BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_f2c0f5ca-0a25-4908-af07-6c1e38133bfc

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    • XPLAN_BP_PLAN_f2c0f5ca-0a25-4908-af07-6c1e38133bfc
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg20
    xpPlanDate
    • 1977-07-06
    name
    • StGeorg20
    internalId
    • 584b893e-53dd-4689-8d7d-7c6f8f652084
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 20 für den Geltungsbereich Danziger Straße - Nordwestgrenzen der Flurstücke 1041, 1029 bis 1031 und 1033 der Gemarkung St. Georg-Nord - Schmilinskystraße - Rostocker Straße - Nordost- und Nordwestgrenzen der Flurstücke 1025, 1024 und 565 der Gemarkung St. Georg-Nord - Brennerstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-10-29
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-07-06
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_95ecd32e-082c-4857-a72d-2170466d2e2a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f2d5f720-b30d-4ae4-bf88-36dffbe68bcb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f2d5f720-b30d-4ae4-bf88-36dffbe68bcb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f2d5f720-b30d-4ae4-bf88-36dffbe68bcb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel5(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-12-05
    name
    • Gross-Borstel5(2Aend)
    internalId
    • 81e3d2fe-dd72-4f83-a29c-eaaaf30e8eda
    beschreibung
    • Siehe Gross-Borstel5
    technHerstellDatum
    • 2018-03-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f2d5f720-b30d-4ae4-bf88-36dffbe68bcb&filename=Gross-Borstel5(2Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Groß Borstel 5“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:][§1 Nr.2.7 | 7. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Groß Borstel 5, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.7.1 | 7.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.7.2 | 7.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    plangeber
    • [Name: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_65710fff-a1fe-4cc5-91ba-733f79bee83f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Gross-Borstel5|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Gross-Borstel5(1Aend)|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f2ec7920-4cfb-41a4-a51e-a5d73af85f3a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f2ec7920-4cfb-41a4-a51e-a5d73af85f3a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f2ec7920-4cfb-41a4-a51e-a5d73af85f3a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg12
    xpPlanDate
    • 1970-03-02
    name
    • Harburg12
    internalId
    • 4d6defb4-9cb6-4ec4-9b26-5252505b1bd2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 12 für den Geltungsbereich Knoopstraße — Julius-Ludowieg-Straße — Harburger Rathausstraße — Bremer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-01
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Garage unter Erdgleiche auf den Flurstücken 1686 und 1687 und der nicht überbaubaren Hofflächen auf den Flurstücken 1684, 1686 und 1687 der Gemarkung Harburg an die Verkehrsflächen Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Die Staffelgeschosse sollen auf den Flurstücken 1680 und 1681 von den Vorder- und Rückfronten sowie von den freistehenden Giebeln mindestens 3,0 m und auf den Flurstücken 1682, 1683, 1696 und 1697 mindestens 2,0 m zurückgesetzt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_489a2daa-631c-4b08-a0d1-1aa956b0a390]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Harburg40|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Harburg43|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f318fbf5-c58b-4fe7-b1f0-e678eafa7d9a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f318fbf5-c58b-4fe7-b1f0-e678eafa7d9a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f318fbf5-c58b-4fe7-b1f0-e678eafa7d9a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg24
    xpPlanDate
    • 1966-07-04
    name
    • Harburg24
    internalId
    • 614d6569-9bf2-429f-88bf-d34c563fb019
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 24 für das Plangebiet Gäzertstraße — Haakestraße — Niemannstraße — Winkelstraße —Kasernenstraße — Denickestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-28
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Harburg49]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenfläche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und im Kerngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.4 | Auf den für die Deutsche Bundespost ausgewiesenen Grundstücken sind gegenüber dem westlich und südwestlich angrenzenden Wohngebiet in einem mindestens drei Meter breiten Streifen dicht wachsende Bäume und Sträucher anzupflanzen.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-07-04
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4118ef14-8c4e-48f9-a0fc-a620e73ebf1a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f349c8ed-60f2-4e78-b69c-343d2643f9dd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f349c8ed-60f2-4e78-b69c-343d2643f9dd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f349c8ed-60f2-4e78-b69c-343d2643f9dd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D62A
    xpPlanDate
    • 1957-07-08
    name
    • D62A
    internalId
    • 1cb8f318-47e5-4195-9aab-c4b884a19585
    technHerstellDatum
    • 2016-05-18
    texte
    • [Nr. 2.1 | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen - soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen - nicht erweitert und verändert und beim, Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind zu beseitigen: a) Bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung; b) ausserhalb der Umlegung bei Ausführung der neuen Bebauung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der erdgeschossigen Garage und der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 121]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5522e966-de2b-40cc-af55-f039ff99e022]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f36ba34e-059f-47e9-807b-8122357b0223

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f36ba34e-059f-47e9-807b-8122357b0223
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f36ba34e-059f-47e9-807b-8122357b0223
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen79
    xpPlanDate
    • 2016-06-07
    name
    • Schnelsen79
    internalId
    • f0d7ad09-6cfa-4694-b0f1-35a84a259bb4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 79 für den Geltungsbereich östlich Grothwisch, nördlich Königskinderweg und Klaus-Nanne-Straße sowie westlich Bönningstedter Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwestgrenze des Flurstücks 8442 (Grothwisch) – Landesgrenze – Bönningstedter Weg – Südgrenze des Flurstücks 6986, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5953 – Klaus-Nanne- Straße – über das Flurstück 7351 (Königskinder Weg), Südwestgrenze des Flurstücks 7351 der Gemarkung Schnelsen.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [Verordnung § 2 Nr. 20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Reinen Wohngebieten Teile des im Plangebiet liegenden Flurstücks 6986 in der Gemarkung Schnelsen zugeordnet.][Verordnung § 2 Nr. 3 | In den Reinen Wohngebieten und in dem Sondergebiet sind mindestens 80 vom Hundert der Dachflächen mit einem mindestens 15cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Der mit „(B)“ bezeichnete Bereich im Sondergebiet ist davon ausgenommen.][Verordnung § 2 Nr. 11 | Das auf den öffentlichen Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser ist über offene Gräben und Mulden abzuleiten und zu versickern.][Verordnung § 2 Nr. 15 | Je Wohneinheit ist ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][Verordnung § 2 Nr. 10 | Im Sondergebiet „Sport und Freizeitzentren“ sind nur Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie ein Hotel mit Schank- und Speisewirtschaft zulässig. Eine Überschreitung der im Sondergebiet festgesetzten GRZ um 0,3 für offene Tennisplätze ist möglich.][Verordnung § 2 Nr. 17 | Notwendige Grundstückszufahrten auf einer Breite von maximal 3m je Grundstück im Bereich der Fläche mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen in den Reinen Wohngebieten am Bönningstedter Weg sind zulässig.][Verordnung § 2 Nr. 9 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche im Sondergebiet ist ausschließlich die Errichtung einer Sporthalle oder offenen Sportfläche zulässig.][Verordnung § 2 Nr. 22 | Die mit „W“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Naturnaher Wald zu entwickeln und zu erhalten.][Verordnung § 2 Nr. 13 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 24 | In den Reinen Wohngebieten und im Sondergebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln in Form von Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Natriumdampf-Hochdruck-lampen oder vergleichbaren Leuchtmitteln auszustatten. Die Leuchtanlagen sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in die Fläche für Maßnahmen einwirken und einen geschlossenen Glaskörper aufweisen.][Verordnung § 2 Nr. 21 | Die mit „EG“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als extensives und artenreiches Grünland (Wiese, Mähweide) zu entwickeln und zu erhalten. Eine zweimalige Mahd ist erforderlich, wobei der erste Mahdtermin wegen der Samenreife nach dem 30. Juni, der zweite Mahdtermin im September/Oktober liegt. Das Mähgut ist jeweils abzufahren. Ein Pflegeumbruch ist nicht erlaubt.][Verordnung § 2 Nr. 8 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Reinen Wohngebiets „WR 1“ sind die nach Westen orientierten Gebäudefassaden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschritten wird. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][Verordnung § 2 Nr. 7 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Reinen Wohngebiets „WR 1“ sind einseitig nach Westen ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An diesen Gebäudeseiten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird.][Verordnung § 2 Nr. 12 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken über die vegetationsbedeckte Bodenzone und Mulden oder über Mulden-Rigolen-Systeme zurückzuhalten, einer Mulde zuzuführen und zu versickern.][Verordnung § 2 Nr. 23 | Für festgesetzte Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][Verordnung § 2 Nr. 2 | Bei allen mit zwei Vollgeschossen festgesetzten Gebäuden sind weitere Voll- und Staffelgeschosse unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 16 | Auf den Privatgrundstücken sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und der Maßnahmenfläche für Einfriedigungen ausschließlich Hecken aus Laubgehölzen, in die gartenseitig transparente Holz oder Drahtzäune integriert sein können, zulässig.][Verordnung § 2 Nr. 18 | Für die festgesetzten Erhaltungs- und Anpflanzungsgebote sind standortgerechte, einheimische Laubbäume, Sträucher und Heckenpflanzen zu verwenden. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen.][Verordnung § 2 Nr. 1 | Im Reinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551) ausgeschlossen.][Verordnung § 2 Nr. 14 | Im Reinen Wohngebiet sind mindestens 15 vom Hundert der Grundstücksfläche mit Stauden und Sträuchern zu bepflanzen. Weitere festgesetzte Anpflanzungen sind hierauf anrechenbar.][Verordnung § 2 Nr. 4 | Die Dächer der Gebäude sind als Flachdach oder als flach geneigtes Dach mit einer Neigung von 5 bis 20 Grad zu errichten. Der mit „(B)“ bezeichnete Bereich im Sondergebiet ist davon ausgenommen.][Verordnung § 2 Nr. 5 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie nicht überdachte ebenerdige Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][Verordnung § 2 Nr. 6 | Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 4931, 5953, und 6986 der Gemarkung Schnelsen umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Verkehrsflächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden.][Verordnung § 2 Nr. 19 | Für die zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der jeweilige Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich zu erhaltender und zu pflanzender Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-06-07
    staedtebaulicherVertrag
    • Ja
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d2f189ce-9275-44d8-bdcc-a93551632567]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f380d451-53e0-40fc-8d8c-d0a84a7eb175

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f380d451-53e0-40fc-8d8c-d0a84a7eb175
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f380d451-53e0-40fc-8d8c-d0a84a7eb175
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld16
    xpPlanDate
    • 1976-07-20
    name
    • Jenfeld16
    internalId
    • d6fea0ca-a33f-4478-82c8-85a1ab341930
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 16 für den Geltungsbereich Barsbütteler Straße — Westgrenze des Flurstücks 1247, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1215 der Gemarkung Jenfeld — Görlitzer Straße — Oppelner Straße — Nordgrenzen der Flurstücke 1192 bis 1195, 1204, 1197, 1196 und 1198 der Gemarkung Jenfeld — Schleemer Bach — über das Flurstück 2141, Südgrenzen der Flurstücke 2141 und 1247 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-11
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-07-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c7acd38-675b-41e9-a213-b0062a246322]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f385695b-d885-4e5e-ba92-cf788eb01ef7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f385695b-d885-4e5e-ba92-cf788eb01ef7
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    • XPLAN_BP_PLAN_f385695b-d885-4e5e-ba92-cf788eb01ef7
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek8
    xpPlanDate
    • 1965-02-23
    name
    • Eilbek8
    internalId
    • 33dcfe9c-e045-477a-bd54-a76824eacef2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eilbek 8 für das Plangebiet Conventstraße — Südgrenze des Flurstücks 1871, von hier über das Flurstück 1215 zur Ostgrenze des Flurstücks 2130, von der Ostgrenze des Flurstücks 131 zur Südostspitze des Flurstücks 466, von hier zur Nordgrenze des Flurstücks 134, von der Nordspitze dieses Flurstücks über die Flurstücke 2129 und 564 zur Nordgrenze des Flurstücks 1871 der Gemarkung Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 501) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet allgemein und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet. Die Fläche darf für Einstellplätze und für Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 501]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-02-23
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f7420dc-987c-4e30-87bd-2f64dc6cf5fc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f391af88-9c02-4922-b8c5-7dddf64164d5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f391af88-9c02-4922-b8c5-7dddf64164d5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f391af88-9c02-4922-b8c5-7dddf64164d5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D84A
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
    name
    • D84A
    internalId
    • 6068e031-09b1-4bd5-b4dd-3086cfd66301
    technHerstellDatum
    • 2016-04-13
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.25 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.26 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die fünfgeschossigen Geschäftshäuser (G5g) 16,0 m.][Nr. 2.3 | Das Staffelgeschoß des fünfgeschossigen Geschäftshauses G5g+1g auf dem Flurstück 950 ist kein Vollgeschoß im Sinne der Baupolizeiverordnung, sondern lediglich Bodengeschoß für Abstellzwecke.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-04-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2975168b-f37c-4624-b58f-219d75bdcb80]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f39eb835-42a4-4d36-9961-402b9743de92

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f39eb835-42a4-4d36-9961-402b9743de92
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f39eb835-42a4-4d36-9961-402b9743de92
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt28
    xpPlanDate
    • 1968-05-09
    name
    • Billstedt28
    internalId
    • 2c91224d-b5c3-4e55-9f0f-cfb029b797f9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 28 für das Plangebiet Billstedter Hauptstraße — Westgrenze des Flurstücks 1512 der Gemarkung Schiffbek — Kreuzkirchenstieg — Hauskoppel — Nordgrenzen der Flurstücke 1462, 1461, 1442 und 1440 der Gemarkung Schiffbek — Schiffbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet an der Straße Hauskoppel sind Betriebe und Anlagen mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerplätze und Lagerhäuser, unzulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Leitungsrechte auf den Flurstücken 1433, 1514 und 1969 der Gemarkung Schiffbek umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachsen sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf den Flurstücken 1422, 1424, 1425 und 1804 der Gemarkung Schiffbek umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1422 und 1425 an die Straße Kirchlinden eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-05-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_18a3ebc6-5503-483f-bdb8-f2fd68445719]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung