Im Sondergebiet „Fachmarktzentrum" sind nur großflächige Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften, die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Einzelhandelsbetrieben stehen, zulässig. Das Sondergebiet wird nach Art der zulässigen Nutzung wie folgt gegliedert.
Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind nur ein Möbel- und/oder ein Teppichfachmarkt für die unter Buchstaben d bis f genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 6500 m² zulässig.
d) Kernsortimente
- Möbel
- Teppiche, Teppichböden, harte Fußböden, Fliesen
e) Nicht zentrenrelevante Randsortimente
- Farben, Lacke, Tapeten
- Matratzen
f) Zentrenrelevante Randsortimente
Die maximal zulässige Verkaufsfläche beträgt 650 m².
- Leuchten und Zubehör
- Kunstgewerbe, Geschenk- und Dekoartikel
- Glas, Porzellan, Keramik
- Bad- und Küchenzubehör
- Haushaltswaren
- Ordnungssysteme für Büro und Haushalt
- Heimtextilien, Gardinenzubehör
- Bettwaren
In den mit „(Z1)", „(Z2)" und „(Z3)" bezeichneten Baugebieten ist für je 150 m der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger, einheimischer und standortgerechter Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen, Balkone, Loggien und Wintergärten kann bis zu einer Tiefe von 2,5 m ausnahmsweise zugelassen werden.
Für die Erschließung des Gewerbegebiets sind weitere örtliche
Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage
bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden
nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Das mit „(1)“ bezeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als Zu- und Abfahrt zur Schule sowie der Verund Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.