12. Dem Eingriff in den Wasserkörper werden Ausgleichsmaßnahmen an der Baakeninsel (außerhalb des Plangebiets) auf einer Fläche von etwa 10 Metern Länge und 20 Me-tern Breite auf dem Flurstück 2854 (alt 2678) der Gemarkung Altstadt Süd teilweise als Ausgleichsfläche zugeordnet, die zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten sind.
Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
und Terrassen beanspruchten Tiefgaragenflächen sind mit
einem mindestens 45 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Für
kleinkronige Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf
einer Fläche von mindestens 8 m² die Schichtstärke des
durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 55 cm betragen.
In den urbanen Gebieten sowie auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind Dächer von Hauptgebäuden als Flachdach oder mit einer Neigung von bis zu maximal 20 Grad herzustellen.
Im Industriegebiet sind Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Metallschmelzen, chemische Fabriken, mineralölbearbeitende und -verarbeitende Betriebe, Betriebsstätten zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien, unzulässig. Ferner sind Betriebe mit Verwendung, Erzeugung, Lagerung (außer Heizöleigenbedarf) oder Umschlag wassergefährdender Stoffe unzulässig.
Es kann eine Erhöhung bis zu den in Klammern gesetzten Zahlen der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.
Entlang der Karolinenstraße und der Feldstraße wie auch im Kreuzungsbereich Marktstraße / Glashüttenstraße sind im Kerngebiet durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume und in den allgemeinen Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
Für die nach der Planzeichnung anzupflanzenden Bäume und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit derselben Art vorzunehmen. Dafür sind standortgerechte, einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Sträucher und Henzhöhe von mindestens 150 cm zu pflanzen. Es ist je 1,5 m² Vegetationsfläche ein Strauch zu verwenden. Für 1 Meter Hecke sind 3 Pflanzen zu verwenden.