[Nr. 2.8 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die als unbebaubar gekennzeichneten Flächen werden innerhalb der Begrenzungslinien für Wassertransportleitungen bzw. für Sielleitungen beansprucht. Die Flächen dürfen nicht bebaut und zur Verhütung einer Untergrundverseuchung nicht als Abstellplätze für Kraftfahrzeuge genutzt werden. Die Flächen dürfen auch nicht mit tiefwurzelnden Bäumen oder Sträuchern bepflanzt werden.][Nr. 2.6 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkade auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten ist. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.31 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m,
2.32 für das achtgeschossige Wohnhaus (W8) 25,0 m,
2.33 für das neungeschossige Wohnhaus (W9) 29,0 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen W8 und W9 gelten die Vorschriften des § 35 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung,]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise mit Ausnahme der Flurstücke 3797 und 3802 der Gemarkung Bergedorf sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze (Reichsgaragenordnung) vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser mit Ausnahme der Flurstücke 3812, 3813, 3818, 3819 und 3820 der Gemarkung Bergedorf. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die übrigen Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Für das Plangebiet wird die Verordnung über die landhausmäßige und halblandhausmäßige Bebauung im Stadtteil Bergedorf vom 8. Januar 1934 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21300-e) aufgehoben.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 18 für den Geltungsbereich Rödingsmarkt — Ost-West-Straße — Holzbrücke -— Nikolaifleet — Hohe Brücke — Kajen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-28
texte
[§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind in den Erdgeschossen zum Rödingsmarkt, zur Ost-West-Straße und zur Deichstraße nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Vergnügungsstätten und sonstige Läden zulässig. Auf dem Flurstück 1239 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Süd können Ausnahmen für den Bereich des Haupteinganges zum Verwaltungsgebäude an der Ost-West-Straße und dessen Hauptzufahrt an der Steintwiete zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet zwischen den Straßen Steintwietenhof, Steintwiete, Deichstraße und der Südgrenze des Flurstücks 3 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Süd sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | Das unter den Arkaden festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitätswerke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Deutschen Bundespost unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbietbaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet nördlich der Straße Steintwiete und an der Straße Rödingsmarkt kann im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche für Wohnzwecke ein dreizehntes Geschoß als Staffelgeschoß zugelassen werden. Das Staffelgeschoß ist ringsum um mindestens 1,50 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
[§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schänk- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Die Dächer der Ladengebäude sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Entlang der Umgehungsstraße Eidelstedt sind Zufahrten und Zugänge sowie in einem Streifen von 20,0 m Garagen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Fabriciusstraße zwischen Bräsigweg und Seehofallee sind nicht störende friedhofbezogene Betriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 3199 der Gemarkung Bramfeld an die Seehofallee eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
[§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert:
1. In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim)“ in die Festsetzung „allgemeines Wohngebiet“ geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt.][§1 Nr.2 | 2. Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§1 Nr.3 | 3. Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]