BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_47dd53d0-8e44-4654-92af-c08459e70351

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    • XPLAN_BP_PLAN_47dd53d0-8e44-4654-92af-c08459e70351
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt61(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Rahlstedt61(2Aend)
    internalId
    • b3e4efe2-249b-4ca7-8c1d-bbc333f491aa
    beschreibung
    • siehe Rahlstedt61
    technHerstellDatum
    • 2018-11-21
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 61“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt: „Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7a6699c8-fdae-422c-a071-037a1b8f4a05]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt61|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_47dd53d0-8e44-4654-92af-c08459e70351&filename=Rahlstedt61(2Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_47dfb227-caab-4449-a208-821af3800cbf

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    • XPLAN_BP_PLAN_47dfb227-caab-4449-a208-821af3800cbf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek29-Hausbruch28
    xpPlanDate
    • 1975-05-20
    name
    • Neugraben-Fischbek29-Hausbruch28
    internalId
    • 106b05d1-e6eb-4683-ba41-246ac44378f2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 29 / Hausbruch 28 für den Geltungsbereich Minnerweg — Westgrenze des Flurstücks 161, Südgrenze des Flurstücks 2596, über die Flurstücke 367 bis 363, 353, 344, 2407 und 340, Südgrenzen der Flurstücke 2155 und 2005, Westgrenze des Flurstücks 2005, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 143, Westgrenze des Flurstücks 144, über die Flurstücke 144 und 2557, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 147, Westgrenze des Flurstücks 154, über das Flurstück 148, West- und Nordgrenze des Flurstücks 148, über die Flurstücke 154, 150, 1902, 151, 152, 155 und 153, Westgrenze des Flurstücks 153, über das Flurstück 153, Ostgrenze des Flurstücks 155, über die Flurstücke 122 und 159, Nordgrenzen der Flurstücke 156 bis 158, Ostgrenzen der Flurstücke 158, 1910 und 160, über die Flurstücke 161 bis 166, Ostgrenze des Flurstücks 166 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 718 und 717) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den mit „WR I o + eo" gekennzeichneten Gebieten gilt die offene und einseitig offene Bauweise. In der einseitig offenen Bauweise kann einer der seitlichen Grenzabstände ganz oder teilweise überbaut werden. In diesem Grenzabstand dürfen Gebäudeteile von mehr als 4,50 m Höhe nur errichtet werden, wenn sie für jeden Meter zusätzlicher Höhe einen Grenzabstand von je 1,50 m einhalten; für Zwischenmaße gilt das entsprechende Verhältnis.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet sind nur Gebäude für ein medizinisches Laboratorium zulässig. Ausnahmsweise können Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718, 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-05-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac687952-71e2-4b4e-b745-40dda8040418]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_48350b6e-68db-480a-9b0f-5f2dc18d7dbf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_48350b6e-68db-480a-9b0f-5f2dc18d7dbf
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_48350b6e-68db-480a-9b0f-5f2dc18d7dbf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm-Mitte8
    xpPlanDate
    • 1966-12-16
    name
    • Hamm-Mitte8
    internalId
    • c14e16a8-03b8-487b-a26f-146390bdd570
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 8 für das Plangebiet Rumpffsweg — Hammer Landstraße — Borstelmannsweg — Dobbelersweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 125) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schänk- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden! Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1539 der Gemarkung Hamm- Marsch an die Hammer Landstraße einen Zugang anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 125]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_59d83368-62e0-4675-bb9f-5763fcc7dc2e]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4840e6b6-95be-4d40-8867-f4db7f499a69

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4840e6b6-95be-4d40-8867-f4db7f499a69
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4840e6b6-95be-4d40-8867-f4db7f499a69
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg30
    xpPlanDate
    • 1967-09-12
    name
    • Harburg30
    internalId
    • d07f4d1f-3792-4044-b3b3-9cfea7e1b581
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-09-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_aabf3978-a866-4b84-b32f-5b1434c45b32]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4841288c-eb2c-4c6c-8462-e53398f16abd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4841288c-eb2c-4c6c-8462-e53398f16abd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4841288c-eb2c-4c6c-8462-e53398f16abd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBergstedt(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2022-09-06
    name
    • BSBergstedt(2Aend)
    internalId
    • 9b82323f-2eb5-403d-a888-9486b675f8bc
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_4841288c-eb2c-4c6c-8462-e53398f16abd&filename=BSBergstedt(2Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Bergstedt“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Im Geltungsbereich der Anlage wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Wohngebiet“ mit der textlichen Ergänzung „a) Gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Werbeanlagen sind nicht zulässig. b) Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 m², bei der geschlossenen Bebauung mit Sielanschlüssen 450 m², bei Reiheneinzelhäusern 200 m² sein.“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), geändert. Festsetzungen zu bebaubaren Flächen nach der Baustufentafel gemäß § 11 der Baupolizeiverordnung entfallen entsprechend.][§1 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet an der Bergstedter Chaussee, an der Rodenbeker Straße, am Volksdorfer Damm und am Wohldorfer Damm sind bei Wohngebäuden, die räumlich unmittelbar an diese Verkehrswege angrenzen, durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.4 | Im Geltungsbereich der Änderung des Baustufenplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-09-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6223d437-cbf2-4e7d-9805-693662dacc47]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBergstedt|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_484a469f-0396-41e8-a210-d867e75e9036

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_484a469f-0396-41e8-a210-d867e75e9036
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_484a469f-0396-41e8-a210-d867e75e9036
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude7
    xpPlanDate
    • 1986-05-22
    name
    • Winterhude7
    internalId
    • c69e22fb-cbb1-4dc9-a88a-7f36c54eebb4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 7 für den Geltungsbereich Hindenburgstraße — Bahnanlagen — Sengelmannstraße — Ostgrenze des Flurstücks 1373 der Gemarkung Alsterdorf — Sengelmannstraße — Limaweg — Ostgrenze des Flurstücks 1168 der Gemarkung Alsterdorf — Jahnring — Westgrenzen der Flurstücke 1250, 1442 und 1430 der Gemarkung Alsterdorf — Sydneystraße (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-26
    texte
    • [§2 | Im Plangebiet ist nur Fernheizung zulässig.][§3 Nr.1 | Im Kerngebiet östlich Manilaweg bis zum Überseering („Zentrale Zone") gelten nachstehende Vorschriften: Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen, Balkone, Sonnenschutzbauteile und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§3 Nr.2 | Im Kerngebiet östlich Manilaweg bis zum Überseering („Zentrale Zone") gelten nachstehende Vorschriften: Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des Mexikorings wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§3 Nr.3 | Im Kerngebiet östlich Manilaweg bis zum Überseering („Zentrale Zone") gelten nachstehende Vorschriften: Einfriedigungen zu den öffentlichen Grünflächen sind unzulässig.][§4 Nr.1 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Es sind nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig.][§4 Nr.2 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Auf den schraffierten Flächen sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sowie Stellplätze und oberirdische Garagen ausgeschlossen.][§4 Nr.3 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Auf den außerhalb der Schraffur liegenden nicht überbietbaren Flächen können Stellplätze und Garagen zugelassen werden, wenn folgende Grünflächenanteile der einzelnen Grundstücke gesichert sind, wobei die Flurstücke 1292 und 1285 als ein Grundstück gewertet werden: — auf den mit a gekennzeichneten Flächen mindestens 30%; — auf den mit b gekennzeichneten Flächen mindestens 25%; — auf den mit c gekennzeichneten Flächen mindestens 20 %.][§4 Nr.4 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Tiefgaragen sind auf allen nicht überbaubaren Flächen zulässig, wenn die Oberkante der Tiefgaragen mindestens 0,6 m unter Gelände liegt. Die auf den Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit kleineren Bäumen und Sträuchern landschaftsgärtnerisch zu gestalten.][§4 Nr.5 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Die Flächen von überdachten Stellplätzen und Garagen werden bei der Ermittlung der zulässigen Geschoßfläche nicht berücksichtigt. Dies gilt auch, soweit Stellplätze und Garagen in Vollgeschossen angeordnet sind.][§4 Nr.6 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Sonnenschutzbauteile bis zu 2,0 m sowie durch Eingangsüberdachungen und Treppenräume für notwendige Treppen bis zu 7,0 m kann zugelassen werden.][§4 Nr.7 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des New-York-Rings wird oberhalb des zweiten Vollgeschosses gezählt.][§4 Nr.8 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Die Höhe von Einfriedigungen und Hecken darf 80 cm nicht überschreiten.][§4 Nr.9 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-05-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d628bec3-28c4-4f6e-bb87-cb2b61a90169]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4853b5c3-ac7b-4a9a-9b53-af6596a50a85

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4853b5c3-ac7b-4a9a-9b53-af6596a50a85
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4853b5c3-ac7b-4a9a-9b53-af6596a50a85
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese26
    xpPlanDate
    • 1988-05-11
    name
    • Blankenese26
    internalId
    • f73c5ecb-abee-494c-98b3-9315b1b3dc24
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 26 für den Geltungsbereich beiderseits Krumdals Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 222) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Straßenverkehrsfläche Krumdal Südgrenzen der Flurstücke 1169, 1619, 1166, 1991 und 1978, Ostgrenzen der Flurstücke 1645 und 1644, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1203, über das Flurstück 1644, Südgrenze des Flurstücks 1793, Westgrenzen der Flurstücke 1793, 1647 und 1646, Nordgrenzen der Flurstücke 1793, 1159 bis 1157, 1910, 1152 und 1151, über das Flurstück 1148, Nord und Ostgrenze des Flurstücks 1150 der Gemarkung Blankenese.
    technHerstellDatum
    • 2014-02-26
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in den nach § 172 des Baugesetzbuchs als "Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 20. September 1983 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 221) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Nach jedem zweiten Stellplatz ist ein großkroniger Baum zu pflanzen; Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen. Eingeschossige Garagen sind zu begrünen.][§2 Nr.3 | Bei Gebäuden in Hanglage sind geschlossene Stützmauern zu errichten. Aufgeständerte Gebäude und Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch und farblich gegenüber den übrigen Geschossen deutlich abzusetzen.][§2 Nr.4 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60% der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Auskragungen dürfen über Keller- und Stützwänden nicht mehr als 1,80 m tief und 3,50 m lang sein. Überschreitungen der Länge sind zulässig, wenn dadurch die Hälfte der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten wird.][§2 Nr.6 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne zu verwenden. Bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.7 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    plangeber
    • [Name: 222]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-05-11
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19e7b10f-2de9-42f8-ae47-c3c55d49329e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL20|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_48662307-443d-416e-b100-68c21a9ae5b4

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    • XPLAN_BP_PLAN_48662307-443d-416e-b100-68c21a9ae5b4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen26(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1979-10-09
    name
    • Rissen26(1Aend)
    internalId
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    beschreibung
    • siehe Rissen26
    technHerstellDatum
    • 2018-11-21
    texte
    • [§1 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ (Gemeindezentrum) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ geändert. Für dieses Wohngebiet werden zwei Vollgeschosse (als Höchstgrenze) und die Bauweise „Reihenhäuser" bei einer Grundflächenzahl von maximal 0.4 und einer Geschoßflächenzahl von maximal 0,6 festgesetzt.][§1 Nr.2 | Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1.][§1 Nr.3 | Als neuer § 2 wird eingefügt: ..§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Für die Erschließung des Flurstücks 1552 der Gemarkung Rissen können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung, Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-10-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_657b28e9-9200-4e67-b99c-2063e1bd14b7]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rissen26|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_48662307-443d-416e-b100-68c21a9ae5b4&filename=Rissen26(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_489232b1-e99b-41d3-9163-13fd6da4822f

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld17
    xpPlanDate
    • 2006-06-13
    name
    • Bahrenfeld17
    internalId
    • be539892-16c5-4f8c-a3da-6b47ca8b8c6b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 17 für den Bereich Woyrschweg – Mendelssohnstraße – Bahrenfelder Chaussee – Stresemannstraße – Bahrenfelder Steindamm – Daimlerstraße – Gasstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 215) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-30
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Entlang der Bahrenfelder Chaussee, Bahrenfelder Steindamm und der Mendelssohnstraße bis zur Abzweigung der Paul-Dessau-Straße sind im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume durch Anordnung der Baukörper oder geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets sind nur das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets an der Daimlerstraße sind ebenerdige Stellplätze unzulässig.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets an der Gasstraße sind Einzelhandelsbetriebe über 300 m² Geschossfläche unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets an der Gasstraße sind Einzelhandelsbetriebe insgesamt bis zu einer Geschossfläche von maximal 10.000 m² zulässig.][§2 Nr.9 | Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets an der Daimlerstraße sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für die festgesetzten Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.12 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu be- grünen.][§2 Nr.13 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Ausnahme der denkmalgeschützten Gebäude mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
    plangeber
    • [Name: 215]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-13
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_437d62f4-0679-4012-b175-1f74bd12f79f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBahrenfeld|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB41|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLBA33|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLBA63|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOT94|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOT106|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOT177|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Bahrenfeld30|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_48b8f1cb-478b-45ce-913e-f08e92db823d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_48b8f1cb-478b-45ce-913e-f08e92db823d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_48b8f1cb-478b-45ce-913e-f08e92db823d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn64
    xpPlanDate
    • 2003-02-25
    name
    • Langenhorn64
    internalId
    • eb84f1a3-0684-49d5-ae8b-a915ddfd6ac2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 64 für den Geltungsbereich Essener Straße - Südgrenze des Flurstücks 9446 der Gemarkung Langenhorn - Landesgrenze - Bahnanlagen - Langenhorner Chaussee (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind außerhalb der mit „(a)" bezeichneten Fläche Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, die nicht im räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit Gewerbebetrieben stehen, unzulässig.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche können Läden ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2003-02-25
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ca17d306-ec7f-4e0f-80cf-116d632a3665]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung