BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_91d84c29-f498-4a25-8d64-012618acbd2c

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_91d84c29-f498-4a25-8d64-012618acbd2c
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld23
    xpPlanDate
    • 2011-04-12
    gliederung1
    • (2)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a67e8b16-6893-49f0-928a-6cc5a266506b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter in den Vorgärten, sowie Stellplätze und Garagen außerhalb der dafür festgesetzten Flächen unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind im Erdgeschoss nur Stellplätze, Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter und Hauszugänge zulässig. Die offene Tordurchfahrt ist mit einer lichten Höhe von mindestens 3 m zu errichten.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(1)", „(2)" und „(3)" bezeichneten Flächen der Wohn- und Mischgebiete sind nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig. Auf diesen Flächen sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine Staffelgeschosse zulässig. Stützkonstruktionen von Anlagen, die der Gewinnung von Solarenergie dienen, sind auf Flachdächern so zu konstruieren, dass sie vom öffentlichen Raum nicht eingesehen werden können. Dachüberstände sind unzulässig. Dacheindeckungen, Dachrinnen und Regenfallrohre dürfen kein Kupfer enthalten. Als Ausnahme sind auf den mit „(15)" bezeichneten Flächen maximal 30 Grad nach Süden geneigte Pultdächer zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_91f26bdd-dc0a-4f58-a031-6ea01e5ea48b

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_91f26bdd-dc0a-4f58-a031-6ea01e5ea48b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSGross-Flottbek-Othmarschen(4Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_aceb0c34-47f7-472c-9eab-d73d30d10021]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | 1. Die beigefügten „Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Vierten Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Groß Flottbek – Othmarschen“ werden der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. Im Geltungsbereich der Anlagen wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet – Verbot jeglicher Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften“ nach Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.6 | 6. Im Geltungsbereich der Anlagen bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_921285d3-539d-4a73-b456-3ab46f53eee7

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_921285d3-539d-4a73-b456-3ab46f53eee7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld7(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gliederung1
    • Teilbereich8
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1b4c4aa-931b-424f-bf09-727b793259c7]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: „5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt.“]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92339a13-6335-43a8-8ecf-25ade4bd9d25

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92339a13-6335-43a8-8ecf-25ade4bd9d25
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92339a13-6335-43a8-8ecf-25ade4bd9d25
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHohenfelde(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c242a24-b5ca-417c-89cb-ff500637f87e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans wird die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (Verboten sind gewerbliche und handgewerbliche Betriebe, Läden, Wirtschaften, usw.)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet entlang der Straßen Kuhmühle und Eilenau sowie entlang der Hochbahnstrecke (U3) an der Uhlandstraße sind bei Wohngebäuden durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | Für die entlang der Hochbahnstrecke (U3) gelegenen Grundstücke im reinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten wer- den, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U3) errichtet werden sollen. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U3) errichtet werden sollen. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.4 | Im Geltungsbereich der Anlage bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_9283dbc2-ac20-4410-84eb-9cdce2cd3f70

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_9283dbc2-ac20-4410-84eb-9cdce2cd3f70
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_9283dbc2-ac20-4410-84eb-9cdce2cd3f70
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity9
    xpPlanDate
    • 2018-09-11
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ffc0159f-a66c-4cc0-83c8-ff0dad1f31fc]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_23d1e3d1-7dcf-4221-9275-d7f89cc10003]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2.4 | Für das Kerngebiet gilt: Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche sind Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen. Im dritten Obergeschoss sind Wohnungen allgemein und ab dem vierten Obergeschoss nur Wohnungen zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_9293ae77-5b05-4dac-9355-ac60ff3226b6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_9293ae77-5b05-4dac-9355-ac60ff3226b6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_9293ae77-5b05-4dac-9355-ac60ff3226b6
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf29
    xpPlanDate
    • 2017-07-17
    gliederung2
    • (A + B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_93735b1a-66e7-4ac1-93be-dae4fbed01fa]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung um bis zu 100 vom Hundert (v. H.) überschritten werden.][§2 Nr.15 | Das auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92a8dd8d-9df4-4cb9-a796-d2a5a8c83bf6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92a8dd8d-9df4-4cb9-a796-d2a5a8c83bf6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92a8dd8d-9df4-4cb9-a796-d2a5a8c83bf6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf3(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1994-09-27
    gliederung1
    • A
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.3.1 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit „A“ bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeitbad“ und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtung zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten.][§1 Nr.2.3.1.1 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen.][§1 Nr.2.3.1.2 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetations-fläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§1 Nr.2.3.1.3 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: mindestens 12 m2 anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§1 Nr.2.3.1.4 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig.][§1 Nr.2.3.1.5 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m eingehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fahrwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln.][§1 Nr.2.3.1.6 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären.][§1 Nr.2.3.1.7 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanzen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden.][§1 Nr.2.3.2 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.2 Auf den mit „A“, „B“, „C“ und „D“ bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgrechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a5ae2170-5368-4894-8fc9-1402ae3cf0a9]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92ba7b1a-f784-4a81-b708-b0f4ea3efaea

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92ba7b1a-f784-4a81-b708-b0f4ea3efaea
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_92ba7b1a-f784-4a81-b708-b0f4ea3efaea
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord8
    xpPlanDate
    • 1990-09-13
    gliederung1
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_22f7eadb-1338-40f7-8f97-51626bac067f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f94871e7-493d-4b13-b8b4-509c68c5cabf]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen sind insgesamt 29 500 m Geschoßfläche zulässig, davon fiir Büros, Restaurants und Einzelhandel maximal 15 000 m2 Geschoßfläche, fiir kulturelle Anlagen maximal 14 500 m2 Geschoßfläche.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)u bezeichneten Fläche sind maximal 5000 m2 Geschoßfläche fxir Einzelhandelsnutzungen zulässig; die Erdgeschosse sind entlang der Stresemannstraße und der Alsenstraße ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksteilen der mit „(A)", „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen werden Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind die zur Alsenstraße und zur Stresemannstraße gerichteten Außenwände von Gebäuden mit Ziegeln zu verblenden. Für die nicht zu den Straßen gewandten Außenwände sowie fiir Außenwände auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen sind Ziegel oder heller Putz zu verwenden.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen sind die Dachflächen über ein- und zweigeschossigen Bauteilen als begehbare Terrassen auszubilden; mindestens 30 Prozent dieser Dachflächen sind mit einer durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 9998
    rechtscharakterWert
    • Unbekannt
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93361393-409f-4247-935b-42fbc21ab83c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93361393-409f-4247-935b-42fbc21ab83c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93361393-409f-4247-935b-42fbc21ab83c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek14
    xpPlanDate
    • 2013-11-22
    gliederung2
    • (C)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In den Mischgebieten sind innerhalb der in der Anlage mit „(A)“ oder „(C)“ bezeichneten Bereiche Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandels- und Internethandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben und nicht störendem, verarbeitendem Gewerbe stehen und in ihrer Größe untergeordnet sind.][§2 Nr.10 | Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird innerhalb der in der Anlage mit „(A)“ oder „(C)“ bezeichneten Bereiche auf zwei Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Bereiche wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf vier Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt.][§2 Nr.11 | Innerhalb der in der Anlage mit „(C)“ bezeichneten Bereiche wird zum Plangebiet der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eilbek 13 eine offene Bauweise festgesetzt.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52d1991c-d19a-4999-9655-bdffeb8c342d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_936253e5-787b-4d5d-bb1a-c06691ad1d31

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_936253e5-787b-4d5d-bb1a-c06691ad1d31
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_936253e5-787b-4d5d-bb1a-c06691ad1d31
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld12(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gliederung1
    • Teilbereich7
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855, 2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b510766-d5ae-4938-9610-1187ff8eaf9c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung