BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_a11e75ff-662e-4088-9c5c-1d2adc651007

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    • XPLAN_BP_PLAN_a11e75ff-662e-4088-9c5c-1d2adc651007
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf3
    xpPlanDate
    • 1969-07-08
    name
    • Sinstorf3
    internalId
    • c96a5141-7283-4c67-80ca-a3a0e77c77cf
    technHerstellDatum
    • 2014-04-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_be07676a-289c-4281-bddb-11ef47787f26]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a14d3760-c77f-4c7e-9ced-002acb812baf

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    • XPLAN_BP_PLAN_a14d3760-c77f-4c7e-9ced-002acb812baf
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt22
    xpPlanDate
    • 1968-11-04
    name
    • Billstedt22
    internalId
    • a4ff7062-f3c9-4887-b595-09746f92ae75
    technHerstellDatum
    • 2015-07-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-11-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a3c632a6-ac21-4656-8f8e-97a5fc55081f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a152667e-88d4-4363-9b5f-903a46c54fd0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a152667e-88d4-4363-9b5f-903a46c54fd0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a152667e-88d4-4363-9b5f-903a46c54fd0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf20-Bergstedt21
    xpPlanDate
    • 1999-01-05
    name
    • Volksdorf20-Bergstedt21
    internalId
    • 1626d7df-a260-4941-9f7e-e2c2ff5e3049
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Volksdorf 20/Bergstedt 21 für den Geltungsbereich zwischen Ohlendorffs Tannen und Heinrich- von-Ohlendorff-Straße sowie Volksdorfer Grenzweg und der Walddörfer-Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 524 und 525) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ohlendorffs Tannen - Volksdorfer Damm - Volksdorfer Grenzweg - Gemarkungsgrenze - Landesgrenze - über das Flurstück 450 (Heinrich-von-Ohlendorff-Straße) der Gemarkung Volksdorf - Bahnanlage.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnug vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10_ 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), ausgeschlossen. Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Als Einfriedigungen sind nur Hecken aus einheimischen Laubgehölzen zulässig.][§2 Nr.4 | Im Erhaltungsbereich sind in den Vorgärten Anbauten, Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze unzulässig.][§2 Nr.5 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind zu begrünen. Garagenwände und Pergolen auf Stellpatzanlagen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§3 Nr.1 | Bei Wohngebäuden ist für die Außenwände (einschließlich Mauervorsprünge) rotes Ziegelmauerwerk zu verwenden. Tür- und Fenstereinfassungen, Fenster, Fensterläden und Balkongitter sind in ihrer Form, Gliederung und Farbe der siedlungstypischen Formensprache und Farbgebung anzupassen.][§3 Nr.2 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 50 Grad zulässig. Dachgauben sind dem Farbton der verwendeten Dachdeckung anzupassen. Die Dächer sind im Erhaltungsbereich als Walmdächer auszubilden; die Hauptfirstrichtung ist parallel zum jeweiligen Straßenverkauf anzuordnen.][§3 Nr.3 | Die Drempelhöhe von Gebäuden wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§3 Nr.4 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über der natürlichen Geländeoberfläche liegen.][§3 Nr.5 | Staffelgeschosse sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524, 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1999-01-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_89fb5cc5-a310-4ca3-9734-1c951232e19e]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a155d887-6e2d-4e55-8daf-4177c869f5ae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a155d887-6e2d-4e55-8daf-4177c869f5ae
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a155d887-6e2d-4e55-8daf-4177c869f5ae
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt19
    xpPlanDate
    • 1968-10-01
    name
    • Billstedt19
    internalId
    • de4c2d7c-adfc-47fb-bf07-f7d830649559
    technHerstellDatum
    • 2015-07-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-10-01
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b4cc894-4df1-4c85-b8be-cf4bf39049d7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a169abd2-88d6-4b11-94fa-d9db170ddd9c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a169abd2-88d6-4b11-94fa-d9db170ddd9c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a169abd2-88d6-4b11-94fa-d9db170ddd9c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt73
    xpPlanDate
    • 1982-10-27
    name
    • Billstedt73
    internalId
    • e4ebeacd-d352-48c9-a96d-a22b8267ca75
    technHerstellDatum
    • 2015-03-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im zweigeschossigen Gewerbegebiet sind Betriebe und Anlagen mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerplätze und Lagerhäuser unzulässig.][§2 Nr.2 | Die in den Gewerbegebieten zulässigen Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen werden.][§2 Nr.3 | Für die Wohnbebauung am Schiffbeker Weg und im mittleren Planbereich auf dem Flurstück 1444 sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den Außenwänden, Fenstern und Türen vorzusehen.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-10-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_baff5bd3-ee9c-4874-a6f5-8b7e5f7a2e72]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a16a0e92-c89c-4f0e-b50e-09d9d48d3e32

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a16a0e92-c89c-4f0e-b50e-09d9d48d3e32
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    • XPLAN_BP_PLAN_a16a0e92-c89c-4f0e-b50e-09d9d48d3e32
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf84
    xpPlanDate
    • 2001-05-17
    name
    • Niendorf84
    internalId
    • c5d0a905-f871-4ecc-85f8-3b6876347126
    technHerstellDatum
    • 2014-07-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im dreigeschossigen allgemeinen Wohngebiet sind Läden unzulässig.][§2 Nr.3 | Im dreigeschossigen allgemeinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Erker und Loggien bis zu einer Tiefe von 2 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im dreigeschossigen allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die auf der Tiefgarage gärtnerisch anzulegende Fläche ist mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-05-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_564a5d65-0952-4160-8723-57c62f2fb1f3]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a18eea51-d651-46ec-b6a2-9321b4467e29

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a18eea51-d651-46ec-b6a2-9321b4467e29
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a18eea51-d651-46ec-b6a2-9321b4467e29
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld18
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    name
    • Jenfeld18
    internalId
    • 27842d2d-1589-4c3f-a7fa-bcc467a60733
    technHerstellDatum
    • 2016-01-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit 1 gekennzeichneten reinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang des Öjendorfer Dammes sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.6 | Stellplätze und Garagen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden][§3 Nr.1 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§3 Nr.2 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Bei zwei- und dreigeschossigen Gebäuden wird die Drempelhöhe beidseitig auf je 50 cm begrenzt; die Dachneigung muß zwischen 35 Grad und 45 Grad betragen.][§3 Nr.3 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Außenwände von zwei- und dreigeschossigen Gebäuden sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Balkonen, Loggien und Erkern sowie Betonung der Hauseingänge. Die Erdgeschosse dieser Gebäude sind durch die Anlage von Terrassen gegenüber den Obergeschossen gestalterisch abzusetzen.][§3 Nr.4 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen mit einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§3 Nr.5 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Als Einfriedigungen von seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen sind nur Hecken zulässig.][§3 Nr.6 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Standplätze für Müllgefäße sind zu den Baukörpern hin mit 1,8 m, zu den übrigen Bereichen mit 1,3 m hohen, zu begrünenden Holzpalisaden abzugrenzen.][§3 Nr.7 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Mit Ausnahme der Fläche für Stellplätze im südwestlichen Bereich des Flurstücks 278 der Gemarkung Jenfeld sind Stellplatzanlagen um 0,6 m abzusenken. Außerdem sind innerhalb der mit a bezeichneten Abschnitte Holzpergolen, die mit Rankgewächsen zu begrünen sind, zu errichten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-04-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7d0403d-f088-4b05-903b-8a7e4feaff6c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a1bc8417-801f-42ce-a121-8d3d8a1301b6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a1bc8417-801f-42ce-a121-8d3d8a1301b6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a1bc8417-801f-42ce-a121-8d3d8a1301b6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued30
    xpPlanDate
    • 2006-06-06
    name
    • Barmbek-Sued30
    internalId
    • bdb0d999-aa83-4a00-b6a7-1a707f1d48c9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 30 für den Geltungsbereich zwischen Weidestraße, ehemaliger Flotowstraße, Osterbekstraße und der Kerngebietsnutzung „Alstercity" an der Weidestraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 419) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Osterbekkanal - über die Flurstücke 1406, 5870 und 5859 der Gemarkung Barmbek - Weidestraße - über das Flurstück 5734, Westgrenze des Flurstücks 5734, Südgrenze des Flurstücks 6135, über das Flurstück 5935, Westgrenze der Flurstücke 6135 und 6136, über das Flurstück 1406 (Osterbekstraße) der Gemarkung Barmbek.
    technHerstellDatum
    • 2017-07-19
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind auf der mit „(a)" bezeichneten Teilfläche Stellplätze nur in Tiefgaragen oder innerhalb der Gebäude in Garagengeschossen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Misch- und Kerngebiet sind Aufenthaltsräume in Staffel- und Dachgeschossen auf die zulässige Geschossfläche anzurechnen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe und Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung bis 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Fahrrecht auf den Flurstücken 6135 und 5734 umfasst die Befugnis der Vattenfall Europe HH AG, eine Zu- und Abfahrt zum Abspannwerk anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 5734 umfasst ferner die Befugnis der Ver -und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind, mit Ausnahme im Gewerbegebiet, Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten sind fensterlose Außenwände von baulichen Anlagen sowie Fassaden, deren Fensterabstände mehr als 5 m betragen, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Gebäudeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Für anzupflanzende Bäume sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und gärtnerisch anzulegen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 419]
    plangeber
    • [Name: 419]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_67f87e5d-bb0d-4678-9b37-fb953fe0fa2c]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a1bfc3f3-4b5d-484e-9cf3-24ce42f9260f

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld10
    xpPlanDate
    • 1968-07-01
    name
    • Bahrenfeld10
    internalId
    • 01df8aaa-96f1-46ad-b55c-6a7843940ace
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 10 für den Geltungsbereich Lutherhöhe - Westgrenze des Flurstücks 1779 der Gemarkung Bahrenfeld - Holstenkamp - Westgrenze des Flurstücks 1770 der Gemarkung Bahrenfeld – Nansenstraße - Nordgrenze des Flurstücks 2420 der Gemarkung Bahrenfeld - Hogenfeldweg - Nordgrenzen der Flurstücke 2425 und 2391, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2390, Ost­ grenze des Flurstücks 2386, Nordgrenze des Flurstücks 2376, Westgrenze des Flurstücks 2357 sowie Nordgrenze des FlurstückS 3/74 der Gemarkung Bahrenfeld - Bahnanlagen - Holstenkamp - Von-Hutten-Straße - Südgrenzen der Flur­ stücke 1837 und 1835 der Gemarkung Bahrenfeld (Bezirk Altona, Ortsteile 214, 215) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-30
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn "Westliche Umgehung Hamburg" und den Baugrenzen im Industriegebiet sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind nur Blumen- und Kranzbindereien, Steinmetzbetriebe und ähnliche friedhofgebundene Betriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Auf dem Baugrundstück für besondere Anlagen, die privatwirtschaftlichen Zwecken dienen, sind nur Schank- und Speisewirtschaften mit Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214, 215]
    plangeber
    • [Name: 214, 215]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9e90c0d9-9337-4a41-963e-12e7cfc26116]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld29|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Bahrenfeld34|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a1c5ae76-9c5b-423d-a213-d3adca738fdf

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB818
    xpPlanDate
    • 1960-12-06
    name
    • TB818
    internalId
    • cf6627ce-a1f8-4f5c-9efb-230e4bf137aa
    technHerstellDatum
    • 2016-09-13
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_41c16cf3-726c-47ba-8e25-d3ebac1445c9]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung