BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_7e2be2c2-06e1-43e0-afff-914516d312b8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e2be2c2-06e1-43e0-afff-914516d312b8
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    • XPLAN_BP_PLAN_7e2be2c2-06e1-43e0-afff-914516d312b8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt48
    xpPlanDate
    • 2020-10-06
    name
    • Neustadt48
    internalId
    • a488e3d0-39d5-4e6d-ab85-88eaa2c2bf7c
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Neustadt 48 für den Geltungsbereich zwischen Hütten und Neanderstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 106) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ludwig-Erhard-Straße – Südwest-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2348 (heute 2296) – Hütten – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2150 (heute 2325 und 2326) der Gemarkung Neustadt Nord – Neanderstraße – Neuer Steinweg.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des Vorhabengebiets sind oberhalb der Erdgeschosse nur Wohnungen zulässig. In den Erdgeschossen sind Wohnungen, Büros, Läden und Schank- und Speisewirtschaften zulässig. In den Untergeschossen sind Stellplätze und ihre Zufahrten, Lagerräume, Technikräume sowie Sanitär- und Versorgungsräume zulässig.][§2 Nr.3 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich des Vorhabengebiets sind oberhalb der Erdgeschosse nur Büros und Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig. In den Erdgeschossen sind Büros, Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Konferenzräume und Wellnesseinrichtungen zulässig. In den Untergeschossen sind Stellplätze und ihre Zufahrten, Lagerräume, Technikräume sowie Sanitär- und Versorgungsräume zulässig.][§2 Nr.4 | Im Vorhabengebiet sind Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig.][§2 Nr.5 | Außer den in den Nummern 2 und 3 genannten Nutzungen sind im Vorhabengebiet auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck des Vorhabengebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Die der Versorgung des Vorhabengebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können im Vorhabengebiet als Ausnahme zugelassen werden. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare Energien.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können für technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen) auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Dachflächen um bis zu 1,5 m überschritten werden.][§2 Nr.7 | Bei der Berechnung der Geschossflächen sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.][§2 Nr.8 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9 | Im Vorhabengebiet sind in den Untergeschossen Stellplätze für alle im Vorhabengebiet zulässigen Nutzungen sowie Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume zulässig. Untergeschosse mit diesen Nutzungen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | Terrassen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.12 | Für Balkone und Auskragungen kann die Überschreitung der Baugrenzen in den Obergeschossen über den Straßenverkehrsflächen bis zu einer Tiefe von 1,5 m, ansonsten jeweils bis zu einer Tiefe von 2,5 m und einer Breite von jeweils 6 m auf insgesamt 30 v. H. der jeweiligen Fassadenbreite zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Vorhabengebiet sind mit Ausnahme der nördlich des Gebäudes Hütten 86 befindlichen Bebauung entlang der Straßenverkehrsflächen die Wohn-, Schlaf- und Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.14 | Im Vorhabengebiet sind die bis einschließlich 45 m über Normalhöhennull befindlichen Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrassen, der Gewinnung von Sonnenenergie oder der Aufnahme von technischen Anlagen im Sinne von Nummer 6 dienen. Dachterrassen sind auf höchstens 30 v. H. der bis einschließlich 44 m über Normalhöhennull befindlichen Dachflächen von Gebäuden zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 106]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-10-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_05d71c47-2fa7-48e5-9863-9f1b0440e221]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e352991-c43d-44b1-bf14-904009a7af18

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    • XPLAN_BP_PLAN_7e352991-c43d-44b1-bf14-904009a7af18
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt49
    xpPlanDate
    • 1968-11-18
    name
    • Billstedt49
    internalId
    • f63ce602-efb6-45e3-b7ff-93ae5a41f816
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 49 für den Geltungsbereich Glinder Straße — Schlangenkoppel — Südgrenze des Flurstücks 569, Süd- und Westgenze des Flurstücks 977, über das Flurstück 574 der Gemarkung Öjendorf zur Glinder Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-11-18
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4a4e11c1-8a3e-4ed4-b57d-7c4d462c14f0]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e3b78c7-25a2-4a0d-91a4-7cdb32e192c0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e3b78c7-25a2-4a0d-91a4-7cdb32e192c0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7e3b78c7-25a2-4a0d-91a4-7cdb32e192c0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt24
    xpPlanDate
    • 1969-12-16
    name
    • Billstedt24
    internalId
    • 9b45c4e4-13cd-4f6f-af7e-e24eacef7bb2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 24 für den Geltungsbereich An der Glinder Au — Bundesautobahn — Mümmelmannsberg — über das Flurstück 820 zur Westgrenze des Flurstücks 889 der Gemarkung Kirchsteinbek — Glinder Au — Südgrenze des Flurstücks 899 der Gemarkung Kirchsteinbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-24
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cca9ced0-8b4d-426a-8988-d31f31c40b69]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e3c45e5-bb2e-4013-ac16-8a7034d57085

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e3c45e5-bb2e-4013-ac16-8a7034d57085
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7e3c45e5-bb2e-4013-ac16-8a7034d57085
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf37
    xpPlanDate
    • 1973-09-25
    name
    • Bergedorf37
    internalId
    • 2c0ef65c-4ba8-47ea-91ab-91d8364fbc79
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 37 für den Geltungsbereich Oberer Landweg — Kampchaussee — Kampbille — Ostgrenze der Gemarkung Billwerder — Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-15
    texte
    • [§2 | Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) sind im Gewerbegebiet zwischen der Linie „Sonstige Abgrenzungen" und der Parkanlage ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-09-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1968]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_45dfdbc7-bd1e-437b-b2fc-33dfbf83d8f5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e569bdc-a9ea-4e60-b7d6-95f486a5d2e3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e569bdc-a9ea-4e60-b7d6-95f486a5d2e3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7e569bdc-a9ea-4e60-b7d6-95f486a5d2e3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt131
    xpPlanDate
    • 2019-12-06
    name
    • Rahlstedt131
    internalId
    • 8f8650fc-c3b6-4ef9-903f-820b2415816c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 131 für das Gebiet beiderseits der Stapelfelder Straße zwischen Sieker Landstraße und Landesgrenze (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 2372, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2373, Ostgrenzen der Flurstücke 1249 und 2320 – Stapelfelder Straße – Westgrenze des Flurstücks 1138, Süd- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2369, Nordgrenze des Flurstücks 1138, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1143, Ostgrenze des Flurstücks 1251 – über die Stapelfelder Straße – Ostgrenzen der Flurstücke 1250 und 118 – Ostgrenze des Flurstücks 128 (Weg Bachstücken), Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 129, Südostgrenze des Flurstücks 1344, über das Flurstück 131 (über das Gewässer Stapelfelder Graben), Ost- Südost- und Südgrenze des Flurstücks 1343, Nordgrenze des Flurstücks 131 (über das Gewässer Stapelfelder Graben), Westgrenze des Flurstücks 1344, Südostgrenze des Flurstücks 132, Nordostgrenze des Flurstücks 134, Nordost-, Südost-, Ost-, Südwest-, Ost-, Südwest- und Ostgrenze des Flurstücks 1395 (über das Gewässer und linkes Ufer des Stapelfelder Graben), Südgrenze des Flurstücks 1395 (linkes Ufer des Gewässers Stellau), Südgrenze und über das Flurstück 1394 (linkes Ufer und über das Gewässer Stellau), Westgrenzen der Flurstücke 1339, 1013 und 1338, Südost- und Westgrenze des Flurstücks 128 (Weg Bachstücken), Westgrenze des Furstückes 149, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 150 (Weg Großlohe), Nordgrenze des Flurstücks 2179, über die Stapelfelder Straße – Westgrenzen der Flurstücke 1249 und 2373, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 2372 der Gemarkung Neu-Rahlstedt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemmission das Wohnen in den angrenzenden Baugebieten wesentlich stören, wie Lackierereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Logistikbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen und Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf). Der Werksverkauf ist auf maximal 10 vom Hundert der Grundfläche, höchstens jedoch auf 250 m² Grundfläche zulässig.][§2 Nr.5 | Abweichend von Nummer 4 sind auf den mit „(1)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete Versandhandelsbetriebe und auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen handeln, zulässig.][§2 Nr.6 | Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind ausschließlich in den mit „(3)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete zulässig.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Betriebe und Anlagen unzulässig, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1275), zuletzt geändert am 8. April 2019 (BGBl. I S. 432), bilden, oder Bestandteil eines solchen Betriebsbereichs wären, in dem gefährliche Stoffe nach § 1 in Verbindung mit Anhang I der Störfall-Verordnung in der Fassung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 484, 3527), zuletzt geändert am 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882, 3890), vorhanden sind, die den Abstandsklassen I, II, III und IV nach dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-18 vom November 2010): „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImschG“ zugeordnet werden. Abstandsklasse I = 200 m Abstandsklasse II = 500 m Abstandsklasse III = 900 m Abstandsklasse IV = 1500 m Der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit kann im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, eingesehen werden.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten sind offene Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten sind oberhalb der festgesetzten zulässigen Gebäudehöhe auf den Dächern der Gebäude Aufbauten für technische Anlagen bis zu einer Höhe von weiteren 3 m zulässig. Alle Aufbauten für technische Anlagen müssen allseits mindestens 2 m von den Außenwänden des obersten Geschosses zurückliegen. Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete, in denen eine maximale Gebäudehöhe von 20 m festgesetzt ist, ist in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche oberhalb einer Gebäudehöhe von 17 m eine Rückstaffelung der Fassade mit einer Tiefe von mindestens 3,5 m vorzusehen.][§2 Nr.10 | Die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche sind auf die zulässige Grundfläche anzurechnen. Eine Überschreitung der Grundflächen durch diese Anlagen ist nicht zulässig.][§2 Nr.11 | In den Gewerbegebieten sind nur Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad zulässig.][§2 Nr.12 | Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen oder als begrünte Retentionsdächer herzustellen. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für Terrassen, Flächen zur Belichtung sowie technische Aufbauten mit Ausnahme von Solaranlagen zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Für Außenwände von Gebäuden auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind rot-braune Ziegel zu verwenden. Zur Gliederung der Fassade können auch weitere Materialien und Farben zugelassen werden.][§2 Nr.14 | In den Gewerbegebieten sind Großwerbetafeln bis zu einer Größe 15 m² nur ausnahmsweise am Eingang der Gewerbegebiete zur Orientierung zulässig. Oberhalb der Traufhöhe von Gebäuden und an technischen Anlagen sind Werbeanlagen unzulässig.][§2 Nr.15 | Stellplätze sind in den Gewerbegebieten nur in Tiefgaragen, Parkhäusern oder unter Gebäuden zulässig. Die Oberkante von Stellplätzen (Oberkante Boden) unter Gebäuden muss mindestens 1 m unterhalb der Geländeoberfläche liegen. Abweichend von Satz 1 können 20 vom Hundert der nach der Hamburgischen Bauordnung notwendigen Stellplätze als offene Stellplätze zugelassen werden. Für jeden vierten offenen Stellplatz ist ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für befestigte Flächen können zugelassen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.17 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete können weitere öffentliche Verkehrsflächen erforderlich werden; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.18 | Drainagen und sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.19 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind gewerbliche Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Ausnahmen für Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber werden für diese Bereiche der Gewerbegebiete ausgeschlossen.][§2 Nr.20 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgänger- und Radfahrerverkehr als gemeinsamer Geh- und Radweg sowie als Reitweg zur Verfügung gestellt und unterhalten werden.][§2 Nr.21 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Leitungsträger der Ver- und Entsorgungsbetriebe unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung und Unterhaltung von Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.22 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche den Ver- und Entsorgungsbetrieben zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Ver- und Entsorgungsbetriebe, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung und Unterhaltung von Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.23 | Als Einfriedungen an den Straßen sind ausschließlich Hecken bis höchstens 1 m Höhe zulässig. Als Einfriedung zu Grünflächen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis höchstens 2 m Höhe zulässig. Die Heckenpflanzungen müssen einen Mindestabstand von 0,50 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten. Einfriedungen innerhalb der Knicks und Knickschutzstreifen sind unzulässig. Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 können zugelassen werden.][§2 Nr.24 | Mindestens 25 vom Hundert der Flächen von Baugrundstücken sind als Vegetationsflächen anzulegen, davon sind 40 vom Hundert mit Sträuchern zu bepflanzen. Vorhandene Knicks und Knickschutzstreifen sind auf die Vegetationsfläche anzurechnen. Die Flächen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze sind gärtnerisch zu gestalten. Je angefangene 300 m² der Vegetationsfläche ist mindestens ein mittel- oder großkroniger Baum zu pflanzen. Vorhandene Bäume (Überhälter) auf Knickabschnitten des Grundstücks dürfen zu maximal einem Baum auf 30 m Knicklänge angerechnet werden.][§2 Nr.25 | Auf den mit „(7)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist entlang der Baugrundstücksgrenzen je angefangene 20 m Grundstücksfront mindestens ein Baum zu pflanzen. Die Bäume sind in unregelmäßiger Reihung zu pflanzen.][§2 Nr.26 | Auf den mit „(8)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein Knickwall mit 3 m Breite und 1 m Höhe aufzusetzen und mit knicktypischen Gehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.27 | Auf den mit „(8)“ und „(9)“ bezeichneten Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind die Knicks dauerhaft zu unterhalten. Die Knicks sind bei Erhaltung von Einzelbäumen alle acht bis zwölf Jahre auf den Stock zu setzen. Lücken in der Bepflanzung sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Seitlich der Knicks sind Wildkrautsäume zu entwickeln und einmal in der zweiten Jahreshälfte zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen.][§2 Nr.28 | Im Bereich der gemäß der Nummer 27 festgesetzten Knicks können Ausnahmen zugunsten notwendiger Grundstückszufahrten zugelassen werden.][§2 Nr.29 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Mindestens zweimal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.30 | Geländeaufhöhungen, Abgrabungen und Ablagerungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume und Überhälter sind unzulässig. Ausnahmen für wasserwirtschaftliche Belange können zugelassen werden.][§2 Nr.31 | Das Niederschlagswasser ist oberflächlich über naturnah zu gestaltende Mulden und Gräben in ein offenes Entwässerungssystem abzuleiten.][§2 Nr.32 | Innerhalb der Grünflächen geführte Geh- und Fahrwege sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.33 | Innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche sind bauliche Anlagen mit Ausnahme von Stellplätzen und Einfriedungen außerhalb der überbaubaren Fläche unzulässig.][§2 Nr.34 | Für die Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:][§2 Nr.34.1 | Auf den mit „A“ bezeichneten Flächen sind 80 vom Hundert als Offenlandfläche (einschließlich Wege und Wasserflächen) anzulegen. Auf 20 vom Hundert der Flächen sind Anpflanzungen von heimischen Gehölzen vorzunehmen, dabei sind vorhandene und anzupflanzende Knicks anrechenbar.][§2 Nr.34.2 | Auf den mit „B“ bezeichneten Flächen ist eine extensive Grünlandfläche zu entwickeln und zu pflegen. Die Flächen dürfen maximal zweimal im Jahr gemäht werden. Eine Nutzung mit maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar ist zulässig.][§2 Nr.34.3 | Die mit „C“ bezeichneten Flächen sind der Eigenentwicklung zu überlassen.][§2 Nr.34.4 | Auf der mit „D“ bezeichneten Fläche ist eine jährliche Pflegemahd durchzuführen. Das Mähgut ist abzufahren.][§2 Nr.34.5 | Auf den mit „E“ bezeichneten Flächen im Uferbereich der Stellau sind in einer Tiefe von 5 m Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren zu entwickeln und von jeglicher Nutzung durch den Menschen freizuhalten. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Freihaltung und Entwicklung des Gewässers nach Maßgabe der Hamburger Gewässerunterhaltungsrichtlinie bleiben unberührt.][§2 Nr.35 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Gewerbegebieten und den Planstraßen A und B die in Nummer 34 mit Ausnahme der Flurstücke 1013, 1338 und 1339 der Gemarkung Neu-Rahlstedt genannten sowie folgende Flächen außerhalb des Plangebiets zugeordnet: Im Bereich der Großen Heide: Fläche 1: Flurstück 7, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld, 11.932 2 m² Fläche 2: Flurstück 87/6, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld, 13.730m² Fläche 3: Flurstück 88/6, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld 5.548 m² Fläche 4: Flurstück 169 (neu = alt 12/3 teilweise) Gemarkung Stapelfeld 9.184 m² Fläche 5: Flurstück 13, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld 16.364 m² Fläche 6: Flurstück 14, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld 9.875 m² Fläche 7: Flurstück 73/3, Flur 5, Gemarkung Stapelfeld 10.527 m² Fläche 8: Flurstück 68/1 teilweise, Flur 5, Gemarkung Stapelfeld 9.600 m² Fläche 9: Flurstück 187/77, Flur 5, Gemarkung Stapelfeld 9.372 m2 Fläche10: Flurstück 65/4, Flur 4, Gemarkung Stapelfeld 8.021 m2 Fläche11: Flurstücke 43/1 und 44, Flur 7, Gemarkung Stapelfeld 18.098 m² Im Naturschutzgebiet Henstedter Moor: Fläche12 Flurstück 77/1, Flur 15, Gemarkung Henstedt 72.981 m2 In Schiphorst: Fläche 13: Flurstücke 13/3 und 16/2, Flur 5, Gemarkung Schiphorst 56.761 m²]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2016-04-12
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-12-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e8888408-7407-43c8-8799-86224aa39e23]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e676027-41c5-4955-b656-2d76c1d5542c

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    • XPLAN_BP_PLAN_7e676027-41c5-4955-b656-2d76c1d5542c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne3-Bramfeld29(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1983-08-09
    name
    • Farmsen-Berne3-Bramfeld29(1Aend)
    internalId
    • 82379e7c-8c1f-414f-947b-071be8ea6242
    beschreibung
    • siehe Farmsen-Berne3-Bramfeld29
    technHerstellDatum
    • 2018-01-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne3/ Bramfeld29 vom 3. Oktober 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 291) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Straßenverkehrsfläche" (Autobahn) in die Festsetzung "Grünfläche" (Parkanlage) geändert.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
    plangeber
    • [Name: 514]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-08-09
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d01157a7-fec3-4456-ae21-1be64844814a]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Farmsen-Berne3-Bramfeld29|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_7e676027-41c5-4955-b656-2d76c1d5542c&filename=Farmsen-Berne3-Bramfeld29(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7eb4dddc-9257-40e9-a7f5-06d3839795e4

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    • XPLAN_BP_PLAN_7eb4dddc-9257-40e9-a7f5-06d3839795e4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB339
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB339
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    • 6ff229f8-5e94-449b-a12f-0284708307dd
    technHerstellDatum
    • 2016-06-30
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_73649345-4094-431c-907c-d79d09f5c807]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7ebbf838-6230-4b3b-a229-672514c3e673

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    • XPLAN_BP_PLAN_7ebbf838-6230-4b3b-a229-672514c3e673
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde1
    xpPlanDate
    • 1964-01-20
    name
    • Neuenfelde1
    internalId
    • 3ebefa17-c8cd-41e5-9d81-bdf7dc587c08
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neuenfelde 1 für das Plangebiet Este- Südwestgrenze des Flurstücks 1508 der Gemarkung Hasselwerder — Neuenfelder Fährdeich — Südwestgrenze des Flurstücks 30 der Gemarkung Hasselwerder (Bezirk Harburg, Ortsteil 720) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-08-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Plangebiet ist reines Wohngebiet. Die Baugrundstücke müssen je Wohnung mindestens 1000 qm groß sein. Zulässig sind nur eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser innerhalb der Baugrenzen, die 20,0 m von der Gewässerlinie der Este, 10,0 m von der Südwestgrenze des Flurstücks 1508 der Gemarkung Hasselwerder sowie 15,0 m vom Neuenfelder Fährdeich und der Südwestgrenze des Flurstücks 30 der Gemarkung Hasselwerder festgesetzt werden. Die höchstzulässigen Grund- und Geschoßflächenzahlen betragen 0,15.][§2 Nr.2 | Bauliche Anlagen dürfen erst errichtet werden, wenn das gesamte Baugrundstück auf mindestens 3,4 m über Normal-null aufgehöht worden ist. Die Kellerfußböden müssen mindestens 3,4 m über Normalnull liegen. Als Außenmaterial ist roter Vormauerstein zu verwenden. Die Dächer dürfen höchstens 33 Grad geneigt sein, Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Örtliche Verkehrsfläche ist der Neuenfelder Fährdeich.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 720]
    plangeber
    • [Name: 720]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-01-20
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b67e3fd-f3a8-45d3-b614-d1edf6b7c435]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_7ebbf838-6230-4b3b-a229-672514c3e673&filename=Neuenfelde1.pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7ed490d4-c2c6-4539-ae1d-4d105dbacbf6

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    • XPLAN_BP_PLAN_7ed490d4-c2c6-4539-ae1d-4d105dbacbf6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D219
    xpPlanDate
    • 1956-11-27
    name
    • D219
    internalId
    • e830894e-7418-4bab-b118-3c8f6659c50a
    technHerstellDatum
    • 2016-05-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 123, 124]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-11-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c93b06a4-f8c0-48af-a19b-3147e2a92430]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7efe2a48-8d63-4760-bd4e-a6688c2d46ae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7efe2a48-8d63-4760-bd4e-a6688c2d46ae
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7efe2a48-8d63-4760-bd4e-a6688c2d46ae
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D353
    xpPlanDate
    • 1958-02-17
    name
    • D353
    internalId
    • ca360bf6-ac96-4930-87e9-fbde8ac5f2ed
    technHerstellDatum
    • 2016-02-24
    texte
    • [Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberfläche der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c5326581-965e-4c32-902c-eb65555ff687]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung