Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus vorwiegend senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind
Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die
Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.
Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der
Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche
Straßenentwässerungsleitungen herzustellen und zu
unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und
Unterhaltung beeinträchtigen könnten, sind unzulässig.
Das Sondergebiet „Flugzeugwerk" dient der Unterbringung von Anlagen zur Fertigung, Erprobung, Wartung und Reparatur von Flugzeugen und Flugzeugteilen. In ihm sind alle Hallen, Werkstätten und sonstige Anlagen zulässig, die diesem Zweck dienen, sowie alle Einrichtungen, die mit der Verwaltung, der Kundenbetreuung und der Ver- und Entsorgung in Zusammenhang stehen.
Für das allgemeine Wohngebiet gilt:
Fensterlose Gebäudefassaden und Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie Garagenwände und Stützen der Schutzdächer von Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wand-beziehungsweise Konstruktionslänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Sofern bei Wohngebäuden eine Anordnung von Wohn- und Schlafräumen sowie Kinderzimmern auf der lärmabgewandten Seite nicht möglich ist, ist an den durch „(e)" bezeichneten Fassaden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen, sicherzustellen, dass vor den zu den Bahnanlagen orientierten Wohn- und Schlafräumen und Kinderzimmern ein Außenpegel von 60 dB(A) in der Nacht nicht überschritten wird.
Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen; Sträucher sind mindestens als zweimal verpflanzte Ware mit einer Höhe von 100 cm bis 125 cm zu pflanzen.