Der Bebauungsplan Langenhorn 45 für den Geltungsbereich Foorthkamp — Bahnanlagen — Wördenmoorweg — Nordgrenze des Flurstücks 370, Westgrenzen der Flurstücke 360 und 2920 sowie Südgrenze des Flurstücks 2919 der Gemarkung Langenhorn — Wulffsblöcken — Dieckmühlenweg — Südwestgrenze des Flurstücks 4009 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-14
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebs Wohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Klostertor 4 für den Geltungsbereich Woltmanstraße — Amsinckstraße — Högerdamm (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 115) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-02
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115]
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 9 für das Gebiet Bundesstraße, Hohe Weide (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 308) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bundesstraße - Hohe Weide - über das Flurstück 2929
- Südwest- und Nordwestgrenzen des Flurstücks 2929
- Nordwestgrenze des Flurstücks 4172 - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 4415 der Gemarkung Eimsbüttel.
technHerstellDatum
2014-08-27
texte
[§2 Nr.1 | Im Sondergebiet Klinikgebiet sind medizinische Einrichtungen zulässig, die der Untersuchung, Behandlung, Operation, Pflege und Rehabilitation sowie der Ausbildung und Lehre für ärztliche und krankenpflegerische Berufe dienen. Außerdem sind alle für den Betrieb innerhalb des Klinikverbundes notwendigen Versorgungs-, Labor- und Verwaltungseinrichtungen sowie Einrichtungen mit Servicecharakter für Klinikpatienten, Angehörige und Beschäftigte zulässig.][§2 Nr.2 | Aufenthaltsräume sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass für Patientenzimmer ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit und für Patientenzimmer und Aufenthalts- und Behandlungsräume für Patienten ein Innenraumpegel von 35 dB(A) während der Tagzeit nicht überschritten wird.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche für Sport- und Spielanlagen ist innerhalb der festgesetzten Baugrenzen die Errichtung einer Sporthalle zulässig.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Gehrechte dienen der Allgemeinheit. Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen ist für untergeordnete Gebäudeteile, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen und Treppenhäuser dienen, bis zu 3 m zulässig.][§2 Nr.8 | Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Dächer sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Im Bereich der Sport- und Spielanlagen wird die Geländehöhe mit maximal 8,7 m über Normalnull festgesetzt.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 308]
Der Bebauungsplan Allermöhe 24 / Billwerder 20 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg — über die Flurstücke 1721, 1244, 1722, 1238, 1723 und 2265, Südgrenze des Flurstücks 2367, über die Flurstücke 2367 und 2368 der Gemarkung Allermöhe — über die Flurstücke 2401, 2400 und 953 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-31
texte
[§2 Nr.1 | Innerhalb der mit (B) bezeichneten Flächen darf in den Gebäuden entlang der Straßenverkehrsflächen die Höhe der Erdgeschoßfußbodenoberkante maximal 0,5 m über der Höhe der Gehwege betragen, gemessen an der Gehwegoberkante in der Mitte der zur Straßenverkehrsfläche gerichteten Außenwand der Gebäude.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit (C) bezeichneten Flächen darf in den Gebäuden entlang der Fleete die Höhe der Erdgeschoßfußbodenoberkante maximal 2,2 m über Normallnull betragen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 611]
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet an den Straßen Reimerstwiete und Bei den Mühren sind in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten zulässig. Außerdem sind im Kerngebiet an der Straße Bei den Mühren in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet auf dem an die Straße Reimerstwiete südlich der Straße Katharinenfleet angrenzenden Flurstücken und auf den Flurstücken nördlich der Straße Bei den Mühren mit zwingend viergeschossiger Nutzung sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig. Auf allen anderen Flurstücken im Kerngebiet südlich der Straße Katharinenfleet sin Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | Im zweigeschossigen Kerngebiet östlich der Straße Reimerstwiete kann ein weiteres Vollgeschoss im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächen und unter Einhaltung der höchstzulässigen Traufhöhe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Katharinenstraße kann eine Überschreitung der westlichen Baugrenzen durch Balkone und Erker in den Obergeschossen bis zu 2,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Fußgängerbereich anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
Der Bebauungsplan Ohlsdorf 26 für den Geltungsbereich zwischen Suhrenkamp, der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel, Maienweg und Sengelmannstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Suhrenkamp - Nordgrenze des Flurstücks 2537, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3783 der Gemarkung Fuhlsbüttel - Maienweg - Sengelmannstraße.
technHerstellDatum
2017-03-15
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Wohnungen gemäß § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sind ab dem ersten Obergeschoss zulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone, Erker und bei den Bestandsgebäuden für Wärmedämmverbundsysteme bis 2 m zulässig.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten, mit Ausnahme der mit „(a)“ bezeichneten Wohngebiete, sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für Besucher können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie mit Bäumen und Sträuchern abgepflanzt und die Freiraumgestaltung und Wohnruhe nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.7 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten entlang Maienweg und Suhrenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung der Wohnräume oder in besonderen Ausnahmefällen aller Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9 | Das in den reinen Wohngebieten anfallende Niederschlagswasser ist über offene Rinnen, Mulden, Gräben und Regenrückhaltebecken abzuleiten. Die Versickerung erfolgt über belebte Bodenzonen. Ausgenommen hiervon sind die festgesetzten städtebaulichen Erhaltungsbereiche nach § 172 des Baugesetzbuchs. Innerhalb der Grünfläche und der als vorgesehene Oberflächenentwässerung gekennzeichneten Flächen sind die Anlagen zur Niederschlagsentwässerung als naturnahe Gewässer oder als Vegetationsflächen anzulegen und mit standortgerechten Arten der Feuchtvegetation zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | In den Wohngebieten sind auf den privaten Grundstücksflächen die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Die private Grünfläche „Parkanlage“ ist so herzustellen, dass ein offen einsehbares, zur Erholung nutzbares grünes Zentrum des Wohngebiets entsteht. Sie ist parkartig als überwiegend ebene, begehbare Wiesenfläche, in die der Baumbestand integriert ist, zu gestalten. Im Bereich der Fläche, die für den Oberflächenabfluss vorgesehen ist, kann ein ständig wasserführendes Gewässer gestalterisch integriert werden. In den schmalen Teilen der privaten Grünfläche sind durchgängige Wege anzulegen. Eine innere Aufteilung der Grünfläche mit Hilfe von Einfriedungen ist nicht zulässig. Der Anteil der Flächen, die ausschließlich dem Spiel dienen, darf 20 vom Hundert (v.H.) der Gesamtfläche nicht übersteigen.][§2 Nr.12 | In den Baugebieten, mit Ausnahme des mit „(b)“ bezeichneten Kerngebiets, sind mindestens 20 v.H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.13 | Im dreigeschossigen reinen Wohngebiet am Maienweg sind zur Durchgrünung des Gebiets entlang der inneren Erschließung mindestens 18 großkronige Bäume in regelmäßiger Anordnung anzupflanzen.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind, mit Ausnahme funktional erforderlicher befestigter Flächen (zum Beispiel Terrassen), mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Anpflanzungen von Bäumen vorgenommen werden, muss der Substrataufbau mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.15 | Bei Neubauten sind mindestens 80 v.H. der Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.16 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit dichten, flächigen Pflanzungen aus mindestens zweimal verpflanzten Sträuchern (Höhe 80 cm bis 100 cm, eine Pflanze je Quadratmeter) sowie auf 10 v.H. der anzulegenden Flächen mit dreimal verpflanzten Solitärsträuchern (Höhe 150 cm bis 175 cm) zu versehen.][§2 Nr.17 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit der Bezeichnung „(x)“ ist als strukturreicher Laubwaldbestand mit Totholzanteilen zur erhalten und zu entwickeln. Die mit „(y)“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnahe Gehölzstruktur anzulegen und zu entwickeln.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.19 | In den Kerngebieten können die Flächen zum Anpflanzen von Hecken auf einer Breite von bis zu 6 m für notwendige Grundstückszufahrten unterbrochen werden.][§2 Nr.20 | Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.21 | Den Planstraßen 1 und 2 werden die mit „(x)“ und „(y)“ bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet. Allen Baugrundstücken mit Ausnahme von denen im festgesetzten städtebaulichen Erhaltungsbereich nach § 172 des Baugesetzbuchs werden Teile des Flurstücks 1027 der Gemarkung Klein Borstel nordwestlich der Belegenheit Wellingsbütteler Landstraße 73 (außerhalb des Plangebiets) in einer Größe von 0,65 ha für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 7 für den Geltungsbereich Wichmannstraße - Ebertallee - Luruper Chaussee - Kielkamp - August-Kirch-Straße - Luruper Chaussee - Theodorstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 216) wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten auf den Flurstücken 1019, 1080, 1081 und 2958 der Gemarkung Bahrenfeld sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Fuhrunter nehmen sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Läden können ausnahmsweise zugelassen werden. Außerdem sind auf den mit A gekennzeichneten Flächen des Gewerbegebietes Betriebe und Anlagen so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes für die umliegende Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Auf der mit B gekennzeichneten Fläche des Gewerbegebietes sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) sowie Stellplätze außerhalb der dafür festgesetzten Fläche ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit C gekennzeichneten Abschnitten des Gewerbegebietes sind die den Wohngebieten zugeordneten Wandflächen zu begrünen. In den Baulücken dieser Abschnitte sind von den Grenzen des Gewerbegebietes in einer Tiefe von 5 m in das Gewerbegebiet hinein dicht wachsende Bäume und Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet südlich der Luruper Chaussee dürfen Veränderungen an den Gebäuden nur so vorgenommen werden, daß die historische Struktur der Fassaden und Dächer erhalten bleibt.][§2 Nr.5 | Auf den mit D gekennzeichneten Wohnbauflächen südlich der Luruper Chaussee darf für die Fassaden nur einheitlich heller Putz verwendet werden.][§2 Nr.6 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärme rückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten beiderseits der Luruper Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn: und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlaf räumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216]
Der Bebauungsplan Othmarschen 25 für den Geltungsbereıch Holztwiete - Buehenhof - Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 573, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 264, Südgrenzen der Flurstücke 265, 266 und 269 der Gemarkung Klein Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteil 218)wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-10
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 53 für den Geltungsbereich Fallstraße — Nordgrenzen der Flurstücke 307 und 2628 der Gemarkung Meiendorf — Linckestraße — Lehärstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-25
texte
[§2 Nr.1 | Nördlich der geplanten Straße sind im reinen Wohngebiet geschlossener Bauweise auf den Flurstücken 314, 319 und 2531 der Gemarkung Meiendorf Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]