In den reinen und allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme des an der Agathenstraße liegenden Flurstücks 896 der Gemarkung Eimsbüttel, dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.
In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in
Tiefgaragen zulässig. Davon ausgenommen sind höchstens
drei ebenerdige Stellplätze je Kindertagesstätte.
Im urbanen Gebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6a Absatz 3 Nummern 1 und 2 BauNVO werden ausgeschlossen.
Für den zu erhaltenden Einzelbaum und Knicks sind bei
Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen
und hochwachsenden Sträuchern so vorzunehmen, dass
der Charakter erhalten bleibt. Außerhalb der öffentlichen
Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder
Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der
Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung
der Baugrenzen ist für Vordächer bis zu einer Tiefe
von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,5 m
zulässig. Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von
öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.
Für die Erschließung des Flurstücks 4306 der Gemarkung Langenhorn sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch hergestellt.
Zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung sind bauliche und technische Maßnahmen für den Umgang mit explosionsfähigen Stoffen und den Einsatz elektrischer und elektronischer Geräte zu prüfen.
an der Westfassade ein farbiges und beleuchtetes Nasenschild
mit einer maximalen Ansichtsfläche von 1 m²,
Gesamtauskragung von 80 cm, einer Stärke von 6 cm
und einer lichten Durchgangshöhe von mindestens
2,5 m,
Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt:
Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien oder Abwärme versorgt wird.