Der Bebauungsplan Bramfeld 40 / Wellingsbüttel 7/ Sasel 13 für den Geltungsbereich Straßenzug Bramfelder Chaussee — Saseler Chaussee von den Südgrenzen der Flurstücke 871 und 985 bis zur Nordgrenze des Flurstücks 824 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkungen Bramfeld, Wellingsbüttel und Sasel — Rolfinckstraße von der Westhusenstraße bis zur Saseler Chaussee einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Wellingsbüttel — Farmsener Weg von der Ostgrenze des Flurstücks 638 bis zur Saseler Chaussee einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Wellingsbüttel — Stadtbahnstraße von der Westgrenze des Flurstücks 820 der Gemarkung Sasel bis zum Katerstieg (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 515, 517 und 518) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-19
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515, 517, 518]
(Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 15 für das Plangebiet Humboldtstraße — Nordgrenze des Flurstücks 85, West- und Nordgrenze des Flurstücks 787 sowie Nordgrenze des Flurstücks 986 der Gemarkung Uhlenhorst — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2666 und von hier über das Flurstück 5051 der Gemarkung Barmbek bis Bartholomäusstraße — Bartholomäusstraße — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5053 sowie Nordgrenze des Flurstücks 5056 der Gemarkung Barmbek — Heitmannstraße — Nordgrenze des Flurstücks 5021 sowie West- und Nordgrenze des Flurstücks 5116 der Gemarkung Barmbek — Desenißstraße — Nordgrenze des Flurstücks 638 der Gemarkung Barmbek — Rönnhaidstraße — Hamburger Straße (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteile 418 und 420) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-07
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Kerngebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Für das gesamte Kerngebiet ist nur eine Sammelheizanlage zulässig.][§2 Nr.3 | Die für das Kerngebiet erforderlichen Einstellplätze für Kraftfahrzeuge sind insgesamt in Parkhäusern unterzubringen.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Deutschen Bundespost, der Hamburgischen Electricitätswerke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Bauliche Vorhaben und solche Nutzungen sind unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, jedoch sind bauliche Anlagen in einer Höhe von mehr als 4,50 m über Gelände und einzelne Stützen zulässig.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418, 420]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Marmstorf 34 für den Geltungsbereich zwischen Binnenfeld und Märchenweg wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenze des Flurstücks 315, West- und Nordgrenze des Flurstücks 316, über Märchenweg (Flurstück 318) über Binnenfeld (Flurstück 3398) und Westgrenzen der Flurstücke 3397 und 315 der Gemarkung Marmstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 709).
technHerstellDatum
2015-06-01
texte
[§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind im ersten Vollgeschoss nur Büros und Wohnungen zulässig. Oberhalb des ersten Vollgeschosses sind nur Wohnungen zulässig. In den Untergeschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Kinderspielflächen, Zuwegungen sowie Flächen für Abfallbehältergemäß § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), zulässig. Nebengebäude gemäß § 14 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.3 | Im Vorhabengebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | In dem mit (A) bezeichneten Bereich des Vorhabengebiets dürfen die Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Vorhabengebiet sind Stellplätze nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind, soweit sie nicht unterhalb von Gebäuden liegen, mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen außer in den Bereichen, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.7 | Im Vorhabengebiet sind mindestens 15 vom Hundert der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Weitere festgesetzte Anpflanzungen sind hierauf anrechenbar.][§2 Nr.8 | Die Grundstücksgrenzen entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind mit Ausnahme der Zuwegungen und Zufahrten mit Hecken zu versehen. Die ebenerdigen Stellplätze sind mit Hecken einzufassen. Die festgesetzten Hecken sind mit Laubgehölzen auszuführen, wobei je 1 m Heckenlänge mindestens vier Pflanzen mit einer Mindesthöhe von 1 m zu verwenden sind.][§2 Nr.9.1 | Für die im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsgebote gelten folgende Vorschriften:
Es sind standortgerechte, einheimische Laubbäume, Sträucher und Heckenpflanzen zu verwenden.][§2 Nr.9.2 | Für die im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsgebote gelten folgende Vorschriften:
Mittelkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.9.3 | Für die im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsgebote gelten folgende Vorschriften:
Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9.4 | Für die im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsgebote gelten folgende Vorschriften:
Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind der Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu erhalten.][§2 Nr.10 | Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze außerhalb von Straßenverkehrsflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]
Der Bebauungsplan Eilbek 5/Marienthal 3 für das Plangebiet Hammer Steindamm — Nordwestgrenze des Flurstücks 110 der Gemarkung Eilbek — Pappelallee — Menckesallee — Wandsbeker Chaussee — Hammer Straße — über das Flurstück 507 zur Westgrenze des Flurstücks 2233 der Gemarkung Marienthal — Südgrenze des Flurstücks 110 der Gemarkung Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 504 und 510) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-08
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung und Größe auf die Benutzer der Stadtautobahn einwirken können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26, Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet an der Menckesallee sind Betriebe und Anlagen mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.4 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Sondergebiet Läden. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetze Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Stadtautobahn mit zwei Zufahrtsrampen und einer Abfahrtsrampe von und zur Pappelallee als Brückenkonstruktion mit den im Plan eingetragenen Fahrbahnoberbauten einschließlich der erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 504, 510]
Der Bebauungsplan Groß Borstel 10 für den Geltungsbereich Weg beim Jäger — über das Flurstück 264 der Gemarkung Groß Borstel zum Weg beim Jäger — Alsterkrugchaussee — Weg Nr. 244 — Paeplowweg — Paeplowstieg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-09
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet und im Industriegebiet sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]