[§2 Nr.1 | Die Dächer der eingeschossigen Anbauten an den Reihenhäusern sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 5020 der Gemarkung Volksdorf an die Straße Frankring eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbietbaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit (C) gekennzeichneten Fläche sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Die Gebäude sind an das Heizwerk des Unfallkrankenhauses anzuschließen.][§2 Nr.4 | Für die gärtnerisch anzulegenden Außenanlagen des Krankenhauses sind Baum- und Strauchpflanzungen (Arten des Stieleichen-Birkenwaldes) und krautige Pflanzen (Arten der Heide- und Sandtrockenrasengesellschaften) zu verwenden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 72 für den Geltungsbereich Oldenfelder Straße — Delingsdorfer Weg — Birrenkovenallee — Südgrenze des Flurstücks 1949 der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-24
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der Bebauungsplan Bergstedt 13 für den Geltungsbereich des Ortskerns Bergstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Furtredder — Rodenbeker Straße — Bergstedter Kirchenstraße — Wohldorfer Damm — Bergstedter Kirchenstraße — Bergstedter Chaussee — Bergstedter Kirchenstraße — Bergstedter Alte Landstraße — Volksdorfer Damm — Bergstedter Chaussee — Ostgrenzen der Flurstücke 885, 884, 1933, 891, 892, Südgrenze des Flurstücks 892 der Gemarkung Bergstedt — Bredeneschredder — Südgrenze des Flurstücks 513, Westgrenzen der Flurstücke 513, 512, 511, 510 der Gemarkung Bergstedt — Bergstedter Chaussee — Süd-, Ost- und Westgrenzen des Flurstücks 2404, Westgrenze des Flurstücks 2405, über die Flurstücke 2587 und 2618 der Gemarkung Bergstedt — Furtstieg — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2617, Südgrenze des Flurstücks 2156 der Gemarkung Bergstedt.
technHerstellDatum
2016-02-29
texte
[§2 Nr.1 | Der im Bebauungsplan umgrenzte Bereich des Ortskerns Bergstedt ist als Gesamtanlage nach § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 mit der Änderung vom 12. März 1984 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 466, 1984 Seiten 61, 63) dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.][§2 Nr.2 | Stellplätze und Garagen sind auf den nicht überbaubaren Teilen von Grundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Auf der Fläche für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen unzulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | An den zur Bergstedter Chaussee und dem Volksdorfer Damm gerichteten Außenwänden der Gebäude sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.6 | Die Baugrenzen des Kirchengebäudes auf dem Flurstück 2704 der Gemarkung Bergstedt dürfen durch Gebäudeteile um maximal 10 m überschritten werden.][§2 Nr.7 | Im Dorfgebiet sind Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nur ausnahmsweise zulässig. Betriebe der Tierintensivhaltung auf gewerblicher Basis sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 888 sind in den Erdgeschossen nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Die Verkaufsfläche von Läden darf jeweils 500 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.9 | Auf der durch Schraffur gekennzeichneten, nicht überbaubaren Fläche sind mit Ausnahme eines Kinderspielplatzes Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) unzulässig.][§2 Nr.10 | Auf Flächen für Stellplätze ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Auf der mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastenden Fläche sind im Fußgängerbereich 20 Bäume zu pflanzen.][§3 Nr.1 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 888 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Drempelhöhe wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§3 Nr.2 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 888 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn rotes Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§3 Nr.3 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 888 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die Dachdeckung sind Dachpfannen in anthrazitfarbenem Farbton zu verwenden.][§3 Nr.4 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 888 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Dächer werden als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad ausgebildet.][§3 Nr.5 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 888 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Staffelgeschosse werden ausgeschlossen.][§3 Nr.6 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 888 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen sind die Giebelwände zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
Der Bebauungsplan Bergedorf 65 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße — Neuer Weg — Rektor-Ritter-Straße — Vierlandenstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-10
texte
[§2 Nr.1 | An den unmittelbar zur Bergedorfer Straße und zur Vierlandenstraße gerichteten Außenwänden von Wohngebäuden sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 29 - Änderung für den Geltungsbereich Buchwaldstraße/Wiesenredder (Stichstraße) (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordostgrenzen der Flurstücke 2043 (Buchwaldstraße) und 2417 (Wiesenredder), über das Flurstück 5644, Nordostgrenze des Flurstücks 5644, Südostgrenze des Flurstücks 5644, über das Flurstück 3285, über das Flurstück 2417 (Wiesenredder), Südwestgrenze des Flurstücks 2417 (Wiesenredder), Südostgrenze des Flurstücks 5591, über die Flurstücke 5591, 5705 und 5520, Nordwestgrenze des Flurstücks 5520, über das Flurstück 2043 (Buchwaldstraße) der Gemarkung Alt-Rahlstedt.
technHerstellDatum
2016-04-15
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Harburg 70 für
den Geltungsbereich zwischen Theodor-Yorck-Straße, Veritaskai
und dem Grünzug entlang des Östlichen Bahnhofskanals
(Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Veritaskai – Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5658
der Gemarkung Harburg.
technHerstellDatum
2017-02-16
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 1“ sind nur
solche Einzelhandelsbetriebe zulässig, die ein nahversorgungsrelevantes
Kernsortiment aufweisen und deren
Verkaufsfläche je Betrieb 1.200 m² nicht überschreitet.
Sonstige Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig. Nahversorgungsrelevante
Sortimente sind:
a) Nahrungs- und Genussmittel,
b) Getränke,
c) Drogeriewaren,
d) Kosmetik, Parfümerie,
e) pharmazeutische Artikel (Apotheke),
f) Schnittblumen,
g) Zeitungen, Zeitschriften.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ sind nur
solche Einzelhandelsbetriebe zulässig, die ein nahversorgungsrelevantes
Kernsortiment aufweisen und deren Geschossfläche je Betrieb 800 m² nicht überschreitet.
Sonstige Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Innerhalb der Kerngebiete sind zentrenrelevante Randsortimente,
soweit sie nicht den nahversorgungsrelevanten
Sortimenten entsprechen, auf höchstens 10 vom Hundert
(v. H.) der Verkaufsfläche zulässig. Zentrenrelevante
Sortimente sind:
a) Medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren),
b) Zoologischer Bedarf,
c) Bücher,
d) Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf,
e) Spielwaren,
f) Künstler- und Bastelbedarf,
g) Bekleidung aller Art,
h) Schuhe, Lederwaren,
i) Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten,
j) Optik- und Fotoartikel,
k) Uhren und Schmuck,
l) Musikinstrumente und Musikalien,
m) Babyausstattung,
n) Hobby- und Freizeitbedarf,
o) Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel,
Wohnwagen, Boote),
p) Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf,
q) Telekommunikationsartikel, Computer einschließlich
Zubehör und Software,
r) Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik,
s) Leuchten und Lampen,
t) Elektrogroßgeräte (weiße Ware),
u) Haushaltswaren, Hausrat,
v) Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche
und Bad),
w) Glas, Porzellan, Keramik,
x) Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen,
y) Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen),
z) Fahrräder einschließlich Zubehör.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 1“ sind Wohnungen
nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), unzulässig. Ausnahmen
nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.
Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“
sind oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen allgemein
zulässig.][§2 Nr.5 | Innerhalb der mit „(a)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets
sind Nebenanlagen nach § 9 Absatz 1 Nummer 4
BauGB wie Spiel,- Freizeit- und Erholungsflächen sowie
die Flächen für Stellplätze und Garagen und ihre Einfahrten
und Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone) unzulässig.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten, Bordelle
und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen,
deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem
Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im
Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig.
Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer
1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche
Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger
im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten sind Tiefgaragen auch außerhalb der
festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Die festgesetzten Grundflächenzahlen dürfen für Anlagen
nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO bis zu
einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.9 | In den Kerngebieten sind bei der Berechnung der
Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in
Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich
ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume
mitzurechnen.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch Aufbauten
für Nebenanlagen und Haustechnik um höchstens 3 m
überschritten werden. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen
und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen.
Freistehende Antennenanlagen sind nicht
zulässig.][§2 Nr.11 | Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten
Flächen, in Garagengeschossen oder in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnisse der
Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die
bezeichnete private Wegefläche dem allgemeinen Fußgänger-
und Fahrradverkehr zur Verfügung gestellt wird.
Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht
können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Dachkante
sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ ist durch
geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel
Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel
verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen
oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die
es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel
bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der
Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche
Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten,
muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen
erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu
beurteilen.][§2 Nr.15 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ sind Schlafräume
zu den lärmabgewandten, nach innen weisenden
Gebäudeseiten zu orientieren. Oberhalb des vierten Vollgeschosses
sind Schlafräume unzulässig. Wohn-/Schlafräume
in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind
wie Schlafräume zu beurteilen. Zudem ist durch bauliche
Maßnahmen, wie zum Beispiel innenliegende Loggien,
sicherzustellen, dass vor den Fenstern von Schlafräumen
ein Beurteilungspegel von 54 dB(A) nachts nicht überschritten
wird.][§2 Nr.16 | In den Kerngebieten muss für Aufenthaltsräume an
den lärmzugewandten Gebäudeseiten ein ausreichender
Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude
geschaffen werden.][§2 Nr.17 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ ist für einen
Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung
an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche
Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch
diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel
von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | In den Kerngebieten sind nicht überbaute Dachflächen
der Erdgeschosse mit einem mindestens 30 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv
zu begrünen. Für Baumpflanzungen ist auf mindestens
12 m² Fläche ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer
Substrataufbau als offene Vegetationsfläche herzustellen.
Die Dachflächen der übrigen Geschosse sind mit einem
mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der
Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen
von der Begrünung sind für Wege, Kinderspielflächen,
Terrassen und technische Anlagen zulässig.][§2 Nr.19 | In den Kerngebieten sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche
mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen.
Weitere Anpflanzfestsetzungen der Kerngebiete sind auf
diese Mindestanpflanzflächen anrechenbar.][§2 Nr.20 | Für Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische
Arten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige
Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem
Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.21 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten
Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich
eines jeden anzupflanzenden Baumes ist eine
offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.22 | Einfriedungen zu den mit Gehrechten belegten Flächen
sind zu begrünen.][§2 Nr.23 | Fensterlose Gebäudefassaden und Außenwände von
Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sind
mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m
Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]