Im Baumbestand der Knicks auf den externen Ausgleichsflächen der Flurstücke 8987 und 8988 Gemarkung Schnelsen sind zehn verschiedenartige Quartierkästen für Fledermäuse und vier Nistkästen für Höhlen- und Nischenbrüter in fachlich geeigneter Weise vor Baubeginn anzubringen und zu erhalten.
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden, mit Ausnahme der Giebelseiten der Reihenhausbaukörper, die der privaten Grünfläche - Parkanlage zugewandt sind.
Die Fläche zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen
und Sträuchern an der Bramfelder Straße kann für
eine Zu- und Abfahrt in erforderlicher Breite unterbrochen
werden.
Im Dorfgebiet sind Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Betriebe der Tierintensivhaltung auf gewerblicher Basis unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, werden ausgeschlossen.
Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Für die Erschließung des Flurstücks 1069 ist eine Grundstückszufahrt
über das Flurstück 1068 und für die Erschließung
der Flurstücke 4617 und 6721 ist eine Grundstücks Grundstückszufahrt
über das Flurstück 6722 der Gemarkung Barmbek
anzulegen.
Auf den Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Kindertagesstätte“ und „Tagespflege/Hospiz“ sind in die Außenfassaden der Gebäude jeweils zwei Nistkästen je Gebäude mit Quartierseignung für Nischen- und Halbhöhlenbrüter an fachlich geeigneter Stelle baulich zu integrieren und dauerhaft zu erhalten.