BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cec60f44-f386-4ffa-aac3-fb5ddaa67984

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cec60f44-f386-4ffa-aac3-fb5ddaa67984
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cec60f44-f386-4ffa-aac3-fb5ddaa67984
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen29
    xpPlanDate
    • 1998-07-02
    text
    • Gestalterische Festsetzungen
    gliederung1
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Festsetzungen:][§2 Nr.8.1 | Bei Giebelanbauten ist das Profil des vorhandenen Gebäudes aufzunehmen. Walm- und Krüppelwalmdächer sind unzulässig. Für die Dachdeckung sind dunkelgraue Dachziegel zu verwenden. Die Außenwände der Gebäude sind in weißem Putz auszuführen.][§2 Nr.8.2 | Bei eingeschossigen traufseitigen Anbauten ist von den vorhandenen Gebäudeecken ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten. Für traufseitige Anbauten sind nur Flachdächer zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c3af656-ab16-4f65-b54c-8a6b0f1b70a3]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cee4375e-7d64-4308-b4e3-964f23670c3c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cee4375e-7d64-4308-b4e3-964f23670c3c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cee4375e-7d64-4308-b4e3-964f23670c3c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch37
    xpPlanDate
    • 2002-09-20
    gliederung1
    • B
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_66de96fc-720e-4d72-9bb1-40992fab665d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_864d5f2b-36d2-4e93-91f6-005ca8523950]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Auf den mit „A" bezeichneten Flächen kann die festgesetzte Grundfläche beziehungsweise Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), um bis zu 100 vom Hundert (v. H.), auf den mit „B" bezeichneten Flächen um bis zu 150 v. H. und auf den mit „C" bezeichneten Flächen um bis zu 200 v. H. überschritten werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cee90b4a-0562-4db6-8a28-609be1934a41

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cee90b4a-0562-4db6-8a28-609be1934a41
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cee90b4a-0562-4db6-8a28-609be1934a41
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe16-Moorfleet7-Billwerder14
    xpPlanDate
    • 1978-08-08
    gliederung1
    • b
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1c45703-4db5-40a4-afaa-d297a0a418a0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den Baugrenzen mit Ausnahme der mit — b — gekennzeichneten Bereiche sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sowie Zäune, Mauern und Hecken von mehr als 80 cm Höhe nicht zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ceec7746-7938-4831-b15a-125031f17ae7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ceec7746-7938-4831-b15a-125031f17ae7
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ceec7746-7938-4831-b15a-125031f17ae7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten18-Othmarschen39
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4e2e2ef6-3a14-41f9-9b13-6731b4b513ee]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In dem mit „(A)“ bezeichneten reinen Wohngebiet ist über dem zweiten Vollgeschoss ein Dach- oder Staffelgeschoss nur auf den mit „(A 1)“ bezeichneten Flächen zulässig. Die Dach- und Staffelgeschosse werden auf die festgesetzte Geschossfläche angerechnet. Außerhalb der mit „(A 1)“ bezeichneten Flächen sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ceef9a80-0b82-45f9-aa28-d972c93d75e2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ceef9a80-0b82-45f9-aa28-d972c93d75e2
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ceef9a80-0b82-45f9-aa28-d972c93d75e2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf98
    xpPlanDate
    • 2008-02-26
    gliederung1
    • (D)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sowie in dem mit „(D)“ bezeichneten Mischgebiet sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume nicht im Sinne von Satz 1 möglich ist, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen, sicherzustellen, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit und in den Wohnräumen während der Tagzeit ein Innenraumpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird. Ferner haben die Außenwohnbereiche in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, die im Zusammenhang mit dem Schutz der Wohnräume stehen, unter Beachtung von Lüftungseinrichtungen (gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster) einen Pegel im bebauten Außenwohnbereich am Tag von weniger als 65 dB(A) aufzuweisen. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten im Zusammenhang mit dem Schutz für Schlafräume, dann ist in diesen Fällen ein Pegel im bebauten Außenwohnbereich von weniger als 55 dB(A) unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster) nachzuweisen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c90b27b5-32fc-4332-bdec-94ae3a47e88c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf092f63-6aaf-4463-a86e-658a4315d69c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf092f63-6aaf-4463-a86e-658a4315d69c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf092f63-6aaf-4463-a86e-658a4315d69c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld63-Gross-Flottbek17
    xpPlanDate
    • 2014-07-03
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ec9bfa47-70ec-46ed-8d1b-f44ee1acb807]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1a4eaf53-6978-4092-9991-b30e070fb304]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind innerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Bereiche Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf1ceb1d-dc03-437d-8273-ac8bf9f784d2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf1ceb1d-dc03-437d-8273-ac8bf9f784d2
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf1ceb1d-dc03-437d-8273-ac8bf9f784d2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf4
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
    gliederung2
    • (K)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6247e442-396e-4cd9-9671-d4fb81c03a18]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_21a4384e-834c-40fb-b984-53e922ae6d0b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | Mit Ausnahme der mit „(K)“ bezeichneten Flächen ist auf den Flächen für die Landwirtschaft die Anlage von Reit- und Auslaufflächen unzulässig und ist ganzjährig eine geschlossene Grasnarbe zu erhalten, soweit diese Flächen nicht ackerbaulich oder gärtnerisch genutzt werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf3064e4-cfa5-4618-adef-7d33a369001d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf3064e4-cfa5-4618-adef-7d33a369001d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf3064e4-cfa5-4618-adef-7d33a369001d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn51(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2001-04-10
    gliederung2
    • (B)
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.8 | 8. Auf den mit „A“ und „B“ bezeichneten Flächen sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.9 | 9. Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß mit III festgesetzt.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3cac4f7b-6959-4efa-ae27-c04724539ec2]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf322342-47b0-4703-8744-2bec8c68c6ca

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf322342-47b0-4703-8744-2bec8c68c6ca
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf322342-47b0-4703-8744-2bec8c68c6ca
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland1(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2005-07-13
    gliederung1
    • B
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1 | „Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 1. Im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen lächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§1 Nr.2.5 | „Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 5. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9889b44e-fb10-490e-8710-bb1cc5bfb326]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf458e3f-ec7f-456b-9c53-b3e2d4cead6a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf458e3f-ec7f-456b-9c53-b3e2d4cead6a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cf458e3f-ec7f-456b-9c53-b3e2d4cead6a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt30(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2012-02-13
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt:][§1 Nr.2.9.1 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt.][§1 Nr.2.9.2 | Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.2.9.3 | Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§1 Nr.2.9.4 | Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.“]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7a8714c4-b988-457c-abfd-982d6c3fbe43]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung