Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Geh- und Radwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.
Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.
Eine Überschreitung der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m in den Obergeschossen zugelassen werden, wenn eine Höhe von mindestens 2,5 m über Gelände eingehalten wird. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Erker, Sichtschutzwände und Freitreppen kann bis zu 2,5 m zugelassen werden. Die Überschreitungen dürfen auf den mit a und b bezeichneten Flächen nicht mehr als zwei Drittel und im übrigen Plangebiet nicht mehr als die Hälfte der Gebäudefront betragen.
In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Nebenanlagen mit einer Dachneigung unter 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.
Für Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind zu schließen.
Soweit für zweigeschossige Gebäude die Dachneigung flacher als 30 Grad bestimmt ist, wird ein Staffelgeschoß über das zweite Geschoß hinaus ausgeschlossen. Wenn eine eingeschossige Bauweise gewählt wird, gilt die Dachneigungsbeschränkung nicht.
In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit
Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.
Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden,
die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen
Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb
stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige
Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr
als zehn vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des
Betriebs beträgt; jedoch nicht mehr als insgesamt 100 m²
Geschossfläche umfasst. Tankstellenshops bis zu einer
Geschossfläche von 150 m² sind zulässig.