Der Bebauungsplan Niendorf 4 für den Geltungsbereich Kollau-Wanderweg — Jütenweg — Nordgrenze des Flurstücks 38 der Gemarkung Niendorf — Moorflagen — Nordalbingerweg — Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-03-02
texte
[§2 Nr.1 | Die Dächer der Gebäude sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
Der Bebauungsplan Heimfeld 31 für den Geltungsbereich Milchgrund — Homannstraße — über das Flurstück 2049 der Gemarkung Heimfeld — Homannstraße — Heimfelder Straße — West- und Nordgrenze des Flurstücks 2102 — Nordgrenzen der Flurstücke 943 und 942 der Gemarkung Heimfeld — Milchgrund — über die Flurstücke 941 und 93l der Gemarkung Heimfeld (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-05
texte
[§2 | Der vier- und fünfgeschossige Baukörper auf dem Flurstück 1212 der Gemarkung Heimfeld ist so zu errichten, daß die Oberkante des Fußbodens im zweiten Vollgeschoß maximal 0,5 m über der Ebene der Homannstraße liegt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
Der Bebauungsplan Iserbrook 16/Sülldorf 15 für den Geltungsbereich Musäusstraße - Lütt-Iserbrook - Sülldorfer Landstraße - Bahnanlagen - Iserbrooker Weg (Bezirk Altona, Ortsteile 224 und 225) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Sülldorfer Landstraße werden Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets an der Sülldorfer Landstraße (westlich der Straße Lütt-Iserbrook) sind nichtstörende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten entlang der Sülldorfer Landstraße und der Bahnanlage sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.5 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen), sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.7 | In den mit "(B)" bezeichneten Wohngebieten gilt:][§2 Nr.7.1 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 60 Grad zulässig; fiir die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.7.2 | Putzbauten sind in hellen Farbtönen auszuführen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224, 225]
rechtsverordnungsDatum
1994-03-08
versionBauNVO
[Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, geändert am 23.09.1990]
Der Bebauungsplan Bergedorf 35 für den Geltungsbereich Sachsentor — Mohnhof — Hassestraße — Rektor- Ritter-Straße — Neuer Weg — Bergedorfer Straße — über die Flurstücke 4008, 635 und 714 der Gemarkung Bergedorf — Hinterm Graben (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-22
texte
[§2 Nr.1 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte unter den Arkaden umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitätswerke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbietbaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet auf den Flurstücken 718, 719, 766, 848, 2434, 850, 851, 852, 853 und 928 der Gemarkung Bergedorf sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602, 603]
Der Bebauungsplan Bramfeld 2 für den Geltungsbereich Fabriciusstraße — Owiesenstraße — Bramfelder Chaussee — Bauernrosenweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-06-16
texte
[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m,
zweigeschossigen Geschäfthäusern 7,5 m,
eingeschossigen Läden 5,0 m,
zweigeschossigen Läden 7,5 m,
achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m.][§2 Nr.2 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche (GaK) sowie die nicht überbauten Flächen innerhalb der Baulinien im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.5 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Geschossen § 33.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 38, für den Geltungsbereich Schützenstraße – Stresemannstraße – Kohlentwiete (Bezirk Altona, Ortsteil 214), wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche Nutzungen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind insgesamt nicht mehr als 3.500 m² Geschossfläche Einzelhandelsnutzungen zulässig. Einkaufszentren, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung, Vergnügungsstätten, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sind unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind auf der mit „(D)“ bezeichneten Fläche Wohnungen allgemein zulässig. Auf den übrigen Flächen des Kerngebiets sind Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet kann auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche oberhalb einer lichten Höhe von 3 m eine Überschreitung der Baugrenzen durch Erker, Balkone, Loggien und Dachvorbauten bis zu 3 m zugelassen werden. Notwendige Treppenhäuser außerhalb der Baugrenzen sind zulässig.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet sowie auf den im Kerngebiet mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind ebenerdige Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.14 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Dies gilt nicht für die mit „(A)“ bezeichneten Flächen.][§2 Nr.15 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214]