BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_7223ef63-0d55-48a7-84cb-bee6dcb50e7a

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    • XPLAN_BP_PLAN_7223ef63-0d55-48a7-84cb-bee6dcb50e7a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf28
    xpPlanDate
    • 1969-03-03
    name
    • Osdorf28
    internalId
    • 6c84fd2a-5aa5-4b49-af5e-0fb2b70a8bcd
    beschreibung
    • (Einziger Paragraph): Der Bebauungsplan Osdorf 28 für den Geltungsbereich Kroonhorst - Bornheide - Achtern Born - über die Flurstücke 883 und 884 der Gemarkung Osdorf bis zur Straße Kroonhorst (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-03-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dd965bbb-698a-4b28-89bc-bfc56fe78f39]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Osdorf14-Lurup16|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_722ee7fa-e216-4ab7-8641-7f53929d5f49

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_722ee7fa-e216-4ab7-8641-7f53929d5f49
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    • XPLAN_BP_PLAN_722ee7fa-e216-4ab7-8641-7f53929d5f49
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld16
    xpPlanDate
    • 1963-05-28
    name
    • Bramfeld16
    internalId
    • 616ec369-2fb4-4678-a278-d71d00ab152f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 16 für den Geltungsbereich Seebek — Nordgrenzen der Flurstücke 2983 und 132/9 der Gemarkung Bramfeld — Fabriciusstraße — Steilshooper Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-23
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-05-28
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35a44df1-429e-44ed-a83e-20748df6a51b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72368ea4-7035-424c-9e1c-3ca6eb707ced

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72368ea4-7035-424c-9e1c-3ca6eb707ced
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    • XPLAN_BP_PLAN_72368ea4-7035-424c-9e1c-3ca6eb707ced
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude2
    xpPlanDate
    • 1963-05-10
    name
    • Winterhude2
    internalId
    • 6910a2bc-4d35-4dee-8f1c-89b25819d009
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 2 für den Geltungsbereich Maria-Louisen-Straße — Grasweg — Südring — Borgweg — Bahnanlagen — Barmbeker Straße (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 409) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.4 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, unzulässig.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 409]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-05-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: BauPolVO]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dd4c3bb9-5c12-4d21-affb-cd13df2d1583]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_726b8a61-6722-4375-a6bf-f0e738ff8284

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_726b8a61-6722-4375-a6bf-f0e738ff8284
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_726b8a61-6722-4375-a6bf-f0e738ff8284
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel32
    xpPlanDate
    • 1986-10-08
    name
    • Eimsbuettel32
    internalId
    • a116301e-b8bd-4c26-844a-a9119e067849
    technHerstellDatum
    • 2015-03-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Bebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Gewerbegebiet ist entlang der Grenze zum Flurstück 3365 der Gemarkung Eimsbüttel eine geschlossene Wand von mindestens 3 m Höhe zu errichten, solange kein Gebäude auf dem Flurstück 3366 an der westlichen Baugrenze erstellt ist.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der vorderen Baugrenze des Kern- und Gewerbegebiets durch Balkone, Loggien, Erker und Treppenhausvorbauten kann bis zu 2 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Beheizung ist durch Anschluß an die überörtliche Fernwärme Versorgung vorzunehmen.][§2 Nr.5 | Die von der Straße Schulterblatt und von der Altonaer Straße einsehbaren Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen; Werbeanlagen entlang der Altonaer Straße sind oberhalb der Dachkante unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit (A) gekennzeichneten überbaubaren Flächen sind die Dächer der Gebäude mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Die zu den Straßen gerichteten Außenwände der Sporthalle sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je zwei Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-10-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b20f6512-83bd-418e-b7cf-5daeeb6381c1]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_726fae57-9ca4-4b02-9482-3e87c37deb84

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_726fae57-9ca4-4b02-9482-3e87c37deb84
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_726fae57-9ca4-4b02-9482-3e87c37deb84
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB256
    xpPlanDate
    • 1956-09-04
    name
    • TB256
    internalId
    • b52c1596-e959-4de5-a5fc-7b239c76abd9
    beschreibung
    • Burchardstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-10-07
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-09-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ef118db3-87db-4618-9ccf-757080f68f77]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches BebauungsplanG 1923
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72a36004-b065-42d1-a64d-671b7261b0ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72a36004-b065-42d1-a64d-671b7261b0ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72a36004-b065-42d1-a64d-671b7261b0ec
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg47
    xpPlanDate
    • 1983-06-29
    name
    • Harburg47
    internalId
    • 54c4b689-6729-4358-bc6b-7b611bbdb747
    technHerstellDatum
    • 2015-06-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind in dem mit E gekennzeichneten Teil nur Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig; in dem mit E + F bezeichneten Bereich sind im Erdgeschoß außerdem Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften ausnahmsweise zulässig. Im übrigen Kerngebiet sind nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften in den Erdgeschossen des mit G bezeichneten Bereichs sowie ausnahmsweise in den Erdgeschossen des mit H bezeichneten Bereichs zulässig.][§2 Nr.2 | An der Straße Harburger Ring sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen.][§2 Nr.3 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.4 | Stellplätze sind, außer auf der festgesetzten Stellplatzfläche und der Garagenpalette, nur in Tiefgaragen zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-06-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a4632554-01c3-4a24-8d28-436004493232]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72a69e35-441e-402f-9041-8150b5a8cd08

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72a69e35-441e-402f-9041-8150b5a8cd08
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72a69e35-441e-402f-9041-8150b5a8cd08
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek2
    xpPlanDate
    • 1967-01-27
    name
    • Neugraben-Fischbek2
    internalId
    • e6428544-cd0a-4797-aaf3-482dc1bf9de3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 2 für das Plangebiet Sandhafer — Cuxhavener Straße — Bauernweide — Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1324 der Gemarkung Fischbek — Scheideholzweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-06
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Gewerbegebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im eingeschossigen Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-01-27
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5c5ef55f-31ec-416c-8697-aaaba300017e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72bab03c-9466-43ba-ac35-a1a8c8250a92

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72bab03c-9466-43ba-ac35-a1a8c8250a92
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72bab03c-9466-43ba-ac35-a1a8c8250a92
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt19
    xpPlanDate
    • 2006-07-11
    name
    • Bergstedt19
    internalId
    • e8be2235-62d1-45b5-b544-491a57e9782f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergstedt 19 für den Geltungsbereich nördlich und südlich der Twietenkoppel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Alte Mühle - über das Flurstück 1124 (Twietenkoppel), Nordgrenze des Flurstücks 1124 (Twietenkoppel), Westgrenze des Flurstücks 3509 (Am Beerbusch), Nordgrenzen der Flurstücke 3316 bis 3297 der Gemarkung Bergstedt - Rodenbeker Straße - Furtredder - Südgrenze des Flurstücks 1165 (Furtstieg) der Gemarkung Bergstedt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet „Reiterhof" sind die Errichtung von Reithallen und Stallungen mit zugehörigen Einrichtungen des Reitsports, ebenerdige Stellplätze sowie Weideund Auslaufflächen zulässig. Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen sind Stallungen und Reithallen unzulässig.][§2 Nr.2 | Nördlich der Straße Twietenkoppel sind ebenerdige Stellplätze nur auf den festgesetzten Stellplatzflächen innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Twietenknick) zulässig. Auf diesen Stellplätzen ist die Errichtung von Garagen und Carports sowie die Anlage von Zäunen, Hecken und sonstigen Einfriedungen unzulässig.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Garagenwände und Pergolen auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind flächendeckend zu begrünen.][§2 Nr.5 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Die mit „(a)" bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit Waldrandgehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | Für die zu erhaltenden Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau einer intakten Wallhecke erhalten bleibt. Knicks sind unter Erhaltung der Einzelbäume (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen.][§2 Nr.8 | Für An- und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(b)" bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets südlich Twietenkoppel ist das von Dachflächen und anderen versiegelten Flächen anfallende Oberflächenwasser auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall unmöglich sein, ist ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Wassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in eine Entwässerungslage der Straße zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11.1 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit„Q" bezeichneten Flächen sind als Mähweiden zu bewirtschaften. Das Aufbringen von Dünger ist untersagt.][§2 Nr.11.2 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „P" festgesetzten Flächen sind einmal jährlich zu mähen; je 100 m² Fläche ist ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11.3 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Auf den mit „OB" bezeichneten Flächen ist eine geschlossene Gehölzpflanzung aus Bäumen und Sträuchern anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.11.4 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „U" bezeichnete Fläche ist durch die Gestaltung eines geschwungenen Gewässerverlaufs mit wechselnden Uferprofilen sowie die Entwicklung einer Vegetation aus Arten Feuchtwiesen, Feuchtgehölze und Gewässerränder als naturnaher Uferbereich zu gestalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3dde0e1c-6933-4e1a-bb45-f4faa1dd27de]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72bdebfb-73c3-44d2-a308-6ddd0d072e86

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72bdebfb-73c3-44d2-a308-6ddd0d072e86
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72bdebfb-73c3-44d2-a308-6ddd0d072e86
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe22-Billwerder17
    xpPlanDate
    • 1983-10-26
    name
    • Allermoehe22-Billwerder17
    internalId
    • 1b37393a-c967-4f74-926f-440154cd80cb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Allermöhe 22 / Billwerder 17 für den Geltungsbereich über die Flurstücke 2401, 2400, 2368, 2261, 2370 und 2261 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 611) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-29
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-10-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_591db13d-9132-4db1-9f69-629fd6513de4]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72c27e43-85d1-4222-9ffd-1696cd00255e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72c27e43-85d1-4222-9ffd-1696cd00255e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72c27e43-85d1-4222-9ffd-1696cd00255e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese48
    xpPlanDate
    • 2012-06-12
    name
    • Blankenese48
    internalId
    • 549e0258-7a24-4bec-98ab-7ff79dda8e06
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 48 für den Geltungsbereich zwischen Ingwersens Weg, Blankeneser Hauptstraße, Flashoffs Treppe, Baurs Weg, Strandtreppe und Elbstrand (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Flashoffs Treppe – über das Flurstück 438 (Beckers Treppe), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 2219 und 445, Nordgrenze des Flurstücks 2272 (Hoher Weg), West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 447, Nordgrenze des Flurstücks 448, West- und Nordgrenze des Flurstücks 453, über das Flurstück 453, Nordgrenze des Flurstücks 459, West- und Nordgrenze des Flurstücks 460, Nordgrenze des Flurstücks 461, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 462, über das Flurstück 2272 (Hoher Weg), Ostgrenze des Flurstücks 467, über das Flurstück 474 (Blankeneser Hauptstraße), über das Flurstück 1796, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1796, über das Flurstück 644 (Baurs Weg) – Baurs Weg – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1870, über das Flurstück 562 (Strandtreppe) – Strandtreppe – über die Flurstücke 77 (Strandweg), 2461 und 2435, Südgrenze des Flurstücks 2435 – über das Flurstück 2435, Westgrenze des Flurstücks 1568, über das Flurstück 77 (Strandweg) der Gemarkung Blankenese – Am Hang – Ingwersens Weg – Grube (Flurstück 523) – Blankeneser Hauptstraße – Op'n Kamp.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereich festgesetzten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Erweiterung der zulässigen Grundfläche eines Gebäudes über die festgesetzten Baugrenzen hinaus bis zu 10 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine Grundfläche von 150 m² nicht überschritten wird und ...][§2 Nr.3.1 | ... durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden und ...][§2 Nr.3.2 | ... keine nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume beeinträchtigt werden. Das gilt nicht für Terrassen im Sinne von Nummer 2 und für die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen.][§2 Nr.4 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehören-den Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berech-nungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper und die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschoss.][§2 Nr.5 | Auf den als Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen gekenn-zeichneten Flächen ist die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind für Hauptgebäude nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Bei der Ausbildung der Dächer darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.9 | Bei Putzbauten sind für die Fassadengestaltung helle Farbtöne zu verwenden. Bei einer Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.10 | Aufgeständerte Gebäude und aufgeständerte Terrassen sowie Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ können notwendige Stellplätze des jeweiligen Wohngrundstücks ausnahmsweise zugelassen werden, wenn auf diesem Wohngrundstück ein Stellplatz nicht untergebracht werden kann, die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird und das durch die Gärten geprägte Straßenbild erhalten bleibt. Offene Stellplätze sind nur in einem 6 m breiten Streifen hinter der Straßenbegrenzungslinie zulässig und dürfen insgesamt nicht mehr als 25 vom Hundert der Straßenfront der jeweiligen privaten Grünfläche in Anspruch nehmen. Die Stellplätze sind mit höchstens 1,2 m hohen Hecken einzufassen; sie sind mit Naturstein, Klinker oder wassergebundener Decke herzustellen. Überdachte Stellplätze sind nicht zulässig. Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ dürfen höchstens 10 vom Hundert der Fläche befestigt werden.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Nebenanlagen und Gehölze, die die vor-handenen Blickbeziehungen einschränken, nicht zulässig.][§2 Nr.13 | Stützmauern sind an ihren sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen.][§2 Nr.14 | Die Errichtung von Flutschutzmauern ist nur zulässig, wenn der Flutschutz nicht am Gebäude umgesetzt werden kann. Sie sind an den sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen. Sofern Flutschutzmauern eine Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, überschreiten, ist die Flutschutzanlage in der Höhe gestaffelt anzulegen. Die entsprechenden Stufen müssen eine Mindesttiefe von 1,5 m aufweisen, die Flächen sind mit standort-gerechten Pflanzen zu begrünen.][§2 Nr.15 | Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus vorwiegend senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.][§2 Nr.16 | Öffentliche und private Fußwege und Treppen sind an ihren sichtbaren Seiten mit kleinformatigen Feldsteinen, Natursteinpflaster oder Gelbklinkern herzustellen.][§2 Nr.17 | Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen sind standort-gerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bei Abgang sind an gleicher Stelle gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßen-verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.18 | Stellplätze sind mit Hecken oder dichtwachsenden Gehölzen einzufassen. Außenwände von Garagen sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.19 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | Das Niederschlagswasser ist vor Ort flächenhaft über belebte Bodenzonen zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    plangeber
    • [Name: 223]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-06-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2c341804-2147-498f-bc0e-6cfb1985f856]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL18|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung