BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_99325de4-2403-4d66-9e9f-42ed2167e6e9

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    • XPLAN_BP_PLAN_99325de4-2403-4d66-9e9f-42ed2167e6e9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB371
    xpPlanDate
    • 1955-11-15
    name
    • TB371
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    • be0762e6-7eff-4e01-9e1f-a2e2357835b9
    technHerstellDatum
    • 2016-11-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-11-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_15e7078f-a943-4129-9ed3-422bfc036737]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_996823be-a827-4c96-bafd-16443ea5f4ca

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    • XPLAN_BP_PLAN_996823be-a827-4c96-bafd-16443ea5f4ca
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB709
    xpPlanDate
    • 1961-02-21
    name
    • TB709
    internalId
    • bbed9757-438c-4f54-b373-048b839d42b8
    technHerstellDatum
    • 2017-06-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 605]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-02-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4dd83e97-2d67-4526-a913-44f44155e2a0]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_998dbb31-fea3-4a0c-8237-2977be9dc12d

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    • XPLAN_BP_PLAN_998dbb31-fea3-4a0c-8237-2977be9dc12d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg41
    xpPlanDate
    • 1979-07-03
    name
    • Harburg41
    internalId
    • 0f978dea-1bb4-461c-b87a-eb8fe8a1018d
    technHerstellDatum
    • 2015-08-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet mit dreigeschossiger Ausweisung kann ausnahmsweise ein viertes Vollgeschoß zugelassen werden, wenn die festgesetzte Geschoßfläche nicht überschritten wird. Weiterhin ist in diesem Gebiet im Rahmen der zulässigen Vollgeschosse ein Garagengeschoß oberhalb der Geländeoberfläche zulässig, dessen Fläche bei der Ermittlung der Geschoßfläche unberücksichtigt bleibt.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-07-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6902a82f-e61b-479b-8d9b-8781145a781a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_99997d59-ec8b-4371-ae9c-a2f3abc49aff

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_99997d59-ec8b-4371-ae9c-a2f3abc49aff
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    • XPLAN_BP_PLAN_99997d59-ec8b-4371-ae9c-a2f3abc49aff
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt91
    xpPlanDate
    • 1988-06-07
    name
    • Rahlstedt91
    internalId
    • da17f922-24af-45e0-a575-d498caf6841a
    technHerstellDatum
    • 2015-11-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Firsthöhe darf in Gebieten mit eingeschossiger Ausweisung 9 m, in Gebieten mit zweigeschossiger Ausweisung 11 m jeweils über Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 80 cm über Gehweg liegen.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 1288 bis 1291, 1592 und 5020 der Gemarkung Alt-Rahlstedt nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig; auf dem Flurstück 3510 ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Entlang der Schöneberger Straße, der Rahlstedter Straße und der Brockdorffstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-06-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f80bac7c-bbd2-45d6-aea0-c76a782c00e4]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_999f6e4b-569a-4712-9946-4541849b3ab0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_999f6e4b-569a-4712-9946-4541849b3ab0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_999f6e4b-569a-4712-9946-4541849b3ab0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D28A
    xpPlanDate
    • 1955-04-05
    name
    • D28A
    internalId
    • d0ec850d-461b-48b3-8d66-7004bd2f7bfd
    technHerstellDatum
    • 2016-05-30
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 122]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-04-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35f739f5-281f-49c5-89fd-0037bebc318c]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_99b10985-f50a-47ab-a1c0-4962d959f9ef

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_99b10985-f50a-47ab-a1c0-4962d959f9ef
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_99b10985-f50a-47ab-a1c0-4962d959f9ef
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf19
    xpPlanDate
    • 2001-09-27
    name
    • Sinstorf19
    internalId
    • 5ca745e2-b93e-46a8-bae3-1ba29d5ba943
    technHerstellDatum
    • 2014-04-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebietes werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten sind die Dächer als Satteldach mit einer Neigung von mindestens 30 Grad auszubilden.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind bei Verblendung mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine, bei Putzbauten helle Farbtöne zu verwenden. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.6 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.7 | In den mit „(A)" bezeichneten Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Auf der Stellplatzanlage des Gewerbegebiets ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.11 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, mit Ausnahme von Entwässerungsanlagen, unzulässig.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben.][§2 Nr.13 | Die Dachflächen von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücken der Wohnbauflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen ist das von Dachflächen anfallende Oberflächenwasser auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen.][§2 Nr.16 | Auf den mit „1" bezeichneten Flächen ist die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in die vorhandenen Regensiele unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-09-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3e26b805-b3e1-4a49-97ed-c30d7a1c5f85]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_99f79ff4-bc74-4e11-b01f-6fd8f609846d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_99f79ff4-bc74-4e11-b01f-6fd8f609846d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_99f79ff4-bc74-4e11-b01f-6fd8f609846d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    name
    • Rahlstedt127
    internalId
    • 46288db5-2448-4b5c-b8af-8d60553a0a51
    beschreibung
    • Gebiet 1: Alter Zollweg – Schlawer Weg – über die Flurstücke 1763, 1761, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1762, Nordostgrenze des Flurstücks 2011, Nord-, Nordost-, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 2010 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstücks 2933 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstück 2940 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstücks 2941, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 1765, Südostgrenzen der Flurstücke 4588, 4583, 1768, 1769, 4229, 4228, 1771 und 1752 – Schulpfad – Südostgrenzen der Flurstücke 4651, 4654, 4347, 1747, 1745, 3167, 1743, 1742, 3707, 3708, 1738, 3333, 1735, 1734, 4465 und 1732, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3383 – Wolliner Straße – Westgrenzen der Flurstücke 1590, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600, 1601, 1603, 1604, 1605 und 1606 und Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1607 und West-, Nordwest- und Südwestgrenze des Flurstücks 3918 der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526). Gebiet 2: Oldenfelder Straße – Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 4183, Nordostgrenze des Flurstücks 4625 – Gewässer Wandse – Nordostgrenze des Flurstücks 4029 – Birrenkovenallee – Delingsdorfer Weg – Nordgrenze des Flurstücks 4090 – über das Gewässer Wandse – Nordgrenze des Flurstücks 1976 – Delingsdorfer Weg – Nordwestgrenze des Flurstücks 2040 – über die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck – Nordwest-, Nord und Nordostgrenze des Flurstücks 3739 – Straße Eichberg – Straße Boltwischen – Südostgrenzen der Flurstücke 2132, 2131, 2205 und 2124, Ostgrenzen der Flurstücke 2705 und 2121 – Straße Boltwischen – Ostgrenze des Flurstücks 4649, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2692, Ostgrenzen der Flurstücke 2084, 2083 und 4013, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 4033, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 2080 der Gemarkung Oldenfelde – Straße Geidelberg – Südgrenze des Flurstücks 596, über die Flurstücke 598 und 596 – Hohwachter Weg – Südgrenze des Flurstücks 573, über die Flurstücke 1372, 1373, 1182
    technHerstellDatum
    • 2017-01-12
    erstellungsMassstab
    • 2000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen. Ausnahmen für Tankstellen werden ausgeschlossen, dies gilt nicht für die mit „(1)“ bezeichneten Flächen.][§2 Nr.4 | In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig. Gartenbaubetriebe sind ausgeschlossen. Tankstellen sind, bis auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen, unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Mischgebieten sind Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Fläche eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo“ bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude, auf den mit „3 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude und auf den mit „4 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens vier Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | Innerhalb der privaten Grünflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 BauNVO unzulässig. Notwendige Maßnahmen zur offenen Oberflächenentwässerung und notwendige Zufahrten bleiben hiervon unberührt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen gilt: Es sind standortgerechte, heimische Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.15 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen bei wohnungsbezogenen Terrassen und ebenerdigen Stellplätzen sind möglich.][§2 Nr.16 | In allen Wohn- und Mischgebieten, für die kein Erhaltungsbereich festgesetzt ist, sind Dachflächen bis zu einer Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    plangeber
    • [Name: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt129|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung|Nummer verbundener Plan: ]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9a065170-b0f4-4fd7-8efe-e99ee724a527

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    • XPLAN_BP_PLAN_9a065170-b0f4-4fd7-8efe-e99ee724a527
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord4
    xpPlanDate
    • 1970-10-12
    name
    • Altona-Nord4
    internalId
    • 5bd36b76-23fb-4b45-83de-8d07f40b9f38
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Nord 4 für den Geltungsbereich Kieler Straße - Langenfelder Straße - Alsenstraße - Augustenburger Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 209) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 209]
    plangeber
    • [Name: 209]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-10-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f07bd5ef-674a-4ecc-a21a-52dc88d9e269]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9a28b1dd-322a-4bb7-93dc-2d46ae313dce

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB995
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB995
    internalId
    • 3343f690-8420-48a7-9631-0fb25d343c95
    technHerstellDatum
    • 2016-11-16
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6d4a13b1-482e-4dff-8f5d-a679868b847b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9a399bd8-26d7-4da0-94c4-dcd184860fc3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9a399bd8-26d7-4da0-94c4-dcd184860fc3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9a399bd8-26d7-4da0-94c4-dcd184860fc3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt49
    xpPlanDate
    • 1976-12-09
    name
    • Rahlstedt49
    internalId
    • 40bdbe02-6ff3-4b3d-808d-463a293c6f2b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 49 für den Geltungsbereich Loher Straße — über das Flurstück 923, Westgrenze des Flurstücks 923, über das Flurstück 924 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Wandse — Nordost- und Südostgrenzen des Flurstücks 4843 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Rahlstedter Straße — über das Flurstück 961 der Gemarkung Alt-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-24
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bff08618-4214-46ef-9f70-e3eeb8915e88]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung