Der Bebauungsplan Billstedt 77 für den Geltungsbereich Möllner Landstraße — Reclamstraße — Billstedter Hauptstraße — West- und Nordgrenze des Flurstücks 1557, Westgrenze des Flurstücks 1543 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-19
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 1543 und 1557 der Gemarkung Schiffbek umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Fußweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen weiden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1296 und 3067 der Gemarkung Schiffbek an die Reclamstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.4 | In den Erdgeschossen des allgemeinen Wohngebiets an der Möllner Landstraße sind nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.5 | Es kann eine Erhöhung bis zu den in Klammern gesetzten Zahlen der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der neuen Stichstraße westlich des Hertelstiegs wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
[Nr. 2.e) | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.d) | Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) und der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Bauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.c) | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) beträgt höchstens 4,5 m.][Nr. 2.b) | Die im Durchführungsplan schraffiert dargestellte viergeschossige Wohnhausbebauung (W4g) kann erst ausgeführt werden, wenn die an der Lincoln-, Fischer-, Silbersack- und Hörmannstraße innerhalb des Wohngebietes vorhandenen Baulichkeiten beseitigt worden sind.][Nr. 2.a) | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen - soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen - nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden.
Sie sind zu beseitigen:
aa) Bei der Umlegung, spätestens jedoch bei der Ausführung der neuen Bebauung, bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßen- und Grünflächen bzw. der neu ausgewiesenen Fläche für besondere Zwecke (Kindertagesheim);
bb) außerhalb der Umlegung bei Ausführung der neuen Bebauung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Hausbruch 19/Heimfeld
26“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird der bisherige Text der Festsetzung Nummer 1
und folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit
sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen
und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln
einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen,
Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf
handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§1 Nr.2.1 | Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und
Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder
auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet
ist, sind unzulässig.][§1 Nr.2.2 | Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros
sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren
Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit
sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§1 Nr.2.3 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung
vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert
am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
Der Bebauungsplan Groß Borstel 5 für den Geltungsbereich Tarpenbek — Haidenstieg — Borsteler Chaussee — Warnckesweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-14
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet an der Borsteler Chaussee sind in einer Tiefe von 25,0 m, gemessen von der Baugrenze, nur Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. Im Industriegebiet sind Hammerwerke und Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Metallschmelzen, chemische Fabriken, Mineralöl be- und verarbeitende Betriebe, Anlagen zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 48 der Gemarkung Groß Borstel an die Stavenhagenstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.][§2 Nr.6 | Im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
Der Bebauungsplan Eidelstedt 31 für den Geltungsbereich nördlich Güterumgehungsbahn, zwischen Kieler Straße und Bundesautobahn (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kieler Straße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 5760, Nordgrenze des Flurstücks 4886, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4844, über das Flurstück 1176 (Eidelstedter Dorfstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 1177, 5079 und 6186 (neu: 6618), West- und Nordgrenze des Flurstücks 4376 (Steinwiesenweg), über das Flurstück 4376, Ostgrenze des Flurstücks 4376, über das Flurstück 4376, Nordgrenze des Flurstücks 6186 (neu: 6618), über das Flurstück 6186 (neu: 6618), Nordgrenze der Flurstücke 3533 und 3260, Ostgrenzen der Flurstücke 3260 und 1172 der Gemarkung Eidelstedt - Ostgrenze des Flurstücks 99 der Gemarkung Stellingen - Güterumgehungsbahn - über das Flurstück 98, Südgrenze des Flurstücks 98 der Gemarkung Stellingen - Südgrenze des Flurstücks 1418 (Olloweg) der Gemarkung Eidelstedt.
technHerstellDatum
2014-08-19
texte
[§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Wohngebäude geschaffen werden. Einseitig zur Autobahn oder zur Kieler Straße ausgerichtete Wohnungen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind auf dem Flurstück 6202 der Gemarkung Eidelstedt Kindertagesheime zulässig.][§2 Nr.4 | Bei Gebäuden mit vorgeschriebenen Pultdächern ist der First des Pultdachs auf der lärmzugewandten Gebäudeseite anzuordnen.][§2 Nr.5 | In den dreigeschossigen Wohngebieten und im Kerngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und Garagengeschossen zulässig.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.7 | Auf dem Flurstück 6202 kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden. Soweit die Überschreitungen der Baugrenze in die Straßenverkehrsfläche hineinragen, ist dort eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Eppendorf 13 für das Plangebiet
Breitenfelder Straße zwischen Sudeckstraße und Haynstraße einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-18
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403]
Der Bebauungsplan Niendorf 12 für das Plangebiet Paul-Sorge-Straße — Ubierweg — König-Heinrich-Weg — An der Lohe (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-24
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
Der Bebauungsplan Eidelstedt 41 für den Geltungsbereich Kieler Straße — Eidelstedter Platz — Eidelstedter Dorfstraße — Karkwurt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-20
texte
[§2 Nr.1 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Hohenfelde 7 für den Geltungsbereich Ifflandstraße von Sechslingspforte bis Schröderstraße und Westseite der Ifflandstraße, von Schröderstraße bis Graumannsweg mit angrenzenden Flurstücksteilen der Gemarkung Hohenfelde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-24
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]