27.2 Für das Mischgebiet wird eine Grundflächenzahl von
0,6 als Höchstmaß festgesetzt. Eine Überschreitung
der festgesetzten Grundflächenzahl ist für Tiefgaragen
und ihre Zufahrten sowie Stellplätze und Nebenanlagen
nach § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl
von 0,9 zulässig.
Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an eine zentrale Heizversorgung vorzunehmen. Ausnahmen für Gasheizung oder elektrische Heizung können zugelassen werden.
In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Carsten- Rehder-Straße und Palmaille/Breite Straße sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärm- abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. In den Kerngebieten südlich der Großen Elbstraße sind darüber hinaus für die zur Elbe orientierten Wohn- und Schlafräume nicht zu öffnende Schallschutzfenster oder vergleichbar wirksame bauliche Lärmschutzvorkehrungen vorzusehen.
Im reinen Wohngebiet sind Stellplätze nur innerhalb der Baugrenzen als Tiefgaragen zulässig. Zu- und Abfahrten für Tiefgaragen sind in Vorgärten bis zu maximal 3 m Breite zulässig.
Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Die festgesetzten Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Ausnahmsweise kann diese Fläche weniger als 12 m² betragen, sofern bauliche Maßnahmen eine gleichwertige vitale Wurzelentwicklung gewährleisten. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.
Im allgemeinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,7 m ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt wird. Für ebenerdige Terrassen können Überschreitungen der Baugrenzen ausnahmsweise bis zu einer Tiefe von 2 m zugelassen werden, wenn diese in einer wasser- und luftdurchlässiger Bauweise hergestellt werden.
In dem mit „(c)" bezeichneten Bereich der privaten Grünfläche ist die Abwasseranlage zur Oberflächenentwässerung des Sondergebietes „Großhandelsmarkt" naturnah zu gestalten. Die übrigen Flächen des mit „(c)" bezeichneten Bereichs der privaten Grünfläche sind als Wiese anzulegen und mit mindestens 20 großkronigen Bäumen zu bepflanzen.