Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 47 für den Geltungsbereich Kornweide zwischen den Straßeneinmündungen Kirchdorfer Straße/Finkenriek und Stübenhofer Weg/Finkenriek sowie Stillhorner Weg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-03
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
[1 | Zulässig sind:
Wohngebäude
Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][2 | Zulässig sind:
Bauliche Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und zur Verarbeitung und Sammung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][3 | Zulässig sind:
Läden, gewerbliche Kleinbetriebe, sowie Gaststätten und Gasthöfe
Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][4 | Zulässig sind:
Bauliche Anlagen für örtliche Verwaltungen, sowie für soziale, gesundheitliche, kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke
Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 719, 720, 721]
Der Bebauungsplan Horn 45 für das Gebiet zwischen der Horner Landstraße und der Bergedorfer Straße östlich der Güterumgehungsbahn (Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Horner Landstraße - Culinstraße - Bauerbergweg - Südgrenzen der Flurstücke 492, 491 und 489, über das Flurstück 349 der Gemarkung Horn-Marsch.
technHerstellDatum
2014-11-07
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundriss-gestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Standorten der Baumpflanzungen sind zulässig.][§2 Nr.4 | Für festgesetzte Einzelbäume sind großkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden; für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist auf ebenerdigen Stellplätzen nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Mindestens 6 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; die festgesetzten Anpflanzungen sind anzurechnen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Stellplätze sind darüber hinaus in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplans Harburg 65 für den Geltungsbereich westlich der Schlachthofstraße zwischen Walter-Dudek-Brücke und Neuländer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuländer Straße - Schlachthofstraße - über das Flurstück 2340 (Neuländer Moorwettern), Ostgrenze des Flurstücks 5080, Südgrenzen der Flurstücke 5080 und 5055, Westgrenzen der Flurstücke 5080 und 5084 der Gemarkung Harburg.
technHerstellDatum
2015-06-23
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt" sind nur ein Bau- und Gartenfachmarkt für die unter Buchstaben a und b genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 19.500 m und eine Imbiss-Gastronomie mit Backwarenverkauf auf einer Geschossfläche von höchstens 500 m², die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Bau- und Gartenfachmarkt stehen, zulässig.
a) Kernsortimente ohne Beschränkung der Verkaufsflächen:
- Holz,
- Baumaterial,
- Bauelemente wie Fenster, Türen,
- Dämmstoffe,
- Fliesen,
- Badezimmereinrichtung,
- Gartenmöbel,
- Selbstbaumöbel,
- großvolumige Bausätze wie Sauna, Carport, Lauben, Hundehütten, Gewächshäuser,
- Rollläden und Gitter,
- Installations- und Sanitärbedarf,
- Haustechnik,
- Eisenwaren, Kleineisenwaren,
- Beschläge,
- Werkzeuge,
- Arbeitskleidung,
- bau- und gartentechnische Elektrogeräte,
- Spielplatzgeräte,
- Zweiradzubehör,
- Kraftwagenzubehör (ohne Car-Hifi),
- Zäune,
- Pflanzen,
- Pflanzengefäße,
- Torf und Erden,
- Dünge- und Pflanzenschutzmittel,
- Plastikwaren wie Eimer, Wannen,
- Besenwaren.
b) Zentrenrelevante Randsortimente mit einer maximalen
Geschossfläche von insgesamt 1.200 m²:
- Teppiche,
- Wohnraumleuchten,
- Bastelartikel,
- Geschenk- und Dekoartikel,
- Glas, Porzellan, Keramik,
- Haushaltsgeräte,
- Reinigungsartikel,
- Heimtextilien,
- Campingbedarf,
- Zooartikel (einschließlich lebende Tiere),
- Schnittblumen,
- Fachliteratur.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt" kann der mit „(g)" bezeichnete Bereich der Stellplatzfläche auch als Ausstellungsfläche (zum Beispiel für Garten- und Gerätehäuser) genutzt werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(h)" bezeichneten Flächen kann eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 2 m für Gebäudeteile zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(d)" bezeichneten Flächen ist jeweils eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 20 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(e)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante desWerbeträgers von maximal 25 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(f)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m über Gelände zulässig. Auf den mit „(e)" und „(f)" bezeichneten Flächen sind die Buchstabenfeldträger geschlossen in heller Farbe zu errichten. In der mit „(i)" bezeichneten Fläche der privaten Grünfläche ist ein Hinweisschild bis zur Höhe von maximal 5 m über Straßenverkehrsfläche zulässig.][§2 Nr.7 | In den Sondergebieten sind außer den festgesetzten Stellplätzen weitere Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Flächen und in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Sondergebiet „Großhandelsmarkt" sind innerhalb der Stellplatzflächen auch Flächen für die Abfallentsorgung zulässig.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass hier durch den Grundeigentümer ein allgemein zugänglicher Weg angelegt und unterhalten wird. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen zum Anpflanzen und Erhalten von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang von Bäumen Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der festgesetzten Gehölzfläche erhalten bleiben. Gelände aufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Die Flächen des Anpflanzgebotes „(a)" sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei sind je 2 m² eine Pflanze zu verwenden und mindestens 15 großkronige Bäume anzupflanzen.][§2 Nr.13 | Die Flächen des Anpflanzgebotes „(b)" sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei sind je 2 m² eine Pflanze zu verwenden und großkronige Bäume in einem maximalen Abstand von 8 m zu pflanzen.][§2 Nr.14 | In dem mit „(c)" bezeichneten Bereich der privaten Grünfläche ist die Abwasseranlage zur Oberflächenentwässerung des Sondergebietes „Großhandelsmarkt" naturnah zu gestalten. Die übrigen Flächen des mit „(c)" bezeichneten Bereichs der privaten Grünfläche sind als Wiese anzulegen und mit mindestens 20 großkronigen Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.15 | Auf ebenerdigen und nicht überdachten Stellplatzanlagen ist je fünf Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Im Sondergebiet „Großhandelsmarkt" sind 2.500 m² der Dachfläche des Gebäudes mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Sondergebieten die außerhalb des Plangebiets liegenden Teilflächen der Flurstücke 1825, 1826, 1829, 7396 und 7398 der Gemarkung Wilhelmsburg zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
Der Bebauungsplan Volksdorf 12 für den Geltungsbereich Buckhorn — Südgrenze des Flurstücks 2904 der Gemarkung Volksdorf — Bahnanlagen — Nordgrenze des Flurstücks 1025 der Gemarkung Volksdorf — Schmalenremen — über das Flurstück 412 der Gemarkung Volksdorf — Duvenwischen — Krampengrund (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt
technHerstellDatum
2015-10-19
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
Der Bebauungsplan Eidelstedt 21 für den Geltungsbereich Zweigweg — über die Flurstücke 2692 und 305 der Gemarkung Eidelstedt — Pinneberger Chaussee — Südostgrenzen der Flurstücke 2174 und 2169 der Gemarkung Eidelstedt — Lohkampstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-12
texte
[§2 Nr.1 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 2153 der Gemarkung Eidelstedt sind Gartenbaubetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Das auf dem Flurstück 2169 der Gemarkung Eidelstedt festgesetzte Staffelgeschoß ist allseitig um 2,0 m zurückzusetzen.][§2 Nr.4 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Für die Erschließung des zweigeschossigen Reihenhausgebiets auf den Flurstücken 4384, 4002 und den rückwärtigen Teilen der Flurstücke 4820, 2123 und 2125 der Gemarkung Eidelstedt sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet südlich der Rodigallee sowie im Kerngebiet mit viergeschossiger Bebauung südlich der Straße Bei den Höfen sind im Erdgeschoß ausschließlich nicht störende Gewerbebetriebe, im zweiten bis vierten Vollgeschoß nur Garagengeschosse zulässig. Im übrigen Kerngebiet sind im Erdgeschoß nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet mit drei- sowie fünf- bis siebengeschossiger Bebauung kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Geschoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden. Auf den acht- und neungeschossigen Gebäuden können — soweit Geschoßflächen festgesetzt sind, im Rahmen dieser Geschoßflächen — drei weitere Geschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet südlich der Rodigallee kann die Überschreitung der westlichen Baugrenze der viergeschossig überbaubaren Fläche nach Westen hin als Auskragung in allen Obergeschossen bis zu 4,0 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Die Garagengeschosse nach Nummer 1 werden auf die festgesetzte Geschoßfläche nicht angerechnet. Für andere Garagen in Vollgeschossen oberhalb der Geländeoberfläche kann zugelassen werden, daß die festgesetzte Geschoßfläche unberücksichtigt bleibt.][§2 Nr.6 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 55, für den Geltungsbereich De-Voß-Straße - Buttstraße - Ostgrenze des Flurstücks 1800 der Gemarkung Altona-Südwest - Große Elbstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 201), wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-28
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind entlang der Großen Elbstraße die nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausnahmsweise zulässigen Wohnungen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind entlang der Großen Elbstraße die Aufenthaltsräume, insbesondere die Pausen- und Ruheräume, der gewerblich genutzten Gebäude durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 1200 m2 Geschossfläche unzulässig. Einzelhandel ist nur im Erdgeschossbereich der Gebäude zulässig und wird auf insgesamt 2000 m2 Bruttogeschossfläche begrenzt.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die zwingend festgesetzte dreigeschossige Bebauung entlang der Buttstraße wird die Höhe des Gebäudes (der Bebauung) auf das dritte Geschoss als oberstes Geschoss im Dachraum im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 3 der Hamburgischen Bauordnung begrenzt. Weitere Geschosse sind, auch wenn sie keine Vollgeschosse sind, nicht zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flurstücken 626 und 1799 kann die maximale Gebäudehöhe von 31,50 m über Normalnull ausnahmsweise um 1,5 m mit technischen Gebäudeteilen (eingehauste Haustechnik, Aufzüge, Treppenhäuser oder ähnliche Anlagen) überschritten werden.][§2 Nr.7 | Die Dächer der dreigeschossigen Gebäude entlang der Buttstraße und die Dächer der bis zu dreigeschossigen Gebäude im Blockinnenbereich sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201]