Der Bebauungsplan Hammerbrook 13 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Hammerbrookstraße, Nordkanalstraße, Hochwasserbassin und Süderstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 117) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hammerbrookstraße – Nordkanalstraße, über das Flurstück 454 (Anckelmannsplatz) der Gemarkung Borgfelde – Heidenkampsweg – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2010, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2220 (Hochwasserbassin), über das Flurstück 2220 (Hochwasserbassin) der Gemarkung St. Georg-Süd – Süderstraße.
technHerstellDatum
2020-03-11
texte
[§2 Nr.1 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden in den zeichnerischen Darstellungen der Durchführungspläne D 83/51 vom 16. Juni 1953 (HmbGVBl. S. 110) und
D 83/3 vom 28. Februar 1961 (HmbGVBl. S. 44), die
a) Festsetzung „Geschäftsgebiet“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 21302-n),
b) „Fläche für besondere Zwecke“ zwischen Sachsenstraße und Wendenstraße und
c) „Grünflächen“ südlich der Wendenstraße
in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete zwischen Südkanal und Süderstraße, beiderseits des Heidenkampswegs sowie südlich Nordkanalstraße werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche ist die dort ansässige Tankstelle mit Reifenhandel und Kfz-Werkstatt (Flurstücke 640 und 685 der Gemarkung St. Georg-Süd) zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung des Standes der Technik und bauliche Vorkehrungen, wie zum Beispiel Einhausungen sichergestellt wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft vermieden werden. Dies gilt vor allem für alle immissionsrelevanten Betriebsaktivitäten, Fahrzeugbewegungen, zum Beispiel von Lastkraftwagen und Gabelstaplern, Materialtransporte sowie den Betrieb der Maschinen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Nutzungen unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe mit folgendem zentrenrelevanten Kernsortiment unzulässig:
Medizinische und orthopädische Geräte, zoologischer Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer einschließlich Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte, Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör, Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen) und Fahrräder inklusive Zubehör.
Die vorgenannten Sortimente sind als Randsortiment auf maximal 10 vom Hundert der jeweiligen Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebs zulässig.][§2 Nr.6.1 | 6. In den Kerngebieten gilt:
6.1 für Wohnungen:
Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von
70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von
30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6.2.1 | 6. In den Kerngebieten gilt:
6.2 für sonstige Nutzungen:
6.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.6.2.2 | 6. In den Kerngebieten gilt:
6.2 für sonstige Nutzungen:
6.2.2 Entlang der Straßen Heidenkampsweg und Nordkanalstraße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Imissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1222, 1231), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.][§2 Nr.7 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 117]
Der Bebauungsplan Volksdorf 11 / Rahlstedt 37 für das Plangebiet Mellenbergweg zwischen Ringstraße und Langfeld einschließlich Teile angrenzender Flurstücke der Gemarkungen Volksdorf und Meiendorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 525 und 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-19
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525, 526]
Der Bebauungsplan Niendorf 3 für den Geltungsbereich Kollaustraße — Nordwestgrenze des Flurstücks 6406, über das Flurstück 6406, Westgrenze des Flurstücks 6407, über das Flurstück 3311 der Gemarkung Niendorf — südliche Grenze des Verkehrsflughafens Hamburg (Fuhlsbüttel) — Tarpenbek — Groß Borsteler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-13
texte
[§2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift:
Auf dem Flurstück 3103 der Gemarkung Niendorf ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Klubhaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Private Sportanlage" notwendigen Räumen zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 15“ wird dem
Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 2 werden folgende Sätze angefügt:
„Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben
sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind
Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und
verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen,
Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen
flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör
oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem
Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen
oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133),
zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 30 für den Geltungsbereich Palmaille — Ostgrenze des Flurstücks 1111, über das Flurstück 1115, Südgrenze des Flurstücks 1115, über die Flurstücke 1108 und 1115, Westgrenze des Flurstücks 1106 der Gemarkung Altona-Südwest (Bezirk Altona, Ortsteil 202) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-27
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Vorschriften der Verordnung zur Gestaltung der Palmaille vom 9. September 1952 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21 301 —e), zuletzt geändert am 15. Oktober 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 423), die den getroffenen Festsetzungen entgegenstehen, sind nicht anzuwenden.][§2 Nr.2 | Die Verordnung zur Gestaltung von Neu-Altona vom 13. November 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21 301 —h), zuletzt geändert am 15. Oktober 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 423), tritt im Plangebiet außer Kraft.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 202]
[§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Barmbek-Nord
30 vom 15. Mai 2001 (HmbGVBl. S. 115) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Barmbek-Nord 30“
wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.19 | In § 2 wird folgende Nummer 19 angefügt:
„19. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung
des Bebauungsplans Barmbek-Nord 30, für das
die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom
23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist,
gilt:][§1 Nr.2.19.1 | 19.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit
Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.19.2 | 19.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen
werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und
funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder
Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn
die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche
nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche
des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.19.3 | 19.3 Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige
Betriebe unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den ein- bis dreigeschossigen Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 506]