[§2 Nr.1 | Es kann eine Erhöhung bis zu der in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahlen zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Die Garagenpalette ist an ihrer West- und Südseite als geschlossenes Bauwerk auszuführen und mit einem Sicht- und Blendschutz für das obere Parkdeck zu versehen.][§2 Nr.4 | Das Staffelgeschoß ist an der Westseite der Gebäude um 1,30 m zurückzusetzen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 504]
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Gustav-Freytag- Straße sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das Staffelgeschoß ist mit seiner Dachkante mindestens um zwei Drittel der Geschoßhöhe zurückzusetzen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung unterhalb der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 518]
Der Bebauungsplan Osdorf 23 für das Plangebiet Grönenweg – Feldweg 55 – Am Barls – in westlicher Richtung über die Flurstücke 1069 und 1068 zur Südgrenze des Flurstücks 1066 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-05
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Plangebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
Der Bebauungsplan Eppendorf 15 für den Geltungsbereich Gaedechensweg — Trummersweg — Heilwigstraße — Arnold-Heise-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 404) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-18
texte
[§2 | Das Staffelgeschoß ist ringsum um 2,50 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 404]
Der Bebauungsplan Schnelsen 24 für das Plangebiet Königskinderweg — Büttskamp — Oldesloer Straße — Radenwisch — Südgrenzen der Flurstücke 746 und 745 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-08
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Im Wohngebiet geschlossener Bauweise sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind im Wohngebiet allgemein und im Mischgebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke im Mischgebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen, je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 3 für das Plangebiet Grevenweg — Eiffestraße — Luisenweg — Mittelkanal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 125) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-20
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Gewerbegebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig. Im Gewerbegebiet kann von der Zahl der Vollgeschosse im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 125]
Der Bebauungsplan Groß Flottbek 13 für den in der
Anlage durch eine graue Linie umgrenzten Geltungsbereich
von der Schnellbahn zwischen Dürerstraße / Ebertallee und
Trübnerweg / Baurstraße bis zum Osdorfer Weg (Bezirk Altona,
Ortsteil 217) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dürerstraße – Ebertallee – Osdorfer Weg – Baurstraße
– Adickesstraße – Trübnerweg – Südgrenze des Flurstücks 179,
Ostgrenzen der Flurstücke 3187, 187 bis 193, 2551, 214 (Rosenhagenstraße)
und 194, Südgrenzen der Flurstücke 194 bis
197, 2594, 3109, 3108, 3106, 2593, 199 bis 206, 209 bis 213
der Gemarkung Bahrenfeld – Reventlowstraße – Beselerplatz.
technHerstellDatum
2017-04-11
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs
als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet
bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des
Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau,
die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung
baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar
auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung
vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am
21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden
Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die
Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur
Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche
Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen
baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das
Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere
geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung
ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage
darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt
des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt
wird.][§2 Nr.2 | In offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit
einer maximalen Gebäudelänge von 14 m in der Straßenansicht
zulässig. Innerhalb der in der Anlage mit „(A)“
bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je
Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.3 | Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Flächen ist auf
rückwärtigen Grundstücksbereichen ein zusätzliches eingeschossiges
Einzelhaus mit höchstens einer Wohnung je
Wohngebäude und maximal 120 m² Grundfläche zulässig,
wenn im straßennahen Grundstücksbereich insgesamt
nur drei Wohnungen errichtet werden beziehungsweise
vorhanden sind. Zur Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile
sind gemeinsame Grundstücksüberfahrten
anzulegen.][§2 Nr.4 | Maßgebend für die in den Nummern 2 und 3 getroffenen
Festsetzungen ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung
vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert
am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).][§2 Nr.5 | Für die in der Anlage mit „(A)“ bezeichneten Flächen wird
eine Mindestgröße der Baugrundstücke von 400 m² festgesetzt.
Ausgenommen hiervon sind die schraffierten Flurstücke
410, 411, 421, 422, 442, 531 bis 534, 798 bis 805, 817
bis 823, 825 bis 831, 834 bis 843, 863, 864, 867 bis 869, 872 bis
874, 891, 892, 898, 899, 902 bis 904, 907 bis 909, 912 bis 916,
922 bis 926, 929 bis 932, 2559, 941 bis 943 und 2520 der
Gemarkung Bahrenfeld.][§2 Nr.6 | Entlang des Osdorfer Wegs sind durch geeignete Grundrissgestaltung
die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung
von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten
Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume
ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen
an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der
Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen
die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen
bestehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]