Entlang des Mittelwegs sind Schlafräume zur lärmabgewandten
Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume
in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie
Schlafräume zu beurteilen.
Die Fassaden des obersten Vollgeschosses einschließlich der Dachaufbauten der viergeschossigen Wohnbebauung in geschlossener Bauweise müssen von den Fassaden der darunterliegenden Vollgeschosse gestalterisch abgesetzt sein
Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.
Das auf den Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser
ist vorrangig auf den Grundstücken zu versickern.
Dabei ist das auf den Fahrwegen und Stellplätzen anfallende
Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone zu versickern.
Im Urbanen Gebiet sind Wohnnutzungen erst zulässig, wenn im Kerngebiet vorher oder zeitgleich eine geschlossene Bebauung parallel zum Spielbudenplatz errichtet wird, deren Höhe 2 m oder weniger unterhalb der für die jeweiligen Baufelder festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen beträgt.