorten und Wildobstarten anzulegen und zu entwickeln. Es sind mindestens zwölf Obstbaum-Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, anzupflanzen. Die Wiese ist ein Mal im Jahr in der Zeit von Mitte August bis Ende Oktober zu mähen, wobei das Mähgut abzuräumen ist. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig.][§2 Nr.30 | Für den Ausgleich werden die innerhalb des Plangebietes festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie das außerhalb des Plangebietes gelegene Flurstück 1946 (teilweise) der Gemarkung Duvenstedt jeweils anteilig zu 78 vom Hundert den mit „Z1" bezeichneten Flächen und zu 22 vom Hundert den mit „Z2" bezeichneten Flächen zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bf3fdb36-709c-46f4-9e91-18e5f1bf6c02]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd8286b0-7e4c-476a-91fb-4dd73ea2b457

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd8286b0-7e4c-476a-91fb-4dd73ea2b457
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd8286b0-7e4c-476a-91fb-4dd73ea2b457
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB172
    xpPlanDate
    • 1958-01-14
    name
    • TB172
    internalId
    • 5bef6899-a028-4ae5-b835-900b50699d89
    beschreibung
    • Große Theaterstraße, Kleine Theaterstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-10-17
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-01-14
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eda36217-0a7b-4ce3-bed3-3b2e12d8a69c]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dda29027-1d30-4e7a-b5a6-3c1eabba6756

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dda29027-1d30-4e7a-b5a6-3c1eabba6756
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dda29027-1d30-4e7a-b5a6-3c1eabba6756
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet9-Billwerder22
    xpPlanDate
    • 1998-06-05
    name
    • Moorfleet9-Billwerder22
    internalId
    • 6b492c2e-94c9-4f96-a79e-b8f016c4445d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 für den Geltungsbereich Feldhofe und Brennerhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 612 und 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brennerhof - Bezirksgrenze - Bundesautobahn A 1- über das Flurstück 2631 der Gemarkung Billwerder; über das Flurstück 1885 - Südwestgrenzen der Flurstücke 1885, 1682, 1678, 1675 und 1775; über die Flurstücke 1775,1885 und 1708 der Gemarkung Moorfleet - Bundesautobahn A 1.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-15
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | In den Mischgebieten gilt: Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.1.2 | In den Mischgebieten gilt: Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.1.3 | In den Mischgebieten gilt: Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Dachflächen zu begrünen. Art und Umfang der Begrünung regelt der Grünordnungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22.][§2 Nr.2.1 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Es ist eine Sohldichtung, Basisdichtung und Oberflächendichtung aus besonders aufbereitetem Dichtungsschlick zu bauen. Die Basisdichtung ist aus einer mineralischen Dichtung und einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.2.2 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Das anfallende Poren- und Sickerwasser ist in einem geschlossenen System gesondert zu sammeln und vor Einleitung in die Vorflut einer Klärung nach dem Stand der Technik zuzuführen.][§2 Nr.2.3 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Über der oberen Schlickdichtung ist eine Sandschicht als Drainschicht und als Durchwurzelungsschutz sowie eine rekultivierbare Abdeckschicht aufzubringen und nach Maßgabe des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 zu bepflanzen.][§2 Nr.2.4 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Das von dem rekultivierten Hügel anfallende Oberflächenwasser ist über das bestehende, umliegende Grabensystem der Vorflut zuzuführen.][§2 Nr.2.5 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Das Auftreten von anlagebedingten Stäuben ist durch geeignete Maßnahmen wie Anfeuchten, Abdecken der Oberfläche oder Anpflanzungen zu minimieren.][§2 Nr.3 | Belastungen des Grundwassers innerhalb des Sondergebiets „Betriebsfläche" sind durch geeignete Abdichtungen des Bodens auszuschließen; das Spülfeld auf der Betriebsfläche ist mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Betriebsfläche" sind nur bauliche Anlagen zulässig, die der Fläche für Aufschüttungen dienen, wie zum Beispiel Betriebsgebäude, Zwischenlager für Abdeckböden, Sandspülfeld und Kläranlage.][§2 Nr.5 | Das Sondergebiet „Schaustellerplatz" dient der Unterbringung von Schaustellerfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobilen; es sind nur untergeordnete bauliche Anlagen wie Gemeinschafts- und Sanitärräume zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 612, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1998-06-05
    gruenordnungsplan
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3806beb2-8248-42fb-b67b-8c81ce68484b]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Moorfleet16|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ddb06195-36a7-4bf9-ab9f-160f6c6aa59b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ddb06195-36a7-4bf9-ab9f-160f6c6aa59b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ddb06195-36a7-4bf9-ab9f-160f6c6aa59b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt62
    xpPlanDate
    • 2016-12-21
    name
    • Lokstedt62
    internalId
    • 1e193917-74ac-40a0-8144-d383a23e48eb
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 62 für den Geltungsbereich nördlich der Süderfeldstraße und westlich der Lottestraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süderfeldstraße – Westgrenzen der Flurstücke 1334 und 5152, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 1341, Westgrenze des Flurstücks 1340, West- und Südgrenze des Flurstücks 3602 der Gemarkung Lokstedt – Wiben-Peter-Straße – Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3602, Nordgrenzen der Flurstücke 3600 und 3598, Nord- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 5155, Nordgrenze des Flurstücks 5156, Westund Nordgrenze des Flurstücks 5162, Nordgrenzen der Flurstücke 5231, 5157 und 5158 – Lottestraße – Südgrenzen der Flurstücke 5159, 5160 und 5161, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5164 der Gemarkung Lokstedt.
    kommentar
    • Bestandteil des Bebauungsplans ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan. Zum Bebauungsplan existieren ein Durchführungsvertrag , ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung und ein Sanierungsvertrag. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich gemäß § 12 Abs. 3, Nr. 1b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert am 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548). Das Planungsgebiet befindet sich im An- und Abflugbereich des Hubschrauberlandeplatzes des Universitäts-Krankenhauses Hamburg-Eppendorf . Der Einsatz von Bau- und Mobilkränen ist vorher der Landesluftfahrtbehörde schriftlich anzuzeigen.
    technHerstellDatum
    • 2016-10-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Balkone und zur Hauptanlage zu rechnende Terrassen bis zu einer GRZ von 0,5 zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte GRZ von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Davon ausgenommen sind höchstens drei ebenerdige Stellplätze je Kindertagesstätte.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.10 | Für die in der Planzeichnung festgesetzten Baumanpflanzungen sind kleinkronige Laubbäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Laubbäumen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Dachflächen von Wohngebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege, Terrassen, Freitreppen oder Kinderspielflächen beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (zum Beispiel nicht überbaute Tiefgaragen und Kellergeschosse) sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.15 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9e79d77-8eeb-4802-a56b-173791fbfca5]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ddb7da02-170a-47f5-8daf-9a0bff3334a8

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    • XPLAN_BP_PLAN_ddb7da02-170a-47f5-8daf-9a0bff3334a8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld27
    xpPlanDate
    • 1970-04-14
    name
    • Bahrenfeld27
    internalId
    • f8aaf8b6-9863-44d0-aa97-e8d1ad17cc19
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 27 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - über das Flurstück 1772 der Gemarkung Bahrenfeld - Holstenkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 1772 und 1778 der Gemarkung Bahrenfeld - Kielkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 215) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Zwischen der Autobahn (Kerntangente) und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
    plangeber
    • [Name: 215]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-04-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_106c1821-29ab-4190-b69d-3a364f2b3c71]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld9-Lurup50|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Bahrenfeld32|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Bahrenfeld35|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ddceaa39-d567-4105-887e-5297b1b95b79

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    • XPLAN_BP_PLAN_ddceaa39-d567-4105-887e-5297b1b95b79
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt36
    xpPlanDate
    • 1977-08-02
    name
    • Eidelstedt36
    internalId
    • ebe7b51e-4db5-447e-8a6c-faa99fcd2ed9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 36 für den Geltungsbereich Halstenbeker Weg — Landesgrenze — Pinneberger Chaussee — Ameisenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-08-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b6ee56a-630a-4a50-ae79-b2870862835f]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dddb302f-7aa1-44fc-bb88-d96558c289e9

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    • XPLAN_BP_PLAN_dddb302f-7aa1-44fc-bb88-d96558c289e9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D294
    xpPlanDate
    • 2016-12-06
    name
    • D294
    internalId
    • 30fe2498-6188-48e6-a4c0-4a6154823d14
    technHerstellDatum
    • 2016-04-18
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ebc2207-b43e-4037-9e0b-e2b15c19bda6]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_de004e83-216c-4793-990b-30c7f8b6d759

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_de004e83-216c-4793-990b-30c7f8b6d759
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    • XPLAN_BP_PLAN_de004e83-216c-4793-990b-30c7f8b6d759
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSLurup
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSLurup
    internalId
    • 7191c4e0-1e89-4688-b53e-d0a0142a0124
    technHerstellDatum
    • 2017-02-08
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9d31a873-e4bf-4683-8920-c4cb262991fd]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung