Im fünfgeschossigen allgemeinen Wohngebiet geschlossener Bauweise sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet sind jeweils drei, im Kerngebiet
jeweils zwei Nisthilfen für den Star sowie Fledermausspaltkästen
dauerhaft und fachgerecht anzubringen und zu
unterhalten.
Entlang der Bremer Straße sind in den Wohngebieten durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
Es sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen) unzulässig.
Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft wird den mit „Z" gekennzeichneten Flächen im Plangebiet das Flurstück 1152 in der Gemarkung Kirchwerder (Bezirk Bergedorf) als planexterne Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.
Nach jedem zweiten Stellplatz ist ein großkroniger Baum zu pflanzen; Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen. Eingeschossige Garagen sind zu begrünen.
(1) Der Bebauungsplan Ohlsdorf 30 für den Geltungsbereich
zwischen dem Erna-Stahl-Ring und dem Friedhof
Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Westgrenze
des Flurstücks 1856 (Erna-Stahl-Ring), Nord- und
Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten) der
Gemarkung Ohlsdorf – Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große
Horst), über das Flurstück 65, Südgrenze des Flurstücks 65 der
Gemarkung Klein Borstel – Südgrenzen der Flurstücke 1860
und 3747, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1855, über die
Flurstücke 1855 und 1852, Nord- und Westgrenze des Flurstücks
1852, über das Flurstück 1856 der Gemarkung Ohlsdorf.