BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_80389ea1-d0c8-4b39-9663-c4a508f2944b

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    • XPLAN_BP_PLAN_80389ea1-d0c8-4b39-9663-c4a508f2944b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel4
    xpPlanDate
    • 1969-04-01
    name
    • Poppenbuettel4
    internalId
    • 7fb3d73b-da6a-498d-9cdc-8838041cd51b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 4 für den Geltungsbereich Saseler Damm — West- und Nordgrenze des Flurstücks 1119, Nordgrenzen der Flurstücke 1197, 1221 bis 1224 der Gemarkung Poppenbüttel — Alsterredder — Westgrenze des Flurstücks 1245 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-04-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_37fda0d1-8875-440d-a398-5d0a45cf964d]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Poppenbuettel7|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_803e1d0c-edf6-4da6-b406-48977a598cdb

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    • XPLAN_BP_PLAN_803e1d0c-edf6-4da6-b406-48977a598cdb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen43
    xpPlanDate
    • 2010-05-27
    name
    • Ottensen43
    internalId
    • 3f39ea56-b994-4e95-88e1-3e8513426d85
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen43 für das Gebiet Bahrenfelder Straße - Barnerstraße - Große Rainstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 211 und 213) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten und im Mischgebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden; im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist eine lichte Höhe von mindestens 3 m einzuhalten, sofern öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten an der Bahrenfelder Straße sind die Erdgeschosse ladenartig zu gestalten. Wohnungen sind im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten an der Bahrenfelder Straße ist auf der von der Straße abgekehrten Seite (Blockinnenbereich) Außengastronomie nicht zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grünflächen können ausnahmsweise Nebenanlagen und -gebäude zugelassen werden, soweit sie nicht innerhalb der Gebäude unterzubringen sind. Oberirdische Stellplätze und Garagen, mit Ausnahme von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung, sind nicht zulässig.][§2 Nr.7 | In den mit „(A)" bezeichneten Gebieten ist das vierte Vollgeschoss zur Straße nur als Dach mit einer Neigung von 45 Grad auszubilden. Weitere Geschosse wie Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In dem mit „(B)" bezeichneten Gebiet ist das dritte Vollgeschoss zur Straße nur als Dach mit einer Neigung von 60 Grad auszubilden. Weitere Geschosse wie Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In dem mit „(C)"bezeichneten Gebiet ist eine Dach mit einer Neigung von 45 Grad auszubilden. Straßenseitig sind nur Dachflächenfenster zulässig.][§2 Nr.10 | Die Wohn- und Schlafräume im Bereich Barnerstraße, Bahrenfelder Straße zwischen Barnerstraße und Zeißstraße, sowie Hohenesch zwischen Abbestraße und Große Rainstraße, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit dieses nicht möglich ist, ist im Genehmigungsverfahren der Nachweis zu führen, dass durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien,Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher gestellt wird, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit und in den Wohnräumen während der Tagzeit ein Innenraumpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird. Ferner haben die Außenwohnbereiche, die im Zusammenhang mit dem Schutz für Wohnräume stehen, unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem/teilgeöffneten Fenster), einen Pegel im bebauten Außenwohnbereich am Tag von kleiner 65 dB(A) aufzuweisen. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten im Zusammenhang mit dem Schutz von Schlafräumen, dann ist in diesen Fällen ein Pegel im bebauten Außenwohnbereich von 55 dB (A) unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem/teilgeöffnetem Fenster) nachzuweisen. Für die übrigen Bereiche gilt, dass durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohnund Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen sind. Soweit die Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Ebenerdige Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Sträuchern einzufassen.][§2 Nr.14 | Für die Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.15 | Die Dachflächen von Flachdächern und flachgeneigten Dächern mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind auf einund zweigeschossigen Gebäuden außerhalb der festgesetzten Denkmalschutzbereiche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.16 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.18 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.19 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 3672 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 211, 213]
    plangeber
    • [Name: 211, 213]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-05-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_662b6b87-c7d5-48e5-a4f2-be22f6404e2e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB40|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL92|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL104|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL120|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL160|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL196|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen27|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_803efa8e-a28d-4002-9ff2-9d7ae303497e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_803efa8e-a28d-4002-9ff2-9d7ae303497e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_803efa8e-a28d-4002-9ff2-9d7ae303497e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten14
    xpPlanDate
    • 1995-06-07
    name
    • Nienstedten14
    internalId
    • e30dd365-1604-4543-9322-690b27f3403d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstedten 14 für den Geltungsbereich beiderseits des Nienstedtener Marktplatzes zwischen Elbchaussee und Rupertistraße (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Elbchaussee - Westgrenzen der Flurstücke 1085 und 1087, West- und Nordgrenzen der Flurstücke 1367 und 905, Nordgrenze des Flurstücks 906, West- und Nordgrenze des Flur¬stücks 907, Westgrenze des Flurstücks 1384, Süd- und West¬grenze des Flurstücks 1278, Westgrenzen der Flurstücke 1279 und 913, Südgrenzen der Flurstücke 1348 und 1352, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1351, Südgrenze des Flurstücks 930, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 931 der Gemarkung Nienstedten - Rupertistraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 471, Nordgrenzen der Flurstücke 473 und 474 der Gemarkung Nienstedten - Kurt-Küchler-Straße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 416, Nordgrenze des Flurstücks 415 der Gemarkung Nienstedten - Up de Schanz - Nordgrenze des Flurstücks 1097 der Gemarkung Nienstedten - Nienstedtener Straße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 515 der Gemarkung Nienstedten - Rupertistraße - Ostgrenzen der Flurstücke 492, 493, 494, 1383 und 498, Nordgrenzen der Flurstücke 500 und 501, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 502 der Gemarkung Nienstedten - Georg-Bonne-Straße - Newmans Park - Sieberlingstraße.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als »Erhaltungsbereiche'' bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hambur¬gisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geän¬dert am 29. November 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1994 Seite 301, 1995 Seite 17), in der je¬weils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforder¬lich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit an¬ deren baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errich¬tung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(l)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind auf den Flurstücken 415 und 416 (nördlich Rupertistraße), 483 (westlich Hermann-Renner-Straße) und 500 (nördlich Georg-Bonne-Straße) der Gemarkung Nienstedten nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zu¬lässig.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkei¬ten dienen sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuel¬lem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4 | In dem mit „(5)" bezeichneten Bereich auf dem Flurstück 892 nördlich Elbchaussee ist das zweite Vollgeschoss als Dach auszubilden.][§2 Nr.5 | Entlang der Elbchaussee, Sieberlingstraße, Nienstedtener Straße und dem Nienstedtener Marktplatz sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die An¬ordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Ge¬bäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flurstücken 888, 891 und 892 im Eckbereich Sieberlingstraße /Elbchaussee kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz l Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetz¬blatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), um 50 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.7 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in l m Höhe über dem Erdboden sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens l m betragen.][§3 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§3 Nr.1 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung von mindestens 20 Grad zulässig.][§3 Nr.2 | Als Dachdeckung sind schiefergraue bis anthrazitfarbene Dachpfannen oder Dachschindeln zu verwenden. Ausnahmsweise können rote Tonpfannen oder Reetdeckungen ui Anpassung ari die Nachbarbebauung zugelassen werden.][§3 Nr.3 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne zu verwenden.][§3 Nr.4 | In den mit „(3)“ bezeichneten Wohngebieten beiderseits der Hermann-Renner-Straße sind Verblendungen nur mit dun¬kelroten Vormauersteinen sowie ausschließlich weiße Fen¬sterrahmen zulässig.][§3 Nr.5 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§3 Nr.6 | Als Einfriedigungen der Vorgärten sind vertikal angeord¬nete Eisenstabzäune, Holzzäune mit senkrechter Lattung oder Hecken zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-06-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_02ac78c6-f7b5-4434-b60e-666fd044912a]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Nienstedten7|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Nienstedten8|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Nienstedten1-Osdorf9-Iserbrook11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_80538c94-9095-4184-8694-fc882d860b82

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_80538c94-9095-4184-8694-fc882d860b82
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_80538c94-9095-4184-8694-fc882d860b82
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge2
    xpPlanDate
    • 1966-01-25
    name
    • Lohbruegge2
    internalId
    • 9474ef91-3b01-4521-a322-23d12633aeec
    technHerstellDatum
    • 2016-03-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestim-mungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-01-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_74ac6753-26be-4c99-b66b-f53b053bf405]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8058742c-a7d2-4202-ae58-dc43d809fd66

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8058742c-a7d2-4202-ae58-dc43d809fd66
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8058742c-a7d2-4202-ae58-dc43d809fd66
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen2
    xpPlanDate
    • 1968-07-05
    name
    • Rissen2
    internalId
    • b9c99ce8-a11f-44ba-860b-ab40a39ce968
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 2 für den Geltungsbereich Flerrentwiete - Wedeler Landstraße - Nordostgrenze des Flurstücks 1605 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - Voßhagen (Bezirk Altona. Ortsteil 226) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis. zu den Flurstücken 750 und 751 der Gemarkung Rissen Zufahrten anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Deutschen Bundespost, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    plangeber
    • [Name: 226]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_945f2e6d-50a5-4366-9b9d-01fad784828f]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Rissen29|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8068031a-dd45-4e6c-b355-939589a81760

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8068031a-dd45-4e6c-b355-939589a81760
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8068031a-dd45-4e6c-b355-939589a81760
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel9
    xpPlanDate
    • 1977-08-30
    name
    • Hummelsbuettel9
    internalId
    • 927ecad5-eeb2-4fae-bdb4-54ece9a98072
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 9 für den Geltungsbereich Hummelbüttler Hauptstraße — Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 1747, Südgrenzen der Flurstücke 1794, 1788, 1782, 1775 und 1746, Ostgrenze des Flurstücks 2104, über das Flurstück 2104 der Gemarkung Hummelsbüttel — Langenhorner Weg — über die Flurstücke 2074 und 2075, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2074 der Gemarkung Hummelsbüttel — Langenhorner Weg — über die Flurstücke 1025 und 2251, Nordgrenzen der Flurstücke 1037 und 1035 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-08-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fc670268-6f15-4027-bac8-ea21b1e69c03]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_807e33fb-d4e8-4557-95ee-c0ec4cfb7e65

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    • XPLAN_BP_PLAN_807e33fb-d4e8-4557-95ee-c0ec4cfb7e65
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Jenfeld22
    xpPlanDate
    • 2005-01-18
    name
    • Jenfeld22
    internalId
    • a7d826db-b440-48e0-8029-e336a9c65d98
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 22 für den Geltungsbereich zwischen Barsbütteler Straße, Bruhnrögenredder, Landesgrenze und der Barsbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bruhnrögenredder - über das Flurstück 1261 (Barsbütteler Straße), Nordgrenze des Flurstückes 1261, über das Flurstück 2993, Nordgrenze des Flurstückes 1261, über das Flurstück 2612, Nordgrenze des Flurstückes 1261 der Gemarkung Jenfeld - Landesgrenze - Südgrenze des Flurstückes 2832 der Gemarkung Jenfeld.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-22
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt: Es sind nur ein Vereinshaus, ein Sporthotel, Sporthallen, Spielfelder und eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.1.2 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt: Auf der mit „(1)" bezeichneten Fläche sind nur ein Vereinshaus und ein Sporthotel zulässig. Auf der mit „(2)" bezeichneten Fläche ist eine Tiefgarage, eine Sporthalle und ein Sporthotel zulässig. Die Unterkante des Garagenbodens darf nicht mehr als 2,75 m unter Erdgleiche des Höhenbezugspunktes auf dem Barsbütteler Stieg (17,43 über Normalnull Deckelhöhe Abwasser) liegen. Auf der mit „(3)" bezeichneten Fläche sind nur Sporthallen und eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.1.3 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt: Entlang der Barsbütteler Straße und der Ortsumgehung Barsbüttel ist für die Aufenthaltsräume des Sporthotels ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Außentüren, Fenstern und Dächern zu schaffen.][§2 Nr.1.4 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt: Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen sowie Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss des Flurstückes 1254 der Gemarkung Jenfeld sowie des Flurstückes 77/4 der Gemarkung Barsbüttel an die Ortsumgehung Barsbüttel eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, diese Zufahrt als allgemein zugänglichen Geh- und Radweg zu nutzen, der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Werbeanlagen größer als zwei Drittel der Fläche von Großwerbetafeln (260 cm x 360 cm) sowie Werbeanlagen oberhalb der Dachkante sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Eine Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk - Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl und gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Knicks (Wallhecken) sind Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][§2 Nr.7 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der festgesetzten Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische großkronige Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen ist das von Dachflächen abfließende Niederschlagswasser, sofern eine Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich ist, über ein offenes Entwässerungssystem in den nächsten Vorfluter einzuleiten.][§2 Nr.12 | Die Ufer der Fließgewässer sind naturnah herzurichten, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.13.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „HF" bezeichneten Flächen sind als feuchte/nasse Hochstaudenflur zu entwickeln. Die Fläche ist alle 2 bis 3 Jahre zu mähen, das Mähgut ist zu entfernen.][§2 Nr.13.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „EG" bezeichneten Flächen sind als ein- bis zweischürige Wiesen zu entwickeln und maximal zweimal im Jahr im Zeitraum von Juli bis September zu mähen oder mit maximal 1,4 Großvieheinheiten pro angefangenen Hektar in der Zeit vom 15. Juli bis 30. November zu beweiden. Das Mähgut ist zu entfernen. Bei einer Beweidung ist das Ufer der Barsbek beziehungsweise des Barbütteler Grenzgrabens in einem Abstand von 5 m einzuzäumen.][§2 Nr.13.3 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „U" bezeichnete Fläche ist als naturnaher Gewässerlauf mit einem abgeflachten Uferbereich und einem Erlensaum zu entwickeln. Die Böschungsneigung sollte dabei maximal 1: 4 betragen. Zudem ist die Anlage von Flachwasserbereichen anzustreben, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Die Gewässerrandstreifen sind in einer Breite von 5 m auszubilden.][§2 Nr.13.4 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „GB" bezeichneten Flächen sind als artenreicher, gestufter Gehölzbestand zu entwickeln. Dabei ist ein Mindestabstand von 3 m zwischen Gehölzrand und bestehenden Nutzungen und Vegetationsstrukturen (vorhandene Knicks, Baumreihen und Hecken) einzuhalten. Die Anlage der Gehölzanpflanzung ist mit standortgerechten, einheimischen Arten unter Verwendung von je einem großkronigen Baum, zwei kleinkronigen Bäumen, fünf Heistern und 30 Sträuchern je 100 m² vorzunehmen.][§2 Nr.14 | Für weitere Ausgleichsmaßnahmen wird der geplanten Ortsumgehung Barsbüttel eine 25 m breite, entlang des Schleemer Bachs verlaufende Teilfläche des außerhalb des Plangebietes liegenden Flurstückes 79/33, Flur 1 der Gemarkung Barsbüttel, zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-01-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dcc506c0-9bb8-43b3-9e83-922887433f49]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_809a13f1-702e-466f-8936-daf9c8e11286

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    • XPLAN_BP_PLAN_809a13f1-702e-466f-8936-daf9c8e11286
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch12(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2012-08-14
    name
    • Hausbruch12(1Aend)
    internalId
    • 9db2607d-d0fc-4fab-97b3-84bd2c900033
    beschreibung
    • siehe Hausbruch12
    technHerstellDatum
    • 2018-03-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.3 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt:][§1 Nr.2.3.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§1 Nr.2.3.2 | Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§1 Nr.2.3.3 | Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§1 Nr.2.3.4 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    plangeber
    • [Name: 717]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-08-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_106c35d1-d99e-44ff-a633-dcab00f1071e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Hausbruch12|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_809a13f1-702e-466f-8936-daf9c8e11286&filename=Hausbruch12(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_809f09b1-629e-4c6c-93e9-94a07a544904

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    • XPLAN_BP_PLAN_809f09b1-629e-4c6c-93e9-94a07a544904
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen96
    xpPlanDate
    • 2022-12-06
    name
    • Schnelsen96
    internalId
    • 2b0b4b23-7f95-475b-8ed0-69c151b7087b
    beschreibung
    • Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Schnelsen 96 für den Bereich nördlich Schleswiger Damm und südlich Sassenhoff (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird wie folgt begrenzt: Schleswiger Damm – über das Flurstück 6231, über das Flurstück 7303 und an dessen Ostgrenze, über das Flurstück 892, über das Flurstück 5878 – Sassenhoff – Wendlohstraße – Sassenhoff – Ostgrenze des Flurstücks 946 – Schleswiger Damm – über das Flurstück 5215.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 1 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,45 durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichneten Anlagen ist bis zu einer GRZ von 0,95 zulässig.][§2 2 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe von 22,5 m über Normalhöhennull (ü NHN) in dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich um bis 4 m ist für die Errichtung eines Ballfangnetzes zulässig.][§2 3 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen für technische Dachaufbauten ist nicht zulässig. Abweichend davon ist in dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe von 33,0 m ü NHN um bis zu 6 m durch eine Antennenanlage und in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe von 26,6 m ü NHN um bis zu 1,5 m durch Abgasrohre zulässig.][§2 4 | Oberirdische Stellplätze können außerhalb der Baugrenzen nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zugelassen werden.][§2 5 | Innerhalb der Umgrenzung der Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Immissionsschutzgesetzes ist eine Schutzwand von 100 m Länge und 6,5 m Höhe als aktiver Lärmschutz für die südwestlich unmittelbar angrenzende Wohnbebauung herzustellen. Von der festgesetzten Länge und Höhe der Lärmschutzwand können Abweichungen zugelassen werden, wenn lärmtechnisch nachgewiesen wird, dass der Schutzzweck des aktiven Lärmschutzes hierdurch nicht beeinträchtigt wird.][§2 6 | Die Stellplätze sind in wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 7 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. von Stauwasser führen, sind unzulässig.][§2 8 | Für die festgesetzten Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte gebietsheimische Laubgehölze zu verwenden. Für die zur Erhaltung und zur Anpflanzung festgesetzten Bäume, Hecken und Großsträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 9 | Für die festgesetzten Anpflanzungen gelten folgende Mindestbemessungen: 9.1. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm und großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 20 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Wurzelbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. 9.2. Für Hecken sind mindestens dreimal verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen in einer Pflanzgröße von mindestens 100 cm mit drei Pflanzen je Meter zu verwenden. 9.3. Für Großsträucher sind mindestens dreimal verpflanzte Solitärsträucher mit Ballen in einer Pflanzgröße von mindestens 150 cm zu verwenden.][§2 10 | Die mit „(D)“ bezeichneten Fassadenabschnitte des Gebäudes sind mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen; je 1 m Wandlänge der zu begrünenden Fassade sind mindestens 2 Pflanzen zu verwenden.][§2 11 | Die Dachflächen sind mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Ausgenommen hiervon sind funktionale Flächen für technische Dachaufbauten und Dachausstiege sowie Flächen, die dem Brandschutz, der Belichtung, der Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder Sportfläche dienen.][§2 12 | An den Außenfassaden des neu errichteten Gebäudes auf dem Flurstück 7303 sind sieben Flachkästen als Quartiere für Fledermäuse und vier Nistkästen für Höhlen- und Nischenbrüter in fachlich geeigneter Weise anzubringen oder zu integrieren und zu erhalten.][§2 13 | Im Baumbestand auf dem Flurstück 946 sind drei verschiedenartige Quartierkästen für Fledermäuse und ein Nistkasten für Höhlen- und Nischenbrüter in fachlich geeigneter Weise vor Baubeginn anzubringen und zu erhalten.][§2 14 | Im Baumbestand der Knicks auf den externen Ausgleichsflächen der Flurstücke 8987 und 8988 Gemarkung Schnelsen sind zehn verschiedenartige Quartierkästen für Fledermäuse und vier Nistkästen für Höhlen- und Nischenbrüter in fachlich geeigneter Weise vor Baubeginn anzubringen und zu erhalten.][§2 15 | Transparente und aus Glas bestehende Bauteile sind durch Verwendung von Vogelschutzglas, Vogelschutzfolien oder andere geeignete Oberflächengestaltung so auszubilden, dass sie für Vögel wahrnehmbar sind und einen wirksamen Kollisionsschutz bilden.][§2 16 | Eine Beleuchtung an den Außenfassaden und außerhalb der Gebäude ist folgendermaßen auszuführen: 16.1. Eine Beleuchtung ist nur mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln mit warmweißem Farbspektrum kleiner 3.000 Kelvin und Wellenlängen zwischen 585 und 700 Nanometern zulässig. 16.2. Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. 16.3. Leuchtanlagen dürfen nicht oberhalb der Horizontalen und seitlich in angrenzende Flächen abstrahlen und nur unterhalb von 5 m Höhe angebracht werden.][§2 17.1 | Die mit „(G)“ bezeichnete Fläche ist als naturnaher Gehölzbestand anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die mit „(FH)“ bezeichnete Fläche ist als Feldhecke mit Überhältern in einer Breite von 5 m anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Der mit „(BR)“ bezeichnete Abschnitt ist als „Baumreihe ohne Unterwuchs“ herzustellen. Die mit „(R)“ bezeichneten Randzonen der Feldhecke sind als Ruderalflur mit einzelnen Gebüschen zu entwickeln. Die mit „(S)“ bezeichneten Randzonen sind als Saumbiotop mit Gebüschen zu entwickeln.][§2 17.2 | Die mit „(W)“ bezeichnete Fläche ist als extensive Wiese zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.][§2 17.3 | In der mit „(Hf)“ bezeichneten Fläche ist eine freiwachsende Hecke aus Sträuchern zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Baum- und Gehölzreihe an der Ostgrenze des Flurstücks 946, Gemarkung Schnelsen, ist zu erhalten und mit Sträuchern zu unterpflanzen.][§2 18.1 | Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie für Maßnahmen des Artenschutzes werden die außerhalb des Plangebietes liegenden Flurstücke 8987 und 8988, Gemarkung Schnelsen, zugeordnet.][§2 18.2 | Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich von 35.100 Wertpunkten für das Schutzgut Boden und 27.750 Wertpunkten für das Schutzgut Pflanzen / Tiere wird anteilig das außerhalb des Plangebietes liegende Flurstück 9266, der Gemarkung Schnelsen im Ökokonto Röthmoorgraben zugeordnet. Die 1,5 ha große Fläche wird zu Extensivgrünland, Gehölzen und gewässerbezogenen Biotopen entwickelt.][§2 18.3 | Für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden die außerhalb des Plangebietes liegenden Flurstücke 892 teilweise, 7303 teilweise, 5068 teilweise und 5072 teilweise der Gemarkung Schnelsen mit dem Entwicklungsziel Bodenentsiegelung zugeordnet.][§2 19 | Als Waldausgleich und für Baumersatzpflanzungen wird das außerhalb des Plangebietes liegende Flurstück 9449, teilweise, der Gemarkung Schnelsen in einerm Größe von 0,46 ha zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-12-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d9bfd586-3e00-488f-8686-fd8387f6fc35]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_80a1802e-07a3-4355-9445-3a62a4c92df5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_80a1802e-07a3-4355-9445-3a62a4c92df5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_80a1802e-07a3-4355-9445-3a62a4c92df5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt61
    xpPlanDate
    • 1990-04-17
    name
    • Eidelstedt61
    internalId
    • 04c3a3f4-1ce3-4648-b538-bbf54875d603
    technHerstellDatum
    • 2014-08-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet nördlich der Straße Möhlenort, auf dem Flurstück 5029 der Gemarkung Eidelstedt sind Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | In der geschlossenen Bauweise sind die Fassaden der zu errichtenden Gebäude architektonisch zu gliedern, inbesondere durch Vor- und Rücksprünge, Balkone, Loggien und Erker. Die Länge eines senkrecht ungegliederten Fassadenabschnitts soll 25 m nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet südlich der Straße Möhlenort, auf dem Flurstück 5172 sind nur Flachdächer zulässig; Staffelgeschosse werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung der zwei- und dreigeschossigen Wohngebiete beiderseits der Straße Möhlenort sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Entlang der Reichsbahnstraße sowie südlich der Lampestraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7.1 | Für Reihenhäuser beiderseits der Lampestraße gelten folgende Anforderungen: Es kann eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Eingangsvorbauten bis zu 2 m in einer Breite von nicht mehr als der Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses zugelassen werden.][§2 Nr.7.2 | Für Reihenhäuser beiderseits der Lampestraße gelten folgende Anforderungen: Anbauten und Eingangsvorbauten sind in Material und Gestaltung den vorhandenen Reihenhäusern anzupassen. Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in weißgestrichenem Putz oder in gelbem Verblendstein auszufuhren. Die Dächer der eingeschossigen Anbauten dürfen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.7.3 | Für Reihenhäuser beiderseits der Lampestraße gelten folgende Anforderungen: Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücke sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-04-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5f7350f7-36b2-4f0f-8690-73858a6b82e9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung