Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 17 für den Geltungsbereich Tegelweg — Hornissenweg — Nordgrenze des Flurstücks 501 der Gemarkung Farmsen — Walddörferbahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-03
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
[§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Allermöhe 21/Billwerder 15 vom 19. Mai 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 130) wird in der Planzeichnung für die Flurstücke 3543 und 4277 der Gemarkung Allermöhe - beidseitig Fährbuernfleet, westlich Annenfleet zwischen nördlichem und südlichem Teil des Fanny-Lewald-Ringes - geändert. In den genannten Flurstücken wird die Festsetzung „Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten" aufgehoben.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610]
Der Bebauungsplan Harvestehude 11 für den Geltungsbereich Rothenbaumchaussee - Hansastraße - Mittelweg - Hallerstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-18
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1a | Großveranstaltungen, die die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) - Nummer 7.2 in Verbindung mit Nummer 6.3 beziehungsweise der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I 1588, 1790), geändert am 9. Februar 2006 (BGBl. I: S. 324), - Anhang Nummer 1.5 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 nicht überschreiten, sind als so genannte seltene Ereignisse zulässig
1. an maximal 18 Tagen pro Jahr, wenn ausschließlich Sportgroßveranstaltungen durchgeführt werden, oder
2. an maximal 14 Tagen pro Jahr, wenn sowohl Sport als auch sonstige Großveranstaltungen durchgeführt werden.][§2 Nr.1 | Für die Ausführung des Bebauungsplanes gelten nachstehende Vorschriften Im Sondergebiet „Sportzentrum" sind die Errichtung und Nutzung von Sportanlagen sowie diesen dienenden Anlagen zulässig. Es sind an maximal 22 Tagen im Jahr Sport und sonstige Großveranstaltungen zulässig. Wenn an sieben bis zwölf Tagen im Jahr Tennisgroßveranstaltungen stattfinden, dürfen zusätzlich an maximal zehn Tagen weitere Großveranstaltungen stattfinden.
Für die Großveranstaltungen gelten folgende Bedingungen:][§2 Nr.1b | Bei weiteren Sportgroßveranstaltungen sind nur Lärmbelastungen gemäß § 2 Absatz 2 18. BImSchV sowie bei weiteren sonstigen Großveranstaltungen nur Lärmbelastungen gemäß Nummer 6.1 TA Lärm zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche ist die Errichtung eines Tennisplatzes mit Tribünen und einer beweglichen Dachkonstruktion zulässig. Die tragenden Konstruktionselemente dürfen die Baugrenzen um höchstens 4 m überschreiten. Die Höhe der Tribünen darf 14,5 m über Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind bis zu 500 qm Geschossfläche für Büronutzungen aller Art zulässig.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist die Anlage eines Tennisplatzes mit Tribünen und einer Dachkonstruktion zulässig.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen sind nur Tennisplätze ohne Tribünen zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen sind Tennisplätze mit seitlichen Tribünen ohne Überdachung zulässig.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(E)" bezeichneten Fläche ist die Errichtung einer Sporthalle mit Restaurations- und Verwaltungsräumen zulässig.][§2 Nr.8 | Auf der mit „(F)" bezeichneten Fläche ist die Anlage eines Schwimmbeckens sowie von Umkleide- und Geräteräumen zulässig.][§2 Nr.9 | Außer den in den Nummern 2 bis 8 genannten Hochbauten sind weitere Hochbauten in dem Sondergebiet „Sportzentrum" nicht zulässig.][§2 Nr.10 | In dem Sondergebiet „Sportzentrum" sind beleuchtete Werbeanlagen sowie Wechselwerbung an der Hansastraße sowie am Mittelweg nicht zulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische, öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis für den Anschluss der Flurstücke 1558 und 1581 der Gemarkung Harvestehude eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise sind in geringem Umfang oberirdische Stellplätze zulässig, wenn sie die Realisierung der Sportflächen nicht verhindern. Die erforderlichen Zu- und Abfahrten sind an der Hallerstraße anzulegen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 313]
Der Bebauungsplan Langenhorn 3 für den Geltungsbereich beiderseits Schmuggelstieg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Tarpenbek (Landesgrenze) — Nordgrenze des Flurstücks 1083 der Gemarkung Langenhorn (Landesgrenze) — Langenhorner Chaussee — über das Flurstück 7811 der Gemarkung Langenhorn.
technHerstellDatum
2014-03-14
texte
[§2 Nr.1.1 | Im Mischgebiet östlich des Schmuggelstiegs:
Es sind nur Einzelhandelsbetriebe, ausnahmsweise Schank- und Speisewirtschaften sowie im Obergeschoß der zweigeschossigen Bebauung Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.][§2 Nr.1.2 | Im Mischgebiet östlich des Schmuggelstiegs:
Auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten bis zu 2,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der festgesetzen Gebäudehöhe durch die Traufe um 0,5 m und eine Abweichung von der festgesetzten Dachform kann zugelassen werden, wenn dadurch den besonderen gestalterischen Anforderungen an dieser Stelle entsprochen wird.][§2 Nr.1.3 | Im Mischgebiet östlich des Schmuggelstiegs:
Die zum Schmuggelstieg orientierte Baugrenze kann durch Schutzdächer bis zu 2 m überschritten werden. Die Schutzdächer sind als Pultdächer mit der Neigung von 15 Grad und der Traufe parallel zur Gebäudefront anzuordnen. Es ist nur die Verwendung von farblosem Drahtspiegelglas mit einer Stahlkonstruktion zulässig. Die Schutzdächer sind für die gesamte Ladenzeile einheitlich auszuführen.][§2 Nr.1.4 | Im Mischgebiet östlich des Schmuggelstiegs:
Werbeanlagen sind nur bis 0,3 m unterhalb der Dachkante der Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet westlich der Langenhorner Chaussee werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen; sonstige Gewerbebetriebe sind nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte in den mit „(b)" und „(c)" bezeichneten Bereichen umfassen die Befugnis, eine Zu- und Abfahrt für die Hamburger Gaswerke GmbH anzulegen sowie unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten, ferner in dem mit „(c)" bezeichneten Bereich die Befugnis für die Mischgebietsfläche eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten sowie für die Freie und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2Nr.4 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht innerhalb der Parkanlage umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in dem mit „(d)" bezeichneten Bereich umfaßt die Befugnis, eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten sowie für die Freie und Hansestadt Hamburg unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht entlang des Fußgängerbereichs umfaßt die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen, Abgrabungen und Bodenversiegelungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Im Mischgebiet entlang der Langenhorner Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmäbgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Groß Borstel 7 für das Plangebiet Borsteler Chaussee — Eberkamp — Dannmeyerstraße — über das Flurstück 873 zur Ostgrenze des Flurstücks 201, Nordgrenze des Flurstücks 1154 der Gemarkung Groß Borstel — Lollenboom — Schreberstraße — Nordgrenzen der Flurstücke 1078 und 1079 der Gemarkung Groß Borstel — Schwartauer Straße — Nordgrenze des Flurstücks 225 der Gemarkung Groß Borstel — Licentiatenweg — Am Jägerholz — Weg beim Jäger — Ostgrenzen der Flurstücke 1258 und 1273 der Gemarkung Groß Borstel — Paeplowweg — Weg beim Jäger — Spreenende — Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1323 der Gemarkung Groß Borstel — Spreenende (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-15
texte
[§2 Nr.1 | Im Wohngebiet sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser auf den Flurstücken 1246 bis 1251, 1066, 1067 und 889 der Gemarkung Groß Borstel. Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient der Erfüllung dieser Verpflichtungen auf dem Baugrundstück, auf dem sie ausgewiesen ist. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
Der Bebauungsplan Harburg 31 für den Geltungsbereich Neue Straße — Sand — Harburger Rathausstraße — über das Flurstück 3176 zur Südgrenze des Flurstücks 3174, Ostgrenzen der Flurstücke 1142, 1167 und 1165 der Gemarkung Harburg — Salzburger Häuser (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-19
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Das Staffelgeschoß ist an der Nord-, Ost- und Südseite um mindestens 2,0 m und an der Westseite um mindestens 8,0 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan St. Pauli 44 für
den Geltungsbereich zwischen dem Zirkusweg und der Straße
Beim Trichter (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 112) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Beim Trichter – Reeperbahn – Zirkusweg – Kastanienallee.
technHerstellDatum
2019-01-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen
nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung
sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind großflächiger Einzelhandel im Sinne
des § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) in der Fassung vom 21. November
2017 (BGBl. I S. 3787) und Tankstellen im Zusammenhang
mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen
für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO
werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind nur der
Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage dienende bauliche Anlagen
zulässig.][§2 Nr.4 | Die Gebäudehöhe des mit „(B)“ bezeichneten Baukörpers
kann durch technische Anlagen in Verbindung mit einer
Attika, die der visuellen Abschirmung dieser Anlagen
dient, bis zu einer Höhe von 49,5 m über Normalnull überschritten
werden.][§2 Nr.5 | In dem mit „(C)“ gekennzeichneten Bereich ist eine Überschreitung
des Geländeniveaus durch einzelne Bauteile für
Zugänge in die Untergeschosse während der dortigen
Öffnungszeiten
bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Untergeschosse sind außer in dem mit „(D)“ gekennzeichneten
Bereich, und soweit die Bestimmungen der Nummer
8 nicht berührt werden, auch außerhalb der festgesetzten
überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.8 | Der im Nordosten des Plangebiets anzupflanzende Baum
muss einen Stammumfang von mindestens 40 cm, der im
Westen des Plangebiets anzupflanzende Baum einen
Stammumfang
von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über
dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für den im Westen
des Plangebiets anzupflanzenden Baum muss auf einer
Fläche von mindestens 25 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 2,5 m betragen. Es sind großkronige, heimische, standortgerechte Arten zu
verwenden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind mindestens 35 vom Hundert der
Dachfläche des mit „(B)“ gekennzeichneten Gebäudes mit
einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete
Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten
Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für
diese Räume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude
durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 für den Geltungsbereich östlich der Langenhorner Chaussee, nördlich und südlich der Straße Wulffsgrund in Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Langenhorner Chaussee - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 380 der Gemarkung Langenhorn - Tarfenbööm - Nord-, Ost- und Westgrenze des Flurstücks 2925, über das Flurstück 2605 (Tannenzuschlag), Nordgrenze des Flurstücks 2924, Westgrenzen der Flurstücke 11128 und 11130, West- und Nordgrenzen der Flurstücke 11129, 11127 und 2914 der Gemarkung Langenhorn - Wulffsblöcken - Dieckmühlenweg - Foorthkamp - Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 4009, Ostgrenze des Flurstücks 2723 (Dieckmühlenweg), Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8569, Ostgrenze des Flurstücks 2918 (Wulffsblöcken), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2910, Ostgrenze des Flurstücks 2911, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 382 (Wulffsgrund) der Gemarkung Langenhorn - Wulffsgrund - Reekamp - Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 783 und 2923, Südgrenzen der Flurstücke 2927 und 2928, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 2929, Südgrenze des Flurstücks 4415, über das Flurstück 4415 (Tarfenbööm), Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2930 der Gemarkung Langenhorn - Wulffsgrund.
technHerstellDatum
2017-03-16
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in den Gebäuden parallel zur Langenhorner Chaussee die Schlafräume zur lärmabgewandten Seite zu orientieren. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen sowie Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung (Balkone, Terrassen, Loggien) in den Gebäuden parallel zur Langenhorner Chaussee ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagespegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.3 | Die Dächer der Gebäude sind als Flachdach oder als flach geneigtes Dach mit bis zu 10 Grad Neigung zu errichten und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegung oder Terrassenfläche dienen. Der zu begrünende Dachflächenanteil muss mindestens 80 vom Hundert (v.H.) betragen.][§2 Nr.4 | Bei allen mit vier Vollgeschossen festgesetzten Gebäuden sind weitere Voll- und Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.5 | Mindestens 80 v.H. der Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen. Die Errichtung von Tiefgaragen ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Grundstückseinfriedungen und Einfriedungen von Mietergärten sind nur in Form von Hecken oder durchbrochener Zäune in Verbindung mit Hecken, jeweils einheitlich aus einer Gehölzart, zulässig. Die Hecken sind auf einer Höhe von 80 cm bis 120 cm zu halten.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume, Baumgruppen und Heckenanpflanzungen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baumpflanzungen und für Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.10 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten ist je 150 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | In den mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Bäumen im Norden des Flurstücks 8569 der Gemarkung Langenhorn sind sechs künstliche Nisthilfen für Halbhöhlen- und Nischenbrüter anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Auf dem Flurstück 11128 der Gemarkung Langenhorn sind in dem mit „(a)“ bezeichneten Bereich an den nach Süden ausgerichteten Gebäudewänden drei künstliche Nisthilfen für Haussperlinge anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.13 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 15 künstliche Nisthilfen für Mauersegler in die Wand zu integrieren und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Für die Erschließung der Flurstücke 2914, 11127 bis 11130 und 2911 der Gemarkung Langenhorn können weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.15 | Auf den Flurstücken 380 und 2925 der Gemarkung Langenhorn ist das anfallende Niederschlagswasser auf den festgesetzten privaten Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser zu versickern. Oberirdisch ausgeführte Versickerungsbereiche sind naturnah zu gestalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Holzmühlenstraße - Auf dem Königslande - Thiedeweg - Walddörferstraße
technHerstellDatum
2016-05-27
texte
[Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.31 für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6) 18,0 m,
2.32 für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W6 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]