BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_f2d5f720-b30d-4ae4-bf88-36dffbe68bcb

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    • XPLAN_BP_PLAN_f2d5f720-b30d-4ae4-bf88-36dffbe68bcb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel5(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-12-05
    name
    • Gross-Borstel5(2Aend)
    internalId
    • 81e3d2fe-dd72-4f83-a29c-eaaaf30e8eda
    beschreibung
    • Siehe Gross-Borstel5
    technHerstellDatum
    • 2018-03-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f2d5f720-b30d-4ae4-bf88-36dffbe68bcb&filename=Gross-Borstel5(2Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Groß Borstel 5“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:][§1 Nr.2.7 | 7. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Groß Borstel 5, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.7.1 | 7.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.7.2 | 7.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    plangeber
    • [Name: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_65710fff-a1fe-4cc5-91ba-733f79bee83f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Gross-Borstel5|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Gross-Borstel5(1Aend)|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f2e1a57c-543c-461e-8f1c-d4714719fab6

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f2e1a57c-543c-461e-8f1c-d4714719fab6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB583
    xpPlanDate
    • 1960-04-26
    name
    • TB583
    internalId
    • 83e2aa03-ef88-458d-af2c-86d21278462d
    technHerstellDatum
    • 2016-11-21
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-04-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a5d4afe1-db27-4b2e-901e-36aae02ccfe5]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f2ec7920-4cfb-41a4-a51e-a5d73af85f3a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f2ec7920-4cfb-41a4-a51e-a5d73af85f3a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f2ec7920-4cfb-41a4-a51e-a5d73af85f3a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg12
    xpPlanDate
    • 1970-03-02
    name
    • Harburg12
    internalId
    • 4d6defb4-9cb6-4ec4-9b26-5252505b1bd2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 12 für den Geltungsbereich Knoopstraße — Julius-Ludowieg-Straße — Harburger Rathausstraße — Bremer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-01
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Garage unter Erdgleiche auf den Flurstücken 1686 und 1687 und der nicht überbaubaren Hofflächen auf den Flurstücken 1684, 1686 und 1687 der Gemarkung Harburg an die Verkehrsflächen Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Die Staffelgeschosse sollen auf den Flurstücken 1680 und 1681 von den Vorder- und Rückfronten sowie von den freistehenden Giebeln mindestens 3,0 m und auf den Flurstücken 1682, 1683, 1696 und 1697 mindestens 2,0 m zurückgesetzt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_489a2daa-631c-4b08-a0d1-1aa956b0a390]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Harburg40|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Harburg43|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f2f3e48d-4def-4aa3-aacb-2638909e4acc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f2f3e48d-4def-4aa3-aacb-2638909e4acc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f2f3e48d-4def-4aa3-aacb-2638909e4acc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf3
    xpPlanDate
    • 1964-01-20
    name
    • Volksdorf3
    internalId
    • a1208dd9-258b-4dcb-ba75-7ae302ced6bd
    technHerstellDatum
    • 2015-10-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse darf nicht überschritten werden. Die höchstzulässige Traufhöhe beträgt bei eingeschossigen Ladengebäuden 4,5 m. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet sollen die Dächer von Reihenhäusern höchstens 30 Grad geneigt sein und eingeschossige Garagen flach gedeckt werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig. Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. Die Dächer sollen höchstens 20 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen, und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Reihenhausgärten dürfen nur durch Hecken in einheitlicher Höhe voneinander getrennt werden. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-k).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-01-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_13c3cbf1-7c98-4b50-8d00-cb687b93f77f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f3093dc8-8e28-4855-89f5-b0c99365cb8d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f3093dc8-8e28-4855-89f5-b0c99365cb8d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f3093dc8-8e28-4855-89f5-b0c99365cb8d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld16(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-11-05
    name
    • Jenfeld16(1Aend)
    internalId
    • 6107c966-4342-4b9e-8811-d6aa1b97c2d1
    beschreibung
    • siehe Jenfeld16
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 16 vom 20. Juli 1976 (HmbGVBl. S. 177) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 16“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-11-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a97f5e8a-8dbc-4f3f-8f64-e12e8d00efd6]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Jenfeld16|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f3093dc8-8e28-4855-89f5-b0c99365cb8d&filename=Jenfeld16(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f313f309-5bcb-4dd5-a1cf-f42e869d35cc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f313f309-5bcb-4dd5-a1cf-f42e869d35cc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f313f309-5bcb-4dd5-a1cf-f42e869d35cc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB456
    xpPlanDate
    • 1960-09-06
    name
    • TB456
    internalId
    • 10074ca3-00ae-437f-8e79-fa6c62d85930
    technHerstellDatum
    • 2016-09-20
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-09-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f9da2d4a-da91-41ff-a8e7-20d81f50bf0b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f349c8ed-60f2-4e78-b69c-343d2643f9dd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f349c8ed-60f2-4e78-b69c-343d2643f9dd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f349c8ed-60f2-4e78-b69c-343d2643f9dd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D62A
    xpPlanDate
    • 1957-07-08
    name
    • D62A
    internalId
    • 1cb8f318-47e5-4195-9aab-c4b884a19585
    technHerstellDatum
    • 2016-05-18
    texte
    • [Nr. 2.1 | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen - soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen - nicht erweitert und verändert und beim, Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind zu beseitigen: a) Bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung; b) ausserhalb der Umlegung bei Ausführung der neuen Bebauung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der erdgeschossigen Garage und der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 121]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5522e966-de2b-40cc-af55-f039ff99e022]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f34e3427-d983-4f0b-9450-9b55ad4ce6ff

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f34e3427-d983-4f0b-9450-9b55ad4ce6ff
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f34e3427-d983-4f0b-9450-9b55ad4ce6ff
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld48
    xpPlanDate
    • 2010-08-02
    name
    • Heimfeld48
    internalId
    • e808f350-f1ae-459b-a394-08c228aec37d
    technHerstellDatum
    • 2015-06-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Industriegebiet sind Tankstellen und Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" (Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH 10772 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg Universitätsbibliothek sowie Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI) nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) nicht überschreiten. Emissionskontingente LEK des Industriegebietes für die betroffenen Gebiete in dB für den Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr): Industriegebiet (Gebiet k): „MI Nordost": 61 LEK, „WA Südost": 50 LEK, „MI Süd": 60 LEK Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691 : 2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK, i durch LEK, i, k zu ersetzen ist. Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge der jeweiligen Genehmigungsverfahren nachzuweisen.][§2 Nr.4 | Im Industriegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 v.H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. als Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen PKW-Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Fensterlose Fassaden, deren Gliederungsabstand mehr als 5 m Breite beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Dachflächen der Gebäude sind in einem Anteil von mindestens 10 v.H. mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von Anlagen für die Oberflächenentwässerung sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Industriegebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln, zum Beispiel in Form von Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen, auszustatten. Die Leuchtanlagen sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in den Außenbereich einwirken und einen geschlossenen Glaskörper aufweisen.][§2 Nr.11 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Industriegebiet die Flurstücke 796 und 2015 der Gemarkung Neuland sowie das Flurstück 372 der Gemarkung Heimfeld zugeordnet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-08-02
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8866b5ee-57ab-4948-8fbd-e20eab37e459]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f36ba34e-059f-47e9-807b-8122357b0223

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f36ba34e-059f-47e9-807b-8122357b0223
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f36ba34e-059f-47e9-807b-8122357b0223
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen79
    xpPlanDate
    • 2016-06-07
    name
    • Schnelsen79
    internalId
    • f0d7ad09-6cfa-4694-b0f1-35a84a259bb4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 79 für den Geltungsbereich östlich Grothwisch, nördlich Königskinderweg und Klaus-Nanne-Straße sowie westlich Bönningstedter Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwestgrenze des Flurstücks 8442 (Grothwisch) – Landesgrenze – Bönningstedter Weg – Südgrenze des Flurstücks 6986, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5953 – Klaus-Nanne- Straße – über das Flurstück 7351 (Königskinder Weg), Südwestgrenze des Flurstücks 7351 der Gemarkung Schnelsen.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [Verordnung § 2 Nr. 20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Reinen Wohngebieten Teile des im Plangebiet liegenden Flurstücks 6986 in der Gemarkung Schnelsen zugeordnet.][Verordnung § 2 Nr. 3 | In den Reinen Wohngebieten und in dem Sondergebiet sind mindestens 80 vom Hundert der Dachflächen mit einem mindestens 15cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Der mit „(B)“ bezeichnete Bereich im Sondergebiet ist davon ausgenommen.][Verordnung § 2 Nr. 11 | Das auf den öffentlichen Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser ist über offene Gräben und Mulden abzuleiten und zu versickern.][Verordnung § 2 Nr. 15 | Je Wohneinheit ist ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][Verordnung § 2 Nr. 10 | Im Sondergebiet „Sport und Freizeitzentren“ sind nur Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie ein Hotel mit Schank- und Speisewirtschaft zulässig. Eine Überschreitung der im Sondergebiet festgesetzten GRZ um 0,3 für offene Tennisplätze ist möglich.][Verordnung § 2 Nr. 17 | Notwendige Grundstückszufahrten auf einer Breite von maximal 3m je Grundstück im Bereich der Fläche mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen in den Reinen Wohngebieten am Bönningstedter Weg sind zulässig.][Verordnung § 2 Nr. 9 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche im Sondergebiet ist ausschließlich die Errichtung einer Sporthalle oder offenen Sportfläche zulässig.][Verordnung § 2 Nr. 22 | Die mit „W“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Naturnaher Wald zu entwickeln und zu erhalten.][Verordnung § 2 Nr. 13 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 24 | In den Reinen Wohngebieten und im Sondergebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln in Form von Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Natriumdampf-Hochdruck-lampen oder vergleichbaren Leuchtmitteln auszustatten. Die Leuchtanlagen sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in die Fläche für Maßnahmen einwirken und einen geschlossenen Glaskörper aufweisen.][Verordnung § 2 Nr. 21 | Die mit „EG“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als extensives und artenreiches Grünland (Wiese, Mähweide) zu entwickeln und zu erhalten. Eine zweimalige Mahd ist erforderlich, wobei der erste Mahdtermin wegen der Samenreife nach dem 30. Juni, der zweite Mahdtermin im September/Oktober liegt. Das Mähgut ist jeweils abzufahren. Ein Pflegeumbruch ist nicht erlaubt.][Verordnung § 2 Nr. 8 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Reinen Wohngebiets „WR 1“ sind die nach Westen orientierten Gebäudefassaden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschritten wird. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][Verordnung § 2 Nr. 7 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Reinen Wohngebiets „WR 1“ sind einseitig nach Westen ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An diesen Gebäudeseiten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird.][Verordnung § 2 Nr. 12 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken über die vegetationsbedeckte Bodenzone und Mulden oder über Mulden-Rigolen-Systeme zurückzuhalten, einer Mulde zuzuführen und zu versickern.][Verordnung § 2 Nr. 23 | Für festgesetzte Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][Verordnung § 2 Nr. 2 | Bei allen mit zwei Vollgeschossen festgesetzten Gebäuden sind weitere Voll- und Staffelgeschosse unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 16 | Auf den Privatgrundstücken sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und der Maßnahmenfläche für Einfriedigungen ausschließlich Hecken aus Laubgehölzen, in die gartenseitig transparente Holz oder Drahtzäune integriert sein können, zulässig.][Verordnung § 2 Nr. 18 | Für die festgesetzten Erhaltungs- und Anpflanzungsgebote sind standortgerechte, einheimische Laubbäume, Sträucher und Heckenpflanzen zu verwenden. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen.][Verordnung § 2 Nr. 1 | Im Reinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551) ausgeschlossen.][Verordnung § 2 Nr. 14 | Im Reinen Wohngebiet sind mindestens 15 vom Hundert der Grundstücksfläche mit Stauden und Sträuchern zu bepflanzen. Weitere festgesetzte Anpflanzungen sind hierauf anrechenbar.][Verordnung § 2 Nr. 4 | Die Dächer der Gebäude sind als Flachdach oder als flach geneigtes Dach mit einer Neigung von 5 bis 20 Grad zu errichten. Der mit „(B)“ bezeichnete Bereich im Sondergebiet ist davon ausgenommen.][Verordnung § 2 Nr. 5 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie nicht überdachte ebenerdige Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][Verordnung § 2 Nr. 6 | Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 4931, 5953, und 6986 der Gemarkung Schnelsen umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Verkehrsflächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden.][Verordnung § 2 Nr. 19 | Für die zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der jeweilige Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich zu erhaltender und zu pflanzender Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-06-07
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d2f189ce-9275-44d8-bdcc-a93551632567]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f380d451-53e0-40fc-8d8c-d0a84a7eb175

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f380d451-53e0-40fc-8d8c-d0a84a7eb175
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f380d451-53e0-40fc-8d8c-d0a84a7eb175
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld16
    xpPlanDate
    • 1976-07-20
    name
    • Jenfeld16
    internalId
    • d6fea0ca-a33f-4478-82c8-85a1ab341930
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 16 für den Geltungsbereich Barsbütteler Straße — Westgrenze des Flurstücks 1247, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1215 der Gemarkung Jenfeld — Görlitzer Straße — Oppelner Straße — Nordgrenzen der Flurstücke 1192 bis 1195, 1204, 1197, 1196 und 1198 der Gemarkung Jenfeld — Schleemer Bach — über das Flurstück 2141, Südgrenzen der Flurstücke 2141 und 1247 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-11
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-07-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c7acd38-675b-41e9-a213-b0062a246322]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung