Der Bebauungsplan Billstedt 14 für das Plangebiet Steinbeker Marktstraße — Landjägerstieg — Amrumer Knick — Möllner Landstraße — Steinfurther Allee — Oststeinbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-24
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitätswerke AG., der Hamburger Gaswerke GmbH, und der Hamburger Wasserwerke GmbH., unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
Der Bebauungsplan Niendorf 73 für den Geltungsbereich Friedrich-Ebert-Straße — Ordulfstraße — Bindfeldweg — Westgrenze des Flurstücks 2308, West- und Nordgrenze des Flurstücks 398, über das Flurstück 2307, Südwestgrenze des Flurstücks 2303, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 3938 der Gemarkung Niendorf — Wendlohstraße - über die Flurstücke 4280, 2331, 2330, 2395, 6332, 5976 (Paul-Sorge-Straße), 2406, 2405, 2491, 2492 (König-Heinrich- Weg), 2493, 2494, 2677, 2676, 2675 und 665 (Tibarg) der Gemarkung Niendorf — Garstedter Weg — Niendorfer Marktplatz (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-07-14
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Für die viergeschossige Bebauung auf den Flurstücken 2218, 2224,2226 und 2227 der Gemarkung Niendorf ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten viergeschossiger Nutzung, geschlossener Bauweise auf Teilen der Flurstücke 3411, 3448 und 3418 bis 3422 sind Läden unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
Der Bebauungsplan Lohbrügge 67 für den Geltungsbereich Fanny-David-Weg - Korachstraße - Leuschnerstraße - Rappoltweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-03-07
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
[§2 | Eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um höchstens zwei Vollgeschosse kann im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120]
Der Bebauungsplan Bramfeld 58 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Im Soll, Berner Chaussee, Fahrenkrön und Reembusch (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Berner Chaussee - Fahrenkrön - Reembusch - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1875, Südgrenzen der Flurstücke 1874, 8302 und 1872, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 1871 und 1904, Westgrenze des Flurstücks 3773 der Gemarkung Bramfeld - Im Soll.
technHerstellDatum
2016-02-12
texte
[§2 Nr.1 | Entlang der Berner Chaussee sind auf den mit „(b)" bezeichneten Wohngebietsflächen durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.3.1 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch hergestellt.][§2 Nr.3.2 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen sind auf den nicht überbaubaren Teilen der Grundstücke zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3.3 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Die Wohngebäude sind durch Materialien, Farbgebung, Fassadengliederung und Dachform als einheitliche Baugruppe zu gestalten.][§2 Nr.4 | Die Dächer von ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden sind mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 50 Grad auszubilden.][§2 Nr.5 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind bei einer Dachneigung bis zu 15 Grad zu begrünen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Außerdem sind auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind Außenwände von mehr als 5 m Breite, deren Fenster- und Türanteil unter 15 vom Hundert (v. H.) der Wandfläche liegt, zu begrünen.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(c)" und „(d)" bezeichneten Friedhofsflächen sind nur Stellplätze sowie Gebäude für friedhofsbezogene Nutzungen zulässig; außerdem auf der mit „(c)" bezeichneten Fläche eine Kapelle bis zu einer Gebäudehöhe von 36 m über Normalnull (NN) und auf der mit „(d)" bezeichneten Fläche Betriebsgebäude bis zu einer Gebäudehöhe von 33 m über NN. Ausnahmen für die Errichtung eines Glockenturmes können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
Der Bebauungsplan Jenfeld 14 für den Geltungsbereich Kuehnstraße — Ostgrenze des Flurstücks 2209, über das Flurstück 2209, Ostgrenze des Flurstücks 313 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-01-19
texte
[§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.2 | Die Gebäude sind so auszubilden, daß alle Bauteile oberhalb des Grundwassers liegen. Ausnahmen für Gründungsmaßnahmen, wie Fundamente und Pfähle, können zugelassen werden, wenn eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht zu erwarten ist.][§2 Nr.3 | Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) und Geländeaufhöhungen sind im Kronenbereich von erhaltenswerten Bäumen unzulässig. Für Aufhöhungen außerhalb dieser Bereiche ist wasserdurchlässiges Material zu verwenden.][§2 Nr.4 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.5 | Für Wege vom Wohngebiet zur Parkanlage am Jenfelder Moor sind wasserdurchlässige Materialien zu verwenden.][§3 Nr.1 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Bei den dreigeschossigen Baukörpern sind die Längsseiten zweimal durch Giebel auf beiden Seiten zu gliedern][§3 Nr.2 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Fassaden der dreigeschossigen Baukörper sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Baikonen, Loggien und Erkern.][§3 Nr.3 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Neigung von Dächern und Giebeln bei zweigeschossigen Baukörpern beträgt 37,5 Grad, bei dreigeschosssigen Baukörpern 45 Grad.][§3 Nr.4 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Staffelgeschosse sind unzulässig.][§3 Nr.5 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotbuntem Ziegelmauerwerk auszuführen mit einer Fassadengestaltung durch Roll- und Grenadierschichten. Für einzelne Architekturteile der Außenwände, wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker, können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§3 Nr.6 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die Dachdeckung sind Dachpfannen mit einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§3 Nr.7 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Stellplatzanlagen und die Standplätze für Müllgefäße sind zu den Baukörpern hin mit 1,80 m, zu den übrigen Bereichen mit 1,30 m hohen zu begrünenden Holzpalisaden abzugrenzen.][§3 Nr.8 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Innerhalb der mit a bezeichneten Flächen sind Holzpergolen zu errichten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]