BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_f8052d8b-3079-4fec-afd4-d17cae2e2cf4

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    • XPLAN_BP_PLAN_f8052d8b-3079-4fec-afd4-d17cae2e2cf4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli24
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    name
    • StPauli24
    internalId
    • 3aa8f07c-c597-48ad-8769-2166c8d7444c
    technHerstellDatum
    • 2015-05-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten an der Bernstorffstraße, im Bereich der Straßen Bei der Schilleroper/ Stresemannstraße, an der Straße Beim Grünen Jäger und westlich der Lerchenstraße auf den vorderen Teilen der Flurstücke 1071 bis 1075 der Gemarkung St. Pauli-Nord sind in den Erdgeschossen nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | In den besonderen Wohngebieten sind in den Erdgeschossen nur Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Für die dreigeschossige Bebauung auf den Flurstücken 1071, 1072 und 1073 kann im Rahmen einer Geschoßfläche von 1500 m² ein weiteres Vollgeschoß zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen und Fuhrunternehmen, unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.5 | Spielhallen, Sex-Shops und ähnliche Einrichtungen sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Für das als „Erhaltungsbereich" bezeichnete Gebiet treffen die in § 39 h Absatz 3 Nummern 1 und 2 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründe zu. In diesem Gebiet kann für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägen oder von städtebaulicher Bedeutung sind, die Genehmigung versagt werden.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.8 | Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.9 | Es sind in den Kerngebieten an der Stresemannstraße die Aufenthaltsräume und im allgemeinen Wohngebiet des Bereichs Stresemannstraße / Beim Grünen Jäger die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen/Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1070 an die Lerchenstraße und des Flurstücks 1248 an die Stresemannstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 1041 und 1042 umfaßt die Befugnis für die Freie und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet zwischen den Straßen Bei der Schilleroper und Beim Grünen Jäger auf den Flurstücken 1047 und 1048 der Gemarkung St. Pauli-Nord sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30% der Dachflächen sind zu begrünen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108, 110]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-06-23
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_496fbfe1-3c12-4662-9506-1733c633aeed]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: StPauli42|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f81866bc-0946-4f0d-a78b-cba62c99b911

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    • XPLAN_BP_PLAN_f81866bc-0946-4f0d-a78b-cba62c99b911
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt9
    xpPlanDate
    • 1970-09-14
    name
    • Eidelstedt9
    internalId
    • f2b2a63a-9a63-42a4-8f0a-b9c1b5870c77
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 9 für den Geltungsbereich Wischhofsweg — Elbgaustraße — Kieler Straße — Reichsbahnstraße — Furtweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden und Warenhäuser, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Im Ladengebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Lagerhäuser und Lagerplätze sind im Gewerbegebiet unzulässig. Im Gewerbegebiet an der Kieler Straße kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis für den Anschluß der auf den Flurstücken 1348, 3263, 1350, 1354, 3047, 1355 und 1356 der Gemarkung Eidelstedt ausgewiesenen Stellflächen an die Kieler Straße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 Nummern 4 bis 6 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-09-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cba4090-6fd3-4994-a224-cead76e12178]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f8206dc2-f4ab-44f1-88f3-b1d14a99a06e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f8206dc2-f4ab-44f1-88f3-b1d14a99a06e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f8206dc2-f4ab-44f1-88f3-b1d14a99a06e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    xpPlanDate
    • 2020-03-27
    name
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    internalId
    • 584aa186-feb1-4c8b-949d-cbdf69602661
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 47/Iserbrook 25/Lurup 64 für den Geltungsbereich östlich Am Botterbarg und Borndiek, Landesgrenze, südlich Böttcherkamp, westlich Katerwohrd und Grönenweg, nördlich Rugenfeld und Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 220, 221 und 225) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Am Botterbarg - Borndiek - Westgrenze des Flurstücks 940 der Gemarkung Osdorf - Landesgrenze - Böttcherkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 5573, 4785, 4786 und 5219, Südgrenze des Flurstücks 5219 der Gemarkung Osdorf - Katerwohrd - Feldweg 55 - Grönenweg (Flurstück 5782) - Südgrenze des 14 Flurstücks 1041, Ostgrenze des Flurstücks 1033 der Gemarkung Osdorf - Rugenfeld - Osdorfer Landstraße.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Terrassen im Anschluss an die Hauptnutzung bis zu einer Tiefe von 4 m auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.2 | Bei dem Gebäude Am Osdorfer Born 38 (Flurstück 4662 der Gemarkung Osdorf) sind die Wohn- und Schlafräume durch eine geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung der im Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern des Gebäudes geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Auf den als private Grünfläche „Freibad" festgesetzten Flächen sind nur die für den Betrieb eines Freibades erforderlichen baulichen Anlagen zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft entspricht die zulässige Grundfläche den durch Baugrenzen festgesetz- ten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fas- sung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichne- ten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, soweit diese betrieblich erforderlich sind.][§2 Nr.5 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Wohnungen nur innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Baugrenzen und, sofern sie für den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen sowie notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche können ausnahmsweise Gewächshäuser zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen sowie die Lagerung von Heu- und Strohballen oder Silage außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage und Nutzung von Trainingsflächen für Pferde und von Reitbahnen außerhalb der mit „(E)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft mit Ausnahme der Flurstücke 4950, 6328, 6521 und 6522 (alt: 5788) der Gemarkung Osdorf und auf den privaten Grünflächen sind Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen unzuläs- sig.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Zäune nur bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Entlang von Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 1,50 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten.][§2 Nr.11 | Auf den mit „D“ als Dauergrünland bezeichneten Flächen für die Landwirtschaft ist nur eine Grünlandnutzung zulässig. Ein Umbruch des Grünlands ist unzulässig und es ist ganzjährig eine geschlossene Grasnarbe zu erhalten.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten privaten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt werden. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Für die zur Erhaltung und zum Anpflanzen festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von zu erhaltenen Gehölzen unzulässig.][§2 Nr.14 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit großkronigen Laubbäumen und Sträuchern dicht zu bepflanzen und durch geeignete Zäune vor Weidetieren zu schützen.][§2 Nr.15 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Entlang der Feldhecken und Knicks ist beidseits eine Beweidung, Bodenbearbeitung, Düngung oder Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln in einem Abstand von  mindestens 1,50 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme und mindestens 1 m zum Knickfuß unzulässig.][§2 Nr.17 | Im allgemeinen Wohngebiet sind als Einfriedung an öffentlichen Wegen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.18 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist über die belebte Bodenzone zu versickern oder in Rückhalteteiche einzuleiten; Geh-und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze sind in einem wasser- und luftdurchlässigen Aufbau herzustellen.][§2 Nr.19 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:][§2 Nr.19.1 | Auf den mit „EG“ bezeichneten Flächen ist extensives Grünland zu entwickeln und zu erhalten. Auf den Flächen sind der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, die Anlage und der Betrieb von Bodendrainagen sowie ein Umbruch unzulässig. In der Zeit vom 15. November bis 15. Juni ist eine Beweidung und in der Zeit vom 15. März bis 15. Juni ist eine maschinelle Bearbeitung der Flächen unzulässig. In der Zeit vom 15. September bis 15. Oktober ist ein Pflegeschnitt durchzuführen. Sofern eine Beweidung stattfindet, sind die Uferbereiche der Gewässer in einer Mindestbreite von 2 m abzuzäunen. Zum Schutz und zur Entwicklung der Kiebitzpopulation ist die Teilfläche der Flurstücke 1048 und 1049 der Gemarkung Osdorf dauerhaft mit einem Wildschutzzaun einzuzäunen und es können auf dieser Teilfläche Ausnahmen von diesen Festsetzungen zugelassen werden.][§2 Nr.19.2 | Auf den mit „W“ bezeichneten Flächen sind einheimische Bäume und Sträucher fachgerecht anzupflanzen und dauerhaft als naturnaher Wald zu erhalten.][§2 Nr.19.3 | Auf den mit „U“ bezeichneten Flächen ist ein Stillgewässer mit naturnahem Uferbereich herzustellen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.20 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind die Außenwände von Gebäuden in rotem Ziegelstein oder in Holz herzustellen. Holzwände sind nur in grüner oder brauner Farbe zulässig.][§2 Nr.21 | Die Dächer von Gebäuden sind nur als Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 15 Grad und 45 Grad, in dunkelgrauer, nicht glänzender Ausführung oder als Reetdach zulässig.][§2 Nr.22 | Der als Grabungsschutzgebiet bezeichnete Bereich ist nach § 15 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-03-27
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version vom 21.11.2017]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9c4c340-5549-4c1e-a038-ba814406a4d4]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f84dcd4a-9886-4f76-a518-f8c7c9f3969a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f84dcd4a-9886-4f76-a518-f8c7c9f3969a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f84dcd4a-9886-4f76-a518-f8c7c9f3969a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld40
    xpPlanDate
    • 1988-12-21
    name
    • Heimfeld40
    internalId
    • ce29bb6a-4753-43ae-ae82-9d37ea4b644f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Heimfeld 40 für den Geltungsbereich östlich Bundesautobahn A7, südlich Ellernweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bundesautobahn A 7 — Südwestgrenzen der Flurstücke 2338, 2862 und 2344, über das Flurstück 2342 (Hafenbahn), Südwestgrenzen der Flurstücke 2345, 2348, 2352, 2357 und 2358, Südwest- und Nordgrenze des Flurstücks 2267, über die Flurstücke 2268 (Hafenbahn) und 2228, Nordgrenze des Flurstücks 246 (Ellernweg), über das Flurstück 2735 der Gemarkung Heimfeld.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Metallschmelzen, chemische Fabriken, mineralölbearbeitende und -verarbeitende Betriebe, Betriebsstätten zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der südwestlichen Baugrenze durch Gebäudeteile (z.B. von Hallenbauten) kann zugelassen werden, wenn hierbei 600 m² im Einzelfall nicht überschritten werden und jeweils eine gleichgroße Grünfläche innerhalb der Baugrenzen angelegt wird.][§2 Nr.3 | Durch Architekturelemente ist eine vertikale Gliederung der Fassaden und eine abschnittsweise Gliederung der Dachflächen vorzunehmen.][§2 Nr.4 | 23% der Grundstücksflächen sind mit einheimischen großkronigen Laubbäumen und hochwachsenden Sträuchern zu bepflanzen, und zwar in erster Linie als zusammenhängende Flächen entlang der südwestlichen und westlichen Grenze des Industriegebiets und um die Gebäude herum.][§2 Nr.5 | Die Dachflächen der nicht in Leichtbauweise errichteten Hallenrandbauten sind mit einer flächendeckenden extensiven Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen.][§2 Nr.6 | Von den Flächen für ebenerdige Stellplätze sind unabhängig von der in Nummer 4 enthaltenen Vorschrift 10 % mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | Außerhalb der befestigten Flächen ist eine offene Entwässerung mit Absetzteichen und Versickerung über belebte Bodenzonen vorzusehen. Das anfallende Niederschlagswasser von Dachflächen soll dem Oberflächengewässer zugeführt werden.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze sind Arbeits- und Lagerflächen unzulässig. Ausnahmsweise können dort Stellplätze zugelassen werden, wenn die gärtnerische Gestaltung nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.9 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wiederherzustellen.][§2 Nr.10 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.][§2 Nr.11 | Tausalze und tausalzhaltige Mittel dürfen außerhalb der öffentlichen Straßen und der auf privaten Grundstücken herzustellenden Fahrerschließungsflächen nicht ausgebracht werden.][§2 Nr.12 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Eißendorf, Vahrendorf Forst (Haake), Marmstorf und Sinstorf vom 6. September 1955 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 790-o), zuletzt geändert am 13. Mai 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 92), wird für die Flurstücke 2342 und 2116 (Hafenbahn) und die östlich davon liegenden Flächen aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-12-21
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ddf56ff4-4ec3-49c5-979d-ac9fc8874e19]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f85cef0f-6167-4a7d-8018-a77152af46a2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f85cef0f-6167-4a7d-8018-a77152af46a2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f85cef0f-6167-4a7d-8018-a77152af46a2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn58
    xpPlanDate
    • 1980-03-03
    name
    • Langenhorn58
    internalId
    • 84a7db9c-6b31-4544-8465-ca098fa2623c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 58 für den Geltungsbereich Wördenmoorweg — Nordwestgrenze des Flurstücks 370, Westgrenze des Flurstücks 360, über die Flurstücke 360 und 372, Westgrenze des Flurstücks 6633, über das Flurstück 6633 der Gemarkung Langenhorn — Röweland — Nordgrenze des Flurstücks 6632, über das Flurstück 6632, Ostgrenze des Flurstücks 372, über das Flurstück 372 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-19
    texte
    • [§2 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,0 m, durch Erker in einem oder mehreren Geschossen bis zu 1,5 m zugelassen werden. Die Erker dürfen einzeln nicht mehr als 6,0 m und zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront und an den Giebelseiten nicht mehr als die Hälfte der Länge dieser Gebäudefront breit sein.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-03-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_91d485da-e598-4d13-aeb4-c2871df65260]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f8756151-9d70-406e-9574-5bbc8fb7d081

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f8756151-9d70-406e-9574-5bbc8fb7d081
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f8756151-9d70-406e-9574-5bbc8fb7d081
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt5-Bahrenfeld28(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2014-10-27
    name
    • Eidelstedt5-Bahrenfeld28(1Aend)
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    beschreibung
    • Siehe Eidelstedt5-Bahrenfeld28
    technHerstellDatum
    • 2017-10-27
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28 vom 8. Februar 1971 (HmbGVBl. S. 17), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Der Einzige Paragraph wird § 1.][§1 Nr.3.2.1 | Es wird folgender § 2 angefügt: „§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich nachstehende Vorschriften: 1. In den Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben, Großhandelsbetrieben oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche sowie jeweils nicht mehr als 200m² Verkaufsund Ausstellungsfläche aufweisen. Ausnahmsweise können Läden, die der Versorgung des Gebietes mit Gütern des täglichen Bedarfs dienen, und Tankstellenshops zugelassen werden, soweit sie jeweils nicht mehr als 100m² Verkaufsfläche aufweisen.][§1 Nr.3.2.2 | In den Industriegebieten sind Schank- und Speisewirtschaften unzulässig. Ausnahmsweise können Schankund Speisewirtschaften zugelassen werden, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen und jeweils nicht mehr als 100m² Geschossfläche haben.][§1 Nr.3.2.3 | In den Industriegebieten sind Beherbergungsbetriebe, gewerblich betriebene Stellplätze und Garagen sowie Bordelle und bordellartige Nutzungen unzulässig. Ausnahmen für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ausgeschlossen.][§1 Nr.3.2.4 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
    plangeber
    • [Name: 215]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-10-27
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
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    gruenordnungsplan
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    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c30f7f1-8007-442b-8913-abe28e433acf]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Eidelstedt5-Bahrenfeld28|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f8756151-9d70-406e-9574-5bbc8fb7d081&filename=Eidelstedt5-Bahrenfeld28(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f87ea745-718d-423e-8187-84ecb0481bb1

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    • XPLAN_BP_PLAN_f87ea745-718d-423e-8187-84ecb0481bb1
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • TB494
    xpPlanDate
    • 1958-07-11
    name
    • TB494
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    technHerstellDatum
    • 2016-09-19
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 309]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-07-11
    bereich
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    planArt
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    • Sonstiges
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f8981524-0a74-4849-ab1d-fb1652fa171f

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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Cranz1
    xpPlanDate
    • 1966-12-09
    name
    • Cranz1
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    technHerstellDatum
    • 2015-12-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die Fußböden von Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, müssen mindestens 3,5 m über Normalnull liegen.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 721]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7d1b1faf-70d3-461e-a77d-f641423e09b1]
    planArt
    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
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    • Normal
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    • 3000
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f8d94781-fa6f-46a0-b27e-827e1e9fd6b8

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    • XPLAN_BP_PLAN_f8d94781-fa6f-46a0-b27e-827e1e9fd6b8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf13
    xpPlanDate
    • 1970-05-12
    name
    • Suelldorf13
    internalId
    • 6b0fe4d8-70f1-4ec6-bcc8-a677d319ed0f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Sülldorf 13 für den Geltungsbereich Sülldorfer Landstraße zwischen Sülldorfer Kirchenweg und Ostgrenzen der Flurstücke 633 und 760 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Sülldorf (Bezirk Altona, Ortsteil 225) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 225]
    plangeber
    • [Name: 225]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-05-12
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
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    • Nein
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    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c2fb5352-6987-40b3-94d1-e136b88ad6ab]
    planArt
    • 1000
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    • 1000
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    • Normal
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f8eb9065-0e69-4469-828d-b14090fe0ad9

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    • XPLAN_BP_PLAN_f8eb9065-0e69-4469-828d-b14090fe0ad9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel18
    xpPlanDate
    • 1989-07-18
    name
    • Gross-Borstel18
    internalId
    • cea4fc1b-3b0c-4358-b63c-ed11eb155191
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Borstel 18 für den Geltungsbereich östlich Klotzenmoor/westlich des Naturschutzgebiets Eppendorfer Moor (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Klotzenmoor — Klotzenmoorstieg — über das Flurstück 175, Westgrenze des Flurstücks 169, über die Flurstücke 169 und 175 der Gemarkung Groß Borstel — Rathbusch — Weg Nr. 173 — über das Flurstück 5 der Gemarkung Eppendorf.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-15
    texte
    • [§2 | Auf der „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" ist nach Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung und Beseitigung der baulichen Anlagen ein naturnaher Laubwald zu entwickeln.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-07-18
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d270e7ce-0a85-44be-afc6-22268b068f51]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung