BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_2c0d200f-013b-4e25-92e0-ecbf4c7031fd

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    • XPLAN_BP_PLAN_2c0d200f-013b-4e25-92e0-ecbf4c7031fd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek32
    xpPlanDate
    • 1972-03-06
    name
    • Neugraben-Fischbek32
    internalId
    • 0ee65054-014f-428f-a45b-5c91103b8fcb
    technHerstellDatum
    • 2015-05-11
    texte
    • [§2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schänk- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-03-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2dddc49d-d180-4839-8c3a-196baeea964c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2c12ab43-883b-4234-8b9d-aa52212556d5

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    • XPLAN_BP_PLAN_2c12ab43-883b-4234-8b9d-aa52212556d5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB318
    xpPlanDate
    • 1958-02-14
    name
    • TB318
    internalId
    • 8e29dc4d-d140-4d03-a3d1-6f022be15048
    technHerstellDatum
    • 2016-06-30
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 417]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_da3f9fe8-40a4-4809-ba9d-8d3ca7e6d24a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2c136b56-9f3d-4d93-9ea0-33ff08d0e895

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    • XPLAN_BP_PLAN_2c136b56-9f3d-4d93-9ea0-33ff08d0e895
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen11
    xpPlanDate
    • 2014-08-28
    name
    • Rissen11
    internalId
    • e0087929-fce8-4d64-a7a6-436b4f609315
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 11 für den Geltungsbereich zwischen Hamburger Landesgrenze, Naturschutzgebiet Wittenbergen und Elbe (Bezirk Altona, Ortsteil 227) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Landesgrenze - Nordgrenze des Flurstücks 1233 (Schulauer Weg), über das Flurstück 5992 (Tinsdaler Heideweg),Ostgrenze des Flurstücks 5992 (Tinsdaler Heideweg),Nordgrenze des Flurstücks 4328, über das Flurstück 4328,Ostgrenze des Flurstücks 1133, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1148 (Leuchtturmweg), Ostgrenze des Flur-stücks 3029, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3028,Ostgrenzen der Flurstücke 3027 und 6016, über die Flurstücke 6016, 6017 und 4068, 2813, 6017, 1160, 3280 und5999, Südgrenze des Flurstücks 1222 der Gemarkung Rissen.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten werden Ausnahmen für kleine Betriebe des Beherbergungswesens ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die zulässige Grundfläche auf den Flächen für die Landwirtschaft entspricht den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundflächedarf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990(BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. IS. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert(v.H.) überschritten werden, soweit diese betrieblich erforderlich sind.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten ist nur eine Wohnung je Wohngebäude zulässig. Eine zweite Wohnung im Wohngebäude ist zulässig, wenn sie höchstens 35 v. H. der Geschossfläche des Wohngebäudes einnimmt.][§2 Nr.4 | Auf den Flächen zum Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen darf pro Grundstück eine 3 m breite Grundstückszufahrt errichtet werden. Standplätze für Abfallbehälter sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie die Gestaltung des Vorgartens nicht beeinträchtigen. Die Stand-orte für Abfallbehälter sind so einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen nicht einsehbar sind.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grünflächen ist die Errichtung von baulichen Anlagen, mit Ausnahme notwendiger Zuwegungen, unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Wohnungen nur innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen mit Ausnahme von notwendigen Zufahrten sowie Stell- und Abstellplätzen außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen können ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemeinzugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Versorgungsträger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereich festgesetzten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.11 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm und kleinkronige Bäume von mindestens 12 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdbodengemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Auf der mit „(F)“ bezeichneten Fläche mit einem Anpflanzgebot sind je 20 m² ein großkroniger Baum, davon 20 v. H. als Hochstamm oder Stammbusch mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen und 80 v. H. als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m, und je 4 m2 ein Strauch als Unterpflanzung zu pflanzen.][§2 Nr.15 | In den reinen Wohngebieten ist für je 150 m2 der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden, Außenwände von Garagen und die Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge sowie je Stütze ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Das in den reinen Wohngebieten und auf den Flächen für die Landwirtschaft anfallende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt oder in Rückhalteteiche eingeleitet wird, auf den jeweiligen Grundstücken über die vegetationsbedeckte belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.18 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege, ebenerdige Stellplätze und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.19 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft und auf den privaten Grünflächen sind Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen unzulässig.][§2 Nr.20 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft, die nicht ackerbaulich oder gärtnerisch genutzt werden, ist ganzjährig eine geschlossene Grasnarbe zu erhalten.][§2 Nr.21 | Auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist das Ausbringen von Düngemitteln und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unzulässig.][§2 Nr.22 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen für Maßnahmenzum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind Pflanzungen so vorzunehmen, dass eine dichtwachsende Sichtschutzpflanzung aus großkronigen Bäumen mit einem Pflanzabstand von höchstens 8 m und aus mindestens einem Strauch je 2 m² entsteht.][§2 Nr.23 | Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind je 20 m2 ein großkronigerBaum, davon 20 v. H. als Hochstamm oder Stammbuschmit einem Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen und 80 v. H. als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m, und je 4 m2 ein Strauch als Unterpflanzung zu pflanzen.][§2 Nr.24 | Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet:][§2 Nr.24.1 | den mit „Z1 “ bezeichneten Flächen für die Landwirtschaft die entsprechend bezeichnete Teilfläche des außerhalb des Bebauungsplangebiets gelegenen Flurstücks 1237 der Gemarkung Rissen,][§2 Nr.24.2 | den mit „Z2“ und „Z3“ bezeichneten Straßenverkehrsflächen die entsprechend bezeichneten Teilflächen des außerhalb des Bebauungsplangebiets gelegenen Flurstücks 5851 der Gemarkung Rissen.][§2 Nr.25 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen zur Freihaltung von Ausblicken sind Zäune und Bepflanzungen nur bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig. Hecken sind durch jährliche Rückschnitte auf diese Höhe zu begrenzen.][§2 Nr.26 | Als Einfriedigungen an öffentlichen Wegen und öffentlichen Grünflächen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.27 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind ortsfeste Zäune mit Holzpfählen und Drahtbespannung oder Holzbelattung auszuführen. Die Höhe darf 1,5 m nicht überschreiten. Holzteile sind nur in brauner Farbe zulässig. Entlang von Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 2 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten. Zäune oder Zaunteile dürfen nicht an Gehölzen befestigt werden.][§2 Nr.28 | Für die Dachdeckung von Wohngebäuden sind nur unglasierte Dachpfannen, Naturschiefer oder Reetdächer zulässig.][§2 Nr.29 | Die Außenwände von Gebäuden auf den Flächen für die Landwirtschaft sind in rotem Ziegelstein oder in Holzherzustellen. Holzwände sind nur in grüner oder brauner Farbe zulässig.][§2 Nr.30 | Horizontale Fensterbänder landwirtschaftlicher Gebäudesind in geeigneter Form durch senkrechte Elemente in Abschnitte zu untergliedern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 227]
    plangeber
    • [Name: 227]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-08-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_343969aa-bd25-4fff-8b6e-d8c543b2637f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSRissen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB700|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB918|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2c19472a-31e2-4046-a79b-de36dddd9698

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    • XPLAN_BP_PLAN_2c19472a-31e2-4046-a79b-de36dddd9698
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenbek1
    xpPlanDate
    • 1964-02-03
    name
    • Langenbek1
    internalId
    • dcd908a8-9851-4a67-9b31-0c53c661e8f3
    technHerstellDatum
    • 2015-08-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässige Traufhöhe beträgt bei eingeschossigen Ladengebäuden 5,0 m. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet „Läden" oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Auf nden Flurstücken 69 und 79 der Gemarkung Langenbek können Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) auf den Flächen zwischen der Baugrenze und der sonstigen Abgrenzungslinie zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet "Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt und nicht sichtbar unterzubringen.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das festgestzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und der Unterhaltung dürfen, vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 707]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-02-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9bcd9358-eaa0-47f3-ac71-d0b0b2183271]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2c1c19a6-ce05-4832-af67-5596494bca3b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2c1c19a6-ce05-4832-af67-5596494bca3b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2c1c19a6-ce05-4832-af67-5596494bca3b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek58
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    name
    • Neugraben-Fischbek58
    internalId
    • e6fc8f6b-09fa-46b0-81bf-6287cced2459
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 58 für den Geltungsbereich Borchersweg — Fischbeker Weg — Dritte Meile — Bundesbahnanlagen — über das Flurstück 6009, Ostgrenze des Flurstücks 6012, über das Flurstück 6013 (Stremelkamp), Ostgrenze des Flurstücks 6014 der Gemarkung Fischbek — Cuxhavener Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Bei Neubauten sind für die Außenwände nur hellrote bis rotbraune Ziegelsteine zu verwenden. Die Dächer sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 48 Grad auszubilden. Als Dacheindeckung sind nur Pfannen mit roten Farbtönen zulässig.][§2 Nr.2 | Der Erdgeschoßfußboden von Neubauten darf nicht höher als 0,4 m über Gelände angeordnet werden.][§2 Nr.3 | Auf Stellplatzflächen ist nach jedem dritten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen nicht an den lärmabgewandten Gebäudeseiten möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß auch für die Obergeschosse der Gebäude im reinen Wohngebiet entlang der Bahnanlagen.][§2 Nr.5 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.6 | Veränderungen der Erdoberfläche sind nicht zulässig, soweit sie nicht für Baugrunduntersuchungen, aus Gründen der öffentlichen Trinkwasserversorgung oder für die Herstellung von Gebäudefundamenten und Gebäudekellern erforderlich sind.][§2 Nr.7 | Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser sind verboten; ausgenommen sind Einrichtungen zur Erfassung und Überwachung des Grundwasserhaushaltes und der öffentlichen Wasserversorgung.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung des Flurstücks 889 der Gemarkung Fischbek sind noch weitere Örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-06-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_09a905dc-b5d2-41f8-966b-fad94136ff3c]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2c301908-8e0b-44ad-9c42-259adc29a7c1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2c301908-8e0b-44ad-9c42-259adc29a7c1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2c301908-8e0b-44ad-9c42-259adc29a7c1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg93
    xpPlanDate
    • 2017-06-17
    name
    • Wilhelmsburg93
    internalId
    • abe9d68f-94cc-4ceb-9142-44a57f637b2d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 93 für den Geltungsbereich zwischen Kurdamm, Kükenbracksweg, Kükenbrack und den östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke östlich Peter-Beenck-Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 137) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 2593 (Kurdamm), Nordwestgrenze des Flurstücks 6981, über die Flurstücke 8523 (Rathauswettern), 6983 und 5621 (Kükenbracksweg), Ostgrenze des Flurstücks 5621 (Kükenbracksweg), über die Flurstücke 5621, 2723 (Kükenbrack) und 2724, Südgrenze des Flurstücks 2719, über die Flurstücke 7724 und 7723, Südgrenze des Flurstücks 7727, über das Flurstück 7127, Westgrenze des Flurstücks 7127, über das Flurstück 2593 (Kurdamm) der Gemarkung Wilhelmsburg.
    technHerstellDatum
    • 2017-11-15
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der als Fläche für den besonderen Nutzungszweck festgesetzten Fläche sind innerhalb der überbaubaren Flächen nur Schank- und Speisewirtschaften sowie Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet können an den straßenabgewandten Gebäudeseiten Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Technische Dachaufbauten sind in das oberste Geschoss zu integrieren, soweit sie nicht der Sonnenenergiegewinnung (zum Beispiel Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren) dienen.][§2 Nr.4 | In dem mit „(A)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen und Kellergeschosse bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche mit besonderem Nutzungszweck darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Stellplätze, Zufahrten, Wege, Terrassen und Freitreppen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind mit Ausnahme des mit „(E)“ bezeichneten Bereichs Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind Stellplatz- und Garagenzufahrten und Wege zu Hauseingängen sowie je Erdgeschosswohnung eine Terrasse mit einer Grundfläche von bis zu 8 m² bei einer Tiefe von bis zu 1,5 m, gemessen vom Gebäude senkrecht zur Straße, zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg unterirdische Anlagen zur Ableitung von Oberflächenwasser der Kornweidenwettern herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Kleingehölzen, Stauden und Gräsern intensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Bäume und Sträucher zu pflanzen. Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind nur Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden. Im Kronenbereich der anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.15 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich sind Stellplatzzufahrten, Bodenversiegelungen, Abgrabungen und Geländeaufhöhungen unzulässig. Ausnahmsweise sind in dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich zum südlich angrenzenden Gebäude Bodenversiegelungen und Stellplatzzufahrten zulässig, wenn vorhandene Baumwurzeln durch Wurzelbrücken oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vor Schädigungen (zum Beispiel Verletzungen, Bodenverdichtungen, Bodenaustrocknung) geschützt werden.][§2 Nr.16 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.17 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist oberirdisch in das Oberflächenentwässerungssystem einzuleiten, sofern es nicht versickert, gesammelt oder genutzt wird.][§2 Nr.18 | Auf den Flächen für den besonderen Nutzungszweck sind offene Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.19 | Im Schlöperstieg sind im Bereich der Flächen für den besonderen Nutzungszweck Grundstückszufahrten ausgeschlossen.][§2 Nr.20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 3646 (teilweise) der Gemarkung Wilhelmsburg und 1230/1 (teilweise) der Gemarkung Moorwerder den mit „WA 1“, „WA 2“ und „WA 3“ bezeichneten Wohngebietsflächen zu 60 vom Hundert, den Parkanlagen zu 9 vom Hundert und den Straßenverkehrsflächen zu 31 vom Hundert zugeordnet.][§2 Nr.21 | Auf den als Parkanlage festgesetzten Flächen ist bis zum 31. Dezember 2013 das Veranstalten einer Gartenschau zulässig. Gebäude und bauliche Anlagen, die zur Durchführung einer Gartenschau notwendig sind, sind für diesen Zeitraum auf den in Satz 1 genannten Flächen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 137]
    plangeber
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    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-06-17
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    • Niendorf30
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    technHerstellDatum
    • 2014-07-03
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
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    bereich
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    technHerstellDatum
    • 2015-07-28
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise beträgt die Bebauungstiefe, gemessen von der vorderen Baugrenze, 15,0 m.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 4 Absatz 3 Nummern 2 bis 6 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
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    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-11-13
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    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Billstedt1|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Billstedt86-Horn44|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
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    • 2016-09-26
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    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 103]
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    • 1950-02-21
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  • XPLAN_BP_PLAN_2ca1b824-974c-4cd7-8a2f-931c4a6a1966

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    • 2014-07-01
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    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 313, 314]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-11-29
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