BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_dd9cdc94-d293-4fdc-9410-0a3bcd81db08

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_dd9cdc94-d293-4fdc-9410-0a3bcd81db08
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_dd9cdc94-d293-4fdc-9410-0a3bcd81db08
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b31d5ed5-4915-4e0c-a903-fea934d4604e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddc1a525-c95a-47e8-b6c8-c7c737c11091

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddc1a525-c95a-47e8-b6c8-c7c737c11091
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddc1a525-c95a-47e8-b6c8-c7c737c11091
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld12(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855, 2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b510766-d5ae-4938-9610-1187ff8eaf9c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddd2e08a-6dd4-4c63-b8fd-d2137924681d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddd2e08a-6dd4-4c63-b8fd-d2137924681d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddd2e08a-6dd4-4c63-b8fd-d2137924681d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity9
    xpPlanDate
    • 2018-09-11
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ffc0159f-a66c-4cc0-83c8-ff0dad1f31fc]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ab82f777-d364-42eb-807f-526c968c4fc6]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2.2 | Für das Kerngebiet gilt: In den Erdgeschossen und auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddf1c4ba-fc27-4140-8d50-e68a92f03111

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddf1c4ba-fc27-4140-8d50-e68a92f03111
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ddf1c4ba-fc27-4140-8d50-e68a92f03111
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese35-Suelldorf20
    xpPlanDate
    • 2006-06-23
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Entlang der Blankeneser und Rissener Landstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_38687eab-16ca-40f2-9f67-93a629b6f837]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de02943e-97c3-426b-b511-fc8527bee8aa

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de02943e-97c3-426b-b511-fc8527bee8aa
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de02943e-97c3-426b-b511-fc8527bee8aa
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_dc98f6be-2f72-4c9f-b45e-3449d8f73f4b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de0a5e4e-31e5-4ef0-9dc3-74c6bbc1ec05

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de0a5e4e-31e5-4ef0-9dc3-74c6bbc1ec05
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de0a5e4e-31e5-4ef0-9dc3-74c6bbc1ec05
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (D, G, N, Q)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_367940e3-717b-4a5c-9ab8-1cada1e24c08]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.32 | Außer im Sondergebiet, auf den Straßenverkehrsflächen der Hübenerstraße und der Überseeallee und den mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist das Freimachen und Her-richten beziehungsweise die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nur in dem Zeitraum zwischen 1. September und 28. Februar zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de298194-befe-4334-a452-b540c0ceaa50

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de298194-befe-4334-a452-b540c0ceaa50
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de298194-befe-4334-a452-b540c0ceaa50
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    xpPlanDate
    • 2020-03-27
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c365e6aa-6189-4001-9ede-150de948c39c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1d108038-cc75-4f13-8bf0-cf4805ba05cc]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen sowie notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche können ausnahmsweise Gewächshäuser zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen sowie die Lagerung von Heu- und Strohballen oder Silage außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de4d9fa0-38cf-4378-9f4d-587bee3d9015

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de4d9fa0-38cf-4378-9f4d-587bee3d9015
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de4d9fa0-38cf-4378-9f4d-587bee3d9015
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel2(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 2“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.7 | Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Fuhlsbüttel 2, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Ja - nuar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.7.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.7.3 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.7.4 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.7.5 | In den Gewerbegebieten sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c614f99-d818-4751-b169-e5fcd964b452]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de5fdc4a-790d-4f9b-9581-ad71c487747d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de5fdc4a-790d-4f9b-9581-ad71c487747d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de5fdc4a-790d-4f9b-9581-ad71c487747d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)(6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_3033c254-c37e-48a2-b6a6-17c25da1553f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de78c118-cf0d-4ad9-a9cd-4d41b16b9672

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de78c118-cf0d-4ad9-a9cd-4d41b16b9672
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de78c118-cf0d-4ad9-a9cd-4d41b16b9672
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (U)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_4b10ff54-cfa4-457a-ba29-5fcf20b7f710]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung