Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Marienthal 34
für das Gebiet zwischen dem Wandsbeker Gehölz und der
Oktaviostraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 511) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2468 – Oktaviostraße
– West- und Nordgrenze des Flurstücks 3150 der
Gemarkung Marienthal.
technHerstellDatum
2017-03-28
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb
des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet werden Ausnahmen für Läden und nicht
störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen
Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie
kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet ist oberhalb des als Höchstmaß festgesetzten,
obersten Vollgeschosses nur ein weiteres Geschoss als
Nicht-Vollgeschoss (Staffel- oder Dachgeschoss) zulässig.][§2 Nr.4 | Im Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen
für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Für
Terrassen
darf die festgesetzte Grundfläche je Einzelhaus
um 60 m² überschritten werden. Die einzelne Terrasse darf
eine Grundfläche von 30 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Im Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen
anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für Tiefgaragen
und ihre Zufahrten darf die festgesetzte Grundfläche
insgesamt um 3.200 m² überschritten werden.][§2 Nr.6 | Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser
ist in ein oberirdisches Gewässer nach Maßgabe
der zuständigen Dienststelle einzuleiten. Eine Einleitung
in das vorhandene Mischwassersiel ist unzulässig.][§2 Nr.7 | Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20 Grad sind
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu
begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei
Dachterrassen und technischen Anlagen zugelassen werden][§2 Nr.8 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme
von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem
mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und dauerhaft zu begrünen.][§2 Nr.9 | Im Wohngebiet sind mindestens acht Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Im Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende
Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder
durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken
zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb
von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen.
Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen
einhalten und dürfen eine Wuchshöhe
von 1,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen
von Bäumen und Hecken sind standortgerechte einheimische
Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft
zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens
18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene
Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu
begrünen. Heckenpflanzen müssen mindestens folgende
Qualität aufweisen: Zweimal verpflanzt, Höhe mindestens
60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind
Geländeaufhöhungen und Abgrabungen oder Ablagerungen
im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als
naturnaher Wald herzurichten.][§2 Nr.14 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen,
die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren
Grundwasserspiegels beziehungsweise
von Staunässe führen, sind unzulässig. Die Entwässerung
von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter
Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 0200000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 511]
Der Bebauungsplan Hamm 2 für den räumlichen Geltungsbereich zwischen der Hammer Landstraße, Luisenweg, Pröbenweg und Kentzlerdamm (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 124) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Luisenweg – Nordgrenzen der Flurstücke 1522 und 1523 – West- und Nordgrenze des Flurstücks 2083 – Nord-, Ost- und Sügrenze des Flurstücks 2083 - Ostgrenze des Flurstücks 1271 der Gemarkung Hamm Marsch - Pröbenweg.
technHerstellDatum
2022-08-25
erstellungsMassstab
1000
verfahrensMerkmale
texte
[§2 Nr.1 | In dem Teilgebiet des „Urbanen Gebiets“ (MU) mit der Bezeichnung „MU1“ sind mindestens 2.500 m² der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören zu verwenden. In dem Teilgebiet des MU mit der Bezeichnung „MU2“ sind mindestens 8.000 m² der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zu verwenden, wobei davon in den mit "(F)" bezeichneten Bereichen mindestens 2.000 m² Geschossfläche für Handwerksbetriebe zu verwenden sind. Weitere 350 m² der Geschossfläche im Teilgebiet des MU mit der Bezeichnung „MU2“ sind für soziale, kulturelle und andere Einrichtungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zu verwenden. Im MU sind auch Handwerksbetriebe (wie zum Beispiel Tischlereien und weitere holzverarbeitende Gewerke), Kfz-Werkstätten, Metallbaubetriebe (und weitere metallverarbeitende Gewerke) und Glaser zulässig, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören.][§2 Nr.2 | In dem mit „(E)“ bezeichneten Bereich des MU ist gemäß § 6a Absatz 4 Nummer 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), in den Erdgeschossen an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht zulässig.][§2 Nr.3 | Im MU sind Bordelle und bordellartige Betriebe und Wettannahmestellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen) und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie Tankstellen sind gemäß § 6a Absatz 3 BauNVO Plangebiet nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Im MU sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. In dem Teilbereich des MU mit der Bezeichnung „MU2“ können in den mit „(E)“ bezeichneten Bereichen Ausnahmen für Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt. In den weiteren Bereichen des „MU2“ können in den Erdgeschossen an der Straßenseite Ausnahmen für Läden, die der Versorgung des Geenen, zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den mit „(d1)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dachaufbauten, Dachausgänge und technische Anlagen um bis zu 2,5 m zulässig, sofern sie um mindestens 2,5 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden. In den mit "(d2)" gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dachaufbauten, Dachausgänge und technische Anlagen um bis zu 4 m zulässig, sofern sie um mindestens 4 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden.][§2 Nr.6 | Im MU sind Stellplätze nur innerhalb von Gebäuden oder in den zeichnerisch festgesetzten und entsprechend bezeichneten Flächen zulässig.][§2 Nr.7 | Im MU kann eine Überschreitung der Baugrenzen für Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die Kronen- und Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume und Gehölze nicht beeinträchtigt werden. Bei Vordächern, Balkonen und Erkern dürfen die Überschreitungen bei den nach Norden, Westen und Osten gerichteten Fassaden insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand betragen und bei den mit „(B)“ gekennzeichneten Fassaden insgesamt nicht mehr als zwei Drittel der Breite der jeweilen Außenwand betragen. Terrassen, Vordächer, Balkone und und Erker im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Die Fläche mit festgesetztem Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglichen Gehweg. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im MU sind die Fassaden von Wohngebäuden in hellen, sandsteinfarbenen Farbtönen und die Fassaden von gewerblich genutzten Gebäuden in dunkelroten Farbtönen jeweils als Vollklinkermauerwerk zu gestalten. Für die in der Planzeichnung mit einer Gebäudehöhe von maximal 23 m über Normalhöhennull bezeichneten Gebäudeteile gilt, dass das oberste Geschoss mit einer abweichenden Fassadenmaterialität und -farbgebung gestaltet werden darf. Eine abweichende Fassadenmaterialität und -farbgebung ist auch für die zu den mit "(i)" gekennzeichneten Innenhöfen gerichteten Fassaden zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist je volle 200 m² ein Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für jeden zu pflanzenden Baum ist im unmittelbaren Bereich seines Stammes eine offene Bodenfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Abweichend davon kann diese Fläche weniger als 12 m² betragen, sofern bauliche Maßnahmen eine vitale Wurzelentwicklung gewährleisten.][§2 Nr.12 | Bei Abgang der mit Erhaltungsgeboten belegten Bäume und Sträucher sind diese mit standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.13 | Im MU sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für Belichtung, Be- und Entlüftung oder für technische Anlagen, mit Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik, auf maximal 30 vom Hundert der Dachfläche.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu mindestens 50 vom Hundert mit Gehölzen, Stauden und Gräsern zu begrünen. Für Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Im Bereich des Flurstücks 2083 ist an einer geeigneten Gebäudefassade ein Kolonie-Nistkasten für Haussperlinge anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.16 | Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den nicht unterbauten privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 124]
[§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Im Wohngebiet auf den Flurstücken 341, 589 bis 594 und 1380 der Gemarkung Horn-Geest kann von der Zahl der Vollgeschosse im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet auf den Flurstücken 341, 589 bis 594 und 1380 der Gemarkung Horn-Geest. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im übrigen Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
Der Bebauungsplan Wandsbek 27 für den Geltungsbereich Kedenburgstraße — Walddörferstraße — Oskarstraße — Bei der Hopfenkarre — Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-13
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der auf den Flurstücken 1078 und 1079 der Gemarkung Hinschenfelde ausgewiesenen Gemeinschaftsstellplätze an die Oskarstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
[§1 | In § 2 Nummer 4 des Gesetzes über den Bebauungsplan
Lurup 8 vom 18. März 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 59) werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3“ gestrichen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.2 | Einzelhandelsbetriebe mit einer Geschoßfläche von maximal 50 m² sind zulässig.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung des Flurstücks 5013 der Gemarkung Bergedorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder fiir Teilbereiche nach § 125 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet entlang der Straße Curslacker Neuer Deich ist je 15 m Grundstücksfront ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Unabhängig von Nummer 4 ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Ausgenommen hiervon sind die mit „(A)" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets.][§2 Nr.6 | Für die zu pflanzenden Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Gehölze zu verwenden. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.7 | Die mit „(A)" bezeichneten Flächen des Gewerbegebietes sind so herzurichten, daß eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht erfolgt.][§2 Nr.8 | Im Kronenbereich der nach Planzeichnung anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen mit einheimischen großkronigen Arten vorzunehmen, die einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.9 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen. Ausgenommen von dieser Festsetzung ist die mit „(A)" bezeichnete Fläche des Gewerbegebiets.][§2 Nr.10 | Für die Reinigung der privaten Flächen von Eis und Schnee dürfen Tausalze und sonstige Mittel, die sich auf Pflanzen, Boden oder Gewässer schädlich auswirken können, nicht verwendet werden.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Stellplätze und Fahrerschließungsflächen in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets muß die Unterkante der Fundamente mindestens 1 m über Normalnull liegen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
Der Bebauungsplan Eppendorf 8 für das Plangebiet Osterfeldstraße zwischen Münsterstraße und Frickestraße — Lokstedter Weg zwischen Frickestraße und Tarpenbekstraße — Westseite der Tarpenbekstraße zwischen Nordgrenze des Flurstücks 2069 der Gemarkung Eppendorf und Geschwister-Scholl-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 403 und 405) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-03
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403, 405]