BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_4e5b2319-9b16-4d77-b256-195c37ea96b5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4e5b2319-9b16-4d77-b256-195c37ea96b5
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    • XPLAN_BP_PLAN_4e5b2319-9b16-4d77-b256-195c37ea96b5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D347
    xpPlanDate
    • 1958-03-05
    name
    • D347
    internalId
    • 75cf14a2-5b80-4f5d-9947-5fdb2df55406
    beschreibung
    • Lindleystraße - Billhorner Kanalstraße - Billhorner Deich - Vierländer Damm
    technHerstellDatum
    • 2016-05-02
    texte
    • [Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden jeweils in Baugenehmigungsverfahren angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der erdgeschossigen Garage (GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) beträgt höchstens 4,50 m][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_78928b3b-24aa-4d78-9e84-9218a6e14307]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4e813978-8e78-4016-a44d-d67215a459c5

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    • XPLAN_BP_PLAN_4e813978-8e78-4016-a44d-d67215a459c5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld5
    xpPlanDate
    • 1965-07-27
    name
    • Heimfeld5
    internalId
    • 867c7881-6ede-409b-ae3b-5ad2355876f2
    technHerstellDatum
    • 2015-06-10
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-07-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bcfdee1f-02ff-4a9a-9af5-bbc28014e22d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4e81b019-91c0-43ec-a029-0e66b9d57002

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4e81b019-91c0-43ec-a029-0e66b9d57002
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4e81b019-91c0-43ec-a029-0e66b9d57002
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB883
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB883
    internalId
    • 6e88188a-d299-4433-8f37-a76f32a46d55
    technHerstellDatum
    • 2016-11-17
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_55abd2e5-82c7-4a02-b652-307b8ed28c35]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4e937b05-63b8-412a-a7d0-fc2598ea7e67

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4e937b05-63b8-412a-a7d0-fc2598ea7e67
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4e937b05-63b8-412a-a7d0-fc2598ea7e67
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet17
    xpPlanDate
    • 2010-02-18
    name
    • Moorfleet17
    internalId
    • 422e849d-e747-4409-93c7-727a27422aeb
    technHerstellDatum
    • 2016-03-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kompetenz- und Beratungszentrum für Gartenbau und Landwirtschaft" sind Einrichtungen und Anlagen für die Forschung, Lehre und Förderung von Gartenbau und Landwirtschaft zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis zur jeweils festgesetzten Grundfläche Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie Zufahrten, Stellplätze und Fahrwege zugelassen werden.][§2 Nr.3.1 | Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf gelten folgende Regelungen für die Nebenanlagen im Sinne von Nummer 2: 3.1 Gebäude dürfen eine Grundfläche von jeweils 30 m² und eine Höhe von 4,5 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.][§2 Nr.3.2 | Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf gelten folgende Regelungen für die Nebenanlagen im Sinne von Nummer 2: sonstige bauliche Anlagen dürfen eine Höhe von 1,5 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(D)" bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf sind bauliche Anlagen bis zu einer Höhe von 1,5 m über der Geländeoberfläche zulässig. Innerhalb der mit "(3)" bezeichneten Fläche ist außerdem die Errichtung einer Wetterstation mit einer Grundfläche bis zu 25 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2,5 m zulässig.][§2 Nr.5 | Auf der mit „(E)" bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf sind nur Gewächshäuser und bauliche Anlagen im Sinne von Nummer zulässig.][§2 Nr.6 | Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente: Fläche A: 56 dB(A)/m² LEK, tags, 40 dB(A)/m² LEK, nachts Fläche B / nördlich: 54 dB(A)/m² LEK, tags, 36 dB(A)/m² LEK, nachts Fläche B / südlich und C: 60 dB(A)/m² LEK, tags, 45 dB(A)/m² LEK, nachts][§2 Nr.7 | Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen beziehungsweise Gaseintritte in die baulichen Anlagen sind durch bauliche Maßnahmen zu verhindern.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je fünf Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Dächer von Gebäuden bis zu einer Neigung von 20 Grad mit Ausnahme von technischen Aufbauten, Verglasungen und begehbaren Terrassen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Das auf der Fläche für den Gemeinbedarf anfallende Niederschlagswasser ist zu sammeln, gegebenenfalls zu verwenden oder über Retentionseinrichtungen (Mulden, Rückhaltebecken) gedrosselt dem vorhandenen Grabensystem zuzuführen.][§2 Nr.13 | Die Ufer von Regenrückhaltebecken und der Retentionsmulden sind naturnah herzurichten, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.14 | Die mit "EG" bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als zweischürige Wiese zu entwickeln und zu erhalten. Die Ausbringung von Dünge- beziehungsweise Pflanzenbehandlungsmitteln ist verboten.][§2 Nr.15 | Die mit "GH" bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als artenreicher, gestufter Gehölzbestand anzulegen, zu erhalten beziehungsweise zu entwickeln.][§2 Nr.16 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden der Fläche für den Gemeinbedarf das Flurstück 125 (teilweise) und 4336 (teilweise) der Gemarkung Neuengamme außerhalb des Plangebietes zugeordnet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 612]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1fb83ee3-8778-42fd-af27-c4d0e389d623]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4eac6679-ca55-4982-aee1-bd5d3e25623d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4eac6679-ca55-4982-aee1-bd5d3e25623d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4eac6679-ca55-4982-aee1-bd5d3e25623d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen35
    xpPlanDate
    • 2015-01-20
    name
    • Othmarschen35
    internalId
    • 79f1eebc-13b6-4d49-ae5b-1bce40a94f89
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Othmarschen 35 für den Geltungsbereich zwischen Albertiweg, Parkstraße, Elbchaussee und Buchenhof (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenzen der Flurstücke 1111, 1013, 1012, 1011, 1010, 1009, 989 (bisher: Flurstück 886), Ostgrenze des Flurstücks 989 (bisher: Flurstück 886), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1008 (Elbgarten – bisher: Flurstück 886), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1026 (bisher: Flurstück 886), Ostgrenzen der Flurstücke 1025, 1024, 1023 (bisher: Flurstück 886), Südgrenzen der Flurstücke 1023, 1020 und 1019 (bisher: Flurstück 886), Westgrenze des Flurstücks 1019 (bisher: Flurstück 886), Südgrenze des Flurstücks 1020 (bisher: Flurstück 886), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1018 (bisher: Flurstück 886), Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1027 (bisher: Flurstück 886), Südgrenze des Flurstücks 1016 (bisher: Flurstück 886), Westgrenzen der Flurstücke 1016 und 1015 (bisher: Flurstück 886), Südgrenzen der Flurstücke 274 und 611,Westgrenze des Flurstücks 611, Nordgrenzen der Flurstücke 611 und 274, Westgrenzen der Flurstücke 1112 und 1111 (bisher: Flurstück 886) der Gemarkung Klein Flottbek.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-10
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anlegen und unterhalten zu lassen. Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, Gewässerverrohrungen sowie die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische, öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht und dem festgesetzten Leitungsrecht sind zulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind je angefangene 300 m² nicht bebaute Grundstücksfläche zwei kleinkronige, standortgerechte, einheimische Laubbäume oder zwei hochstämmige Obstbäume zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.3 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.4 | Die private Grünfläche ist mit Ausnahme von Gehölzbeständen als extensive Wiese anzulegen und zu pflegen. Auf der privaten Grünfläche ist das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln unzulässig.][§2 Nr.5 | Das Gewässerbiotop inklusive eines 5 m breiten Uferschutzstreifens ist zu erhalten. Innerhalb eines 5 m breiten Uferschutzstreifens, gemessen von der Gewässerlinie, sind bauliche Anlagen, mit Ausnahme von erforderlichen Anlagen für die Regenrückhaltung und Oberflächenentwässerung, unzulässig.][§2 Nr.6 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Grund- oder Stauwasserabsenkung führen, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Außerhalb der Straßenverkehrsflächen sind Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „ Z “ bezeichneten Flächen das außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 130 der Gemarkung Rissen mit dem Entwicklungsziel Extensivgrünland zugeordnet.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten sind Grundstückseinfriedigungen nur als Hecken oder als durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.10 | Dacheindeckungen aus Metallen, die das Oberflächenwasser oder den Wasserhaushalt mit Schwermetallen (wie zum Beispiel Kupfer, Zink oder Blei) belasten können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-01-20
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_75f34b4e-ed34-416b-b3e3-292712c20469]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Othmarschen21|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Othmarschen2|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4ed4ecf3-f350-4a8e-9315-f623815587a5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4ed4ecf3-f350-4a8e-9315-f623815587a5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4ed4ecf3-f350-4a8e-9315-f623815587a5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt65-Stellingen68
    xpPlanDate
    • 2018-04-30
    name
    • Lokstedt65-Stellingen68
    internalId
    • 739ced8f-4423-4c8f-af1c-9f322aad988b
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 65/ Stellingen 68 für den Geltungsbereich zwischen Julius-Vosse- ler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) sowie zwischen Hagenbeckstraße und Wolfgang-Meyer-Sport- anlage (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: 1. Julius-Vosseler-Straße – Südgrenze des Flurstücks 5235, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5238, Nord- grenze des Flurstücks 5233, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5208 der Gemarkung Lokstedt (östlicher Teil- bereich), 2. Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1318, Ost- und Süd- grenze des Flurstücks 1319, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2954 der Gemarkung Stellingen (westlicher Teilbereich).
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der fest- gesetzten Nutzungen innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Aufbauten für Haustech- nik und Fahrstuhlüberfahrten zulässig. Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch Aufbauten für Haustechnik um bis zu 1,4 m und durch Fahrstuhlüberfahrten um bis zu 0,4 m überschritten werden. Aufbauten für Haustechnik sind in einem Abstand von mindestens 2 m von der Außen- fassade zurückzusetzen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet kann die festgesetzte Grund- flächenzahl für Balkone und Terrassen bis zu einer Grund- flächenzahl von 0,45 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Geschoss- fläche (GF) von 10.650 m² für Wärmedämmung und Fassa- denverkleidungen ausnahmsweise um 130 m² bis zu einer GF von 10.780 m² überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ausnahmsweise Über- schreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tief- garagen zulässig. Bauliche Anlagen unterhalb der Gelän- deoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grund- flächenzahl (GRZ) von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,85 über- schritten werden.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Standplätze für Abfall- und Sammelbehälter vom öffentlichen Straßenraum abzuschirmen und mit Gehölzen in einer Mindestbreite von 1 m einzugrünen.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäude- seiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzu- ordnen. Ist eine Orientierung der Schlafräume zur lärm- abgewandten Gebäudeseite nicht möglich, so ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Bei- spiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkon- struktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnah- men sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnah- men insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbau- ten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bau- teilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmer- wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.10 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäu- deseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außen- bereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.11 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Bei- spiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzu- stellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütte- rungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach Baunut- zungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787)) eingehalten werden (ausgelegt zur Ein- sichtnahme beim Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung; Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Berlin). Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Tech- nischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl 26/1998 S. 503), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet sind je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 55 vom Hundert (v. H.) der Vorgartenflächen der jeweiligen Grundstücke zu begrünen.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Sub- strataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, für Belichtung oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal 30 v. H. der Dachfläche.][§2 Nr.15 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Sub- strataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflan- zende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzel- baren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.16 | Für die festgesetzten Baum- und Gehölzanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemes- sen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kro- nenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünen- den Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Bei- spiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.18 | Bauliche und technische Anlagen, wie zum Beispiel Drai- nagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegeta- tionsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-04-30
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f517189d-cacd-400a-bde2-b21c607b1b26]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4effdd3d-55b6-46a7-bb97-94dc2c041749

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4effdd3d-55b6-46a7-bb97-94dc2c041749
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4effdd3d-55b6-46a7-bb97-94dc2c041749
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum12
    xpPlanDate
    • 1969-01-07
    name
    • Rotherbaum12
    internalId
    • 7f97d592-a219-468c-a2ff-43188a5e0270
    technHerstellDatum
    • 2014-06-25
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 311]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-01-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_98825fa7-7ab4-488f-aff0-72486724bf9d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4f287f3e-2915-4f95-9fa8-35950b555419

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4f287f3e-2915-4f95-9fa8-35950b555419
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4f287f3e-2915-4f95-9fa8-35950b555419
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf23
    xpPlanDate
    • 1971-06-21
    name
    • Eissendorf23
    internalId
    • 0276d8ed-8629-48c2-8ce9-c3320da910f1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eißendorf 23 für den Geltungsbereich Bremer Straße — Hohe Straße — Marmstorfer Weg — Am Kleinen Dahlen — über die Flurstücke 2008, 20, 15, 10, 1982, 9 und 8 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet beiderseits der neu ausgewiesenen Stichstraße auf den Flurstücken 19, 24, 25, 26, 29, 35, 39, 46, 47, 56, 1933, 1990, 2016, 2046, 2150 und 60 der Gemarkung Wilstorf sollen die Dächer höchstens drei Grad geneigt sein. Dachflächen, die innerhalb von Abstandsflächen liegen, sind als begehbare Terrassen auszubilden.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 66 der Gemarkung Wilstorf an die Bremer Straße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-06-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8fdc616f-db62-4175-9ac4-1b227c722669]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4f2b0505-5cc3-490b-9793-dedf07bb3450

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4f2b0505-5cc3-490b-9793-dedf07bb3450
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4f2b0505-5cc3-490b-9793-dedf07bb3450
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D329
    xpPlanDate
    • 1958-12-03
    name
    • D329
    internalId
    • 892cbab8-89b5-4459-833d-d224ae28a3b4
    technHerstellDatum
    • 2016-06-16
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen G6g und G8g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 5,0 m für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g).][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 19,0 m für die sechsgeschossige Geschäftshausbebauung (G6g).][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 25,0 m für die achtgeschossige Geschäftshausbebauung (G8g).][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g).][Nr. 2.35 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 7,0 m für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g).][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-12-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ebb6bdd-f3ed-46c0-bba9-62b9d5315656]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4f386a38-7a68-4405-b3fa-8c5b77eb5fbd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4f386a38-7a68-4405-b3fa-8c5b77eb5fbd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4f386a38-7a68-4405-b3fa-8c5b77eb5fbd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB326
    xpPlanDate
    • 1954-12-17
    name
    • TB326
    internalId
    • 9c28d15a-02f2-4ec2-b8ba-f9500cd5509d
    technHerstellDatum
    • 2016-11-10
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-12-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2569a182-3c66-415f-9d03-15e6887a2103]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung