Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 14 / Hummelsbüttel 20 vom 10. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 530) werden folgende Vorschriften angefügt:
Im Kerngebiet sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der BauNVO werden ausgeschlossen.
Als hafengebunden gelten Betriebe, die nach Art und Umfang ihres Güterumschlags an schiffbaren Gewässern belegen sein müssen oder für die wegen
ihrer besonderen Betriebsbedingungen Hafennähe zweckmäßig ist.
Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets südlich der Großen Elbstraße gilt bei der Berechnung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse als Bezugsebene eine Höhe von 7,2 m über Normalnull. Bei der festgesetzten Geschoßfläche sind mehrgeschossig verglaste, überdachte Innenhöfe nicht anzurechnen.
Die mit „(GB)“ bezeichnete Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher, lockerer, mehrschichtiger Gehölzbestand zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Ausnahmsweise sind Bereiche mit überwiegend Sträuchern als Sichtfenster zulässig.
Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Knicks ist ein stabiler, artenreicher, gestufter Gehölzbestand zu erhalten und zu entwickeln.