BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_247dd15c-28ab-4ea8-b649-3d3a4f7b00a2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_247dd15c-28ab-4ea8-b649-3d3a4f7b00a2
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    • XPLAN_BP_PLAN_247dd15c-28ab-4ea8-b649-3d3a4f7b00a2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Klostertor5-Hammerbrook6
    xpPlanDate
    • 1983-05-24
    name
    • Klostertor5-Hammerbrook6
    internalId
    • 3f741e82-306a-4e68-b8e9-7e137d7d6e33
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Klostertor 5 / Hammerbrook 6 für den Geltungsbereich Norderstraße — Münzplatz — Bundesbahn — Hammerbrookstraße — Spaldingstraße — Nagelsweg — Nordkanalstraße — Repsoldstraße — Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 861, 1614 und 170 der Gemarkung St. Georg-Süd (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 115 und 117) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet an der Nordseite der Rosenallee, auf den Flurstücken 615, 616, 617, 117, 195 und 201 der Gemarkung St. Georg-Süd, sind oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Für die Kerngebiete an der Spaldingstraße werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Bei Neubauten ist ein ausreichender Lärmschutz für die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung sicherzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115, 117]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-05-24
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3c1117e7-da40-4360-bbd3-a3dbf700f1c8]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2482a924-e646-463a-9905-c5f4cc6de3fc

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    • XPLAN_BP_PLAN_2482a924-e646-463a-9905-c5f4cc6de3fc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen21
    xpPlanDate
    • 1972-12-04
    name
    • Stellingen21
    internalId
    • c9aa8b8c-b0fb-4858-bbb1-a2abadabb4c8
    technHerstellDatum
    • 2017-03-15
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-12-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a4c65e1d-3cb4-4cf7-a68a-1b077d670723]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_24884aaa-ea57-4f0c-850c-a92e20dccc67

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    • XPLAN_BP_PLAN_24884aaa-ea57-4f0c-850c-a92e20dccc67
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D324
    xpPlanDate
    • 1958-02-17
    name
    • D324
    internalId
    • 2fdda3c8-e4b9-4741-bda0-ff4cf86f473b
    technHerstellDatum
    • 2016-06-17
    texte
    • [Nr. 2.1 | Die im Durchführungsplan eingetragenen Zuwegungen gelten nur als Hinweis für ihre Lage zu den Baukörpern.][Nr. 2.2 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.3 | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) beträgt höchstens 4,5o m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflachen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 205]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ede9a44d-8324-432b-b5f8-6ceebe01a99d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_24d7ecc5-7c81-46b7-8904-1dd7a4607818

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_24d7ecc5-7c81-46b7-8904-1dd7a4607818
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_24d7ecc5-7c81-46b7-8904-1dd7a4607818
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB476
    xpPlanDate
    • 1956-06-29
    name
    • TB476
    internalId
    • d851821c-5982-467d-8fcd-de6e43e41824
    beschreibung
    • Schulplatzerweiterung der Schule Lutterothstraße 78-80
    technHerstellDatum
    • 2016-09-19
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 301, 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-06-29
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a6615125-c184-4147-8681-a23e0ef4d55a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_24dc4156-acf9-4d86-a3bf-baa61ddfaef7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_24dc4156-acf9-4d86-a3bf-baa61ddfaef7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_24dc4156-acf9-4d86-a3bf-baa61ddfaef7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude41
    xpPlanDate
    • 2016-10-25
    name
    • Winterhude41
    internalId
    • f534dd3d-1e6d-4f61-aaac-8dfc47082bd0
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 41 für den Geltungsbereich Knickweg – Barmbeker Straße – Gertigstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 412) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche (Vorhabengebiet) im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Terrassen im Anschluss an die Hauptnutzung bis zu einer Tiefe von 4 m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von öffentlichen Grünflächen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Tiefgaragen dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 1477, 1478 und 1480 der Gemarkung Winterhude vor den straßenzugewandten Fenstern der Wohn- und Schlafräume lärmgeschützte Außenbereiche durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie etwa verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen zwingend vorzusehen. In den lärmgeschützten Außenbereichen ist bei geöffneten Fenstern/Bauteilen sicherzustellen, dass ein Tagpegel von weniger als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | Im Plangebiet ist in den Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien oder Wintergärten muss dieser Innenraumpegel bei gekippten/teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 55 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen und auf der Fläche für den besonderen Nutzungszweck – Kiosk – mindestens 80 v. H. der Dachflächen mit einem mindestens 10 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Wege und Freitreppen, Kinderspielflächen sowie Bereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Freiflächen zur öffentlichen Grünanlage mit einer Hecke abzupflanzen. Für die Hecke sind standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 412]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-10-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ec9d92cc-ddd0-4761-afaa-80a5233cd9bd]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_24f2f7a5-3dde-4fc3-8343-d35da2870697

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_24f2f7a5-3dde-4fc3-8343-d35da2870697
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_24f2f7a5-3dde-4fc3-8343-d35da2870697
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf3
    xpPlanDate
    • 1964-06-26
    name
    • Tonndorf3
    internalId
    • 29c56206-8176-4678-95a1-af7c2ed6e286
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 3 für das Plangebiet Wilsonstraße — Tonndorfer Hauptstraße — Auerhahnweg — Ellerneck — Rahlau — Ostgrenze des Flurstücks 1233 und Südgrenze des Flurstücks 1232 der Gemarkung Tonndorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-02
    aendertPlan
    • [Verbundener Plan: Tonndorf20]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Lagerplätze unzulässig. Tankstellen sind nur im Gewerbegebiet südlich der Straße Rahlau zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebs Wohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist für die Nutzung der Flurstücke 1281, 41/4, 40/4, 1282 und 1283 der Gemarkung Tonndorf bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.6 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Das auf den Flurstücken 1110, 1116 und 1117 der Gemarkung Tonndorf festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können. Das außerdem auf dem Flurstück 1116 festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1116 und 1117 der Gemarkung Tonndorf an die Straße Ellerneck eine Zu- und Abfahrt sowie Versorgungsleitungen herzustellen und zu unterhalten. Das Fahrrecht wird ausgeschlossen für Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Fuhrunternehmen und Lagerhäuser.][§2 Nr.8 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-06-26
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_baef1e40-6cab-40e8-96eb-5da89c426141]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_24f32196-f333-4927-a29e-af057cfdb9ac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_24f32196-f333-4927-a29e-af057cfdb9ac
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_24f32196-f333-4927-a29e-af057cfdb9ac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst1
    xpPlanDate
    • 2018-07-03
    name
    • Uhlenhorst1
    internalId
    • dd7101f6-f21f-4470-999c-d4f5f1fbdfde
    beschreibung
    • Schenkendorfstraße – Winterhuder Weg – Süd-Ostgrenze der Flurstücke 420, 263 und 265, Westgrenze des Flurstücks 265 der Gemarkung Uhlenhorst – Hebbelstraße
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung bis 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen um maximal 2 m durch Erker, Terrassen und Balkone ist zulässig. Balkone sind bis zu der Hälfte und Erker bis zu einem Drittel der Länge einer Fassadenseite zulässig. Balkone, Erker und Terrassen im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in den Untergeschossen befindliche Abstell-, Technik- und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Tiefgaragen müssen einschließlich Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.5 | Im Falle einer Neubebauung oder wesentlichen Änderung sind in den im mit „WA 2“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet gelegenen, denkmalgeschützten Gebäuden die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zum Winterhuder Weg oder zur Schenkendorfstraße orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich sind bauliche Anlagen einschließlich Gründungselementen, Ankern, Brunnen, Grundwassermessstellen, Erdwärmeanlagen oder anderen Behelfen unterhalb einer Höhenlage von 2,50 m über Normalhöhennull nicht zulässig.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenund Wurzelbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Unter Gehwegen und befestigten Flächen, die über der Tiefgarage liegen, kann von der Mindestüberdeckung abgewichen werden.][§2 Nr.10 | Im mit „WA 1“ bezeichneten Wohngebiet ist das Dach des maximal viergeschossigen Gebäudes als Flachdach oder flach geneigtes Dach bis zu einer Neigung von 15 Grad auszubilden, wobei mindestens 80 vom Hundert mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen ist.][§2 Nr.11 | Im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Fledermäuse und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen (LED mit maximal 3000 Kelvin, nach unten abstrahlend). Gärten, Gehölze und umgebende Gebäude sind von direkter Außenbeleuchtung abzuschirmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]
    plangeber
    • [Name: 414]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-07-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6a962458-b842-46a0-84b1-fa05945fd978]
    aendert
    • [Verbundener Plan: D288|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: TB25Blatt1|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    versionBauGBDatum
    • 2017-11-03
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_250d4c92-f8c0-47f6-ab71-9714f11ae33d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_250d4c92-f8c0-47f6-ab71-9714f11ae33d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_250d4c92-f8c0-47f6-ab71-9714f11ae33d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen10
    xpPlanDate
    • 1964-01-20
    name
    • Stellingen10
    internalId
    • a16d7679-f272-4ee5-ae91-9f05b0d8b9be
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 10 für das Plangebiet Jütländer Allee, Vogt-Kölln-Straße — Wördemanns Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird. Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    plangeber
    • [Name: 321]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-01-20
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
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    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4fe2e381-ff81-4d87-b3c1-3b462dc78fca]
    planArt
    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_255846f0-4747-4da2-8a2d-4af1937e6945

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    technHerstellDatum
    • 2016-04-29
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 301]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-05-27
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    technHerstellDatum
    • 2016-04-05
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiordnung.][Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung beträgt höchstens 4,50 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-10-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9480bfa3-2e1a-4eaf-acd0-5c9ffbbcab24]
    planArt
    • 9999
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    • Sonstiges
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    • Satzung