Der Bebauungsplan Marienthal 1 für das Plangebiet Zitzewitzstraße — Am Husarendenkmal — Ostgrenzen der Flurstücke 530, 522 und 552 der Gemarkung Marienthal — Nöpps — Ostgrenzen der Flurstücke 2031 und 2085 der Gemarkung Marienthal — Bundesautobahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 510) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-16
texte
[§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen ist. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 510]
Der Bebauungsplan Iserbrook 2 für den Geltungsbereich Hasenhöhe - Bahnanlagen - Nordgrenze des Flurstücks 1270 der Gemarkung Dockenhuden - Bredkamp - Nordgrenzen der Flurstücke 1358, 1359 und 1395 der Gemarkung Dockenhuden - Darbovenstieg - Schenefelder Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1655 und 1656 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1659 der Gemarkung Dockenhuden - Isfeldstraße - Schenefelder Landstraße - Bahnanlagen (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
[§2 Nr.1 wurde durch Iserbrook 21 aufgehoben]][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sind unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundeimmissionsschutzgesetzes für die angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen sind. Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen sind zur Straße Brunnenkoppel auszurichten.][§2 Nr.2 | In den mit „(2)" bezeichneten Teilen des Gewerbegebiets sind nur Betriebsteile zulässig, die keine störenden Auswirkungen auf das benachbarte Wohngebiet verursachen; Lagerplätze sind in diesen gewerblichen Bereichen unzulässig.][§2 Nr.3 | Entlang der nördlichen Baugrenzen des Gewerbegebiets sind durchgehende geschlossene Wände von 3 m Höhe vorzusehen.][§2 Nr.4 | Stellplätze sind nur auf den mit „(1)" bezeichneten Teilen des Gewerbegebiets zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1704 der Gemarkung Tonndorf eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
Der Bebauungsplan St. Georg 30 für den Geltungsbereich An der Alster - Holzdamm - Ernst-Merck-Straße - über das Flurstück 1696 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-31
erstellungsMassstab
1000
texte
[$2, Nr.1 | Die Gebäude auf den Flurstücken 749 bis 753, 525, 530, 532 bis 534, 427 bis 430 der Gemarkung St. Georg-Nord werden als Gebäudegruppe dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 466) unterstellt.][§2, Nr.2 | Stellplätze dürfen nur in Tiefgaragen untergebracht werden.][§2, Nr.3 | Tiefgaragendächer sind so auszubilden, daß eine Begrünung mit kleineren Bäumen und Sträuchern erfolgen kann.][§2, Nr.4 | Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2, Nr.5 | Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungs¬verordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sind nicht zulässig.][§2, Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 1429 umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2, Nr.7 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf dem Flurstück 1622 umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 753 an den Holzdamm eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 21 für das Plangebiet Scharbeutzer Straße — Westgrenze des Flurstücks 102, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3273 sowie Westgrenze des Flurstücks 30/14 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Pfefferstraße — Hohenkamp — Kohövedstraße — Bargteheider Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-01
texte
[§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Auf dem für die Bundeswehr ausgewiesenen Grundstück sind gegenüber den angrenzenden Wohngebieten dichtwachsende Bäume und Sträucher anzupflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpfichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 6 Absatz 3 und 8 Absatz 3 Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der Bebauungsplan Finkenwerder 15 für den Geltungsbereich Nordmeertwiete — Westgrenzen der Flurstücke 637, 215 und 640, über die Flurstücke 640, 639, 1357, 637, 634, 637, 628, 984 und 626 der Gemarkung Finkenwerder-Nord zum Norderkirchenweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-09
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
[§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Hammerbrook 7/ Klostertor 8 vom 9. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 284) wird wie folgt geändert:][§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hammerbrook 7/ Klostertor 8" wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Für die in der Anlage schraffiert dargestellte Fläche im Eckbereich Süderstraße/Hammerbrookstraße im südlichen Teil des Plangebiets wird die Gewerbegebietsausweisung in Kerngebiet umgewandelt. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassimg vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479)."][§1 Nr.3 | § 2 Nummer 8 erhält folgende Fassung: „8. Im Gewerbegebiet sind nur Nutzungen nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Lagerhäuser und Lagerplätze zulässig."]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 117]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Poppenbüttel 41 für den Geltungsbereich zwischen dem Kupferteich und dem Ohlendieksredder wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Poppenbütteler Berg - Südwestgrenze des Flurstücks 5806 der Gemarkung Poppenbüttel - Ohlendieksredder - Westgrenze des Flurstücks 7399 - Kupferteichweg - Nordgrenze des Flurstücks 6322 - über das Flurstück 6324 und 6323 - Nordostgrenze des Flurstücks 7219 der Gemarkung Poppenbüttel.
technHerstellDatum
2015-01-04
texte
[§2 Nr.1.1 | Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Ballfangzäune sowie Einfriedungen und Maschendraht sind mit Bäumen und Sträuchern landschaftsgerecht abzupflanzen.][§2 Nr.1.2 | Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Geländeaufhöhungen und -abgrabungen sind bis zu einer Höhenveränderung von 1 m gegenüber dem gewachsenen Geländeniveau allgemein zulässig.][§2 Nr.1.3 | Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Drainagewasser der Spielflächen ist vor Einleitung in Oberflächengewässer mittels eines Sumpfbeets vorzureinigen.][§2 Nr.1.4 | Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln und von Düngemitteln ist außerhalb der Spielflächen unzulässig.][§2 Nr.1.5 | Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Drainagen oder sonstige bauliche Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels beziehungsweise des Stauwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.1.6 | Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Mindestens 60 vom Hundert der Flächen sind naturnah anzulegen. Diese Flächen sind untereinander zu verbinden. Die Breite der Spielbahnen darf im Durchschnitt 40 m nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | In den Bereichen, in denen die Grünfläche - Parkanlage - an der Plangebietsgrenze mit einer Breite von 15 m zeichnerisch festgesetzt ist, sind 15 m als mittlerer Wert einzuhalten, wobei eine Abweichung um bis zu 5 m zulässig ist (Schwankungsbreite von 10 bis 20 m). In den Bereichen, in denen die Breite der Parkanlage am Plangebietsrand mit 25 m zeichnerisch festgesetzt ist, sind 25 m als mittlerer Wert einzuhalten, wobei eine Abweichung um bis zu 5 m zulässig ist (Schwankungsbreite von 20 bis 30 m). Die Grenze zwischen den Parkanlagen und der privaten Grünfläche - Golfsport - ist landschaftsgerecht und mit standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.3 | Innerhalb der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie im Kronenbereich festgesetzter Bäume und Knicks sind Geländeaufhöhungen, Abgrabungen und Ablagerungen, mit Ausnahme der für die Oberflächenentwässerung und der für den Gewässer- und Wegebau erforderlichen Maßnahmen, unzulässig.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang standortgerechte, einheimische Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten an den Knicks sind so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Knicks erhalten bleibt. Knicks sind unter Erhaltung der Überhälter alle 8 bis 12 Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Knicksäume sind als Hochstaudenfluren zu entwickeln. Diese Maßnahmen umfassen gemeinsam mit den unter Nummer 5 festgesetzten Maßnahmen „K" circa 7.000 m² . Für Anpflanzungen und Einsaaten ist standortgerechtes, einheimisches Material zu verwenden.][§2 Nr.5 | Für die Knicks, die mit dem Buchstaben „K" gekennzeichnet sind, sind spezielle Pflegemaßnahmen für die Instandsetzung der Knicks und die Knickentwicklung durchzuführen. Für Anpflanzungen und Einsaaten ist standortgerechtes, einheimisches Material zu verwenden.][§2 Nr.6 | Für An- und Ersatzpflanzungen auf den Knicks sind standortgerechte, einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 12 bis 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 bis 18 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang sind gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.7 | Auf der als Waldrand „W" festgesetzten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist auf 3.000 m² Fläche eine Pflanzung aus standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen und Kräutern anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Für die Pflanzungen und Einsaaten ist standortgerechtes, einheimisches Material zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den als Hochstaudenflur „H" festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind Hochstaudenfluren anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Für Einsaaten ist standortgerechtes, einheimisches Material zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf dem Flurstück 5806 und auf dem Flurstück 7399 ist jeweils eine zusammenhängende Biotopfläche mit einer Mindestgröße von 1 ha und einer Mindestbreite von 25 m anzulegen. Innerhalb dieser Flächen sind ökologische Ruhezonen „Ö" von jeweils 7.000 m² Größe anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Für die Pflanzungen und Einsaaten ist standortgerechtes, einheimisches Material zu verwenden.][§2 Nr.10 | Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden der privaten Grünfläche - Golfsport - die in Nummer 4 Sätze 5 und 6 sowie den Nummern 5, 7, 8 und 9 festgesetzten Flächen für Maßnahmen beziehungsweise Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zugeordnet.][§2 Nr.11 | Innerhalb der Grünfläche - Parkanlage - ist die Errichtung einer Gastronomieeinrichtung mit einer Grundfläche von 100 m² als Höchstmaß mit einem Vollgeschoss als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.12 | Die Fläche des Grabungsschutzgebietes ist nach § 16 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
Der Bebauungsplan Billstedt 54 / Horn 32 für den Geltungsbereich Kolumbusstraße — über das Flurstück 1650 zur Westgrenze des Flurstücks 1642, über die Flurstücke 1642, 1613, 1612, 1611, 1635, 1610, 1609 und 1607 der Gemarkung Schiffbek zur Billstedter Hauptstraße — Ostgrenze des Flurstücks 1607 der Gemarkung Schiffbek — Bille — über die Flurstücke 1607, 1608, 1635 und 1642 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 131 und 129) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-18
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129, 131]