Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek-
Süd 36 für den Geltungsbereich zwischen Grete-Zabe-Weg,
Dehnhaide, Parkanlage (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423)
wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dehnhaide – über die Flurstücke 6813 und 6161, Westgrenze
des Flurstücks 6813, über das Flurstück 6161, Westgrenze des
Flurstücks 6813 der Gemarkung Barmbek.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb
des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4
Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom
23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse
sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der
Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung
der Baugrenzen kann für Vordächer bis zu einer Tiefe
von 1,5 m, für Terrassen einzelner Wohnungen bis zu einer
Tiefe von 3 m und für Gemeinschaftsterrassen bis zu einer
Tiefe von 5 m ausnahmsweise zugelassen werden, hiervon
ausgenommen sind die Bereiche im Kronen- und Wurzelbereich
zu erhaltender Bäume.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr
können ausnahmsweise zugelassen werden. Tiefgaragen
außerhalb der überbaubaren Flächen müssen
einschließlich
Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten
Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume
in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind
wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für den Außenbereich
einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten
Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel verglaste Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten
Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen
Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung
zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner
65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.8 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser
ist nach Maßgabe der zuständigen Stelle in das straßenbegleitende
Gewässer zweiter Ordnung einzuleiten.][§2 Nr.9 | Die Ufer des straßenbegleitenden Gewässers zweiter
Ordnung
sind einseitig naturnah herzurichten, soweit
hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege,
oberirdische Stellplätze sowie Feuerwehrzufahrten
und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen.][§2 Nr.11 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel
Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des
vegetationsverfügbaren
Grundwasserspiegels führen, sind
unzulässig.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen
vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder
Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume
unzulässig.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden,
muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke
des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens
1 m betragen.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als
Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer
Neigung
von 20 Grad herzustellen und zu mindestens
85 vom Hundert mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Technische Aufbauten (zum Beispiel
Haustechnik, Solaranlagen) sind bis zu einer Höhe von
1,5 m zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
Der Bebauungsplan Lurup 14 für das Plangebiet Netzestraße - Oderstraße - Westgrenzen der Flurstücke 12 und 14 der Gemarkung Lurup - Eidelstedter Weg - Franzosenkoppel - Kleiberweg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-10
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im reinen Wohngebiet unzulässig und im allgemeinen Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung unterhalb der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50.0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge am Baumläuferweg und am Kleiberweg sind zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 219) für die eingeschossigen Wohnhäuser auf den rückwärtigen Teilen der Flurstücke 1557 bis 1560 und 1566 b.is 1570 der Gemarkung Lurup bestimmt. Die übrigen Stellflächen dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die .Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 Nummer 5 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302- n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
[§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Sülldorf 9 vom 12. November 1987 (HmbGVBl. S. 203) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 9“ wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird die folgende Nummer 4 angefügt:
„ 4. In den Kerngebieten sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, de-ren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 225, 226]
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 71 für das Gebiet zwischen den Straßen Stiefmütterchenweg, Blomkamp, Luruper
Hauptstraße, Luruper Chaussee, bestehendem DESY-Areal
und Notkestraße (Bezirk Altona, Ortsteil 217) wird festgestellt.
Das Gebiet setzt sich aus zwei Teilgeltungsbereichen zusammen und wird wie folgt begrenzt:
Geltungsbereich 1:
Nord- und Westgrenze des Flurstücks 4239, über das Flurstück 4386 (Luruper Hauptstraße) der Gemarkung Groß Flottbek, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1751, über
das Flurstück 4252 (Stadionstraße), Ostgrenzen der Flurstücke
1749 und 1748, Ost- Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3409,
über das Flurstück 3732 (Luruper Chaussee) der Gemarkung
Bahrenfeld, über die Flurstücke 4337, 4258, 3909, 4239, 3909,
3785, 3897, 3900 und 336, Südgrenze des Flurstücks 336, Südund Westgrenze des Flurstücks 337, Westgrenze des Flurstücks 338, Südgrenze des Flurstücks 3685, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3684 (Lise-Meitner-Park), über das
Flurstück 227, Westgrenze des Flurstücks 216, Südgrenze des
Flurstücks 218, über die Flurstücke 2512 (Stiefmütterchenweg), 2534 (Blomkamp) und 3444 (Luruper Drift) der Gemarkung Groß Flottbek.
Geltungsbereich 2:
Nordgrenze des Flurstücks 4094, über die Flurstücke 3895 und
3783, Ostgrenzen der Flurstücke 4094, 4093 und 4092, über das
Flurstück 387 (Notkestraße), Westgrenzen der Flurstücke
4217, 4216 und 4100, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4094
der Gemarkung Groß Flottbek.
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
Der Bebauungsplan Langenhorn 32 für den Geltungsbereich zwischen Reekamp, Eberhofweg, Tangstedter Landstraße und Krohnstieg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Reekamp — Eberhofweg — über das Flurstück 7915 der Ge-markumg Langenhorn — Bahnanlagen — Nordgrenze des Flurstücks 7990 der Gemarkung Langenhorn — Tangstedter Landstraße — Krohnstieg.
technHerstellDatum
2013-03-20
texte
[§2 Nr.1 | In den eingeschossigen Kerngebieten auf den Flurstücken 10118, 10126, 10129 und 10122 der Gemarkung Langenhorn sind nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schänk- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen. Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Tiefgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen, die nicht unter Satz 1 fallen, werden ausgeschlossen. ][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Vordächer bis zu 3 m bei einer lichten Höhe von mindestens 3 m zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses allgemein zulässig. Im ersten und zweiten Vollgeschoß sind Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten mit Ausnahme der Flurstücke 7915 und 10092 sind fensterlose Außenwände von baulichen Anlagen sowie Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume und in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf dem Flurstück 10122 Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Die Belieferung der eingeschossigen Kerngebiete auf den Flurstücken 10118, 10126, 10129 und 10122 ist nur vom Eberhofweg über die Marktfläche zulässig.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 10127 östlich der Straße Reekamp sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind einheimische großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.][§2 Nr.13 | Ausnahmsweise kann die Zufahrt der Garage auf dem Flurstück 7915 vom Eberhofweg zugelassen und die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern unterbrochen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Billstedt 96 für den Geltungsbereich zwischen Bundesautobahn A1- Landesgrenze - Glinder Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-08
texte
[§2 Nr.1 | Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe und Anlagen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf der mit „b" bezeichneten Fläche kann die festgesetzte Gebäudehöhe für einzelne Gebäudeteile wie Werbeträger und technische Aufbauten um bis zu 5 m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die mit „a" bezeichnete Fläche ist zu 30 vom Hundert (v.H.) mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu 70v.H. als Wiesenfläche anzulegen und extensiv zu pflegen.][§2 Nr.6 | Die Dachflächen von Gebäuden sind zu mindestens 80 v.H., Schutzdächer von Stellplatzanlagen zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden und die Schutzwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den nicht überdachten Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung und der Knicks erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeauf- höhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Gehwege und Feuerwehrtrassen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 24 für den Geltungsbereich Wilhelm-Strauß-Weg — Krieterstraße — Algermissenstraße — über das Flurstück 5760, Nordgrenze des Flurstücks 2750, über das Flurstück 5427, Südgrenzen der Flurstücke 5427 und 5420, über die Flurstücke 2756 und 5420, Westgrenzen der Flurstücke 5420, 2750, 5794, 5427 und 2164, über das Flurstück 2164 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-27
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet mit zwölf Vollgeschossen sind vom zweiten Vollgeschoß an Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Dachflächen, die innerhalb von Abstandsflächen liegen, sind als begehbare Terrassen auszubilden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hnasestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
[§1 Nr.1 | Die „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 12“ wird der Verordnung beigefugt.][§1 Nr.2.1 | § 2 wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Text wird Nummer 1.][§1 Nr.2.2 | Es wird folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet (Julius-Vosseler-Straße, Vizelinstraße, Ostgrenzen der Flurstücke 1765, 1772 bis 1794 sowie Südgrenzen der Flurstücke 1795 bis 1798 der Gemarkung Lokstedt) gilt:][§1 Nr.2.2.1 | Die Dächer der Wohngebäude sind als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung von höchstens 6 Grad auszubilden. Staffelgeschosse sind unzulässig.][§1 Nr.2.2.2 | Für die Außenwände der Wohngebäude sind helle Farbtöne zu verwenden.][§1 Nr.2.2.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen in den rückwärtigen Grundstücksbereichen durch Balkone, Loggien, Erker und Wintergärten kann bis zu 2,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Vorbauten und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m kann zugelassen werden. Die Breite der Vorbauten und Erker darf dabei die Hälfte der Gebäudebreiten, höchstens jedoch 4 m, nicht überschreiten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind die Dachflächen der ein- und zweigeschossigen Innenhofbebauung sowie die Fassaden der an den Spielplatz und an die Speckstraße angrenzenden Neubebauung zu begrünen.][§2 Nr.2 | Tiefgaragendächer sind so auszubilden, daß eine Begrünung mit kleinen Bäumen und Sträuchern erfolgen kann.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) nicht zulässig.][§2 Nr.5 | Im besonderen Wohngebiet entlang der Straßen Bäckerbreitergang, Valentinskamp und Caffamacherreihe sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Es ist nur Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Entlang der Kaiser-Wilhelm-Straße sind die Erdgeschosse ladenartig zu gestalten.][§3 Nr.2 | Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.][§3 Nr.3 | Im besonderen Wohngebiet muß die horizontale Gliederung der Fassaden in Sockelzone, Obergeschoß- und Dachgeschoßzone durch Gestaltungselemente wie Gesimse, Materialwechsel und wechselnde Fenstergrößen erkennbar sein. In der vertikalen Gliederung der Fassaden sind die Grundstücksgrenzen ablesbar zu gestalten.][§3 Nr.4 | Für die Fassaden und Dächer der Gebäude am Bäckerbreitergang ist roter bis rotbrauner Ziegel zu verwenden. Für die Dächer ist eine Neigung zwischen 45 Grad und 50 Grad vorzusehen.][§3 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die Fassaden senkrecht zu gliedern und in hellem Natur- oder Werkstein auszuführen. Für Fassadenelemente wie Fensterrahmen, Ausfachungen dürfen keine metallisch glänzenden Oberflächen verwendet werden.][§3 Nr.6 | Im Kerngebiet muß die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß und Obergeschosse erkennbar sein. Erdgeschoß und erstes Obergeschoß können gestalterisch zusammengefaßt werden, wenn diese sich von den übrigen Geschossen gestalterisch absetzen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]