BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_6c9ebf0d-ebf5-49e9-85bf-ee4661c5ed39

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    • XPLAN_BP_PLAN_6c9ebf0d-ebf5-49e9-85bf-ee4661c5ed39
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf23
    xpPlanDate
    • 1987-12-01
    name
    • Tonndorf23
    internalId
    • 26d736f0-b8f9-4456-aed3-83c4e862c271
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 23 für den Geltungsbereich zwischen Stein-Hardenberg-Straße — Wandse-Grünzug und Sonnenweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ostende — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2189, Westgrenzen der Flurstücke 2601, 2533, 2198, 347 bis 350, 2698, 352, 353, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2747 und 2746 der Gemarkung Tonndorf —Tonndorfer Strand — Westgrenze des Flurstücks 405, über die Flurstücke 405 und 404 der Gemarkung Tonndorf — Tonndorfer Strand — Sonnenweg — Stein-Hardenberg-Straße —Westgrenze des Flurstücks 2557 der Gemarkung Tonndorf —Sonnenredder.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Firsthöhe darf in Gebieten mit eingeschossiger Ausweisung 9 m, in Gebieten mit zweigeschossiger Ausweisung 11 m jeweils über Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 80 cm über Gehweg liegen.][§2 Nr.3 | Bei giebelständigen Gebäuden sind unterschiedliche Dempelhöhen nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Die Dachneigung darf — soweit keine Flachdächer vorgeschrieben sind — nicht weniger als 30 Grad betragen; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Entlang der Stein-Hardenberg-Straße und des Sonnenwegs sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1987-12-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac736561-b498-469d-bc04-96d4789cf184]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6cd479b0-e15c-4a2c-9f58-e2d521f1a1ae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6cd479b0-e15c-4a2c-9f58-e2d521f1a1ae
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6cd479b0-e15c-4a2c-9f58-e2d521f1a1ae
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt49
    xpPlanDate
    • 1968-11-18
    name
    • Billstedt49
    internalId
    • f63ce602-efb6-45e3-b7ff-93ae5a41f816
    technHerstellDatum
    • 2015-03-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-11-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_481850a7-7dbc-4457-983b-1fa0777739b9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6ce2c205-ada5-4202-8edb-7f48743a6fae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6ce2c205-ada5-4202-8edb-7f48743a6fae
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6ce2c205-ada5-4202-8edb-7f48743a6fae
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli37
    xpPlanDate
    • 1995-12-15
    name
    • StPauli37
    internalId
    • 9272cd48-43c2-4685-ae4a-e1d534cc9050
    technHerstellDatum
    • 2014-09-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Einzelhandels- und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsver-ordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten und im Mischgebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfiihr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4.1 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.4.2 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Nicht überbaubare Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen.][§2 Nr.4.3 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Auf den mit "( C )" bezeichneten Flächen sind im Erdgeschoß nur Kindertagesheime zulässig.][§2 Nr.5 | Entlang der Karolinenstraße und der Feldstraße wie auch im Kreuzungsbereich Marktstraße / Glashüttenstraße sind im Kerngebiet durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume und in den allgemeinen Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Die Dachflächen der mit „(A)" bezeichneten, eingeschossigen Bebauung sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksteilen der mit „(B)" bezeichneten Flächen sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Spielplätzen, Müllgefäßen und Fahrradhäuschen ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Die Gebäudefassaden sind durch Vor- und Rücksprünge (Balkone, Erker und Gesimse) so zu gliedern, daß die Maßstäblichkeit der vorhandenen Bebauung gewahrt bleibt und zugleich die ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar bleiben.][§2 Nr.11 | Die horizontale Gliederung der Fassaden in Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß ist in Anlehnung an die Altbebauung zu gestalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-12-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_32219a31-ebd3-42f6-8674-dc49b25da413]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6d08b91c-5e84-4ea4-82f0-5450a7b1634f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6d08b91c-5e84-4ea4-82f0-5450a7b1634f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6d08b91c-5e84-4ea4-82f0-5450a7b1634f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt5
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    name
    • Rahlstedt5
    internalId
    • 2d056860-fe11-4d9f-9f52-0e67dc89b7a7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 5 für das Plangebiet Stapelfelder Straße — Weg Großlohe — Ostgrenze des Flurstücks 140 der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Stellau — Westgrenzen der Flurstücke 221, 218 und 192 der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Am Waldesrand — Wiesenredder (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Aus der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) finden § 3 Absätze 1 und 2 im reinen Wohngebiet, § 7 Absatz 2 Nummer 6 auf das oberste Geschoß mehrgeschossiger Ladengebäude, § 13 in allen Baugebieten, § 20 auf die Geschoßflächenzahl und die Geschoßfläche sowie § 23 auf die überbaubaren Grundstücksflächen Anwendung.][§2 Nr.2 | Die höchstzulässige Traufhöhe beträgt bei neungeschossigen Wohngebäuden 28,0 m. Im Sondergebiet „Läden" und im Geschäftsgebiet beträgt der Bauwich 1,5 m für jede angefangenen 3,5 m Wandhöhe, mindestens 3,0 m.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Für die Ladengebäude sind Flachdächer vorzusehen.][§2 Nr.4 | Werbeanlagen sind im reinen Wohngebiet unzulässig, in anderen Baugebieten bis zu den Fensterbrüstungen des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.5 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird. Ein Heizwerk ist nur auf der im Plan gekennzeichneten Fläche zulässig. Geschoßflächenzahl und Traufhöhe gelten nicht für das Heizwerk.][§2 Nr.6 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.7 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein. Grünflächen dürfen nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden mit Ausnahme der Gärten bei Reihenhäusern und den eingeschossigen Einzelhäusern.][§2 Nr.8 | Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt und von diesen nicht sichtbar unterzubringen.][§2 Nr.9 | Die Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) sind im Geschäftsgebiet auf den Baugrundstücken zu erfüllen. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenflächen dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen in den anderen Baugebieten, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einsteilplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen. sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.10 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gilt die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302- n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791 k).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-07-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2535524e-23a5-41de-ad95-1a0f9575db1c]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt120|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6d0df311-e8a2-4d83-8602-a5fc87f9aa1a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6d0df311-e8a2-4d83-8602-a5fc87f9aa1a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6d0df311-e8a2-4d83-8602-a5fc87f9aa1a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf66
    xpPlanDate
    • 1982-02-24
    name
    • Bergedorf66
    internalId
    • 962b8e3d-b0ac-4168-9770-5484dd41177c
    technHerstellDatum
    • 2017-05-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die Erschließung des Flurstücks 4168 der Gemarkung Bergedorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.2 | Auf der als Sondergebiet festgesetzten Fläche sind nur großflächige Einzelhandels- und Handelsbetriebe zulässig, die Artikel der Baubranche handeln, ausstellen oder lagern.][§2 Nr.3 | Im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Zellstoff-, Papier- und Gummifabriken, Kaffeeröstereien, Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien, unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602, 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-02-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_205a6469-ccfa-4b7c-bc4a-7c6dfa38fad4]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6d2edbcc-a5e6-41d0-ac09-d331dd33cde6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6d2edbcc-a5e6-41d0-ac09-d331dd33cde6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6d2edbcc-a5e6-41d0-ac09-d331dd33cde6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf13-Roenneburg22
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    name
    • Wilstorf13-Roenneburg22
    internalId
    • ad01131f-9bad-4c34-ac28-f9c48b8fc38e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilstorf 13/Rönneburg 22 für den Geltungsbereich Rönneburger Straße — Höpenstraße — Jägerstraße — Radickestraße — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1312, Südgrenze des Flurstücks 1311 der Gemarkung Wilstorf — Ostgrenze des Flurstücks 111, über die Flurstücke 111, 113, 114 und 115, Südgrenze des Flurstücks 115, über das Flurstück 554, West- und Nordgrenze des Flurstücks 554 der Gemarkung Rönneburg — Westgrenze des Flurstücks 1308 der Gemarkung Wilstorf — Radickestraße (Bezirk Harburg, Ortsteile 705 und 706) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind. Einzelhandelsbetriebe sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie der Versorgung der angrenzenden Wohngebiete dienen.][§2 Nr.2 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.3 | An der Jägerstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Geringfügige Abweichungen von Lage und Größe der Gemeinschaftsstandplätze für Müllgefäße und der Gemeinschaftstellplätze können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im Bereich von zweigeschossigen Wohngebietsausweisungen, die an befahrbaren Wohnwegen liegen, sind Stellplätze auch in Vorgärten zulässig; Garagen dürfen dort nicht errichtet werden.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind fensterlose Außenwände mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, soweit sie von den Wohngebieten aus sichtbar sind.][§2 Nr.8 | Im Wohngebiet sind Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen mit einer flächendeckenden Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.9 | Im Kronenbereich der mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig.][§2 Nr.10 | Für die mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume und Strauchgruppen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen, soweit die Bodenverhältnisse eine Versickerung des Wassers zulassen.][§2 Nr.12 | Werbeanlagen mit Neonlicht, die störend auf die umliegenden Wohngebiete einwirken, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705, 706]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-06-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c155404-daab-48ce-8001-4848b14512b2]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6d313c7a-e09a-485f-81ac-54a5148d4de9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6d313c7a-e09a-485f-81ac-54a5148d4de9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6d313c7a-e09a-485f-81ac-54a5148d4de9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf96
    xpPlanDate
    • 2011-07-11
    name
    • Bergedorf96
    internalId
    • 1b537914-b01c-41e9-8086-79fb37224eb6
    technHerstellDatum
    • 2017-05-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Das in der Planzeichnung festgesetzte Staffelgeschoss ist von der nordöstlichen Baugrenze um mindestens 0,7 m und von der südöstlichen Baugrenze um 2 m zurückzurücken.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch zum Hauptgebäude zugehörige Balkone um bis zu 2 m auf einer Fassadenlänge von jeweils 60 vom Hundert zugelassen werden, wenn die Entfernung dieser Gebäudeteile zu anderen wohnbaulich genutzten Grundstücken mindestens 6 m beträgt. Für zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen und Brüstungen kann eine Überschreitung der Baugrenzen um bis zu 5 m zugelassen werden, wenn die Entfernung dieser Gebäudeteile zu anderen wohnbaulich genutzten Grundstücken mindestens 6 m beträgt.][§2 Nr.4 | Gebäude und Vorbauten einschließlich Balkone auf den Flurstücken 1481 und 1482 sind mit einem Abstand von 0,7 H von der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1836 der Gemarkung Bergedorf zu errichten; das Maß H bestimmt sich nach § 6 Absatz 4 der Hamburgischen Bauordnung. Sonstige bauliche Anlagen sind in einem Abstand von 3 m von der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1836 der Gemarkung Bergedorf zu errichten. Nach Abriss des Gebäudes auf dem Flurstück 1836 der Gemarkung Bergedorf gilt im allgemeinen Wohngebiet die geschlossene Bauweise, Sätze 1 und 2 sind nicht mehr zu beachten.][§2 Nr.5 | Stellplätze und Tiefgaragen sind innerhalb der überbaubaren Fläche sowie der Fläche für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | Außerhalb der überbaubaren Flächen sind im Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. Im Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von jeweils mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. Für die zu erhaltenden Einzelgehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.7 | Dächer von Nebengebäuden und Dächer mit Neigungen von weniger als 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Technische Aufbauten sowie Verglasungen sind von der Begrünung ausgenommen.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Gebäude, Wege und Terrassen.][§2 Nr.9 | Außerhalb der Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und ehwege sowie Stellplätze mit Ausnahme von Tiefgaragen-Zufahrten in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das anfallende Niederschlagswasser zu versickern.][§2 Nr.11 | Bauliche und technische Maßnahmen, zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe oder Schichtenwasser führen, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-07-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e68c5118-6858-4b23-a384-1cc29f49143a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6d5fcb30-ab43-4e92-8d42-295ee76cd2d9

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    xpVersion
    • 4.1
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    • Iserbrook15
    xpPlanDate
    • 1970-03-02
    name
    • Iserbrook15
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    • d14dca8a-6db7-45d5-8f27-e1dec2b17017
    beschreibung
    • Der Bebauungplan lserbrook 15 für den Geltungsbereich. lserbrooker Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 1800, 159, 1492, 1491 und 160 der Gemarkung Sülldorf - Grimmstraße - Musäusstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]
    plangeber
    • [Name: 224]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-02
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5a07296b-929c-4cd7-9f7e-6d334734d034]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Iserbrook5|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
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    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6d6e07a8-c957-47ee-9458-0c97a005de95

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg11
    xpPlanDate
    • 1964-09-25
    name
    • Harburg11
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    • edfaba48-b023-4880-a519-d9167a14c208
    technHerstellDatum
    • 2015-09-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig, jedoch darf das Obergeschoß auch industriell genutzt werden.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-09-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_30e87e39-2622-4363-8fce-d700ca2dfda4]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6d74c7ca-4bd9-4a62-b656-49461793c878

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6d74c7ca-4bd9-4a62-b656-49461793c878
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    • XPLAN_BP_PLAN_6d74c7ca-4bd9-4a62-b656-49461793c878
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt15
    xpPlanDate
    • 1965-06-01
    name
    • Rahlstedt15
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    • 7b78300f-ba5c-475c-871a-d76d719a9904
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 15 für das Plangebiet Berner Straße — Schierenberg — Bartiner Weg — Südwestgrenze des Flurstücks 2481 der Gemarkung Oldenfelde — Bahnanlagen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist für die Nutzung der Flurstücke 695, 696 und 2612 der Gemarkung Oldenfelde bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, im Kerngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-06-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce64ccde-f6aa-46f1-b195-a49c1361e9c7]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
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    rechtsstandWert
    • Satzung