BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_7f868d37-1589-4da0-8c32-4ae122baf618

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    • XPLAN_BP_PLAN_7f868d37-1589-4da0-8c32-4ae122baf618
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt12
    xpPlanDate
    • 1969-01-28
    name
    • Billstedt12
    internalId
    • 9010c008-d95e-4aba-9b99-a246a8066881
    technHerstellDatum
    • 2015-07-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Stellflächen für Kraftfahrzeuge auf den Flurstücken 969 und 970 der Gemarkung Kirchsteinbek an die Steinbeker Marktstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1237) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-01-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_90a40f7e-c74c-486a-9e70-cb4df217794c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7fae33ad-adef-417a-a8d6-35c4063da96c

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    • XPLAN_BP_PLAN_7fae33ad-adef-417a-a8d6-35c4063da96c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder31
    xpPlanDate
    • 2021-09-28
    name
    • Billwerder31
    internalId
    • a5a0dd98-9dd7-4264-b8d6-ab991c019782
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billwerder 31 für das Gebiet östlich der Bundesautobahn A1 und der Justizvollzugsanstalt Billwerder und nördlich der Bahnstrecke 6100 Hamburg – Berlin und des Umschlagbahnhofs Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Flurstücke 1256, 1232 und 1203 (Nördlicher Bahngraben), über die Flurstücke 5122 und 5136, Nordwestgrenzen der Flurstücke 4539 und 4398, über die Flurstücke 4398, 4406, 4398, 4402 und 4550, Nordostgrenzen der Flurstücke 4550, 4548, 5080, 5082, 5084 und 5086, Südostgrenzen der Flurstücke 5086, 5140, 5139 und 1256 der Gemarkung Billwerder.
    technHerstellDatum
    • 2021-01-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 Nr. 1 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf darf die festgesetzte Grundfläche für Nebenanlagen, Zufahrten und Zuwegungen sowie eine Anstaltsmauer auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche um eine Grundfläche von 17.000 m² und auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche um eine Grundfläche von 3.500 m² überschritten werden.][§ 2 Nr. 2 | Für die mit „(B)“ bezeichnete Fläche gilt: Hafthäuser sind unzulässig. Über die festgesetzte Grundfläche für bauliche Anlagen hinaus ist eine Grundfläche von 6.700 m² für Sport- oder andere Aktivflächen sowie eine Anstaltsmauer zulässig.][§ 2 Nr. 3 | Entlang der Nordost-, Südost- und Südwestgrenzen zur privaten Grünfläche ist auf den mit „(A)“, „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen eine Anstaltsmauer mit einer maximalen Höhe von 6 m über festgesetzter Geländehöhe über NHN zulässig.][§ 2 Nr. 4 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gas-ansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§ 2 Nr. 5 | Für alle Aufenthaltsräume muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung, wie zum Beispiel ein Arrestraum mit Nutzung in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, besteht.][§ 2 Nr. 6 | Die Dachflächen sind auf mindestens 8 vom Hundert mit Photovoltaikanlagen auszustatten. In Kombination mit Gründächern sind die Photovoltaikanlagen aufgeständert auszuführen.][§ 2 Nr. 7 | Das anfallende, nicht versickerbare Niederschlagswasser ist in den Ringgraben einzuleiten und von dort in den „Nördlichen Bahngraben“ abzugeben.][§ 2 Nr. 8 | Die Oberkante des Fertigfußbodens des ersten Obergeschosses (OKFFOG) ist auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche auf einer Höhe von mindestens 4,6 m über NHN herzustellen.][§ 2 Nr. 9 | Für die zu erhaltenden Bäume und festgesetzten Anpflanzungen sind bei Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§ 2 Nr. 10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Pflanzungen ausschließlich mit großkronigen Kopfbäumen herzustellen. Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche ist die Fläche zum Anpflanzen einreihig mit Sträuchern zu bepflanzen.][§ 2 Nr. 11 | Die private Grünfläche ist außerhalb der Schauwege und Gewässerböschungen mit Regiosaatgut einer artenreichen Kräuter-Grasflur zu begrü¬nen und extensiv zu pflegen.][§ 2 Nr. 12 | Innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ nordöstlich des Dweerlandwegs sind mindestens 8 großkronige Bäume räumlich verteilt zu pflanzen.][§ 2 Nr. 13 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Ausnahmen sind zulässig, soweit betriebliche und / oder vollzugliche Gründe dies erfordern.][§ 2 Nr. 14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Scheitelhöhe der Kopfbäume auf dem Wall darf dabei nicht höher als 2 m liegen. Für Gehölzpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Sträucher oder Heckenpflanzen, Pflanzengröße mindestens 100 cm, zu verwenden.][§ 2 Nr. 15 | Auf den mit „(A)“, „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen sind die Dachflächen auf mindestens 50 vom Hundert (v. H.) mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend extensiv und dauerhaft mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Zwischen den Paneelen der Photovoltaikanlagen ist eine Verringerung der Substratstärke auf mindestens 7 cm zulässig.][§ 2 Nr. 16 | Der Wall ist mit einer maximalen Gesamthöhe von 1,80 m über Geländeoberkante herzustellen und mit Mutterboden anzudecken.][§ 2 Nr. 17 | Der Ringgraben ist naturnah mit flachen Uferböschungen herzustellen.][§ 2 Nr. 18 | Im Bereich der privaten Grünfläche ist die Anlage von geschotterten Schauwegen zulässig. Im Bereich zwischen Anstaltsmauer und Ringgraben ist ein Schauweg aus nährstoffarmen Substrat (Kies-Sand-Gemisch) herzustellen und mit einem geeigneten Regiosaatgut für Trockenrasen zu begrünen.][§ 2 Nr. 19 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind Außenleuchten ausschließlich zur Her-stellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen sowie aus vollzugsfachlichen Gründen zulässig. Diese sind als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich mit Wellenlängen zwischen 380 und 700 Nanometern, maximal 4.000 Kelvin Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschimen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach oben und zur freien Landschaft abzuschirmen oder so auszurichten, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.][§ 2 Nr. 20 | Zum Schutz des oberflächennahen Grundwasserleiters gelten die folgenden Anforderungen: In den Gemeinbedarfsflächen sind Tiefgaragen und Kellergeschosse unzulässig, hiervon sind erforderliche Gründungsmaßnahmen ausgeschlossen. Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zur dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers sowie Maßnahmen, die zu Staunässe führen, sind nicht zulässig. Kurzfristig erforderliche Grundwasserabsenkungen sind während der Vegetationsperiode (01.03. bis 30.09.) nur zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden der benachbarten Vegetation ausgeschlossen werden.][§ 2 Nr. 21 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen ist die Anstaltsmauer entsprechend der bestehenden Anstaltsmauer herzustellen, sofern die Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvögel und Fledermäuse nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden kann.][§ 2 Nr. 22 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(A)“, „(B)“, „(C)“ und „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ bezeichneten Flächen für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche die Flurstücke 17/6 und 17/8 (Gemeinde Jork, Gemarkung Borstel, Flur 12, Jugendanstalt Hahnöfersand) sowie 1/5, 17/1, 17/12 und 23 (Gemeinde Jork, Gemarkung Borstel, Flur 11, Jugendanstalt Hahnöfersand) jeweils teilweise zugeordnet.][§ 2 Nr. 23 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(A)“, „(B)“, „(C)“ und „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ bezeichneten Flächen für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche folgende Flurstücke (innerhalb FHH) zugeordnet: Die Flurstücke 5079, 5081, 5083, 5085, 1272 und 5087 (jeweils teilweise) der Gemarkung Billwerder zur Herstellung des Ausgleichsgrabens. Die Flurstücke 5561 (teilweise) und 5564 (teilweise), Gemarkung Billwerder. Die Flurstücke 1299, 1300, 1301, 1315, 1316, Gemarkung Billwerder. Das Flurstück 1844, Gemarkung Boberg.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 611]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2019-12-09
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2020-10-19
    auslegungsEndDatum
    • 2020-11-20
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2020-04-29
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2020-05-29
    rechtsverordnungsDatum
    • 2021-09-28
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cd98e3bc-34e0-4274-bcb6-fab81fc3b180]
    versionBauNVOText
    • 21.11.2017
    versionBauGBDatum
    • 2017-11-03
    versionBauGBText
    • zuletzt geändert am 08.08.2020
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7fd6ff7a-02bc-47d5-a68f-b1d9e06ff07b

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    • XPLAN_BP_PLAN_7fd6ff7a-02bc-47d5-a68f-b1d9e06ff07b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel8-Fuhlsbuettel12
    xpPlanDate
    • 1969-03-31
    name
    • Hummelsbuettel8-Fuhlsbuettel12
    internalId
    • 08f11695-d2be-4f9b-838c-debde895584b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 8/Fuhlsbüttel 12 für den Geltungsbereich Ohkamp — Südgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel — über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel zum Ohkamp — Flughafenstraße — Westgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel — Nordgrenze des Flurstückes 966, über die Flurstücke 966, 965 (Kleekampweg), 962, 963, 960 und 959 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Kirchenredder — über die Flurstücke 959 und 958 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Kirchenredder — Hummelsbütteler Kirchenweg (Bezirke Wandsbek und Hamburg- Nord, Ortsteile 520 und 431) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520, 431]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_400cc68b-defd-4929-815d-a96b1bd487b6]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Hummelsbuettel7|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7ff56037-5505-4bbe-980b-376eb22ed6de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7ff56037-5505-4bbe-980b-376eb22ed6de
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7ff56037-5505-4bbe-980b-376eb22ed6de
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg14
    xpPlanDate
    • 1974-04-16
    name
    • StGeorg14
    internalId
    • e6fbf718-1af4-41c9-83dd-4c6617466c92
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 14 für den Geltungsbereich Lange Reihe - Nord-Ost-Grenze der Lohmühlenstraße - Lübeckertordamm - Steindamm - Süd-West-Grenzen der Flurstücke 1010 und 1011 der Gemarkung St. Georg-Nord - Brennerstraße Bülaustraße - Rostocker Straße - Bülaustraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-04-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6f1dc309-7f95-41f9-a53f-3ba0b5188651]
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8004927d-dc03-4371-b9bb-1dafa9d8384d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8004927d-dc03-4371-b9bb-1dafa9d8384d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8004927d-dc03-4371-b9bb-1dafa9d8384d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf50
    xpPlanDate
    • 1970-02-02
    name
    • Niendorf50
    internalId
    • 0d797b4e-1b79-43c6-bc24-086dcc872e09
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 50 für den Geltungsbereich Garstedter Weg — Nordgrenzen der Flurstücke 4930 und 5358, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5364 der Gemarkung Niendorf — Quadenweg — Südgrenze des Flurstücks 1073 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-07-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_75ece33f-6694-4c38-8da8-7cd32d747aef]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8008f424-83f3-4654-b1f5-4fdb86f97b95

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8008f424-83f3-4654-b1f5-4fdb86f97b95
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8008f424-83f3-4654-b1f5-4fdb86f97b95
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D69
    xpPlanDate
    • 1952-04-09
    name
    • D69
    internalId
    • 81e5e6b1-02ed-40d1-a1a8-35214c36a25c
    beschreibung
    • Sechslingspforte - Barcastraße - Ackermannstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-04-12
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-04-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_772b972c-c0d4-4929-ba3d-8be3d78dc916]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_801fe1ee-4368-42e2-8890-0a51a08da94e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_801fe1ee-4368-42e2-8890-0a51a08da94e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_801fe1ee-4368-42e2-8890-0a51a08da94e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne22
    xpPlanDate
    • 1977-07-12
    name
    • Farmsen-Berne22
    internalId
    • b85a0bd5-7f6a-4c1d-b8dd-687ad358a8a7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Farmsen — Berne 22 für den Geltungsbereich Berner Heerweg — über das Flurstück 3072 der Gemarkung Farmsen — Rahlstedter Weg — Eggersweide (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-01
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-07-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b712f394-9c84-4012-a4bf-eff587c58201]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_80389ea1-d0c8-4b39-9663-c4a508f2944b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_80389ea1-d0c8-4b39-9663-c4a508f2944b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_80389ea1-d0c8-4b39-9663-c4a508f2944b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel4
    xpPlanDate
    • 1969-04-01
    name
    • Poppenbuettel4
    internalId
    • 7fb3d73b-da6a-498d-9cdc-8838041cd51b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 4 für den Geltungsbereich Saseler Damm — West- und Nordgrenze des Flurstücks 1119, Nordgrenzen der Flurstücke 1197, 1221 bis 1224 der Gemarkung Poppenbüttel — Alsterredder — Westgrenze des Flurstücks 1245 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-04-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_37fda0d1-8875-440d-a398-5d0a45cf964d]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Poppenbuettel7|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_803e1d0c-edf6-4da6-b406-48977a598cdb

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    • XPLAN_BP_PLAN_803e1d0c-edf6-4da6-b406-48977a598cdb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen43
    xpPlanDate
    • 2010-05-27
    name
    • Ottensen43
    internalId
    • 3f39ea56-b994-4e95-88e1-3e8513426d85
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen43 für das Gebiet Bahrenfelder Straße - Barnerstraße - Große Rainstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 211 und 213) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten und im Mischgebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden; im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist eine lichte Höhe von mindestens 3 m einzuhalten, sofern öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten an der Bahrenfelder Straße sind die Erdgeschosse ladenartig zu gestalten. Wohnungen sind im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten an der Bahrenfelder Straße ist auf der von der Straße abgekehrten Seite (Blockinnenbereich) Außengastronomie nicht zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grünflächen können ausnahmsweise Nebenanlagen und -gebäude zugelassen werden, soweit sie nicht innerhalb der Gebäude unterzubringen sind. Oberirdische Stellplätze und Garagen, mit Ausnahme von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung, sind nicht zulässig.][§2 Nr.7 | In den mit „(A)" bezeichneten Gebieten ist das vierte Vollgeschoss zur Straße nur als Dach mit einer Neigung von 45 Grad auszubilden. Weitere Geschosse wie Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In dem mit „(B)" bezeichneten Gebiet ist das dritte Vollgeschoss zur Straße nur als Dach mit einer Neigung von 60 Grad auszubilden. Weitere Geschosse wie Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In dem mit „(C)"bezeichneten Gebiet ist eine Dach mit einer Neigung von 45 Grad auszubilden. Straßenseitig sind nur Dachflächenfenster zulässig.][§2 Nr.10 | Die Wohn- und Schlafräume im Bereich Barnerstraße, Bahrenfelder Straße zwischen Barnerstraße und Zeißstraße, sowie Hohenesch zwischen Abbestraße und Große Rainstraße, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit dieses nicht möglich ist, ist im Genehmigungsverfahren der Nachweis zu führen, dass durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien,Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher gestellt wird, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit und in den Wohnräumen während der Tagzeit ein Innenraumpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird. Ferner haben die Außenwohnbereiche, die im Zusammenhang mit dem Schutz für Wohnräume stehen, unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem/teilgeöffneten Fenster), einen Pegel im bebauten Außenwohnbereich am Tag von kleiner 65 dB(A) aufzuweisen. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten im Zusammenhang mit dem Schutz von Schlafräumen, dann ist in diesen Fällen ein Pegel im bebauten Außenwohnbereich von 55 dB (A) unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem/teilgeöffnetem Fenster) nachzuweisen. Für die übrigen Bereiche gilt, dass durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohnund Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen sind. Soweit die Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Ebenerdige Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Sträuchern einzufassen.][§2 Nr.14 | Für die Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.15 | Die Dachflächen von Flachdächern und flachgeneigten Dächern mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind auf einund zweigeschossigen Gebäuden außerhalb der festgesetzten Denkmalschutzbereiche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.16 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.18 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.19 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 3672 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 211, 213]
    plangeber
    • [Name: 211, 213]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-05-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_662b6b87-c7d5-48e5-a4f2-be22f6404e2e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB40|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL92|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL104|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL120|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL160|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL196|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen27|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_80538c94-9095-4184-8694-fc882d860b82

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_80538c94-9095-4184-8694-fc882d860b82
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge2
    xpPlanDate
    • 1966-01-25
    name
    • Lohbruegge2
    internalId
    • 9474ef91-3b01-4521-a322-23d12633aeec
    technHerstellDatum
    • 2016-03-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestim-mungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-01-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_74ac6753-26be-4c99-b66b-f53b053bf405]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung