Der Bebauungsplan Lohbrügge 24 für das Plangebiet An der Twiete — Sanmannreihe — Christinenstraße — Lohbrügger Landstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-03-14
texte
[§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erhebich beeinträchtigt werden][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
Der Bebauungsplan Groß Borstel 2 für das Plangebiet Brödermannsweg — Borsteler Chaussee — Rosenbrook — Bahnanlagen — Westgrenze des Flurstücks 31 der Gemarkung Eppendorf — Südgrenze des Flurstücks 858, von hier über dieses Flurstück und das Flurstück 859 der Gemarkung Lokstedt sowie über das Flurstück 804 zur Westgrenze des Flurstücks 1575 der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird restgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-10
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
Der Bebauungsplan Hoheluft-Ost 5/Eppendorf 16 für den Geltungsbereich Lehmweg von Löwenstraße bis Eppendorfer Weg — Eppendorfer Weg von Löwenstraße bis Lenhartzstraße - nordöstlicher Teil des Hans-Much-Weges — Lenhartzstraße von Haynstraße bis Eppendorfer Weg — Eppendorfer Landstraße vom Eppendorfer Baum bis Hegestieg mit einem Teil des Flurstücks 1939 der Gemarkung Eppendorf — Eppendorfer Baum von Eppendorfer Landstraße bis Isebekkanal einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteile 401, 403 und 404) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-17
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 401, 403, 404]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 89 für den Geltungsbereich Walddörferbahn — Nordgrenze der Gemarkung Meiendorf — Ostgrenzen der Flurstücke 4187, 358 bis 361 und 364 der Gemarkung Meiendorf — Linckestraße — Benatzkyweg — Westgrenzen der Flurstücke 3565 und 3567, Südgrenzen der Flurstücke 2556, 344, 3803, 346, 300 bis 302, 4239, 304 und 305 der Gemarkung Meiendorf — Fallstraße — Lehárstraße — Saseler Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-17
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet wird eine straßenparallele Randbebauung vorgeschrieben.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind Staffelgeschosse und Flachdächer ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Die Drempelhöhe wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§2 Nr.4 | Die Firsthöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden maximal 8 m und bei zweigeschossigen Gebäuden maximal 11 m über Geländehöhe betragen.][§2 Nr.5 | Die Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke oder Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der Bebauungsplan Ottensen 39 für den Geltungsbereich Behringstraße zwischen Griegstraße und Ostgrenze des Flurstücks 1417 der Gemarkung Ottensen einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkungen Othmarschen und Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteil 211) wiird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-22
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 211]
Der Bebauungsplan Schnelsen 87 für den Geltungsbereich
der Bundesautobahn A7 nördlich der Heidlohstraße
(Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Jungborn – über das Flurstück 6221 (Frohmestraße), Südgrenze
des Flurstücks 6263, Westgrenzen der Flurstücke 6263
und 6266 (BAB A7), über die Flurstücke 6266 und 3485, Ostgrenzen
der Flurstücke 3485 und 3484, über die Flurstücke
7445 und 3118 (Frohmestraße) der Gemarkung Schnelsen
– Vogt-Kock-Weg – Heidlohstraße.
technHerstellDatum
2016-11-18
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt die nachfolgende
Vorschrift:
Auf der privaten Grünfläche (Dauerkleingärten) ist innerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche ein Vereinsheim
zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Langenhorn 47 für den Geltungsbereich Rittmerskamp — von hier über das Flurstück 3755 der Gemarkung Langenhorn zur Langenhorner Chaussee — Krohnstieg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-02
texte
[§2 | Ausnahmen nach den §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 Nummern 2 und 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Hausbruch 2 für das Plangebiet Falkenbergsweg — Neugrabener Heideweg — Talweg — Ulenweg — Bredenbergsweg — Ehestorfer Heuweg — Cuxhavener Straße — Ostgrenze der Gemarkung Neugraben — von hier über das Flurstück 1739 der Gemarkung Neugraben und den Ehestorfer Heuweg zur Südgrenze des Flurstücks 1704, Südgrenzen der Flurstücke 1884 und 1699 sowie Ostgrenzen der Flurstücke 1499, 1693, 1694, 1689 und 1687 der Gemarkung Neugraben — Landesgrenze (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-18
texte
[§2 Nr. 1 | Im Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen und auf den Baugrundstücken für besondere private bauliche Anlagen Schank- und Speise wirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr. 2 | Für die Erschließung der Flurstücke 1468, 1469, 1470 und 1491 der Gemarkung Neugraben sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der jeweils beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) festgesetzt.][§2 Nr. 3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Fischbek und Neugraben vom 12. März 1948, die Verordnung zum Schutz von weiteren Landschaftsteilen in der Gemarkung Neugraben vom 24. Juni 1953 und die Verordnung über das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide vom 2.9. Juli 1958 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791 -f, 791 -m und 791-t) sowie die mit den Teilbebauungsplänen TB 567 vom 15. Juli 1958, TB 834 und TB 835 vom 29. November 1960 und TB 910 vom 23. Dezember 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1958 Seite 244, 1960 Seite 456 und 1961 Seite 4) festgesetzten Straßenlinien.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]