[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind die Dachflächen der ein- und zweigeschossigen Innenhofbebauung sowie die Fassaden der an den Spielplatz und an die Speckstraße angrenzenden Neubebauung zu begrünen.][§2 Nr.2 | Tiefgaragendächer sind so auszubilden, daß eine Begrünung mit kleinen Bäumen und Sträuchern erfolgen kann.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) nicht zulässig.][§2 Nr.5 | Im besonderen Wohngebiet entlang der Straßen Bäckerbreitergang, Valentinskamp und Caffamacherreihe sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Es ist nur Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Entlang der Kaiser-Wilhelm-Straße sind die Erdgeschosse ladenartig zu gestalten.][§3 Nr.2 | Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.][§3 Nr.3 | Im besonderen Wohngebiet muß die horizontale Gliederung der Fassaden in Sockelzone, Obergeschoß- und Dachgeschoßzone durch Gestaltungselemente wie Gesimse, Materialwechsel und wechselnde Fenstergrößen erkennbar sein. In der vertikalen Gliederung der Fassaden sind die Grundstücksgrenzen ablesbar zu gestalten.][§3 Nr.4 | Für die Fassaden und Dächer der Gebäude am Bäckerbreitergang ist roter bis rotbrauner Ziegel zu verwenden. Für die Dächer ist eine Neigung zwischen 45 Grad und 50 Grad vorzusehen.][§3 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die Fassaden senkrecht zu gliedern und in hellem Natur- oder Werkstein auszuführen. Für Fassadenelemente wie Fensterrahmen, Ausfachungen dürfen keine metallisch glänzenden Oberflächen verwendet werden.][§3 Nr.6 | Im Kerngebiet muß die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß und Obergeschosse erkennbar sein. Erdgeschoß und erstes Obergeschoß können gestalterisch zusammengefaßt werden, wenn diese sich von den übrigen Geschossen gestalterisch absetzen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
Der Bebauungsplan Langenhorn 45 für den Geltungsbereich Foorthkamp — Bahnanlagen — Wördenmoorweg — Nordgrenze des Flurstücks 370, Westgrenzen der Flurstücke 360 und 2920 sowie Südgrenze des Flurstücks 2919 der Gemarkung Langenhorn — Wulffsblöcken — Dieckmühlenweg — Südwestgrenze des Flurstücks 4009 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-14
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebs Wohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet an den Straßen Reimerstwiete und Bei den Mühren sind in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten zulässig. Außerdem sind im Kerngebiet an der Straße Bei den Mühren in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet auf dem an die Straße Reimerstwiete südlich der Straße Katharinenfleet angrenzenden Flurstücken und auf den Flurstücken nördlich der Straße Bei den Mühren mit zwingend viergeschossiger Nutzung sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig. Auf allen anderen Flurstücken im Kerngebiet südlich der Straße Katharinenfleet sin Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | Im zweigeschossigen Kerngebiet östlich der Straße Reimerstwiete kann ein weiteres Vollgeschoss im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächen und unter Einhaltung der höchstzulässigen Traufhöhe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Katharinenstraße kann eine Überschreitung der westlichen Baugrenzen durch Balkone und Erker in den Obergeschossen bis zu 2,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Fußgängerbereich anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 7 für den Geltungsbereich Wichmannstraße - Ebertallee - Luruper Chaussee - Kielkamp - August-Kirch-Straße - Luruper Chaussee - Theodorstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 216) wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten auf den Flurstücken 1019, 1080, 1081 und 2958 der Gemarkung Bahrenfeld sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Fuhrunter nehmen sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Läden können ausnahmsweise zugelassen werden. Außerdem sind auf den mit A gekennzeichneten Flächen des Gewerbegebietes Betriebe und Anlagen so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes für die umliegende Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Auf der mit B gekennzeichneten Fläche des Gewerbegebietes sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) sowie Stellplätze außerhalb der dafür festgesetzten Fläche ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit C gekennzeichneten Abschnitten des Gewerbegebietes sind die den Wohngebieten zugeordneten Wandflächen zu begrünen. In den Baulücken dieser Abschnitte sind von den Grenzen des Gewerbegebietes in einer Tiefe von 5 m in das Gewerbegebiet hinein dicht wachsende Bäume und Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet südlich der Luruper Chaussee dürfen Veränderungen an den Gebäuden nur so vorgenommen werden, daß die historische Struktur der Fassaden und Dächer erhalten bleibt.][§2 Nr.5 | Auf den mit D gekennzeichneten Wohnbauflächen südlich der Luruper Chaussee darf für die Fassaden nur einheitlich heller Putz verwendet werden.][§2 Nr.6 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärme rückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten beiderseits der Luruper Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn: und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlaf räumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216]
Der Bebauungsplan Othmarschen 25 für den Geltungsbereıch Holztwiete - Buehenhof - Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 573, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 264, Südgrenzen der Flurstücke 265, 266 und 269 der Gemarkung Klein Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteil 218)wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-10
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 53 für den Geltungsbereich Fallstraße — Nordgrenzen der Flurstücke 307 und 2628 der Gemarkung Meiendorf — Linckestraße — Lehärstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-25
texte
[§2 Nr.1 | Nördlich der geplanten Straße sind im reinen Wohngebiet geschlossener Bauweise auf den Flurstücken 314, 319 und 2531 der Gemarkung Meiendorf Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]