BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_8ed5b9d8-27b4-4c4d-9370-4f5820117785

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    • XPLAN_BP_PLAN_8ed5b9d8-27b4-4c4d-9370-4f5820117785
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen67
    xpPlanDate
    • 2017-06-27
    name
    • Stellingen67
    internalId
    • fbda8e5d-d015-45a2-aded-609b5aeff445
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 67 für den Geltungsbereich zwischen Kieler Straße, Alte Volksparkstraße, Volksparkstraße, Binsbarg und der Bundesautobahn A7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Volksparkstraße – Binsbarg – Rohlfsweg – Bundesautobahn A7 – Kieler Straße – Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4336 der Gemarkung Stellingen – Alte Volksparkstraße.
    kommentar
    • Das Plangebiet liegt gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg - Airport Das Plangebiet liegt gemäß dem Senatsbeschluss zur Siedlungsplanung im fluglärmbelasteten Bereich des Flughafens Hamburg im Siedlungsbeschränk
    technHerstellDatum
    • 2017-07-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln. Ausnahmsweise können Tankstellenshops bis zu einer Geschossfläche von 150 m² zugelassen werden. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als 150 m² Geschossfläche aufweisen.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Baugebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immis sionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den dem Wohnen dienenden angrenzenden Baugebieten nachgewiesen wird.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Wohnungen gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den mit „(A)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind Lagerhäuser unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten dürfen Werbeanlagen die festgesetzte Gebäudehöhe nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²) nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel) weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Gebiet k Emissionskontingente LEK LEK,i,k tags LEK,i,k nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 58 43 Für die in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK,i,k um die in der folgenden Tabelle aufgeführten Zusatzkontingente LEK,zus: Gebiet k Bezugspunkt: RW 560981 / HW 5938554; 0° im Norden, rechtsdrehend LEK,zus Sektor A (0° bis 79°) LEK,zus Sektor B (79° bis 157,5°) LEK,zus Sektor C (157,5° bis 247,5°) LEK,zus Sektor D (247,5° bis 360°) tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) GE 1 - 8 - - - 7 - 10 GE 2 - 8 - - - 2 - 7 GE 3 2 2 - - 2 9 2 12 Für die Dauer des Bestandes der Wohnbebauung innerhalb des Plangebiets östlich der Straße Kamerbalken sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche in Richtung der in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten Immissionspunkte IO 31 bis 36 und IO 31.1 bis 36.1 die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²) nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Gebiet k Emissionskontingente LEK in Richtung der Immissionspunkte IO 31 bis 36, IO 31.1 bis 36.1 LEK,i,k tags LEK,i,k nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 60 45 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt in Anlehnung an DIN 45691:2006-12 Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK,i durch LEK,i,k zu ersetzen ist. Die Immissionsprognosen sind abweichend von der DIN 45691:2006-12 wie folgt durchzuführen: 1. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungsanteile für den jeweiligen Betrieb aus den festgesetzten maximal zulässigen Emissionskontingenten mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 „Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996)“ vom Oktober 1999 (Bezugsquelle: Beuth- Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirks amt Eimsbüttel) (Berechnung in A-Pegeln, Berücksichtigung der Bodendämpfung, ohne Berücksichtigung der Meteorologiekorrektur, weiterer Abschirmungen sowie Re - flexionen im Plangeltungsbereich, Lärmquellenhöhe 1 m über Gelände); 2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose auf Grundlage der TA Lärm mit dem Ziel, die unter Nummer 1 ermittelten maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für den betrachteten Betrieb zu unterschreiten. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze).][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Für die entlang der Kieler Straße anzupflanzenden Bäume sind großkronige Bäume zu verwenden. Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten sind zulässig.][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H. betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich großkroniger Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind die Dachflächen von Gebäuden, die eine Dachneigung bis zu 20 Grad aufweisen und größer als 100 m² sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für technische Dachaufbauten bis maximal 30 v. H. der Dachfläche.][§2 Nr.13 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    plangeber
    • [Name: 321]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2014-07-15
    auslegungsStartDatum
    • 2017-02-28
    auslegungsEndDatum
    • 2017-01-30
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2016-03-29
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2016-02-26
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-06-27
    inkrafttretensDatum
    • 2017-07-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9474a522-5e5e-4cbf-9a92-7155b8daded0]
    veraenderungssperreDatum
    • 2015-07-14
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8eebf694-eb95-4439-be73-87fbe2c18839

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8eebf694-eb95-4439-be73-87fbe2c18839
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8eebf694-eb95-4439-be73-87fbe2c18839
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf92
    xpPlanDate
    • 2005-12-13
    name
    • Bergedorf92
    internalId
    • d8f6e682-c613-432f-92ba-9b7a3e1a38e2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 92 für das Gebiet nordwestlich der Bille (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ernst-Mantius-Straße - Reetwerder - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2235, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 5826, über das Flurstück 3582 (Bille), Südostgrenze des Flurstücks 3582 der Gemarkung Bergedorf.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als »Erhaltungsbereich« bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 382) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung, zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind außerhalb der Baugrenzen Tiefgaragen, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet darf für Balkone eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 1,5 m auf einer Länge bis zu 5 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Tiefgaragen und ihre Zufahrten nur innerhalb der festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zulässig. Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 35 vom Hundert (v. H.) der nicht überbauten Tiefgarage mit einem mindestens 50 cm starken sowie 50 v. H. der Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 45 v. H. der Platz- und Wegeflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind mindestens 25 v. H. der Dachflächen und nicht überbauten Tiefgaragen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das anfallende Niederschlagswasser, mit Ausnahme des von Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers, in offenen Gräben und Mulden abzuleiten bzw. über belebte Bodenzonen zu versickern. Zur Abflussverzögerung ist eine offene Rückhaltung vorzusehen.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist je angefangene 1.800 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist mit standortgerechten, einheimischen Gehölz-, Stauden- und Grasarten naturnah herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-12-13
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1990]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a90dab71-3dcc-4f91-bace-64eb4dfa15be]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f003f55-96ff-4c2c-aac6-af7954ec439b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f003f55-96ff-4c2c-aac6-af7954ec439b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f003f55-96ff-4c2c-aac6-af7954ec439b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord12
    xpPlanDate
    • 2009-07-21
    name
    • Barmbek-Nord12
    internalId
    • 3a1534ed-92f6-413a-ac78-6ea2c357bfde
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 12 für den Geltungsbereich zwischen Saarlandstraße - Wiesendamm (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Saarlandstraße - Wiesendamm - über die Flurstücke 6058 und 5641 - Süd-, Ost- und Nordgrenzen des Flurstücks 6058, über das Flurstück 6058, Ost- und Nordgrenzen des Flurstücks 6058, über das Flurstück 6058 der Gemarkung Barmbek.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume in den Wohngebieten und die Aufenthaltsräume im Kerngebiet den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Im Allgemeinen Wohngebiet sind oberhalb des zwingend festgesetzten Vollgeschosses Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Allgemeinen Wohngebiet ist oberhalb der festgesetzten, III, IV V und VII Vollgeschosse jeweils nur ein Staffelgeschoss zulässig. Entlang der Saarlandstraße sind Staffelgeschosse auf der Ostseite der Gebäude zurückzusetzen.][§2 Nr.4 | In den Allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Auf den acht- und siebengeschossigen Baukörpern sind technische Aufbauten ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtig wird.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Straßenverkehrsfläche wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.7 | Die festgesetzte Durchfahrt ist als zwei Vollgeschosse anzurechnen.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen mit einem Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind nach § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), nur Tiefgaragen, Kinderspielplätze, Stellplätze für Fahrräder und Abfallbehälter zulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluss der vorhandenen Wohnbebauung am Barmbeker Stichkanal an die Saarlandstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, den vorhandenen Wohnweg in Norden an die neu ausgewiesene Stichstraße anzuschließen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe sowie Einkaufszentren nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind außerhalb der festgesetzten Stellplätze weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.12 | Im Wohngebiet entlang der Saarlandstraße und im Kerngebiet sind Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.13 | Im Wohngebiet am Wiesendamm kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch einzelne Gebäudeteile wie Erker, Loggien und Balkone bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen; soweit notwendige Baumpflanzungen vorgenommen werden, ist ein durch- wurzelbarer Substrataufbau von mindestens 60 cm Stärke herzustellen.][§2 Nr.16 | Im Kerngebiet sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Im Kerngebiet sind mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen und in den Wohngebieten mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.18 | Für anzupflanzende Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.19 | Neubauten mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch thermische Solaranlagen zu versorgen, die mindestens 30 vom Hundert (v. H.) des zu erwartenden Jahres-Warmwasserbedarfs decken. Im begründeten Einzelfall können Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden.][§2 Nr.20 | Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-07-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bd3a8b6a-0427-4018-9ae6-f487d20c7859]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f0e2c95-94b3-4c72-aab8-50ca5152537b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f0e2c95-94b3-4c72-aab8-50ca5152537b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f0e2c95-94b3-4c72-aab8-50ca5152537b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB807-1
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB807-1
    internalId
    • 5cab795c-e4f2-4783-9b72-48c7cc0ead26
    beschreibung
    • öffentliche Grünanlage nördl. der Straße Trillup
    technHerstellDatum
    • 2016-11-15
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_00e21255-d7a1-4f59-8d8d-6307cdbff7b5]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f1a6966-4865-40fd-b769-0c96ed5793d9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f1a6966-4865-40fd-b769-0c96ed5793d9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f1a6966-4865-40fd-b769-0c96ed5793d9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf4
    xpPlanDate
    • 1976-11-30
    name
    • Wilstorf4
    internalId
    • 5836cffb-25d2-4ad1-bc36-bf2ba2c3dc7d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilstorf 4 für den Geltungsbereich Kapellenweg — Außenmühlendamm — über das Flurstück 167 (Außenmühlenweg) und Nordgrenze des Flurstücks 170 der Gemarkung Wilstorf — Außenmühlenweg — über das Flurstück 159 der Gemarkung Wilstorf —- Maretstraße — Hohe Straße — über die Flurstücke 167 (Außenmühlenweg), 180 (Engelbach), 181, 1035 (Winsener Straße) und Nordgrenze des Flurstücks 823 (Hannoversche Straße) der Gemarkung Wilstorf — Hannoversche Straße — Nordostgrenze des Flurstücks 1722 (Seevekanal), über die Flurstücke 1722 (Seevekanal), 1714 und 849 der Gemarkung Wilstorf — Nöldekestraße — über die Flurstücke 1514 (Reeseberg), 902 und 1035 (Winsener Straße), Südgrenze des Flurstücks 206 (Vinzenzweg) der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-10
    texte
    • [§2 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Bundesfernstraßen einwirken, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-11-30
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1968]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_04bdc4a3-ce57-429d-b201-64e27e0646ad]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f45c694-e20d-45f1-a3b0-9f827533c7bd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f45c694-e20d-45f1-a3b0-9f827533c7bd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f45c694-e20d-45f1-a3b0-9f827533c7bd
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf30
    xpPlanDate
    • 1971-10-19
    name
    • Eissendorf30
    internalId
    • 19ed68f8-a229-4dc8-a0c0-b57e1fba86c1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eißendorf 30 für den Geltungsbereich Hainholzweg — Westgrenze des Flurstücks 1046, über das Flurstück 1045 zur Nordgrenze dieses Flurstücks, Westgrenze des Flurstücks 1044 der Gemarkung Eißendorf — Weitblick — über die Flurstücke 1037 und 1036 der Gemarkung Eißendorf zur Große Straße — Ostgrenzen der Flurstücke 1864 und 1048 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-10-19
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0a7a7e93-8ca0-4eb9-b90e-b28f72be9186]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f47966e-8efd-4340-a23e-08be7512306c

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    • XPLAN_BP_PLAN_8f47966e-8efd-4340-a23e-08be7512306c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt73-Jenfeld17
    xpPlanDate
    • 1975-12-16
    name
    • Rahlstedt73-Jenfeld17
    internalId
    • 1e26435f-8972-4971-b5c3-450a75f8f28f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 73/Jenfeld 17 für den Geltungsbereich Grunewaldstraße — Ostgrenze des Flurstücks 1169, über das Flurstück 1170, Nordgrenze des südlichen Teils des Flurstücks 1169 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Landesgrenze — Rähnbach — Schleemer Bach — über die Flurstücke 248 und 242 einschließlich der Süd-, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 242, Westgrenzen der Flurstücke 2166, 240, 239, 2156 und 2155 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 526 und 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-24
    texte
    • [§2 | Auf dem Flurstück 1169 der Gemarkung Alt-Rahlstedt ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein Vereinshaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Private Sportanlage" notwendigen Räumen zulässig; die Gebäudehöhe darf nicht mehr als 6,0 m über Geländehöhe betragen. Im übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der als „Private Sportanlage" ausgewiesenen Fläche nicht zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512, 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_422babe4-7f89-4433-a115-d77e60032065]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f4ea70d-7d60-4b90-8c67-52623bd07784

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f4ea70d-7d60-4b90-8c67-52623bd07784
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f4ea70d-7d60-4b90-8c67-52623bd07784
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel25
    xpPlanDate
    • 1977-05-31
    name
    • Poppenbuettel25
    internalId
    • 305d2635-a83a-415a-9ec4-d14181fc2b0c
    technHerstellDatum
    • 2016-01-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Bei dreigeschossigen Gebäuden dürfen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein; dies gilt auch für zweigeschossige Gebäude, wenn ein Staffelgeschoß zugelassen wird.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung einzelner Wohngebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage ergibt sich aus der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes festgesetzt.][§2 Nr.4 | Gehwegüberfahrten an der geplanten Verlängerung der Ulzburger Straße sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über die im Bebauungsplan festgesetzten Straßen Verkehrsflächen sowie über die nach Nummer 3 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-05-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e0703309-7f5d-4f27-a9d3-ab22eb075afc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f4f9dc9-4814-4b8b-8923-fed1ac09f796

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f4f9dc9-4814-4b8b-8923-fed1ac09f796
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f4f9dc9-4814-4b8b-8923-fed1ac09f796
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf14-Lurup16
    xpPlanDate
    • 1966-09-09
    name
    • Osdorf14-Lurup16
    internalId
    • b7b8ca88-3325-48b0-86bd-f307beebb555
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 14/Lurup 16 für das Plangebiet Feldweg 58 - über das Flurstück 870 der Gemarkung Osdorf zum Böttcherkamp - Böttcherkamp - Am Barls Feldweg 55 (Bezirk Altona, Ortsteile 219 und 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-08
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Sondergebiet Läden sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden auf der Traufe zulässig. Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | [§2 Nr.2 aufgehoben durch Osdorf28] Im Sondergebiet Läden sind. nur Ladengeschäfte, im Obergeschoss auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 5 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni. 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219, 220]
    plangeber
    • [Name: 219, 220]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-09-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_56dd9245-2af4-4789-966f-038756132892]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Osdorf28|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Luurup17|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f50a8a9-2d3f-48a1-98de-fe987cd4c098

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f50a8a9-2d3f-48a1-98de-fe987cd4c098
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f50a8a9-2d3f-48a1-98de-fe987cd4c098
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge56
    xpPlanDate
    • 1975-10-07
    name
    • Lohbruegge56
    internalId
    • af6a2d32-61b2-463f-9eeb-10f3b2098b2f
    technHerstellDatum
    • 2016-03-11
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-10-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4ad7aa1e-10bb-49ee-8390-b8718f44d036]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung