BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_2f5426fa-ed7c-40a2-9763-e362b40b7ffe

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2f5426fa-ed7c-40a2-9763-e362b40b7ffe
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    • XPLAN_BP_PLAN_2f5426fa-ed7c-40a2-9763-e362b40b7ffe
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne19
    xpPlanDate
    • 1979-07-03
    name
    • Farmsen-Berne19
    internalId
    • 7571b1d5-6a88-4be9-8767-21ab9283f1a1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 19 für den Geltungsbereich August-Krogmann-Straße — Berner Heerweg — über die Flurstücke 2966, 3412 und 2847 der Gemarkung Farmsen — Walddörferbahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren sowie Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die viergeschossige Bebauung am Berner Heerweg kann im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche eine Erhöhung bis zu sieben Vollgeschossen zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Es kann zugelassen werden, daß bei der Ermittlung der Geschoßfläche im zweigeschossigen Kerngebiet die Geschoßflächen von Stellplätzen und Garagen, die in Vollgeschossen oberhalb der Geländeoberfläche eingerichtet werden, unberücksichtigt bleiben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-07-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_352b5e53-be1e-4840-8ba1-18c6f5454162]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2f5649b8-5eb0-4f2c-bf60-dde9c4926f53

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    • XPLAN_BP_PLAN_2f5649b8-5eb0-4f2c-bf60-dde9c4926f53
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHeimfeld
    xpPlanDate
    • 1958-02-25
    name
    • BSHeimfeld
    internalId
    • 015a22a2-8661-466a-ba3c-792f5021b0ba
    technHerstellDatum
    • 2017-01-27
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702, 711, 714]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cc0a28f-a6fc-439f-8965-f9acdc82ea36]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2f58af75-b36b-4bba-a75e-747198e3c216

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2f58af75-b36b-4bba-a75e-747198e3c216
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    • XPLAN_BP_PLAN_2f58af75-b36b-4bba-a75e-747198e3c216
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt59
    xpPlanDate
    • 2014-05-19
    name
    • Altona-Altstadt59
    internalId
    • fec343e1-5350-471d-b1e0-a5defc5f9180
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 59 für den Geltungsbereich östlich der Holstenstraße zwischen Norderreihe und Thadenstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 206) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Holstenstraße – Norderreihe – Ostgrenze des Flurstücks 593 der Gemarkung Altona-Nord – Thadenstraße.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-10
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen gemäß § 6 Absatz 2 Nummern 6 und 7 BauNVO unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten sind Vergnügungsstätten, wie auch Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), Wettbüros, Bordelle oder bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Bordelle oder bordellartige Betriebe nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Mischgebieten sind Wohnungen im Sinne des § 6 Absatz 2 Nummer 1 BauNVO nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem als „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet dürfen bei als Höchstmaß festgesetzten, obersten Geschossen keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§2 Nr.6 | In dem als „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Balkone und zum Hauptkörper zu rechnenden Terrassen bis zu einer GRZ von 0,6 zulässig.][§2 Nr.7 | In dem als „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig. In dem als „WA 2“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,7 zulässig.][§2 Nr.8 | In dem als „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,75 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.][§2 Nr.9 | In dem als „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,9 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem als „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m sowie an nach Süden und Westen ausgerichtete Fassaden durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2,5 m zulässig. Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur ab einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig.][§2 Nr.11 | Staffelgeschosse sind in dem als „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet von der Westfassade an der Holstenstraße um mindestens 2 m zurückzustaffeln.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen sowie Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind in den Untergeschossen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Gehweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.15 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Fahrweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.16 | In den mit „(A)“ bezeichneten Gebäuden sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für Wohn- und Schlafräume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | In den Mischgebieten sind die gewerblichen Aufenthaltsräume, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen und eine kontrollierte Lüftung geschaffen werden.][§2 Nr.18 | In dem als „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet sind Schlafräume zwingend zur lärmabgewandten Seite zu orientieren. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.19 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist in den Mischgebieten entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.20 | In dem mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet ist für den mit „(B)“ bezeichneten Fassadenabschnitt eine Fassadenausgestaltung mit einer gegliederten Fassade oder vergleichbaren Maßnahmen bis mindestens einer Höhe von 6 m über Gelände vorzunehmen.][§2 Nr.21 | In dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet und in den mit „MI 1“ und „MI 2“ bezeichneten Mischgebieten ist an den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besonderen Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.22 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Unterhalb des Kronenbereichs jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.23 | In den Baugebieten ist für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Zu begrünende Tiefgaragenflächen sind dabei mitzurechnen.][§2 Nr.24 | Für festgesetzte sowie die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten großkronigen Laubbäumen vorzunehmen.][§2 Nr.25 | In den Baugebieten sind die bis zu 15 Grad geneigten Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.26 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Stellplätze, Wege und Freitreppen sowie Kinderspielflächen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 206]
    plangeber
    • [Name: 206]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-05-19
    staedtebaulicherVertrag
    • Ja
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8409b4f2-4651-4949-9d13-497f228272d2]
    aendert
    • [Verbundener Plan: D 192|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2f5b849b-13f3-48c7-be60-4d586f8a763d

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2f5b849b-13f3-48c7-be60-4d586f8a763d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rothenburgsort8
    xpPlanDate
    • 1981-11-17
    name
    • Rothenburgsort8
    internalId
    • f1c32fbe-dd77-4e82-8116-b3b7101ef523
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rothenburgsort 8 für den Geltungsbereich Vierländer Damm — Zollvereinsstraße — Ausschläger Allee — Ostgrenzen der Flurstücke 1542 und 2084 der Gemarkung Billwerder Ausschlag — Ausschläger Elbdeich — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2130 der Gemarkung Billwerder Ausschlag (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 133) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, auf den Flurstücken 1873, 1872 und 2099 der Gemarkung Billwerder Ausschlag unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1981-11-17
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f349046f-7f46-490d-bdfe-3359169f37cb]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2f678212-ee41-482f-83e3-3971a01a4573

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2f678212-ee41-482f-83e3-3971a01a4573
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2f678212-ee41-482f-83e3-3971a01a4573
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB455
    xpPlanDate
    • 1957-01-25
    name
    • TB455
    internalId
    • 6ddbfc73-b739-4721-84eb-4514acd2b001
    beschreibung
    • Mühlenberger Weg Ecke Elbchaussee
    technHerstellDatum
    • 2016-11-25
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-01-25
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8b509230-c741-442f-aa34-268d9753f062]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2f72d568-8ae6-4829-a620-10e93b312052

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2f72d568-8ae6-4829-a620-10e93b312052
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2f72d568-8ae6-4829-a620-10e93b312052
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt78-Volksdorf25(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2024-05-16
    name
    • Rahlstedt78-Volksdorf25(1Aend)
    internalId
    • 9835126c-d95a-4748-abbb-5a0c1863dd28
    beschreibung
    • Siehe Rahlstedt78-Volksdorf25
    aendertPlan
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt78-Volksdorf25]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_2f72d568-8ae6-4829-a620-10e93b312052&filename=Rahlstedt78-Volksdorf25(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§2 Nr.2 | Die in der Planzeichnung festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) und Geschossflächenzahlen (GFZ) werden auf den Flächen aufgehoben, die in der Anlage mit den Buchstaben „(A)“, „(B)“ oder „(C)“ bezeichnet werden.][§2 Nr.3 | Die in der Planzeichnung vorgenommenen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern werden aufgehoben.][§2 Nr.4.1 | § 2 wird wie folgt geändert: Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Für die Bebauung entlang der Straßen wird eine straßenparallele Randbebauung festgesetzt.“][§2 Nr.4.2 | § 2 wird wie folgt geändert: Nummer 9 erhält folgende Fassung: „9. Im gesamten Plangebiet wird die Drempelhöhe für eingeschossige Gebäude allseitig auf 1 m und für zweigeschossige Gebäude allseitig auf höchstens 50 cm begrenzt.“][§2 Nr.4.3 | § 2 wird wie folgt geändert: Es werden folgende Nummern 11 bis 19 angefügt: „11. In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den in der Anlage mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 175 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 225 m² und auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 275 m² als Höchstmaß zulässig. Für Terrassen kann eine Überschreitung der nach Satz 1 festgesetzten Grundfläche um bis zu 30 m² als Höchstmaß zugelassen werden, sofern die Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt werden. 12. In den Wohngebieten sind nur Einzelhäuser zulässig. Ausgenommen sind die in der Anlage mit „(Y)“ bezeichneten Wohngebiete, in denen nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind und die in der Anlage mit „(Z)“ bezeichneten Wohngebiete, in denen nur Doppelhäuser zulässig sind. 13. Innerhalb vorderer und hinterer Baugrenzen wird der Abstand zwischen hintereinander liegenden Wohngebäuden untereinander auf mindestens 10 m festgesetzt. 14. In den Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten erforderlichen Fahrwege sowie für ebenerdige Stellplätze kann eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche als Ausnahme zugelassen werden. Das Höchstmaß für eine solche Überschreitung liegt bei einer Grundflächenzahl von 0,8. 15. In den allgemeinen und reinen Wohngebieten am Meiendorfer Weg sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 16. Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist es nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle in ein Oberflächengewässer oder Siel einzuleiten. 17. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des egetationsverfügbaren Grundwassers und zu Stauwasser führen, sind unzulässig. 18. Zwischen den Flurstücken 365 und 5968 der Gemarkung Meiendorf ist mit baulichen Anlagen ein Abstand von 6 m von der Grundstücksgrenze zum Volksdorfer Wald (Flurstücke 458, 5300, 7886, 6000, 6110, 6749, 4364, 4374, 4378 der Gemarkung Volksdorf) einzuhalten. Für den Ersatz von bestehenden rechtmäßig errichteten baulichen Anlagen können Ausnahmen zugelassen werden. 19. Im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    plangeber
    • [Name: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-05-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ff48bf0-4c9f-4142-8280-b824e0fad751]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2f80405f-13ce-440d-9a72-29feb1dbf4ac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2f80405f-13ce-440d-9a72-29feb1dbf4ac
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2f80405f-13ce-440d-9a72-29feb1dbf4ac
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf9
    xpPlanDate
    • 1966-10-24
    name
    • Bergedorf9
    internalId
    • 3e6327ea-996c-4ae1-8218-f200cccf860a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 9 für das Plangebiet Ernst-Henning-Straße — August-Bebel-Straße — Justus- Brinckmann-Straße — Gojenbergsweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise mit Ausnahme der Flurstücke 3797 und 3802 der Gemarkung Bergedorf sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze (Reichsgaragenordnung) vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser mit Ausnahme der Flurstücke 3812, 3813, 3818, 3819 und 3820 der Gemarkung Bergedorf. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die übrigen Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Für das Plangebiet wird die Verordnung über die landhausmäßige und halblandhausmäßige Bebauung im Stadtteil Bergedorf vom 8. Januar 1934 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21300-e) aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-10-24
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1962]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_96dabc66-aef3-42b4-827e-653712ea1fcd]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2fa36d22-6f39-4503-a8ea-8e937723c670

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    • XPLAN_BP_PLAN_2fa36d22-6f39-4503-a8ea-8e937723c670
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt8
    xpPlanDate
    • 1965-02-09
    name
    • Rahlstedt8
    internalId
    • d74c505c-44fd-4fe3-bd72-b26425db69b5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 8 für das Plangebiet Wehlbrook — Remstedtstraße — Rahlstedter Straße — Stapelfelder Straße — Ostgrenze des Flurstücks 264, von hier über das Flurstück 269 zur Südgrenze des Flurstücks 86/5 sowie Südgrenze des Flurstücks 91/5 der Gemarkung Neurahlstedt — Klettenstieg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. luni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791 -k).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-02-09
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e229ab6c-c029-435b-bd81-e48dacb19996]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2feedc67-0c9c-46c3-b005-20263a68c71d

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    • XPLAN_BP_PLAN_2feedc67-0c9c-46c3-b005-20263a68c71d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel4-Poppenbuettel8(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1977-04-24
    name
    • Hummelsbuettel4-Poppenbuettel8(1Aend)
    internalId
    • c898c4e0-cf97-4952-b905-4df85daf64cf
    beschreibung
    • siehe Hummelsbuettel4-Poppenbuettel8
    technHerstellDatum
    • 2018-04-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel4 / Poppenbüttel8 vom 10. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 529 wird wie folgt geändert: 1. In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung der Bauweise Gartenhofhäuser "GH" gestrichen.][§1 Nr.2 | in § 2 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: " Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird"][§1 Nr.3 | In den § 2 Nummer 8 werden die Wörter "der Gartenhofhausgebiete" ersetzt durch die Wörter "der eingeschossigen reinen Wohngebiete ohne Festsetzung einer Bauweise"]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    plangeber
    • [Name: 519]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-04-24
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4d32ad94-bb4c-46b8-aec5-f85ce58b3360]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Hummelsbuettel4-Poppenbuettel8|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_2feedc67-0c9c-46c3-b005-20263a68c71d&filename=Hummelsbuettel4-Poppenbuettel8(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_30100160-87f4-43f4-8cc0-90e9de9a43d3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_30100160-87f4-43f4-8cc0-90e9de9a43d3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_30100160-87f4-43f4-8cc0-90e9de9a43d3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg38
    xpPlanDate
    • 1968-01-02
    name
    • Wilhelmsburg38
    internalId
    • 551c1e9a-74bf-4194-9bb4-2d6b5eb7f223
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 38 für den Geltungsbereich Georg-Wilhelm-Straße — Mengestraße — Neuenfelder Straße — Bahnanlagen — Wilhelmsburger Reichsstraße — Südgrenze des Flurstücks 4894, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3264, über die Flurstücke 3263 bis 3258, 5046 und 3245 zur Westgrenze des Flurstücks 3244 der Gemarkung Wilhelmsburg — Ratsteiler Weg — über die Flurstücke 3240 und 3239 zu den Westgrenzen der Flurstücke 3238 und 3233 der Gemarkung Wilhelmsburg — Kuckuckshorn — über die Flurstücke 3230 und 3229 der Gemarkung Wilhelmsburg — Kornweidenwettern — Nordgrenze des Flurstücks 2719 der Gemarkung Wilhelmsburg — Schlöperstieg — Nord- und Westgrenze des Flurstücks 2718, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 2710 und 2709, über die Flurstücke 2708 und 2051 zu den Südgrenzen der Flurstücke 2050 und 2002 der Gemarkung Wilhelmsburg — Kornweidenwettern (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-27
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-01-02
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_233b1914-127f-4d49-b9aa-1df1ece930fa]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung