XP_TextAbschnitt



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  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10b6a01b-ccdd-465a-a806-51a12968ae70

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10b6a01b-ccdd-465a-a806-51a12968ae70
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10b6a01b-ccdd-465a-a806-51a12968ae70
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf3
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen, und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Reihenhausgärten dürfen nur durch Hecken in einheitlicher Höhe voneinander getrennt werden. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10b6f45d-db4c-485e-9499-14a4618c326b

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10b6f45d-db4c-485e-9499-14a4618c326b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen59
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In der mit „(d)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets sind nur Mitarbeiterstellplätze zulässig. Andere Stellplätze sind nur dann zulässig, wenn diese eingehaust werden.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10b91966-fbb7-4a8d-a4e4-840aeea6f9b1

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10b91966-fbb7-4a8d-a4e4-840aeea6f9b1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek1
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die nicht überbaubaren inneren Teile der Ladengrundstücke sind für die Anlieferung und den sonstigen Kraftfahrzeugverkehr jeweils der gesamten Ladengruppe herzurichten.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10c478a8-cc48-493a-9fd6-5f31c8b0cd61

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10c478a8-cc48-493a-9fd6-5f31c8b0cd61
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt86-Horn44
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • In den Innenhöfen der U-Bahnüberbauung sind mindestens 0,4 m tiefe Sumpfbeete anzulegen, die vom anfallenden Oberflächenwasser gespeist werden sollen. Die Mindestfläche muß in den beiden äußeren Höfen jeweils 200 m² und im mittleren Hof 100 m² betragen.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10cc0d39-98ba-4ea8-974f-03f150d708e3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10cc0d39-98ba-4ea8-974f-03f150d708e3
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10cc0d39-98ba-4ea8-974f-03f150d708e3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe25-Billwerder21-Bergedorf87
    schluessel
    • §3 Nr.3
    text
    • Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: In den Wohngebieten mit drei- und viergeschossiger Bebauung sind nur Dächer mit beidseitig gleicher Neigung von maximal 40 Grad zulässig. In den reinen Wohngebieten mit zweigeschossiger Bebauung sind die Dächer mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszubilden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10d5b47f-f66e-4915-ae1f-504db93ebae8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10d5b47f-f66e-4915-ae1f-504db93ebae8
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10d5b47f-f66e-4915-ae1f-504db93ebae8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen28
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10d826da-1933-4585-a9e8-f83425eff8cf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10d826da-1933-4585-a9e8-f83425eff8cf
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10d826da-1933-4585-a9e8-f83425eff8cf
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland14
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Die mit „A" bezeichnete Fläche der Dauerkleingärten ist als offene Vegetationsfläche herzurichten.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10e832ab-f609-427b-82b0-97ea9b36046d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10e832ab-f609-427b-82b0-97ea9b36046d
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10e832ab-f609-427b-82b0-97ea9b36046d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt7
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10f5a93d-b285-4b93-b832-b75bd2588cab

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10f5a93d-b285-4b93-b832-b75bd2588cab
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_10f5a93d-b285-4b93-b832-b75bd2588cab
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen33
    schluessel
    • §3 Abs.3
    text
    • Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind flächendeckend zu begrünen.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_110532ab-ce96-4d35-b397-1836bdc4678c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_110532ab-ce96-4d35-b397-1836bdc4678c
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_110532ab-ce96-4d35-b397-1836bdc4678c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D155
    schluessel
    • Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1
    text
    • 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.