Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwur-zelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Die Tiefga-rage muss einschließlich 0,5 m Substratauftrag vollständig unter Erdgleiche liegen. Für anzupflanzende Bäume auf der Tiefgarage muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Sub-strataufbaus mindestens 1 m betragen.
Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen ausnahmsweise durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m sowie durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m zulässig.
Auf der als Parkanlage festgesetzten Fläche ist innerhalb des durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein Café zulässig. Im Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der als Parkanlage festgesetzten Fläche unzulässig.
Für die Erschließung des Misch- und Kerngebietes nördlich der Zitadellenstraße können noch weitere örtliche Straßenverkehrsflächen einschließlich Umfahrungsmöglichkeiten beziehungsweise Kehren zwingend erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Für die mit „O“ bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Im Falle einer Beweidung ist die Streuobstwiese von der mit „U“ bezeichneten Fläche durch einen Zaun abzutrennen.
In den urbanen Gebieten MU 1 und MU 4 darf die festgesetzte GRZ von 0,6 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden.
Für die viergeschossige Bebauung auf den Flurstücken 2218, 2224,2226 und 2227 der Gemarkung Niendorf ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.
Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für Fensterrahmen und Türen sind innerhalb einer Reihenhausgruppe einheitliche Farben zu verwenden.
Im Sondergebiet und im Mischgebiet sind Flächen, auf denen Stoffe lagern, die eine Gefahr für Boden und Grundwasser darstellen, wie zum Beispiel Maschinentreibstoffe, -öle und -reinigungsmittel in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.