BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_4d11347b-cfb4-42d5-b6c0-81365ce52cb1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4d11347b-cfb4-42d5-b6c0-81365ce52cb1
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    • XPLAN_BP_PLAN_4d11347b-cfb4-42d5-b6c0-81365ce52cb1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld14
    xpPlanDate
    • 1983-07-12
    name
    • Jenfeld14
    internalId
    • 68b03131-2cb0-4797-8933-9911c2d84700
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 14 für den Geltungsbereich Kuehnstraße — Ostgrenze des Flurstücks 2209, über das Flurstück 2209, Ostgrenze des Flurstücks 313 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.2 | Die Gebäude sind so auszubilden, daß alle Bauteile oberhalb des Grundwassers liegen. Ausnahmen für Gründungsmaßnahmen, wie Fundamente und Pfähle, können zugelassen werden, wenn eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht zu erwarten ist.][§2 Nr.3 | Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) und Geländeaufhöhungen sind im Kronenbereich von erhaltenswerten Bäumen unzulässig. Für Aufhöhungen außerhalb dieser Bereiche ist wasserdurchlässiges Material zu verwenden.][§2 Nr.4 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.5 | Für Wege vom Wohngebiet zur Parkanlage am Jenfelder Moor sind wasserdurchlässige Materialien zu verwenden.][§3 Nr.1 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Bei den dreigeschossigen Baukörpern sind die Längsseiten zweimal durch Giebel auf beiden Seiten zu gliedern][§3 Nr.2 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Fassaden der dreigeschossigen Baukörper sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Baikonen, Loggien und Erkern.][§3 Nr.3 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Neigung von Dächern und Giebeln bei zweigeschossigen Baukörpern beträgt 37,5 Grad, bei dreigeschosssigen Baukörpern 45 Grad.][§3 Nr.4 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Staffelgeschosse sind unzulässig.][§3 Nr.5 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotbuntem Ziegelmauerwerk auszuführen mit einer Fassadengestaltung durch Roll- und Grenadierschichten. Für einzelne Architekturteile der Außenwände, wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker, können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§3 Nr.6 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Dachdeckung sind Dachpfannen mit einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§3 Nr.7 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Stellplatzanlagen und die Standplätze für Müllgefäße sind zu den Baukörpern hin mit 1,80 m, zu den übrigen Bereichen mit 1,30 m hohen zu begrünenden Holzpalisaden abzugrenzen.][§3 Nr.8 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Innerhalb der mit a bezeichneten Flächen sind Holzpergolen zu errichten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-07-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c89f277b-a3db-4e98-adcf-769297b74a45]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4d318a85-51ba-472b-a971-9350a760b0bf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4d318a85-51ba-472b-a971-9350a760b0bf
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4d318a85-51ba-472b-a971-9350a760b0bf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld24
    xpPlanDate
    • 1969-01-07
    name
    • Heimfeld24
    internalId
    • 713424dc-9d89-419f-a9c6-3788d5aeba83
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Heimfeld 24 für den Geltungsbereich Stader Straße — über die Flurstücke 441, 440, 439 und 438 der Gemarkung Heimfeld — Bahnanlagen — Am Radeland — über die Flurstücke 407, 2037, 1854, 408 und 409 zur Westgrenze des Flurstücks 410, über die Flurstücke 410, 409, 2037, 407 und 406 zur Ostgrenze des Flurstücks 405 der Gemarkung Heimfeld — Am Radeland — Bahnanlagen — über die Flurstücke 440 bis 443 der Gemarkung Heimfeld zur Stader Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-10
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-01-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5882cf8d-d9ba-4f58-afe7-5356c9070713]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4d6bcd7f-9b11-4bfb-9d22-a0796f1a75d4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4d6bcd7f-9b11-4bfb-9d22-a0796f1a75d4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4d6bcd7f-9b11-4bfb-9d22-a0796f1a75d4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen1
    xpPlanDate
    • 1963-01-15
    name
    • Schnelsen1
    internalId
    • 4a4b0f1d-3399-47af-9854-af8e33ee468c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 1 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Südgrenze des Flurstücks 2616 der Gemarkung Schnelsen bis zur Frohmestraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-31
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-01-15
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f3240eb4-ab45-4606-bf2d-e8fdb1307ff2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4d6e0d65-d7bc-4eb8-9ee1-d32968c3eea8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4d6e0d65-d7bc-4eb8-9ee1-d32968c3eea8
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4d6e0d65-d7bc-4eb8-9ee1-d32968c3eea8
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn20
    xpPlanDate
    • 1965-03-12
    name
    • Langenhorn20
    internalId
    • 93a29aa7-674e-4cdb-a947-ce034e12b8f0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 20 für das Plangebiet Tarpenbek- Nordgrenzen der Flurstücke 46, 861, 860, Nord­ und Ostgrenze des Flurstücks 45 sowie Nordgrenzen der Flur­ stücke 43 und 42 der Gemarkung Langenhorn - Langenhorner Chaussee - Buurredder - Suckweg - von hier über das Flurstück 64 zur Südgrenze des Flurstücks 50 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil.432) wird fest gestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-11
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Langenhorn42][Verbundener Plan: Langenhorn43][Verbundener Plan: Langenhorn63][Verbundener Plan: Langenhorn65]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen .sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Die Dächer der Ladengebäude sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbau­ baren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Entlang der Stadtautobahn sind Zufahrten und Zugänge sowie in einem Streifen von 20,0 m Garagen und Nebenanlagen im. Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt. Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302- n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-03-12
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5a5aa61c-edfb-4d40-b8b2-fff174793b8a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4d7ccbdc-c16a-40e2-bd5d-d1a54cb9842c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4d7ccbdc-c16a-40e2-bd5d-d1a54cb9842c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4d7ccbdc-c16a-40e2-bd5d-d1a54cb9842c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D451
    xpPlanDate
    • 1960-10-27
    name
    • D451
    internalId
    • 629a93c9-7b9e-4054-bc1c-b9bb0d7f198c
    beschreibung
    • Schloßmühlendamm - Küchgarten - Großer Schippsee - Kleiner Schippsee
    technHerstellDatum
    • 2016-05-25
    texte
    • [Nr. 2.7 | Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist als Gemeinschaftsanlage für die Zwecke der Betriebe in den Gebäuden auf den angrenzenden Grundstücken bestimmt. Die Kosten für die Bereitstellung der Flächen sowie die Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung der gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrt haben die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemeinsam zu tragen.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden jeweils auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen und Baulinien vor den ein- bzw. dreigeschossigen Geschäftshäusern (G1g, G3g) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgarten). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Im Baugenehmigungsverfahren, wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund und die Auskragungen in den öffentlichen Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.25 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die fünfgeschossigen Geschäftshäuser (G5g) 16,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_213379a8-7b92-4d99-8a10-d3cfdcd1e6df]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4d7d8844-bcb3-416e-bb68-8fed1c3f19f4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4d7d8844-bcb3-416e-bb68-8fed1c3f19f4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4d7d8844-bcb3-416e-bb68-8fed1c3f19f4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup6(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2019-04-17
    name
    • Lurup6(2Aend)
    internalId
    • 802bc1d3-8849-407f-8bc4-b6af5c497399
    beschreibung
    • siehe Lurup6
    technHerstellDatum
    • 2019-08-01
    texte
    • [§1 Nr.1 | In Nummer 10 wird folgender Satz angefügt: „Weiterhin sind im Kerngebiet Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“][§1 Nr.2 | Es wird folgende Nummer 11 angefügt: „11. Im allgemeinen Wohngebiet sind Wettbüros unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-04-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_83dc4ae7-e6fa-420b-a828-82778a817f9d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup6|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_4d7d8844-bcb3-416e-bb68-8fed1c3f19f4&filename=Lurup6(2Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4d8f5291-34a9-4a4f-bf24-e601e8e89b96

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4d8f5291-34a9-4a4f-bf24-e601e8e89b96
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4d8f5291-34a9-4a4f-bf24-e601e8e89b96
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg70
    xpPlanDate
    • 1985-09-10
    name
    • Wilhelmsburg70
    internalId
    • 8a72c558-4a98-4a37-a4cd-4efab8855c15
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 70 für den Geltungsbereich Reiherstieg-Hauptdeich — Ernst-August-Schleuse — Ernst-August-Kanal — Georg-Wilhelm-Straße — Vogelhüttendeich (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke unter Ausschluß fester undflüssiger Brennstoffe zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien im allgemeinen Wohngebiet durch Balkone, Loggien, Erker und Treppenhausbauten kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten zwischen der Straße Am Kleinen Kanal und der Industriestraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit A gekennzeichneten Flächen sind in einem 6,0 m tiefen Teil des Untergeschosses Stellplätze anzuordnen, deren Zufahrt über die festgesetzten Stellplatzflächen erfolgt.][§2 Nr.5 | Die mehrgeschossigen Wohngebäude sind mit einem Satteldach zu versehen.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind.][§2 Nr.7 | Von den ebenerdigen Stellplatzflächen sind 15% mit heimischen großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen; hierbei ist je Baum eine offene Vegetationsfläche von 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten sind 15% der Grundstücksfläche mit heimischen hohen Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.9 | Von den nicht überbaubaren Innenhofflächen der Wohnbebauung sind 10% mit heimischen großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | In den eingeschossigen allgemeinen Wohngebieten sind Dachflächen zu begrünen. Ebenfalls zu begrünen sind eingeschossige Garagen auf den Wohnbaugrundstücken.][§2 Nr.11 | Die den Straßen zugewandten Außenwände der Wohnbebauung sind mit Rankgewächsen zu begrünen.][§2 Nr.12 | Auf dem Flurstück 310 der Gemarkung Wilhelmsburg sind die zum allgemeinen Wohngebiet ausgerichteten Wände geschlossen auszubilden und mit Rankgewächsen zu begrünen.][§2 Nr.13 | Zwischen den allgemeinen Wohngebieten und der Parkanlage sind Einfriedigungen unzulässig.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 310, 317, 318, 319 und 322 an die Straße Vogelhüttendeich eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.15 | Auf den eingeschossig überbaubaren Teilflächen der allgemeinen Wohngebiete dürfen Wohnungen nicht errichtet werden.][§2 Nr.16 | Die Südseite des Ernst-August-Kanals sowie das Ostufer des Kleinen Kanals nördlich der Hafenrandstraße ist in mindestens 2,0 m Breite als naturnahe Uferzone auszubilden und mit Röhricht zu bepflanzen.][§2 Nr.17 | Auf der mit G gekennzeichneten Fläche sind dichtwachsende großkronige einheimische Laubbäume sowie dichtwachsende Sträucher anzupflanzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-09-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_45c6c489-62e9-4235-8285-0124340193c6]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4db9ff16-5124-4b59-a8a9-94017ff9c669

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4db9ff16-5124-4b59-a8a9-94017ff9c669
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    • XPLAN_BP_PLAN_4db9ff16-5124-4b59-a8a9-94017ff9c669
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D155
    xpPlanDate
    • 1960-12-09
    name
    • D155
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    • 0bb274be-dda9-4a4d-b6c9-42969c4a6b79
    technHerstellDatum
    • 2016-05-11
    texte
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe G6g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.35 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser (G6g) 19,0 m.][Nr. 2.4 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Auskragungen in den Öffentlichen Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.5 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2011-07-05
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8a6eec34-965a-445c-80b1-6f1fe34a3a58]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Hamburg-Altstadt47-Neustadt49|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4dcf4ab8-0642-4a7b-8719-ea1a76ec37c3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4dcf4ab8-0642-4a7b-8719-ea1a76ec37c3
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    • XPLAN_BP_PLAN_4dcf4ab8-0642-4a7b-8719-ea1a76ec37c3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch30-Neugraben-Fischbek54
    xpPlanDate
    • 1982-04-27
    name
    • Hausbruch30-Neugraben-Fischbek54
    internalId
    • 5dd5bb79-8c18-4bce-837f-b1a6c23d217e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 für den Geltungsbereich Minnerweg — Westgrenze des Flurstücks 167, Südgrenze der Flurstücke 166 bis 162, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 161, über das Flurstück 3649, Nordgrenze des Flurstücks 3649, Westgrenze des Flurstücks 170, über das Flurstück 170, Nordgrenze des Flurstücks 180, über die Flurstücke 200, 2368, 2402 und 2371, Westgrenze des Flurstücks 2807, über die Flurstücke 2807, 206 und 3650, Ostgrenze des Flurstücks 3650, über die Flurstücke 2375 und 214, Westgrenze des Flurstücks 219, über die Flurstücke 219, 220, 226, 239 und 241, Ostgrenze des Flurstücks 242 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischem Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, wenn sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten mit ein- und zweigeschossiger Bebauung dürfen — soweit nicht Flachdächer vorgeschrieben sind — die Dächer nicht weniger als 15 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Im Bereich von Reihenhausgebieten sind ebenerdige Stellplätze auch in Vorgärten zulässig. Anstelle der Stellplätze dürfen dort Garagen nicht errichtet werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanitagen herzustellen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung der Flurstücke 171, 212 und 213 der Gemarkung Neugraben sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717, 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-04-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_919db5aa-53c2-4227-a661-05395aa72987]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4de9fe64-c242-4269-9b9f-9e86cc8b051e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4de9fe64-c242-4269-9b9f-9e86cc8b051e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4de9fe64-c242-4269-9b9f-9e86cc8b051e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek10
    xpPlanDate
    • 1984-06-20
    name
    • Eilbek10
    internalId
    • 2169dbbe-7909-4ec2-bdeb-f70091317826
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eilbek 10 für den Geltungsbereich Papenstraße — Westgrenze des Flurstücks 242 der Gemarkung Eilbek — Wandsbeker Chaussee — Hammer Steindamm — Hasselbrookstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 503 und 504) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Entlang der Wandsbeker Chaussee, des Hammer Steindamms und der Hasselbrookstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.2 | Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der nicht überbaubaren Hofflächen auf den Flurstücken 254, 255, 762 und 1969 der Gemarkung Eilbek an den Hammer Steindamm eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§3 Nr.1 | Für die Bebauung auf den Flurstücken 242, 246, 2178 und 2182 der Gemarkung Eilbek gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sowie für bauliche Nebenanlagen wie Stützmauern, Brüstungen und Außentreppen dürfen nur Ziegel roten Farbtons in Anpassung an das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 246 verwendet werden. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse und Brüstungen können Kupferabdeckungen verwendet werden, wenn die Verwendung von Ziegeln vorherrschend bleibt.][§3 Nr.2 | Für die Bebauung auf den Flurstücken 242, 246, 2178 und 2182 der Gemarkung Eilbek gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Außenwände sind architektonisch kleinteilig zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Balkonen und Loggien.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 503, 504]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-06-20
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_abe6a004-c56b-431d-8723-edbf812c8234]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung