Im Kerngebiet sind auf dem Flurstück 693 der Gemarkung Tonndorf die zum Wohngebiet gerichteten Außenwände geschlossen auszuführen. Bei Dachstellplätzen muss die Außenwand die Oberkante des Gebäudes um mindestens 2 m überragen.
Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen:
Auf den mit „(b)" bezeichneten Flächen sind nur Flachdächer zulässig; Staffelgeschosse werden ausgeschlossen.
Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe, sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Wohnungen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen und Wohnungen werden ausgeschlossen.
Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Neigung von Dächern und Giebeln bei zweigeschossigen Baukörpern beträgt 37,5 Grad, bei dreigeschosssigen Baukörpern 45 Grad.
Das auf den Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und den Grünflächen anfallende Niederschlagswasser ist direkt in das nächst liegende Gewässer (Baakenhafen oder Norderelbe) einzuleiten.
Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 3,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, unzulässig.
Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes großkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten. Als Strauch- und Heckenpflanzen sind zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 100 bis 150 cm, zu verwenden.